Waffen, Munition, Magazine, Waffentresor

Es gibt 22 Antworten in diesem Thema, welches 6.898 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Oktober 2021 um 17:12) ist von pb207.2.

  • Zwei Fragen habe Ich:

    Darf man geladene Magazine oder Speedloader neben der Waffe in einem 0er Schrank aufbewahren?

    Darf ich in einem 0er Schrank das Magazin ungeladen in der Waffe haben?

  • Zwei Fragen habe Ich:

    Darf man geladene Magazine oder Speedloader neben der Waffe in einem 0er Schrank aufbewahren?

    Darf ich in einem 0er Schrank das Magazin ungeladen in der Waffe haben?

    Bist du in Deutschland, Österreich oder der Schweiz daheim?

  • Steht doch alles im Waffengesetz dazu .


    "Merkblatt zur Aufbewahrung von Waffen und Munition - Bundesverwaltungsamt"

    Ein geladene Waffe darf nicht aufbewahrt werden .

    Sie ist geladen , wenn sich eine Patrone im Patronenlager / Lauf befindet.

    Sie ist geladen , wenn sich eine Patrone in der Trommel eines Revolvers befindet.

    Sie ist geladen , wenn das mit Patronen gefüllte Magazin in der Waffe eingeführt ist .

    Sie ist nicht geladen , wenn sich ein gefülltes Magazin im Tresor VDS 0 oder 1 befindet.

    Sie ist nicht geladen , wenn ein leeres Magazin in der Waffe eingeführt ist.

  • Die Frage ist nicht ohne.

    Das Waffengesetz (Anlage 1, Abschnitt 2 Punkt 13) sagt dazu folgendes:

    Zitat

    ist eine Waffe schussbereit, wenn sie geladen ist, das heißt, dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt ist

    Geladen heißt also laut Waffengesetz Munition in Magazin oder Trommel und in der Waffe.

    Daraus würde ja eigentlich folgen, dass ein nur gefülltes Magazin, das sich nicht in der Waffe befindet, okay ist.

    Und auch, dass ein leeres Magazin in der Waffe nicht als geladen zu betrachten ist.

    Es besteht aber natürlich das Risiko, dass bei einer Aufbewahrungskontrolle der Kontrolleur das bemängelt.

    Ob das jetzt aus aus Unkenntnis oder Pingeligkeit geschieht, sei mal dahin gestellt.

    Gerade die Aufbewahrung mit leerem Magazin in der Waffe, könnte zu unnötigem Stress führen.

    Von aussen kann man dann ja nicht erkennen, ob die Waffe geladen ist oder nicht.

    Und der Ladezustand sollte doch möglichst schon von aussen zu erkennen sein.

    Ich persönlich bewahre das gefüllte Magazin im separaten Munitionsschrank auf.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Hat du bei allen Waffen im Tresor den Verschluss geöffnet , Trommelnausgeschwenkt und Schlitten zurückgezogen ?

    Ansonsten ist der Ladezusand nicht direkt festzustellen .

    Ein leeres Magazin in einer Waffe eingeführt ist eine ungeladene Waffe .

    Was machen alle aller 98er Besitzer?

    Dort ist das Magazin fest eingebaut und kann nicht entfernt werden .

    Ein geladenes aber nur gelagertes Magazin im entsprechenden Waffenschrank ist unproblematisch .

    Das Problem mit den geladenen Magazinen stammt noch aus der Zeit der Klasse A und B Waffenschränke.

  • Prinzipiell hast du natürlich Recht, eine Waffe kann im geschlossenen Zustand auch ohne eingeführtes Magazin geladen sein.

    Aber es zählt ja oft auch der erste Eindruck. Und der ist bei einem offensichtlich eingeführten Magazin und geschlossener Kurzwaffe z.B. schnell negativ, egal wieder echte Ladezustand ist.

    Rechtlich ist es wie ich schon schrieb, ja scheinbar unproblematisch.

    Ich persönlich habe bei den Waffen, wo es möglich ist, den Verschluss (wie auch das Magazin) gar nicht in der Waffe, schon allein deswegen, weil es Platz spart.

    Die Kurzwaffe liegt so im Schrank, dass man direkt in den leere Magazinschacht blickt.

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  • ich habe in den meisten Kurzwaffen und Büchsen das Magazin in der Waffe .

    In keine Kontrolle wurde das bemängelt.

    Dann Düfte keine Flinte , Kipplaufbüchse ..... Drilling geschlossen aufbewahrt oder transportiert werden .

    Dort ist von Außen der Ladezustand nicht feststellbar.

    Also warum schwerer machen als es ist.

    Leeres Magazin ist absolut gesetzeskonform.

  • Im verschlossenen Waffenschrank muss der Ladezustand nicht erkennbar sein.

    Der ist aber bei der Entnahme aus dem Schrank jedesmal und sofort zu überprüfen.

    Das geöffnete und entladene tragen und ablegen ist nur auf Schiessstätten und bei der Gesellschaftsjagd gefordert.

    In einem Schrank der Klasse 0 dürfen Waffen und Munition zusammen aufbewahrt werden.

    Waffen müssen immer ungeladen (auch nicht unterladen) aufbewahrt und transportiert werden.

    Sobald eine Waffe geladen, auch unterladen, ist gilt dies als "führen" der Waffe, was ja nur zum direkten vom Bedürfnis umfassten Zweck (Schiessstätte oder befugte Jagdausübung) erlaubt ist.

    Das "führen" in der eigenen Wohnung, den eigenen Geschäftsräumen ist da wieder so ein Fall für sich, gesetzlich erlaubt, versicherungsrechtlich eine böse Grauzone.

    Ich persönlich bewahre das gefüllte Magazin im separaten Munitionsschrank auf.

    :/ Ein Waffenbestandteil, wenn auch kein relevantes, würde ich mal nicht im Munitionsschrank aufbewahren.


    2017-07 Infografik Waffenaufbewahrung FV.pdf

  • Ich wiederhole es nochmal: Natürlich muss im rechtlichen Sinn der Ladezustand nicht erkennbar sein im Schrank.

    Aber bei einer Kontrolle ist es mit Sicherheit nicht negativ, wenn der Prüfer das sehen kann.

    Und zur Aufbewahrung von Magazinen ausserhalb:

    Ein Magazin ist in dieser Hinsicht nicht relevanter als ein Ersatzschaft oder ein Zielfernrohr.

    Und die Munition ist dort aufbewahrt, wo der Gesetzgeber es vorschreibt.

    Nur bei den großen Magazinen muss man sehr vorsichtig sein:

    Da es jetzt verbotene Gegenstände sind, müssen die, sofern gemeldet und legal im Besitz, in einem Schrank mit mindestens Sicherheitsstufe 0 gelagert werden!

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

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  • Zwei Fragen habe Ich:

    Darf man geladene Magazine oder Speedloader neben der Waffe in einem 0er Schrank aufbewahren?

    Darf ich in einem 0er Schrank das Magazin ungeladen in der Waffe haben?

    Ganz einfach, ja, darf man.

    Ob es Sinnvoll ist so die Feder im Magazin auszuleihern, steht auf einem anderen Blatt.

  • Federn ausleiern ?

    Dann dürfte kein Automotor nach ein paar Jahren mehr funktionieren .

    Ventilfedern sind sehr stark. Extrem gespannt , und nach 50 Jahren im Motor immer noch nicht ausgeleiert. Dazu Abermillionen von Betätigungen.

  • Federn ausleiern ?

    Dann dürfte kein Automotor nach ein paar Jahren mehr funktionieren .

    Ventilfedern sind sehr stark. Extrem gespannt , und nach 50 Jahren im Motor immer noch nicht ausgeleiert. Dazu Abermillionen von Betätigungen.

    Ne, das kann man so nicht vergleichen, das sind (entweder lineare oder sogar progressive) Schraubenfedern, deren Hub lediglich einen Bruchteil ihrer Federlänge ausmacht.

    Eine Magazinfeder dagegen (oft eine Zick zack Feder ;) ) wird mit beinahe 90-100% ihrer freien Länge komprimiert, wenn die Magazinkapazität ausgeschöpft wird.

    Also ganz unrecht hat Ingo.M mit seiner Aussage da nicht.

    Ich würde auch keine Kunststoffmagazine gefüllt liegen lassen. Da können sich mit der Zeit auch Abdrücke der Patronen im Kunststoff bilden, was der Funktion dann auch nicht mehr soo zuträglich ist.

    Was bei einem 5-Schuss Gewehrkaliber noch kein Thema sein mag, sieht bei einem 16-Schuss 9mm Luger im Kunststoff schon anders aus.

    Für manche Metallmagazine gibt / gab's ja auch Magazinfedern als Ersatzteil zu kaufen. z.B.

    Eine Ladehemmung / Zuführungsstörung ist ja auch nicht nur ärgerlich, sondern birgt auch gerne ein gewisses Risiko.

  • Stimmt, sind verschiedene Federn, selbst eine Luftgewehrfeder, welche ja von der Bauart ähnlich einer Ventilfeder ist, sollte man nicht über längere Zeit gespannt stehen lassen.

    Hatte hier schon 2 LG auf dem Tisch wo so die Federn ausgeleiert wurden.

    Und Magazinfedern sind da um einiges empfindlicher.

  • Ich habe das Magain meiner Glock schon einige Jahre gefüllt im Tresor liegen. Hatte noch nie Probleme damit.

  • Ich habe das Magain meiner Glock schon einige Jahre gefüllt im Tresor liegen. Hatte noch nie Probleme damit.

    Na ja, das Problem stellt sich erst ein wenn du nach ein paar Jahren das Magazin dann mal nimmst, es in die Glock einführst und dann damit schießen willst...

    Kann man lesen und interpretieren wie man will...

    Spaß beiseite...

    Ich persönlich sehe keinen Grund ein gefülltes Magazin im Schrank zu haben...?


    Die Kurzwaffe liegt so im Schrank, dass man direkt in den leere Magazinschacht blickt.

    Geht aber auch nicht immer....

  • Zitat

    nur bei den großen Magazinen muss man sehr vorsichtig sein:

    Da es jetzt verbotene Gegenstände sind, müssen die, sofern gemeldet und legal im Besitz, in einem Schrank mit mindestens Sicherheitsstufe 0 gelagert werden!

    So nicht ganz richtig. Das gilt nicht für die als Altbestand angemeldeten Magazine. Die sind für den legalen Besitzer eben keine verbotenen Gegenstände.

    Microsoft PowerPoint - Waffenrecht für Sportschützen 2021.pptx (bdsnet.de)

    Siehe Seite 25.

    Jens

  • Naja, in dem Dokument steht auch, dass die Aufbewahrung umstritten ist.

    Es sind dort beide Möglichkeiten genannt, sowohl Lagerung im Stahlblechbehälter als auch Kl. 0 Schrank.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson