!!!Achtung!!! White Hawk Besitzer. Waffe gilt als erwerbscheinpflichtig.

Es gibt 391 Antworten in diesem Thema, welches 72.002 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Februar 2022 um 17:15) ist von Magnum Opus.

  • Ok, dann habe ich was dazugelernt und der § 53 bezieht sich wohl nur auf freie Waffen und Minderjährige. Das WaffG mit den ganzen Referenzen ist aber auch nicht ganz einfach zu lesen.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Ok, dann habe ich was dazugelernt und der §he 53rstw bezieht sich wohl nur auf freie Waffen und Minderjährige. Das WaffG mit den ganzen Referenzen ist aber auch nicht ganz einfach zu lesen.

    In Deutschland sind leider viele Gesetze und Vorschriften so gefasst dass diese nur Rechtsanwälte/Richter die sich in dem Gebiet bewegen, wirklich verstehen.

    Für den Otto Normalverbraucher sind das dann hauptsächlich böhmische Dörfer.

    Einfach und Eindeutig für Jedermann zu verstehen, geht in Deutschland nicht.

  • Wenn ich also von Frankreich nach Deutschland umziehen würde,

    und meine hier legal erworbene Uberti "Remington 1858" mitnehmen würde,

    müsste ich mit "6 Monaten bis 5 Jahren" Knast rechnen??

    Nein, da hatte ich den falschen Absatz im Auge. Es sind max. 3 Jahre, oder Geldstrafe. Aber es ist eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit.

    Ach so, nur drei Jahre... na dann... :new11:

  • Ich versteh die ganze Aufregung nicht!? Okay, da haben sich Beamte wie die Axt im Walde aufgeführt und waren nicht gerade höflich. Auch das alles deliktrelevante erst einmal einkassiert wurde ist jetzt nix unnormales. Die Withe Hawk wird doch schon seit vielen Jahren ohne WBK - Pflicht verkauft. Warum soll es jetzt ein rückwirkendes Verbot geben, das kann ich mir nicht vorstellen! Ich denke, das Gericht wird entscheiden und alles bei einer kleinen Geldbuße abtun. Deine Waffe bekommst Du mit etwas Glück einige Woche später zurück, meist mit Kratzer und einem Asavatenkammer-Aufkleber...

  • So,

    gerade ne Mail auf meine Anfrage von Heute Vormittag von SWS bezüglich der im Ersten Beitrag genannten Waffe bekommen.

    Auszug:

    Sehr geehrte/r Frau/Herr Holger ......


    Es ist uns nichts bekannt dass diese Waffe erwerbsscheinpflichtig wäre. Wäre dann neu. Die Waffe kommt von folgender Firma.

    https://www.waffen-hege.de/de/b-ram-pulve…white-hawk.html

    Wenn es eine erwerbsscheinpflichtig Waffe wäre so würden wir diese nicht ohne NwR ID und Seriennummer bekommen. ich werde nächste Woche dort auch gleich noch mal anfragen

    Wo hat der benannte diese denn her?.

    Vielleicht hatte sie keine entspr. Kennzeichnung für Deutschland?


    MfG

    Ralf Schneider


    Mit freundlichen Grüßen

    Versandhaus Schneider

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • Der gute Herr Schneider hat noch gar nicht kapiert was gerade passiert ist. Er hat sich darauf verlassen, dass sein Lieferant (Fa. Hege) ihm keine WBK-pflichtige Waffe als "frei verkäulich" liefern würde. Falsch gedacht.

    Fakt ist: Das LKA RP hat die Waffe (wie ich meine zu Recht) als WBK-pflichtig eingestuft. Nun wird der Betroffene (der TS) sich exkulpieren, indem er auf den Verkäufer verweist. Mit etwas "Glück" ist das SWS, denn die haben sicher die meisten Hawks verkauft. Der Staatsanwalt wird daraufhin sofort ein Ermittlungsverfahren gegen den Verkäufer (Ralf Schneider?) einleiten, von dem dieser aber erst erfahren wird, wenn man ihm einen Anhörungsbogen schickt oder mit einem Durchsuchungsbefehl besucht. Dann wird der Staatsanwalt möglicherweise auch gegen Hege vorgehen. Das kann auch dazu führen, dass die Kundenlisten beschlagnahmt werden.

    Ich würde JEDEM Besitzer empfehlen, die Waffe loszuwerden. Vernichtung, Abgabe, Lagerung beim Waffenhändler, diese Dinge. Man kann ggf. Regress beim Verkäufer nehmen, auch wenn die Gewährleistung abgelaufen ist.

    Diese Sache ist hoch brisant. Die Tatsache, dass so viele Waffen in den letzten Jahren verkauft wurden, macht es nicht besser sondern schlimmer.

    Wenn alle Beteiligten Glück haben sieht das BKA die Sache anders als das LKA. Aber ich fürchte, dass das nicht passieren wird.

  • @ JMBFan

    Da SWS eine Link bekommen hat wird er auch hier die Sachlage weiter verfolgen und bitte Text richtig gelesen, er wird sich kommende Woche mit der Fa Hege in Verbindung setzen-----------------abwarten und Kaffee trinken .

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

    2 Mal editiert, zuletzt von Burgenlaender57 (15. Oktober 2021 um 20:24)

  • Ich würde JEDEM Besitzer empfehlen, die Waffe loszuwerden. Vernichtung, Abgabe, Lagerung beim Waffenhändler, diese Dinge.

    Selbst wenn sich die White Hawk als WBK-pflichtig herausstellen sollte, kann jeder Käufer einen unvermeidbaren Verbotsirrtum geltend machen.

    Warum soll er in Panik handeln, wenn alles, was passieren kann ist, dass ein Gericht die Waffe einzieht?

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Ich würde JEDEM Besitzer empfehlen, die Waffe loszuwerden. Vernichtung, Abgabe, Lagerung beim Waffenhändler, diese Dinge. Man kann ggf. Regress beim Verkäufer nehmen, auch wenn die Gewährleistung abgelaufen ist.

    Ich würde noch weiter gehen:
    Umgehend Seppuku begehen... :bash:

  • Man die White Hawk zur Not auch auf eine gelbe WBK packen, dann ist Ruhe.

    Das wird nicht funktionieren. Denn eine nicht registrierte, aber WBK-pflichtige Waffe kann nicht in eine WBK eingetragen werden, denn sie ist nicht im NWR registriert. Diese Registrierung muss durch einen Hersteller erfolgen (Büchsenmacher etc.), oder durch einen Importeur - aber der benötigt dafür zunächst eine gültige Verbringungserlaubnis.

    Es ist ohne "Tricks" eigentlich nicht möglich, eine illegale Waffe zu legalisieren.

  • Laut BKA Mainz ist diese Waffe illegal und ich habe eine Anzeige wegen unerlaubten Waffenbesitzes bekommen.

    Mal zurück zum Startfeld.

    Wenn es bereits ein laufendes Verfahren gibt, kann der eingeschaltete Anwalt bereits Akteneinsicht verlangen.

    Wichtig wäre zu wissen, welche Einschätzung das BKA/LKA-Wasauchimmer da abgegeben hat, und mit welcher Begründung.

    Genau darauf werden weitere Verfahrensschritte aufbauen.

    Bisher gibt der Sachverhalt wenig her. So wie geschildert

    - gab es eine Durchsuchung aus Gründen, die in der Diskussion um die Erlaubnisfreiheit des WH ohne Belang sind.

    - waren die Polizisten keine Experten für Vorderlader oder Waffen des 19. Jahrhunderts. Die kennen im Zweifel jede Glock, aber keine Replika von Pedersoli. Sowas kommt in der Kriminalstatistik nicht vor.

    - hat irgendein Polizist irgendeine Behörde gefragt, wie die "Peter Soli" einzustufen sei. Sollte das eine Telefonauskunft oder ein ähnlicher Schnellschuss sein, könnte ein Anwalt frühzeitig dazwischengrätschen. Nur weil ein Polizist nach Rückfrage eine "Anzeige" fertigt, heißt es noch längst nicht, dass daraus ein zwingend staatsanwaltschaftliches Ermittlungsververfahren werden muss.

    Ohne die Begründung des BKA/LKA-Wasauchimmer und den Verfahrensstatus zu kennen ist es reine Mutmaßung, auf strafrechtliche Folgen für alle Käufer und Verkäufer zu schließen.

    Welche Kreise so ein Verfahren zieht, hängt von Vielem ab. Dem Engagement eines Anwalts, frühzeitig tätig zu werden, dem der Durchsuchung zugrundeliegenden Thema (egal, ob tatsächlich zutreffend oder nicht) oder den Medien. Wozu auch öffentlich lesbare Foren gehören.

    Die Warnung aufgrund des geschilderten Einzelfalles ist wichtig. Doch je mehr hier fachgerecht begründet wird, warum die WH selbstverständlich erlaubnispflichtig sei, desto einfacher machen wir es den googelnden Beamten, eine solche Einstufung vorzunehmen.

    Deshalb nochmals: es wäre sinnvoller, mehr auf die Gegebenheiten des geschilderten Verfahrens zu schauen, anstatt "ehrenamtlich" und spekulativ die Arbeit der damit befassten Behörden zu erledigen.

  • Bleikeller

    Glaubst Du tatsächlich, dass die Polizei für so was googelt und das co2air Forum braucht? Die haben Fachdienststellen, da arbeiten Leute die vom Waffenrecht Ahnung haben. Die brauchen dafür kein Halbwissen aus dem Internet. Und was beim Thema Withe Hawk Sache ist, wussten die auch schon lange. Ich habe schon seit Jahren allen im meinem Bekanntenkreis gesagt, dass sie das Gewehr so schnell wie möglich los werden sollen, bevor es zu spät ist.

    Beim Pyrodefender war es das Selbe. Da hat auch ein Importeur die Waffen auf den Markt gebracht, ohne vorher einen Feststellungsbescheid zu beantragen. Der Bescheid wurde erst später erlassen, auf wessen Antrag hin weiß ich aber nicht. Und dann waren alle Käufer die Dummen. Obwohl der Pyrodefender jetzt schon lange nachweislich WBK pflichtig ist, gibt es immer noch ein paar wenige Händler, die ihn in der Auslage liegen haben. Und das obwohl die Händler teilweise nicht mal selber zum Besitz berechtigt sind.

    Ich muss JMBFan wieder Recht geben, die von Waffen Schneider haben überhaupt nicht verstanden, was da grade für eine Blase geplatzt ist. Und die Antwort offenbart ja auch komplettes Unwissen, über das Waffengesetz.

    VDB Fördermitglied - Damit die Lethargie der Waffenbesitzer endlich ein Ende hat.

  • Bleikeller

    Glaubst Du tatsächlich, dass die Polizei für so was googelt und das co2air Forum braucht? Die haben Fachdienststellen, da arbeiten Leute die vom Waffenrecht Ahnung haben. Die brauchen dafür kein Halbwissen aus dem Internet. Und was beim Thema Withe Hawk Sache ist, wussten die auch schon lange.

    Es geht um zwei verschiedene Aspekte.

    Die Fachdienstellen verfügen natürlich über eigenen Sachverstand und Recherchequellen. Warum die dennoch nichts unternommen haben, wenn sie angeblich seit Jahren "wussten, was Sache ist" :/ Zumindest ich bin jedenfalls kein Insider, der definitiv weiß, was die wussten.)

    Dann geht es um die Haftung von Käufern und Verkäufern. Um Strafprozesse bei lokalen Staatsanwaltschaften und Gerichten. Da sitzen tatsächlich "normale" Menschen, die googeln. Insbesondere wenn es darum geht, wer was wissen konnte oder musste. Das kann beim Erstellen eines Strafbefehls, einer Einstellung wegen Geringfügigkeit und der Strafzumessung einiges ausmachen.

  • Die haben ja auch keine Lust bei irgend welchen rechtlichen Graubereichen gegen Händler einzuspannen und riesen Verfahren gegen Gott und die Welt los zu treten. Aber in so einem Fall müssen sie tätig werden. Ein gewissenhaft arbeitender Beamter findet eine ihm unbekannte Waffe und er holt sich bei der Fachdienststelle eine Rechtsauskunft ein. Und dann gerät halt alles ins Rollen.

    Zum Thema Strafzumessung und der Frage, wer was wann wissen konnte, stimme ich Dir voll zu.

    Mir fällt grade ein weiteres ähnliches Beispiel ein, was aber vermutlich kaum jemanden betroffen hat (mich aber schon). Die Soft Nunchakus waren auch lange erlaubt, bis das BKA festgestellt hat, dass sie unter das Verbot fallen. Meine beiden habe ich dann zur Vernichtung abgegeben.

    VDB Fördermitglied - Damit die Lethargie der Waffenbesitzer endlich ein Ende hat.

  • Warten wir doch einfach mal ab was dabei raus kommt. Wir stochern hier nur im Dunklem rum ohne

    dass wir wissen wie das LKA/BKA die Sache bewerten wird. Jetzt Panik zu verbreiten bringt keinem was!

    Evtl. stellt sich ja raus dass die Waffen doch ganz Legal sind und Schneider und sein Lieferant sind ja sicherlich

    auch nicht neu im bereich Waffengeschäft.

    Gruß

    Thomas

  • Zitat von Wellnessgmbh

    Ich weiß nicht was du mir damit sagen möchtest. Willst du mir unterstellen das ich ein Neonazi bin? Bin ich aber nicht. Auch wenn du mir das hier unterstellen willst. Ich bin Restaurator und Militaria-Sammler. Scheinbar hast du meinen ersten Text nicht gelesen. Ich versuche andere Besitzer und evtl.. Laien vor dieser Waffe zu warnen, da die Händler (und ich habe einige gefunden) diese Waffe noch immer an Personen über 18 Jahre verkaufen. Ich habe es nett gemeint und bekomme jetzt noch einen Tritt in den A... Du schiebst mich gleich in die rechte Ecke. Dann bist du wohl Linksradikal? Also bitte! Bevor du mir hier unterstellst ich wäre rechtsradikal dann bringe Fakten und nicht nur Vermutungen. Genau auf dieser Denk-Basis fand die Durchsuchung statt. Der Grund für die Durchsuchung ist eine gewonnene Militaria-Auktion in England. Was erwartest du? Das ich mich über solche überzogenen Aktionen seitens der Staatsanwaltschaft freuen soll oder was? Ich habe mein Lebtag keiner Fliege etwas zuleide getan und du stellst mich hier als Rechtsradikalen hin. Du solltest vielleicht mal nachdenken bevor du andere verurteilst.

    Wellnessgmbh

    Meinen subjektiven Eindrück möchte ich hier mal loswerden, da ich denke, dass es unter Umständen hilfreich sein könnte.

    Ich denke nicht, dass er dir unterstellt Neonazi zu sein, auch wenn das durchaus gedacht worden sein könnte, da die Geschichte in deinem ersten Beitrag gewisse Alarmglocken klingeln lässt.

    Ich denke die Kritik von Airgunshooter hinsichtlich der Telegramgruppe könnte durchaus auch auf deine Anmerkung zu den Leerdenkern anspielen.

    Viel wichtiger ist aber der letze Satz:

    Zitat von Airgunshooter

    Aber da Du das hier geschrieben hast, "Selbst schon erlebt das aus vermeintlichen Indizien und Vorurteilen die Urteilsverkündung provoziert wurde", vermute ich weniger, dass das Verfahren einfach eingestellt wird.

    Auch wenn ich nicht abschätzen kann, wie das Verfahren weitergeht, hat er eine Sache wahrgenommen, die auch mir aufgefallen ist.

    Bei allem Verständnis dafür, dass du aufgewühlt und empört bist, ist es ungeschickt seinen Verdruss auf Gott und die Welt herauszuposaunen, beliebige Schuldige in nicht verantwortlichen Stellen zu suchen, Unterstellungen aufzuhäufen und aus einer Mücke einen Elefanten zu machen.

    Mir ist klar, dass das erstmal böse klingen mag, aber es ist gut gemeint.

    So ein Benehmen fällt auch hier so manchem sicher negativ auf. Da braucht man sich über Antipathie nicht wundern.

    Auch wenn der Ausgang der Ermittlungen im Wesentlichen sicher nicht von deiner Art abhängen wird, so ist es sinnvoll, wenn den entsprechenden Institutionen als letztes der Begriff "Hitzkopf" zu dir einfiele.

    Man muss die Leute nicht mögen, aber man sollte ruhig und höflich bleiben, sonst diskreditiert man sich nur selbst.

    Der Eindruck den man macht, wird natürlich Auswirkungen darauf haben, wie man behandelt wird.

    Da ist es manchmal geschickter sich auf die Zunge zu beißen.

    In dem Sinne wünsche ich dir alles Gute und dass du bei einer eventuellen Verhandlung etwas reflektierter und gefasster wirkst. Das hat noch nie geschadet.

    Ich hoffe du berichtest über den Ausgang, da mich die Einschätzung zu der Waffe interessiert.

    Gruß Bastian

  • Anscheinend wird immer wieder vergessen, was auf dem Beschlagnahmeprotokoll stand:

    Und zwar „Gefahrenabwehr“.

    § 22

    Sicherstellung

    Die allgemeinen Ordnungsbehörden und die Polizei können eine Sache sicherstellen,

    1.

    um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren,

    "Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut."

  • Was man hier - ganz unabhängig von der Sachlage rund um die Hawk - mal wieder sieht, ist, wie leichtfertig die Behörden in Deutschland mit dem Grundrecht auf die Unversehrtheit der Wohnung umgehen. Eine Hausdurchsuchung ist für die Behörden viel zu leicht zu bekommen, meiner Meinung nach.

    Wir kennen natürlich nur eine Seite der Geschichte und deshalb ist es müßig, über den Einzelfall des TS hier zu spekulieren. Aber: In der Realität finden die Behörden IMMER einen Grund, um einem Bürger, den sie "besuchen" wollen, die Bude auf den Kopf zu stellen.

    Als Waffenbesitzer sollte man deshalb IMMER davon ausgehen, dass jeden Tag eine solche Razzia erfolgen kann. Man muss penibel darauf achten, welche Waffen man rumliegen hat und vor allem auch wie man sie aufbewahrt. Eine Gaspistole auf dem Nachttisch reicht da schon, und zack, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit dahin. Ich weiß, dass ist eine Plattitüde - halte Dich einfach immer an die Tempolimits, dann wirst Du nie geblitzt. Aber einen besseren Rat kann ich nicht erteilen.