Rechtliche Konsequenzen durch Schreckschusswaffe?

Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 4.786 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. September 2021 um 21:36) ist von Paramags.

  • Hallo folgende Situation;

    Person 1 verkauft (ohne Quittung oder Daten von Person 2) Person 2 (über 18 Jahre) seine über frankonia.de gekaufte Schreckschusswaffe.

    Würde Person 1 rechtliche Konsequenzen betreffen, wenn Person 2 damit illegale Sachen veranstaltet?

    Würde man Person 1 über die Seriennummer belangen bzw. die Schreckschusswaffe durch die Seriennummer ausfindig machen?

    Gruß

  • Bei Frankonia ist mir aufgefallen, dass diese egal ob SSW, CO2 oder Airsoft immer die Seriennummer vermerken. Im System sowie auf dem Kaufbeleg (da wg. der Garantie).

    Ich glaube, man sollte sich immer vorab absichern, ob der Käufer über 18 ist, sonst könnte man evtl. dran sein, weil man ja eigentlich Unbefugten (also Minderjährigen) gar nicht erst den Zugriff auf SSW ermöglichen darf.

  • Ist doch vollkommen egal.

    Wenn man Person 1 die Straftat nicht nachweisen kann, ist sie doch raus.

    Es gibt keine Pflicht eine SSW mit einem Kaufvertrag zu verkaufen.

    Nur weil Person 1 die SSW mal gekauft hat, kann man sie nicht einfach für ein Verbrechen belangen, welches mit dieser SSW begangen wurde.

    Bin kein Jurist, aber das wäre ja lächerlich. Übertragt das mal auf andere Dinge.

  • Naja, wenn Person 2 bei einer Befragung zugibt, dass diese von Person 1 erworben wurde, dann würde ich als Polizei schon mal bei demjenigen nachfragen, wieso derjenige einem Minderjährigen, also Unbefugten eine Waffe überlässt bzw. verkauft (was egal ist, da der Kaufvertrag nichtig ist, da der Käufer zum Kauf nicht berechtigt war).

  • Es kann zumindest sehr lästig werden.

    Unzählige haben schon ihr Auto "von privat an privat" verkauft, und hatten ihren "Spaß", weil der Käufer den Wagen nicht ummeldete. Von Unfallschaden bis zu Verkehrsverstößen ist alles im Pott. Noch "lustiger", wenn der Käufer seinerseits weiterverkauft oder man seine Daten im Kaufvertrag nicht mit dem PA abgeglichen hat...

    Richtig, strafrechtlich haftet man nur, wenn einem die Tat nachgewiesen werden kann.

    Wird jedoch nur die Waffe gefunden und der Täter hat sich aus dem Staub gemacht, ist derjenige die erste Anlaufstelle, der irgendwo als letzter Besitzer notiert ist. Da ist es praktischer, einen Kaufvertrag vorzuweisen, als ein: "Die SSW habe ich im vergangenen Jahr verkauft. Den Namen weiß ich nicht mehr. Mittelgross, Durschnittstyp..." Hausdurchsuchungen sind allenfalls für die Polizei unterhaltsam und über längere Zeit als "tatverdächtig" im System der Staatsanwaltschaft geführt zu werden... dann lieber den Fetzen unterschriebenes Papier.

  • Bleikeller Das dein Vergleich hinkt ist dir klar, oder?

    Beim Verkauf eines PKW bist du verpflichtet den Abzumelden oder halt alles belegen zu können.

    Diese Pflicht gibt es beim Verkauf einer SSW nicht.

    Adrian1991 wie hast du bemerkt das Frankonia außer auf dem Kaufbeleg, die Seriennummer

    nochmals im System speichert? Ich meine im System ist sie ja, wenn auf dem Kaufbeleg aufgeführt sowieso.

    Nochmal Adrian1991 Was wäre wenn Person 2 bei einer Befragung zugibt die Waffe bei 4k5 gekauft zu haben?

    Wo ein Straftäter eine Waffe gekauft hat ist nicht relevant, solange es kein illegaler Kauf war, oder man

    versucht eine Person über die Waffe zu Identifizieren.

  • Butcher me. Richtig! Ich kenne allerdings noch genug Fälle, in denen damals nur ein Kaufvertrag gemacht wurde und der Käufer mit Auto und Kennzeichen davon fuhr. Die Ausgangsfrage des TE ist aber letztlich: Was kann mir als Verkäufer passieren, wenn der Käufer mit der SSW Mißbrauch treibt, unerkannt bleibt und ich den Verkauf nicht belegen kann. Frank & Monika sind im Beispiel aus dem Schneider, weil sie ihren Verkauf dokumentiert haben. Also nochmals: dem Verkäufer droht keine Strafe, aber unangenehmer Papierkrieg.

  • Hallo folgende Situation;

    Person 1 verkauft (ohne Quittung oder Daten von Person 2) Person 2 (über 18 Jahre) seine über frankonia.de gekaufte Schreckschusswaffe.

    Würde Person 1 rechtliche Konsequenzen betreffen, wenn Person 2 damit illegale Sachen veranstaltet?

    Würde man Person 1 über die Seriennummer belangen bzw. die Schreckschusswaffe durch die Seriennummer ausfindig machen?

    Gruß

    Ich denke, Du als Fragesteller bist auch über 18 Jahre alt und hoffe, dass Du nicht die Person 1 bist und dass Person 2 keinen Mist mit der SSW gebaut hat.

    Schon Deine Frage lässt mich zweifeln. Sollte einer von Euch doch unter 18 Jahren alt sein, beendet das Thema hier lieber schnell wieder.

    „Mut ist, wenn man Todesangst hat, aber sich trotzdem in den Sattel schwingt.“ (John Wayne)

    „Keine Stunde, die man im Sattel verbringt, ist verloren.“ (Winston Churchill)

    CO2-CAS Shooter List    

  • Nennt mich jetzt penibel, akribisch oder sonst irgendwas....ich habe sämtliche Daten abgespeichert von denen, an die ich (wir) jemals eine Knifte verkauft haben.

    Die einzigen die die Seriennummer vermerken sind die deutschen Händler. Da stehen die Nummern auf dem Kassenzettel, und wenn die da drauf stehen, stehen sie auch im System. Bzw. im Shop bestellt....Lieferadresse usw.

    Ich muss mal nachschauen, irgendwo hab ich noch nen Kassenzettel aus Österreich, wo "ungefährliche Knallpistole" drauf steht :)

    Ich persönlich als deutsche, finde es sehr wichtig zu wissen, an wen ich ne Knifte verkaufe, erst recht übers Internet.

    "Gib demjenigen, den du über alles auf der Welt liebst, ein Schwert in die Hand....entweder wird er dich damit beschützen oder er wird dich damit töten."

  • Nennt mich jetzt penibel, akribisch oder sonst irgendwas....ich habe sämtliche Daten abgespeichert von denen, an die ich (wir) jemals eine Knifte verkauft haben.

    Die einzigen die die Seriennummer vermerken sind die deutschen Händler. Da stehen die Nummern auf dem Kassenzettel, und wenn die da drauf stehen, stehen sie auch im System. Bzw. im Shop bestellt....Lieferadresse usw.

    Ich muss mal nachschauen, irgendwo hab ich noch nen Kassenzettel aus Österreich, wo "ungefährliche Knallpistole" drauf steht :)

    Ich persönlich als deutsche, finde es sehr wichtig zu wissen, an wen ich ne Knifte verkaufe, erst recht übers Internet.

    Wir reden immer noch von Spielzeug, nicht echten Waffen.

    Ich werd mich hüten, mit vorbeugendem Gehorsam zu handeln. Und was ein Käufer mit seiner von mir sauber erworbenen Plempe anstellt, ist ganz gewissnicht mein Bier.

    "Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut."

  • Das stimmt sicher, aber im Fall der Fälle gerätst du in den Fokus und musst dich rechtfertigen.

    "Gib demjenigen, den du über alles auf der Welt liebst, ein Schwert in die Hand....entweder wird er dich damit beschützen oder er wird dich damit töten."

  • Weg ist weg. Wichtig ist nur klarzustellen, dass der nicht verliehen wurde.

    Das spielt Waffenrechtlich keine Rolle.

    Egal ob Verkauft, Verliehen, Verschenkt oder Weggeworfen.

    Ist immer ein "Überlassen".

    Man muss nicht Eigentümer nach BGB sein um waffenrechtlicher Besitzer d. Waffe zu sein. (Ausüben d. tatsächlichen Gewalt)

    Wenn man allerdings einen Gegenstand der vom Waffenrecht erfasst ist in andere Hände abgibt, ist es niemals falsch kurz so Etwas ausfüllen und zu den (eigenen) Akten zu nehmen.

    Einmal editiert, zuletzt von Oldcrow (8. September 2021 um 14:31)

  • Mal angenommen, es wurde eine Schreckschusswaffe sichergestellt, die bei einer Straftat benutzt wurde.

    Die ermittelnde Behörde würde wahrscheinlich beim Hersteller nachfragen, wohin diese Waffe mit der Seriennummer verkauft wurde.

    Und ich denke, der Hersteller wird zumindest aus buchhalterischen Gründen nachhalten, welche Waffe an welchen Händler ging (Laut WaffG gibt es keine Seriennummernpflicht für SSW) und insofern einen Händler benennen können.

    Ob der dann Auskunft geben kann, an wen er die SSW verkauft hat, dürfte individuell verschieden sein. Bei Großhändlern sicherlich eher als beim kleinen Händler, der nur nebenbei auch SSW verkauft.

    Aber die Chance, dass eine Behörde den Käufer ermittelt ist durchaus da.

    Ich persönlich würde, vor allem bei mir unbekannten Käufern einen Kaufvertrag machen.

    Weniger wegen der Gefahr, als potentieller Straftäter ins Visier zu gelangen, als vielmehr deswegen, weil ich Scherereien im Nachgang vermeiden wollte, weil jemand plötzlich behauptet, die Waffe sei defekt gewesen oder er hätte nichts erhalten oder oder oder...

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson