Entschärfung des Waffenrechts beschlossen am 05.12 2020

Es gibt 1 Antwort in diesem Thema, welches 847 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. September 2021 um 22:50) ist von gilmore.

  • Scheinbar hat es niemand mitbekommen,was dort beschlossen wurde. Komisch,dass man hier immer nur über Verbote von Messern und SSW liest. Hier mal ausnahmsweise eine Entschärfung des Waffenrechts. Leider nur für Staatsbedienstete. Die Waffenfreistellungsverordnung vom 30.11.2020,beschlossen am 05.12.2020.

    Mit dieser Verordnung haben für Bedienstete des Bundes,von Agrar über Finanzamt bis Zoll die Paragraphen 2,10,12,25a,26,27,27a,29-33,39-39,40,42,58, usw keine Gültigkeit mehr.

    Kurzum können sich Mitarbeiter aller Bundesbehörden nun Waffen und Munition im Ausland beschaffen,müssen diese nicht registrieren lassen,benötigen keinerlei Erlaubnisse zum Erwerb,Besitz,Führen und Schießen,unterliegen keinerlei Altersbeschränkung usw???Wozu nur ist das ganze gut? Der Bund der Büchsenmacher hat in seiner Sichtweise der Verordnung übrigens sämtlich möglichen Verschwörungstheorien Vorschub geleistet.

    Bitte Kommentare erst nach Lesen der Verordnung und der betroffenen Paragraphen.

    Insbesondere bitte ich NC9210 um seine Meinung. Aufbauscher aber auch Relativierer behalten ihre Meinung bitte für sich. Es steht alles schwarz auf weiß in der beschlossenen Verordnung.

  • gilmore 2. September 2021 um 22:41

    Hat das Thema geschlossen.