Ein „interessanter“ (Vintage) Compound Bogen oder ist es doch eher eine Art Armbrust ?!

Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 3.751 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. September 2021 um 14:40) ist von Leerschuss.

  • Zufällig gesehen / gefunden:

    Darton Stinger I/T Compound Crossbow ?!

    Darton built this vintage collector’s item for just 2 years in ’90-’91. It is an unusual design that is shot using a pistol grip and held canted at a 45º angle. The design is very compact; axle to axle length is just XX”. It sports steel buss cables and a new Fastflite string. Multiple mounting holes for the pistol grip allows easy draw length adjustment. Originally came with an old-style Cobra plate sight and NAP Centerest flipper rest. These have been upgraded to a 3-pin fiber optic-sight and a Bo-Doodle 3-fin capture rest to keep the arrow in place when not at draw. (A LH Centerest is included as well.) Arm brace sports a new 2” velcro adjustable nylon strap. Included are 6 carbon composite arrows with 2” vanes and 100 gr points, correctly spined for the bow, a funky old double-claw wrist-strap release, and a padded nylon oxford camo carry case. Comes with 3 padded bags to fit the 3 main assemblies into which the bow breaks down for storage or transport. It is about as fast and as loud as you might expect from a bow from 1991. Sorry, I don’t own a chrono to give you an exact speed. I can vouch for it not being as quiet as a modern bow, though. It is, however, a hoot to shoot and a real conversation starter on the range or your mancave wall. Includes copy of original instructions. Norb Mullaney was a fan of this bow in the Bow Reports article in which the bow was featured. Currently set up for LH but easily converts to RH by reversing the Boodle rest and sight bracket. Own and shoot an interesting piece of archery history.

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    https://bid.houseauctioncompany.com/lot-details/in…81/lot/3162857/

    Einmal editiert, zuletzt von Delphin (21. August 2021 um 01:38)

  • Delphin 21. August 2021 um 01:59

    Hat den Titel des Themas von „Ein „interessanter (Vintage) Bogen“ oder ist es doch eher eine Armbrust ?!“ zu „Ein „interessanter“ (Vintage) Compound Bogen oder ist es doch eher eine Art Armbrust ?!“ geändert.
  • Das scheint mir einfach nur ein normaler Compound-Bogen zu sein, der anstelle eines Risers einen um 90 Grad gedrehten Griff hat - ein wenig wie eine Zwille.

  • Ja - jein, wir hatten doch vor einiger Zeit schon mal so einen „Zwitter“ - eine Bogen / Zwille mit Armauflage, die Pfeile verschoss.

    „Dagegen“ erinnert mich dieser „echte“ Bogen eher an einem Draw-Loc bzw. einen Vertical-Crossbow, wie:

    https://www.drawloc.com


    Wenn man aber sieht, von wann obiger Bogen ist, nämlich von 1990/91, dann ist das doch schon beachtlich ! ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von Delphin (21. August 2021 um 11:59)

  • Also, ohne Gummi und mit Pfeilen - ich glaube nicht, dass dieser Bogen rechtlich als "Präzisionsschleuder" eingestuft werden kann. Aber wie so oft, im Zweifel entscheiden die Gerichte.

  • Sowas kommt jede Dekade. Interessant, passt aber in keine Schublade. Nix Ganzes nix Halbes.

    Wegen der Größe was für Backpacker bzw. Pepper oder den Sammler.

    Was nützt mir das kompakteste Gerät wenn die ATA so kurz ist, das damit nur ein Vollprofi zurecht kommt.

    ......... ZOMBIE APOKALYPSE

    Link:

    https://www.gearheadarchery.com/

    https://www.gearheadarchery.com/product/t15-pro/


    Gruß bolz

    dort wo mein sofa ist , fühle ich mich wohl.

  • Jep, siehe hier:

    Delphin
    24. Februar 2021 um 22:00
  • Ja, so etwas geht in Sammler-Kreisen wahrscheinlich echt schnell weg ;)


    In Amerika habe ich aber genau diesen Bogen auch schon für 40$ als VERKAUFT gesehen !

    Dann muss man aber natürlich erst einmal jemanden dort finden, der auch nach Europa / Deutschland liefert und man muss zusätzlich höhere Versandkosten + Zoll + USt. + etc. zahlen.

  • es ist keine armbrust , sondern ein bogen.. der boghen speichert keine energie wie eine armbrust. an den bogen kannst du rantackern , was du willst.

    das verbot der armstütze gilt nur für die zwille, nach den polizeischlachten der 80 zigern, wo die polizistenmit stahlkugeln beschossen wurden.

    allso alles easy

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Es gibt übrigens auch aktuelle Modelle mit riserlosem Design, 90 Grad gedrehtem Griff und Unterarmstütze. Gar nicht schlecht, 17" axle to axle und bis 80 Pfund Zugkraft, 25 bis 31" Auszug.

    https://www.chiricoarchery.com/bows

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    Danke für den Link !

    Das sind schon recht tolle Teile, allerdings preislich auch nicht gerade ohne - ca. 600-800$ !

    Allerdings war damals der obige Darton Striker I/T vergleichsweise wahrscheinlich auch nicht viel günstiger …


    edwin2

    Ja klar, rein rechtlich betrachtet sind das (zum Glück) schon Bögen, dennoch geht es stark —> in Richtung AB (zumindest würde ich das so formulieren).

    Schau Dir mal, wenn Du Lust, Zeit & Interesse hast, den obigen Link mit dem „Draw-Loc“ an !

    Konkret den sogenannten:

    In-Line Draw-Loc Trigger

    https://www.drawloc.com/drawloc


    Ist das nun (noch) ein Bogen oder (schon) eine AB ? ;)

  • Durch den Drawloc wird aus einem Bogen zumindest rechtlich gesehen eine Armbrust - denn die eingebrachte Energie wird durch eine Sperrvorrichtung gespeichert. Man kann einen gespannten Drawloc-Bogen ablegen, ohne die Spannung zu verlieren. Das macht den Unterschied zwischen einem den Schusswaffen gleichgestelltem Gegenstand (Armbrust) und einem nicht vom WaffG erfassten Gegenstand (Bogen) aus.

    Bei den Darton Striker Bögen, aber auch bei den Chiricos ist das anders. Hier handelt es sich lediglich um Bögen mit einem versetzten Griff.

  • Durch den Drawloc wird aus einem Bogen zumindest rechtlich gesehen eine Armbrust - denn die eingebrachte Energie wird durch eine Sperrvorrichtung gespeichert. Man kann einen gespannten Drawloc-Bogen ablegen, ohne die Spannung zu verlieren. Das macht den Unterschied zwischen einem den Schusswaffen gleichgestelltem Gegenstand (Armbrust) und einem nicht vom WaffG erfassten Gegenstand (Bogen) aus.

    Bei den Darton Striker Bögen, aber auch bei den Chiricos ist das anders. Hier handelt es sich lediglich um Bögen mit einem versetzten Griff.

    Hallo Zusammen,


    Genau so sieht es der Gesetzgeber auch.


    Gruß,

    Walde

  • DEFINITIV !

    Doch bezweifle ich ebenso, dass dieser (eigentlich gravierende) Unterschied von jedewedem Polizisten verstanden / begriffen oder gar konkret erkannt wird 8o


    Was (leider) recht typisch für das dt. WaffG. ist :evil:

  • Polizisten sind Teil der Exekutive und müssen das auch nicht verstehen. Sie werden in der Regel auf Nummer Sicher gehen und eine verdächtige Waffe erst einmal "kassieren". Was dann damit passiert, das entscheiden dann Staatsanwaltschaft und Gerichte (judikative Gewalt).

    Wobei der Unterschied zwischen Bogen und Armbrust rechtlich nicht sehr wesentlich ist, da die Armbrust zwar als Waffe gilt, aber von den meisten Erlaubnispflichten ausgenommen wurde. Man darf im Prinzip mit einer gespannten und geladenen Armbrust durch die Fußgängerzone marschieren - ist aber nicht empfehlenswert, nicht nur weil das gefährlich ist. Ein Polizist, der so einen "Waffenbesitzer" sieht, wird NATÜRLICH die Armbrust sicherstellen und eine Anzeige schreiben. Zwar wird der Staatsanwalt das Verfahren einstellen, aber die AB ist erstmal etliche Monate weg.

    Juristisch betrachtet sind die praxisrelevanten Unterschiede zwischen AB und Bogen diese:

    Alterserfordernis: Armbrust ab 18 Jahren, Bogen auch für Minderjährige
    Aufbewahrung: Armbrust ungeladen im verschlossenen Behältnis, Bogen kann zugriffsbereit an der Wand hängen
    Kommerzielle Schießstätten: Armbrust genehmigungspflichtig, Bogen nicht genehmigungspflichtig
    Schießen zu Hause im Garten: Armbrust erfordert "provisorischen" Schießstand, Bogen im Prinzip nicht
    Zielbeleuchtung (Laser, Lampe): Armbrust verboten, Bogen erlaubt

    Bei den "Schießständen" muss natürlich auch beim Bogenschießen auf die Sicherheit geachtet werden, es darf niemand gefährdet werden. Bevor jetzt wieder die Diskussion losgeht, hier die relevante Fundstelle in der WaffVwV (zu §27 WaffG):

    "Sofern für gelegentliches Schießen in befriedetem Besitztum nach § 12 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a mit erlaubnisfreien Druckluft-, Federdruckwaffen, Armbrüste und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, vorübergehend eine besondere Herrichtung erfolgt und schießtechnische Einrichtungen vorgehalten werden, wird im Falle privater, nichtöffentlicher, also insbesondere nicht kommerzieller oder gewerblicher Nutzung, keine erlaubnispflichtige Schießstätte nach § 27 Absatz 1 betrieben."

    Mehr fällt mir im Moment nicht ein.