Wie sind Macheten waffenrechtlich zu werten?

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 4.026 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. August 2021 um 16:56) ist von edwin2.

  • Moin,

    ich hab mal ein Szenario für euch:

    Person A zerstört mit einer Machete in einem Maisfeld Pflanzen. Person B sieht dies und sieht auch das Person A mit einer Machete bewaffnet ist.

    Person B ruft daraufhin die Polizei, welche Person A zur Rede stellt.

    Person A wird nun wohl aufgrund mehrerer Delikte eine Strafanzeige erhalten - Sachbeschädigung etc.

    Aber wie ist das waffenrechtlich zu werten? Ist das führen einer Machete eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit wir bei einem Messer?

    Hintergrund ist, dass gestern ein Jugendlicher aus einem Teil eines Maisfeldes meines Onkels Kleinholz gemacht hat.

  • Eine Machete ist keine Waffe, sondern ein Werkzeug und gleichzeitig ein Messer mit Klingenlänge über 12 cm, das man nur mit berechtigtem Anlass in der Öffentlichkeit führen darf. Das Abholzen eines fremden Maisfelds gehört sicher nicht dazu.

    Spielt für deine Strafanzeige aber keine Rolle. Erstatte Anzeige wegen Verdachts auf Verstoß gegen das Waffengesetz und der Staatsanwalt entscheidet dann, ob Ermittlungen aufgenommen werden.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Auch hier hilft der kurze Blick in's Deutsche Waffengesetz.

    Zitat

    §1

    (2) Waffen sind 1.Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und tragbare Gegenstände,

    a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
    b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.

    Ausnahmen gibt es nur bei s.g. "berechtigtem Interesse", dieses muss man allerdings im Zweifel auch (schriftlich) belegen können.

    Hintergrund ist, dass gestern ein Jugendlicher aus einem Teil eines Maisfeldes meines Onkels Kleinholz gemacht hat.

    Jugendliche sind nicht strafmündig, ein Strafverfolgung kommt daher kaum in Betracht.

    Bleibt die Ordnungswidrigkeit die aber nicht automatisch Schadensersatz herbeiführt.

    Dazu ist in der Regel noch eine Zivilklage auf Schadensersatz nötig.

  • Also strafmündig war der wohl schon, da älter als 14 Jahre...

    Also ist das führen einer Machete lediglich eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat? Hätte ich tatsächlich nicht gedacht...

  • Was haben die Leute alle nur gegen Mais?? Bei uns in der Gegend wurden bei verschiedenen Bauern Moniereisen mit Kabelbindern an die Maispflanzen gebunden...

    Wenn die in nen Drescher oder in nen Hächsler kommen, wirds mal richtig teuer...

    sorry für OT

  • Wahrscheinlich hat niemand was gegen Mais als solchen. Wenn die aber hören, daß das Zeugs ungesehen in die Biogasanlage wandert, oder zu Benzin umgefummelt wird, kriegt der Eine oder Andere eventuell einen Kropf.

    Was verständlich ist, wenn man dran denkt, daß auf der anderen Seite der Welt die Leute kein Hemd über'm Hintern und nix zu fressen haben.

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!

  • Wurde der betreffende Jugendliche gestellt oder die Polizei gerufen, die ihn dann mitgenommen hat?

    Habt ihr Anzeige erstattet wegen Sachbeschädigung? Schliesslich käme ja auch eine Schadenersatzklage wegen Erntausfall in Betracht, wenn der Jugendliche viel Schaden verursacht hat.

    Der Jugendliche dürfte wie schon geschrieben erst ab 18 Jahren unbeaufsichtigt und mit nachvollziehbarem Grund draussen mit der Machete umgehen.

    Das unerlaubte und verfrühte Abernten eines Maisschlages ist kein solcher Grund.

    Und bedingt strafmündig ist er auch ab 14 Jahren. Er würde dann nach Jugendstrafrecht verurteilt, falls es dazu kommt.

    Zu der Abneigung gegen Mais kann ich nur sagen, es klingt auf den ersten Blick verständlich, zu sagen, man soll keine Lebensmittel zu Sprit verarbeiten, aber....!

    Mais ist nicht gleich Mais. Der zum Verzehr geeignete Zuckermais gelangt mit Sicherheit nicht in eine Biogasanlage.

    Der sogenannte Futtermais wird entweder als Viehfutter oder als Energiemais genutzt. Hier sind die Maiskolben aber nicht so wichtig, weil die ganz Pflanze gehäckselt und verwertet wird. Streng genommen wird hier also kein wertvolles Lebensmittel missbraucht, sondern nur eine Grünpflanze, die sonst kein Mensch isst.

    Und ein Maishäcksler kostet richtig viel Geld. Hier richtet so ein Moniereisen erheblichen Schaden an. Von der kontaminierten Ernte und Ernteausfällen, die entstehen, weil durch den Stillstand des Häckslers am Ende der Mais vergammelt, wenn das Wetter nach der Reparatur nicht mitspielt, mal zu schweigen.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Gut.

    Und wie viele Leute mit zuviel Eisenstangen und zuwenig Hirn können Maissorten auseinander halten?

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!

  • Was hat das Werkzeug mit der Straftat zu tun? Eine Machete ist zum Pflanzen schnippeln erfunden und konstruiert worden. Ob nun Mais oder Dschungel. Das ist der Sinn und Zweck des Werkzeugs.

    Ob Jemand diese Straftat der Zerstörung fremden Eigentums nun mit dem dazu passenden Werkzeug macht oder mit etwas anderem (wie Chemie, Feuer, ....) ist irrelevant. Hätte es der Besitzer (des Maisfeldes) selbst getan, völlig in Ordnung.

    Was bleibt ist die Sachbeschädigung.

    Der Machete jetzt einen Waffenstempel aufzudrücken, damit man mehr Druckmittel gegen den Deliquenten hat, finde ich

    unverhältnismässig und völlig ungerechtfertigt. :thumbdown: Genau mit solchem Blödsinn wird immer mehr verboten. Was kommt als nächstes? Man grillt und der Nachbar hat etwas dagegen und ruft die Polizei, weil man mit Waffen (Grillgabel und Messer) hantiert?

    Diese zwanghafte Verschiebung von der Straftat zu einem Gegenstand ist für mich VÖLLIG unverständlich. Das selbe gilt auch für jedes andere Werkzeug wie Hammer, Spaten, .... Kann man zum hämmern bzw schaufeln nutzen oder um Sie Jemanden überzuziehen. Letzteres ist eine Straftat.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Der Machete jetzt einen Waffenstempel aufzudrücken, damit man mehr Druckmittel gegen den Deliquenten hat, finde ich

    unverhältnismässig und völlig ungerechtfertigt.

    Bist Du der Ansicht das Jugendliche freien Zugang zu Machenten (Haumessern) haben sollten?

  • In viele anderen Ländern ist das zwingend notwendig. Z.B. in Südamerika, wo der Sohn mit bei der Ernte, ... helfen muß.

    Die Frage ist nicht ob sondern wie. Z.B. durch den Erziehungsberechtigten der den Sohnemann aufklärt, daß Er damit keinen Unfug anstellen soll.

    Man sollte aber die Kirche im Dorf lassen. Es wurde Niemand verletzt und sicher auch nicht das ganze Maisfeld abgeerntet. Der Junge wollte sein Spielzeug sicher nur einmal ausprobieren. Der hat bestimmt recht schnell keinen Bock mehr gehabt.

    Wenn der bekannt ist, den Eltern eine Rechnung schicken und die werden dann dem Jugendlichen die Leviten lesen.

    So war das doch bisher bei solchen Kleinigkeiten.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Hey, nur zum Verständnis: Ich will garantiert keine Strafverschärfung erreichen etc. und auch nicht die Machete vom Werkzeug zur Waffe machen, aber mich hatte einfach interessiert, ob die Machete überhaupt rechtlich als Waffe eingestuft wird, da es Messer ja über einer bestimmten Klingenlänge bzw. Eigenschaften ja durchaus werden.

    Und Messer kann man ja auch für allerhand nutzen, nicht nur um Menschen schaden zu wollen.

  • Diese Überlegung ist für mich völlig sinnbefreit da Sie nur darauf abzielt, Gegenstände zu verteufeln. Jeder Stein, jeder Ast, jede Glasflasche, jeder Hammer und jede Sprudelwasser Kartusche, jede Holzlatte .... sind für den Mißbrauch nutzbar. Sogar eine Sprühflasche.

    Nein. Sie ist keine Waffe, da Sie als Werkzeug definiert ist.

    Diese Suche nach Angeblich-Waffen ist für mich absurd.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • In viele anderen Ländern ist das zwingend notwendig. Z.B. in Südamerika, wo der Sohn mit bei der Ernte, ... helfen muß.

    ...oder in Ruanda, wo man damit "ethnische Säuberungen" durchführt, ja?

    Aber vielleicht bleiben wir mit den Betrachtungen einfach in Deutschland?

  • Man sollte aber die Kirche im Dorf lassen. Es wurde Niemand verletzt und sicher auch nicht das ganze Maisfeld abgeerntet. Der Junge wollte sein Spielzeug sicher nur einmal ausprobieren.

    So kann man es natürlich auch sehen und mal ehrlich: Hätten wir früher statt Fahrtenmessern Macheten besessen, hätten wir die auch "ausprobiert".

    Frage ist nur, welcher Schaden dem Bauern entstanden ist. Der muss natürlich ersetzt werden.

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    - George Washington -

  • Noch einmal. Bitte zwischen Gegenstand und Nutzung unterscheiden!!! :rolleyes:

    Dieser pauschale Plakatismus nervt, Oldcrow. :rolleyes:

    Oder alle Steine auf der Welt verbieten. Denn mit Steinen wurden geschichtlich die meisten Menschen ermordet. :rolleyes:

    Und dann noch alle Kirschen, weil Menschen sich daran verschlucken. :rolleyes:

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Gut.

    Und wie viele Leute mit zuviel Eisenstangen und zuwenig Hirn können Maissorten auseinander halten?

    Sehr offensichtlich nicht viele. Wobei weder die Fähigkeit, noch die Unfähigkeit natürlich eine solche Straftat rechtfertigt.

    Ob einer Machete der Waffenstempel aufgedrückt wird, entscheidet sich nicht dadurch, dass hier im Forum jemand das Waffengesetz zitiert, sondern dadurch, dass zuviele Idioten damit zuviel dummes Zeug anstellen und dabei erwischt werden. Irgendwann sehen sich die Behörden dann gezwungen, zu reagieren.

    Noch wird eine Machete im Waffengesetz als Werkzeug gesehen. Aber wenn zu oft Leute damit Unfug anstellen, wird sich da bald ändern.

    Jedoch nicht, weil hier darüber diskutiert wird, ob es eine Waffe ist oder nicht.

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  • Gut.

    Und wie viele Leute mit zuviel Eisenstangen und zuwenig Hirn können Maissorten auseinander halten?

    Sehr offensichtlich nicht viele. Wobei weder die Fähigkeit, noch die Unfähigkeit natürlich eine solche Straftat rechtfertigt.

    ...was ich meines Wissens nach nirgendwo getan habe.

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