Aus dem „Bericht“ des „Weser Kurier“ in Beitrag #1 lässt sich nicht viel entnehmen.
Der verantwortliche „Journalist“ hat ganz platt eine Presse-Kurzmeldung der Bremer Polizei vom 3.8.2021 umformuliert. So ein Schmonzes ohne eigene Recherche wäre vor 20 Jahren noch mit einem anonym-verschämten „Red.“ (= redaktioneller Beitrag) gekennzeichnet worden, weil kein Profi mit dieser Dünnbrettbohrerarbeit namentlich in Verbindung gebracht werden wollte. Heute stehen auch noch stolz der Verfassername samt Foto über dem Murks…
Die eigentliche Quelle, der Text der Polizei, ist ein besserer Wachbucheintrag und folgt dem Muster: 1. Schlagwort & Ort, 2. Zwei, drei Stichworte zum Geschehen und 3. Grobe rechtliche Einordnung. (Wobei 3. nicht immer mit 2. überein stimmen muss.)
Das geht per stiller Post an den Online-Polizeibericht. Dort kleidet es jemand, der bisher nichts mit dem Vorgang zu tun hatte, in möglichst unverbindliche Behörden-Textbausteine. Als literarischer Clou kommt noch eine Formulierung im 5. Klasse Schulaufsatzstil drauf. „In Bremen…hat ein Mann die Nachbarschaft in Angst versetzt“.
Daraus können weder Staatsanwaltschaft, Gerichte noch Zeitungsleser den wahren Sachverhalt ableiten.
Ob die z.B. SSW freiwillig vom Balkon geworfen wurde oder nach Aufforderung der unten stehenden Polizei mit Dienstwaffe im Anschlag? Ob die waffenrechtlichen Vorwürfe sich auf das Verhalten auf dem Balkon beziehen, oder auf mangelnde sichere Aufbewahrung in der Wohnung, ist völlig unklar.
Leider scheint sich bisher kein echter Journalist die Mühe gemacht zu haben, nachzufragen. Was nun über dpa verteilt und von anderen Zeitungen umformuliert wird, ist immer dieselbe Pressekurzmitteilung der Bremer Polizei.