Hallo.
Korrigiert mich bitte wenn ich einen Denkfehler gemacht habe aber so wie ich das gelesen habe heißt es:
legal sind waffen vor 1871 sofern sie.
Einzelschüssige Perkussionswaffen sind
Lunten oder funke(steinschloss radschloss
oder zündnadel.
Das heißt, sofern Lunte, funke oder zündnadel und vor 1871 wäre theoretisch mehrfachschuss möglich?
Ich habe auf gogun zufällig gesehen dass die eine shotgun anbieten mit 2 läufen, und da stand dass dass das der grund wäre, weil es eine doppelläufige steinschloss shotgun war und sie somit als freie waffe zählt. Nach dieser logik könnte man auch eine 4 läufige flinte machen bzw. eine ich nenn es mal revolverflinte mit funkenzündung? Oder muss so ein Modell original vor 1871 schon mal erschienen sein und kann nur nachgebaut werden und eine Neukonstruktion auf Funkenzündung ist nicht zulässig?