Frage zur Legalität von Mehrfachschusswaffen de freien Waffen

Es gibt 49 Antworten in diesem Thema, welches 10.000 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Juli 2021 um 21:54) ist von erik_fridjoffson.

  • Hallo.

    Korrigiert mich bitte wenn ich einen Denkfehler gemacht habe aber so wie ich das gelesen habe heißt es:

    legal sind waffen vor 1871 sofern sie.

    Einzelschüssige Perkussionswaffen sind

    Lunten oder funke(steinschloss radschloss

    oder zündnadel.

    Das heißt, sofern Lunte, funke oder zündnadel und vor 1871 wäre theoretisch mehrfachschuss möglich?

    Ich habe auf gogun zufällig gesehen dass die eine shotgun anbieten mit 2 läufen, und da stand dass dass das der grund wäre, weil es eine doppelläufige steinschloss shotgun war und sie somit als freie waffe zählt. Nach dieser logik könnte man auch eine 4 läufige flinte machen bzw. eine ich nenn es mal revolverflinte mit funkenzündung? Oder muss so ein Modell original vor 1871 schon mal erschienen sein und kann nur nachgebaut werden und eine Neukonstruktion auf Funkenzündung ist nicht zulässig?

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    ich nehme mal das hier als referenz

  • Genau so ist es, alle Waffen vor Perkussionszündung sin als mehrschüssig/mehrläufig frei ab 18 Jahren in D, egal ob sie 2 oder 100 Läufe haben...

    Das gilt auch für Reproduktionen. Man darf diese sogar selbst bauen, muss sie aber beschießen lassem.

    Dabei ist es allerdings ratsam, sich eine Erlaubnis für nichtgewerblichen Waffenbau auf der zuständigen Behörde ausstellen zu lassen...

    Das sind  

    3 Zeilen 

    Signatur

  • Reproduktion von solchen waffen für die ein patent vor 1871 vorlag oder auch "neukreationen"?

    nehmen wir die gepostete 4 shot toradar waffe, mit heutigem wissen könnte man z.b den zylinder kompakter und leichter machen und auch das ganze abzugssystem vereinfachen etc etc. oder darf man nur "originale" reproduzieren und dass auch theoretisch selbst? es geht gezielt um "neukreationen"

  • Es müssen historische Waffen oder Nachbildungen davon sein.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • ok, und müssen das "patente" sein bei irgendeinem land(westlich) eingereicht oder reicht ein prototyp egal aus welchem land aus irgendeinem museum, sofern es einmal existiert hat ist es zum nachbau freigegeben?

    beispielsweise nehmen wir Dreyses Labor, da wird es sicher den ein oder anderen prototypen gegeben haben, bzw solche waffen die auf diesem forgotten weapons channel gezeigt werden, 1 prototyp und dann geht das oder braucht es dazu "patente".

    es gibt ja zig experimentalwaffen und einzelstücke teils auch von privatpersonen und hinterhofschmieden der damaligen zeit. bauernwaffen und ähnliches. wie sieht es da aus?

  • und ann hätte ich noch eine frage zu Perkussionswaffen in bezug auf "mehrfachschuss".

    der colt perkussionsrevolver ist ja verboten nach dieser regel, aber was zählt hier genau als mehrfachschuss? wenn der colt revolver manuell gedreht werden muss statt "automatisch" durch zug des abzugs, wäre er dann legal nach deutschem recht?

    wie sieht es mit pump action pistolen/gewehren aus sofern es sowas gegeben hat die auf perkussion basieren.

    was meint hier genau einzel und was mehrfachschuss sofern nur 1 lauf vorhanden?

    ein kar98 ist einem dryse zündnadelgewehr nicht extrem unähnlich, der kar98 hat halt noch ein magazin und das öffnen der kammer mit dem hebel entfernt die alte patrone, legt eine neue ein und spannt den bolzen, der hebel nach vorne schließt die kammer. gut das basiert sowieso nicht auf perkussion und ist auch nicht vor 1871 aber wäre z.b der kar98 ein "mehrfachschuss" nach dieser definition? das erschließt sich mir nicht


    da schaut mal

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    , wäre das legal? gut die patrone hätte ja auch eine papierpatrone sein können

  • Papier- und Messingkartuschen für Perkussionswaffen sind rechtlich betrachtet keine Munition. Mehrschüssig bedeutet, dass mehrere Geschosse geladen werden können. Das Maximum, was sich bezüglich Nachladegeschwindigkeit erlaubnisfrei erwerben lässt, sind Hinterlader-Perkussionsgewehre. Die dürften preislich aber weit über deinem Budget liegen.

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    - George Washington -

  • ok, angenommen man entwickelt selbst ein "externes magazin", also bei so einem hinterlader wo man die kammer auf macht und dann die papierpatronen einfügt hat man sag ich mal ein externes magazin wo man per knopfdruck oder hebel dafür sorgt dass nach dem öffnen der kammer eine papierpatrone geordnet neu zugefügt wird.also seitlich der kammer habe ich lose papierpatronen nach dem öffnen der kammer wie normal gewohnt würde ich dann am "externen" magazin etwas betätigen dass eine schiene richtung kammer macht und mit einem weiteren handgriff am "externen" magazin wird die patrone mehr oder weniger gut eingeführt. also ein externes ladehelfer gerät und munitionshalter. zählt das immer noch als einzelschuss? keine ahnung wie ich das erklären soll ich hoffe ihr versteht gob was ich meine. also statt kammer öffnen patrone einlegen kammer schließen, versuche ich das manuelle patronen einlegen mit einer vorrichtung zu vereinfachen sofern man das irgendwie lösen kann. wäre das erlaubt? und auch was perkussionskappen betrifft, ist es erlaubt einen perkussionskappen ring zu verwenden? ein ring perkussionskappen, nach schuss hebe ich den ring an und drehe weiter und setze das neue käppchen auf statt sie jedes mal aus der tasche zu holen? wieso sind messingpatronen legal was unterscheidet die von "modernen" patronen? ich habe auch mal auf egun geguckt, hinterlader perkussion oder zündnadel kosten ab 1500 aufwärts, also da müsste man schon einiges investieren ziemlich viel für anfänger die sich nur dafür interessieren. mit was muss man preislich bei einem klassichen vorderlader gewehr/karabiner rechnen, original oder nachbei ist egal.

    und nochmal wegen mehrfachlader. also eine pump action schrottline sofern vor 1871 wäre mehrfachschuss oder nicht, weil man lädt ja meherere "patronen" da rein wo der pumphebel ist, ob es so ein modell vor 1871 gab ist dann nochmal ne andere frage. ich finde es halt sehr krass was es teilweise für sachen in der vergangenheit gab, ich dachte echt immer der colt revolver war ab 1860 das maß aller dinge in bezug auf schnellfeuerfähigkeit(welcher ja verboten ist in d) aber es gab teilweise schon um 1650 mehrfachschusswaffen, ziemlich heftig, wieso weiß man so wenig darüber und erzählt den leuten die waffen waren bis maxim mg und kar98 totaler rotz, da gab es schon ziemlich krasse ingenieursleistungen, wenn man bedenkt dass auch die werkstoffe und das werkzeug schlechter waren, keine elektrizität keine elektrischen werkzeuge, schlechtere metalle zur metallbearbeitung und fräsen/drehen, dann muss man echt den hut ziehen

  • ok, angenommen man entwickelt selbst ein "externes magazin", also bei so einem hinterlader wo man die kammer auf macht und dann die papierpatronen

    Da liegt das Verbot, ab Perkussionszündung, mehrschüssig bedeutet entweder mehrläufig wie z.B. doppelläufige Schrotflinte oder Deringer mit mehreren Läufen, Bündelrevolver...

    ansonsten ein Magzin, das eine Revolvertrommel darstellt... deshalb konnte man noch einige Jahre nach der WBK-Einführung noch (kastrierte) Revolver kaufen, die auf einschüssig umgebaut worden sind. ...

    Das sind  

    3 Zeilen 

    Signatur

  • Hier die rechtliche Situation:

    Die Ausnahmen gelten NUR für Waffen, die vor 1871 entwickelt worden sind. Also muss man JEDE Neuentwicklung vergessen.

    Die Ausnahmen gelten NUR für Luntenzündung, Funkenzündung, Zündnadelzündung und Perkussionszündung. Es gab vor 1871 auch schon echte Patronenwaffen, aber diese sind WBK-pflichtig - falsches Zündsystem. Vergesst also Unterhebelrepetierer etc., alles WBK-pflichtig.

    Mehrschüssigkeit beinhaltet jede Form von Magazin, Mehrläufigkeit und Repetiervorrichtung. Perkussionswaffen sind NUR frei, wenn sie vor 1871 entwickelt worden sind, nur einen Lauf haben und einzeln geladen werden müssen.

    Luntenschlosswaffen, Radschlosswaffen, Steinschlosswaffen und Zündnadelwaffen, die vor 1871 entwickelt worden sind, dürfen mehrläufig und mehrschüssig sein.

    Wenn man also diese gesetzlichen Ausnahmen verwenden möchte, um eine möglichst moderne Waffe frei zu erwerben, ist wohl das Zündnadelsystem die beste Wahl. Aus unerfindlichen Gründen sind diese Waffen auch mehrschüssig und mehrläufig frei, anders als die eigentlich technisch unterlegenen Perkussionswaffen. Zündnadelwaffen verwenden komplett geladene "Patronen", die wie eine moderne Patrone das Pulver, das Geschoss und auch das Zündmittel enthalten. Es sind Hinterlader. Ein Dreyse M57 hat einen ziemlich modern anmutenden Zylinderverschluss, trotzdem frei ab 18 Jahren.

    on8604__1.jpg?v=1600003994

    m57b15.jpg

    Wirklich cool ist der Dreyse Zündnadelrevolver.


    51116.jpg

    6 Schuss, Kaliber .35 (ca. 9mm). Gezogener Lauf.

    Frei ab 18 Jahren!

    Gut erhaltene Modelle erzielen so zwischen 3.000 und 5.000 €, etwas viel für eine Gebrauchswaffe... :)

    Es gab sogar mal einen Nachbau, in den 90ern meine ich. Ein deutscher Büchsenmacher hat einige wenige Exemplare angefertigt. DAS wäre doch mal ein Fall für Pedersoli! Ich würde einen "Dreyse" als Replika jedenfalls sofort kaufen.

  • Ich würde einen "Dreyse" als Replika jedenfalls sofort kaufen.

    Dreyse und Chassepot. Die waren aber wohl wartungsanfälliger als die Hinterlader von Sharps. Vielleicht gibt es deshalb keine Replika.

    Die im Waffenrecht gesetzte Grenze: 'vor 1871' dürfte sich auf das Infanterie-Gewehr 71 beziehen.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Mauser_Modell_71

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    - George Washington -

  • ah ok also bei zündnadel was ja dreyse istspielt mehrfachschuss sowieso keine rolle. aber dann sit ja die frage der originalität.

    zb. man kauft für teueres geld ein original dreyse gewehr oder einen nachbau sofern es den gibt. und dann wie ich schrieb z.b. da wo man die kammer öffnet und die patrone hinten manuel einlegt, könnte man ja ähnlich wie bei einem armbrustmagazin die "patronen" ja an der seite in einem behälter mitführen, welcher einen mechanismus hat das bei knopfdruck oder hebel betätigen eine "patrone" rauskommt, und mit einem zweiten hebel sie in das lager eingedrückt wird. das ganze ist ein externes teil, was man in ein paar sekunden ab und anbauen kann. da bei zündnadel die mehrfachschussregelung egal ist aber zählt das dann als original? weil an der waffe selbst hat man ja nix geändert man hat lediglich eine art ladehilfe genommen?

    nach dem gleichen prinzip könnte man ja auch bei einem perkussions vorderlader neben dem lauf eine art trichter anbringen und ein helixfläschen wo einzeln je nach drehung passend pulver und eine kugel rausflutschen, man kann sicherlich dass so anbringen dass mit einem klick das flschen vor geht, mit einem anderen die helix die ladung/kugel freigibt, also im endeffekt "anbauten" so wie ein red dot visier auch. sowas geht oder? weil es ja so gesehen die waffe im urzustand ist an der waffe slsbt ist ja nix geändert worden

  • Wenn du unbedingt gegen das Gesetz verstoßen willst, kannst du dir auch eine Slam Gun bauen, das wäre weniger aufwendig.

    Aber wundere dich nicht, wenn du mit deinen Beiträgen hier nicht mehr ernst genommen wirst.

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    - George Washington -

  • ich will mir ja nix illegales holen, ich interessiere mich für historisch gegenstände aber ich bin auch experimentierfreudig und schaue auf die ingenieurskunst und interessiere mich für möglichkeiten, hätte man mit den damaligen mitteln noch mehr rausholen können, ungefähr so wie J S den bogensport neu erfunden hat aus "ingenieurssicht".

    mir würde auch ein nicht schussfähiges exemplar ausreichen da ich ohnehin nicht schießen kann, kein pulverschein, kein schießstand im 50km umkreis, ein dummy gerät analog wie moderne schreckschusswaffen reicht mir.

    also wenn man so ein teil kaufen kann für kleines geld als "schreckschuss" nachbau, mit schwachen komponenten, das würde mir reichen, als dekowaffe und eben zum tüfteln als vorlage. soweit ich weiß gibt es bei solchen alten waffen keine "schreckschuss" nachbauten oder gibt es das? bei pedersoli fand ich dazu nichts

  • Dreyse und Chassepot. Die waren aber wohl wartungsanfälliger als die Hinterlader von Sharps. Vielleicht gibt es deshalb keine Replika.

    Die im Waffenrecht gesetzte Grenze: 'vor 1871' dürfte sich auf das Infanterie-Gewehr 71 beziehen.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Mauser_Modell_71

    Das Modell 71 verwendet Metallpatronen mit Zentralfeuerzündung (11x60R) und wäre deshalb auch dann WBK-pflichtig, wenn es vor 1871 entwickelt worden wäre.

    da wo man die kammer öffnet und die patrone hinten manuel einlegt, könnte man ja ähnlich wie bei einem armbrustmagazin die "patronen" ja an der seite in einem behälter mitführen, welcher einen mechanismus hat das bei knopfdruck oder hebel betätigen eine "patrone" rauskommt, und mit einem zweiten hebel sie in das lager eingedrückt wird. das ganze ist ein externes teil, was man in ein paar sekunden ab und anbauen kann. da bei zündnadel die mehrfachschussregelung egal ist aber zählt das dann als original? weil an der waffe selbst hat man ja nix geändert man hat lediglich eine art ladehilfe genommen?

    nach dem gleichen prinzip könnte man ja auch bei einem perkussions vorderlader neben dem lauf eine art trichter anbringen und ein helixfläschen wo einzeln je nach drehung passend pulver und eine kugel rausflutschen

    Zündnadelwaffen verwenden Papierpatronen, die sich nicht so einfach stapeln lassen und deren Reste manuell entfernt werden müssen. Magazine klappen also nicht. Einen Zylinderverschluss-Einzellader auf Magazin umzubauen würde aber ohnehin eine umfangreiche Umkonstruktion erfordern, da kann man nicht einfach etwas "anbauen". Noch dazu ist das alles brennbar (Schwarzpulver!) - scharfe Papierpatronen im Bereich des nie ganz gasdichten Verschlusses zu "lagern" ist glatter Selbstmord. Noch gefährliches ist es aber, Pulverröhrchen nahe der Mündung eines Vorderladers zu platzieren.

    Ich kann vor solchen "Experimenten" nur warnen. Illegal sind sie ohnehin, denn eine Vorrichtung anzubauen, welche die Schussfolge verändert, ist auch dann eine wesentliche Veränderung, wenn sie in "ein paar Sekunden" wieder abgebaut werden kann.

    Einen Vorderlader zum Hinterlader - auch mit Metallpatronen - umzubauen ist dagegen nicht neu und wurde seinerzeit viel gemacht - sogar in Serie. Ein gutes Beispiel ist das Snyder-Enfield. https://de.wikipedia.org/wiki/Snider-Enfield_Rifle

    Aber auch solche Umbauten sind natürlich WBK-pflichtig.

  • wieso wäre so ein umbau wbk pflichtig? es handelt sich doch dennoch um einzellader? oder wird damit die originaliätsregel verletzt?

    vorhin sagte jemand das messing patronen auch nicht unter wbk fallen was wohl beim zündnadelgewehr möglich sei? was hat es mit diesen messingpatronen auf sich? zerbersten die nach dem schuss oder was ist an denen waffenrechtlich so einzigartig?

  • Nochmal: Nicht alle Einzellader, die vor 1871 entwickelt worden sind, fallen unter die WBK-Ausnahme. Es muss eine Perkussionszündung (bzw. Steinschloß, Zündnadel etc) vorliegen. Messinghülsen wie bei den Perkussions-Sharps sind kein Problem, aber das Zündhütchen darf eben NICHT integriert sein. Es muss EINZELN auf den Piston der Waffe aufgesteckt werden. So ist das auch bei den freien Sharps-Waffen - Block öffnen, Papier- oder Metallhülse mit dem Pulver und dem Geschoss einstecken, Block schließen, Hahn in Ruhrast, Zündhütchen aufstecken und fertig.

    Patronen mit integriertem Zündhütchen (zum Beispiel die Sharps-Gewehre im Kaliber 45-70) sind WBK-pflichtig. Genau wie die Umbauten, da sie alle Patronen mit Rand- oder Zentralfeuerzündung verwenden.

  • und wie sieht das beim dreyse zündnadelgewehr aus? weil bei zündnadel ja andere regeln gelten als bei perkussion? geht da eine alternative zu papierpatronen die etwas fester sind?

  • Du kannst sicher eine Patrone für das Zündnadelgewehr aus Messing anfertigen - aber die Waffe ist dafür nicht vorbereitet. Es gibt keinen Hülsenauszieher und auch kein Patronenlager. Ganz abgesehen davon gibt es keine Replikas, Du müsstest also ein rares Sammlerstück "rannehmen" - ein echter Frevel.

    Arbeiten an solchen Waffen erfordern übrigens eine Waffenherstellungserlaubnis (= Büchsenmacher-Meisterbrief). Nur bei Lunten- oder Funkenzündung gilt das nicht, diese Waffen kann jederman anfertigen. Die Beschusspflicht gilt aber in jedem Fall.

    Ich verstehe, worauf Du hinaus willst - aber Du musst diese Sachen vergessen. In diesem Teil ist das WaffG wasserdicht.