Frage zur Legalität von Mehrfachschusswaffen de freien Waffen

Es gibt 49 Antworten in diesem Thema, welches 10.024 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Juli 2021 um 21:54) ist von erik_fridjoffson.

  • ja klar ist das eine Patrone, aber so hat man ja einen einfachen mechanismus der "Patrone" und schloss und kammer und co alles in einem ist, auch das perkussionskäppchen bzw. die zündladung für steinschloss/lunte wäre so ja schon vorgeladen, und wenn man beispielsweise 3 solcher einzelteile hat, dann kann man die doch nebeneinanderstellen und 3 auf einmal mit pulver befüllen und dann neu mit kugeln sbestücken und neue käppchen drauf bzw. pulver für die initialzünding bei steinschloss.

    die frage ist, zählt das als WBK pflichtig? es ist ja keine normale patrone sondern patrone und "lauf" in einem

  • wie sieht es hier mit aus, wäre die hier legal oder zählt das als "revolver" analog zu dem colt schwarzpulverrevolver mit perkussion welcher WBK pflichtig ist?

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    Welche Zündungsart ist das? Dazu mehrschüssig oder mehrläufig? Dann WBK-pflichtig. also nicht frei..

    Zitat

    ngenommen man würde die "harmonika" in einzelteile zerlegen, also statt 5kammerh armonika magazin splittet man das ganze in 5 einzelteile, nach jedem schuss wird die vorhandene 1kammer harmonika entfernt und mit einer vollen befüllt. das zündhütchen steckt schon auf jeder drauf.

    Das wäre machbar, aber das Teil muss beschossen werden und man braucht die Erlaubnis zur nichtgewerblichen Herstellung von Feuerwaffen. Außerdem muss dann sicherlich der Rahmen auf einer Seite geschlossen sein, damit kein mehrschüssiger Block eingesetzt werden kann.


    Ich würde mich an Deiner Stelle bei einem Schützenverein anmelden, die Waffensachkunde machen, und nach einem Jahr mit 18 Trainingseinheiten die grüne und gelbe WBK abholen und dann kannst Du Dir auf die Gelbe VL-Revolver kaufen...

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  • nene, ich bleibe ausschließlich bei freien waffen, die ganze bürokratie und den aufwand und auch das geld nur weil statt perkussionskappe und kein steinschloss. dann lieber einfacher einzelschuss perkussion oder sowas wie sharps oder eben ein mehrfachschuss steinschloss, der ganze aufwand nur weil man mehrfachschuss perkussion statt steinschloss steht doch in keinem verhältnis. vllt gibts mal auf egun nen günstigen sharps nachbau und wenn nicht wirds wohl so ne 100 euro perkussion oder steinschloss von pedersoli als nachbau, wenn das einem nicht mehr gefällt kriegt man das auch wieder für nen äähnlichen preis los und hat nicht viel investiert

  • Es gibt eine Hinterlader-Wallbüchse, die mit solchen vorgeladenen Perkussions-Kammerlingen funktionierte.

    Ein riesiges Ding...

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!

  • es soll schon um normalgroße kurz und langwaffen gehen und eben die frage wie sowas waffenrechtlich einzuordnen ist, insbesondere wenn man die "harmonika" teile einzeln hätte

  • Das sind eindeutig Mehrschüsser, WBK-pflichtig bei Perkussion und frei ab 18 bei Steinschloss. Da gibt's durchaus interessante Modelle, habe vor 25 Jahren sogar schon mal eine Firma getroffen (auf der Dortmunder Waffenbörse) die eine Replika anbot.

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    Einen freien Teilesatz bzgl. WBK-pflichtigen Schusswaffen gibt es nicht. Der Lauf und die Trommel bzw. die "Harmonika-Schiene" sind wesentliche Teile, und bei Kurzwaffen auch der Rahmen. Die Teile brauchen auch einzeln eine WBK, also darfst Du schon allein den Lauf nicht ohne WBK besitzen.

    Die Steinschloss-Revolver darfst Du dagegen geladen durch die Fußgängerzone schleppen, auch wenn ich das nicht empfehlen würde. Manche würden Dich für einen Spinner halten, andere für gefährlich. Aber legal wäre es.

  • ok und angenommen ich mache die harmonika teile "einzeln" also statt 5er block 5 einzelne blocks? das wäre ja legal, aber wahrscheinlich wäre es dann wieder illegal weil das historische vorbild fehlt, richtig?

    ebenso man nimmt eine standard vorderlader pistole mit perkussion. wenn ich hinten den lauf abmache und ein ladeloch hinten dranmache um sie von hinten zu laden, dann wäre das legal wegen einzelschuss und perkussion, aber dennoch illegal weil kein historisches vorbild? d.h ich muss das historische vorbild nachweisen können und darauf verweisen? sprich es kann das nachbauholz oder die lauflänge/breite minimal varieren oder minimal die größe des hahns, das grunddesign jedoch, ebenso im groben die größe und das design müssen ziemlich korrekt sein sonst illegal?

  • Leichtes Variieren ist erlaubt. Die originalen Sharps-Karabiner zum Beispiel hatten eine automatische Zündplättchenzuführung, man musste NICHT jedesmal ein neues Hütchen mit der Hand aufsetzen. Diese patentierte Lösung beschleunigt den Ladevorgang deutlich. Alles fühlt sich im Grunde wie eine moderne einschüssige Blockbüchse an. Kammer auf, Patrone rein, Kammer zu, Hahn spannen und Feuer.

    Die Replikas haben diese Vorrichtung nicht und somit haben sie KEIN historisches Vorbild. So genau wird das offenbar nicht gesehen. Wenn Du zum Beispiel eine doppelläufige Steinschloss-Pistole baust und sie so ähnlich aussieht, wie solche Pistolen damals eben ausgesehen haben, dann wird niemand etwas sagen. Ein EXAKTES Vorbild brauchst Du nicht.


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  • Stimmt so nicht, der Zündhütchensetzer von Edward Maynard, der Sharps Pellet Primer wurde in unterschiedlichen Modellen und Jahrgängen verbaut, aber nicht bei allen. Die militärisch geführten blieben fast komplett bei Zündhütchen, da die auch für andere Waffen verwendbar waren.

    Von Palmetto gab rs übrigens auch eine Replika mit dem Maynard Zündsystem, da taucht ab und an eine bei Egun auf...

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    Einmal editiert, zuletzt von erik_fridjoffson (16. Juli 2021 um 23:10)