Schwieriger Bedürfnisnachweis für PCP > 7,5 J auf gelbe WBK

Es gibt 45 Antworten in diesem Thema, welches 7.994 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Juni 2021 um 11:20) ist von Ingo.M.

  • mit individuellen gründen kommst du bei einer behörde garantiert nicht weiter - das sind wünsche aber kein bedürfnis i. s. d. waffenrechts.

    nach dessen lesart ist allein der nachweis relevant, dass in einen verband eine gewisse disziplin mit dem LG geschossen wird. und nach alledem, was hier zu lesen war, müsste ich damit wohl auch weiter kommen in der sache. ich halte euch euch auf dem laufenden. kann aber dauern...

  • Also im Sporthandbuch Jugend des BDMP ist keine obere Altersgrenze festgelegt und auf der Website des BDMP ist auch ein Artikel verlinkt, in dem davon die Rede ist, dass es keine obere Altersgrenze geben soll.

    Nun ist der Artikel schon älter, aber fragen kostet ja nix.

    Ansonsten musst du ja nur das regemäßige Schiessen mit erlaubnispflichtigen Langwaffen nachweisen, nicht in der konkreten Disziplin.

    Ein kleiner Umweg wäre -falls das so nicht geht-, sich eine (gelbfähige) Langwaffendisziplin auszusuchen, die im Verein geschossen wird, nach Erfüllung der Bedürfniskriterien sich eine günstige passende Langwaffe dafür zu suchen und dazu dann ein WBK-pflichtiges LG hinterher mit Verweis auf die Disziplin Field Target des BDS.

    Gelb erlaubt ja ausdrücklich auch den Erwerb von Waffen für verbandsfremde Disziplinen, um als Gastschütze zu starten.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Hab ich doch schon geschrieben, einfach ein Bedürfnis für z.B. die Disziplinnr. D.6 Dienstgewehr (DG1) beim BDMP beantragen, mit der Bedürfnisbescheinigung zum Amt und eine leere Gelbe ausstellen lassen...

    Dann würde ich das PCP kaufen und einfach eintragen lassen...

    Ob dann evtl. noch eine andere Waffe auf Gelb gekauft wird ist egal...

    Das sind  

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  • Da hänge ich Mal kurz eine Frage ran, ich hab noch die alte Gelbe (Einzellader), kann ich darauf jetzt auch Mehrlader kaufen oder muss ich da die neue Gelbe noch zusätzlich beantragen?

    Du musst die neue zusätzlich beantragen, denk daran, das es auf die Gelben im Augenblick nur noch 10 Waffen gibt...

    Und lass die alte nicht umschreiben, da die alte Vorteile hat, da Bestandsschutz...

    Mit den "nur" 10 Stück kann ich gut leben, so viele passen gar nicht in meinen Schrank🤔😉, könnte nur halt sein dass so der ein oder andere alte Einzellader für einen schönen neuen Mehrlader Platz machen muss.

    War jetzt auch erstmal nur so ein Gedanke, hab sonst schon nen Mehrlader auf Grün.

  • mit individuellen gründen kommst du bei einer behörde garantiert nicht weiter - das sind wünsche aber kein bedürfnis i. s. d. waffenrechts.

    Die "individuellen Gründe" sind auch für deinen SLG-Leiter und den Landesverband, denen musst du das plausibel darlegen. Die Behörde hat da gar nix zu melden. Dein Verband bestätigt das Bedürfnis gemäß Sportordnung. Die Behörde prüft auf Rechtmäßigkeit und stellt den Wisch aus.

  • schrieb ich ja. nur der wunsch ein solches gerät zu besitzen, um nach eigenem gusto damit auf einem stand zu plinken, ist noch kein anerkennenswertes bedürfnis. erst eine verbandsmäßig anerkannte disziplin damit schießen zu wollen, begründet das bedürfnis.

  • ...aber ein kritischer sachbearbeiter bei meiner behörde könnte sich sich an der "jugend" hochziehen.

    du kennst vielleicht das mit den "pferden vor der apotheke"...

    und selbst der verbands-funktionär könnte kalte füße bekommen. dass im vorauseilendem gehorsam zweifelhafte bestätigungen nicht ausgestellt wurden, wäre nicht das 1. mal.

  • Ich zitiere mal aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum WaffG (WaffVwV) zu §14:

    "...

    Nicht gefordert wird, wie sich aus dem Verzicht auf eine Bezugnahme auf § 14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 ergibt, dass die auf Gelber WBK zu erwerbende Waffe für eine Disziplin der konkreten Sportordnung des Verbandes oder gar Vereins, in dem der Sportschütze organisiert ist, zugelassen und erforderlich sein muss. Es soll dem Sportschützen also ermöglicht werden, mit eigener Waffe Schießsport etwa als Gastschütze auszuüben. Unberührt bleibt allerdings die Geltung des allgemeinen Bedürfnisprinzips nach § 8. Das heißt zum einen, dass es sich um eine Waffe für das sportliche Schießen nach § 15a Absatz 1 handeln muss, also für das Schießen auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung (wegen der isolierten Genehmigungsmöglichkeit nicht zwangsläufig derjenigen eines anerkannten Schießsportverbandes), und zum anderen, dass – schon durch die Geltung des Erwerbsstreckungsgebotes kanalisiert – ein schlichtes Waffenhorten nicht abgedeckt ist..."

    Der Erwerb einer Druckluftwaffe über 7.5J für die Disziplin 'Field Target' auf Gelb ist also kein Problem, egal, in welchem Verband man selbst organisiert ist.

    Das deckt sich übrigens mit der Auskunft meines SB nach einer Anfrage durch mich.

  • bedankt!

    nach der lesart würde im antrag allein der hinweis auf die einschlägige sportordnung/disziplin ausreichen. dazu dann nat. die bestätigung meines stammverens, dass ich aktuell noch aktives mitglied bin. kann man ja mal so versuchen...

  • Sehe ich anders, da es sich um eine Erstausstellung des Gelben handelt...

    da will der Verband ein Wörtchen mitreden. Wenn euer Landessportleiter, der die Bewilligung in der Regel unterschreibt, das auch so sieht ...

    meine Erfahrungen sind anders...

    Sobald Du die Gelbe im Besitz hast, ist das vollkommen klar, dass Du dir Waffen für Disziplinen anderer Verbände eintragen lassen kannst, da Du ja dann nicht mehr zum eigenen Verband gehen mußt.

    Das sind  

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  • Man muss das getrennt sehen. Zum einen braucht man das OK des Vereins, der auf seinen eigenen Bedürfnisse achtet, dann braucht man noch die Bestätigung des Verbandes, der auf die eigenen Regeln pocht und schließlich die ausstellende Behörde, die sich nach obiger Verwaltungsvorschrift richtet.

    Den SB interessiert nur, ob das Bedürfnis zur Gelben bestätigt wird; welche Waffe und für welche Sportordnung ist andererseits nur für Verein und Verband interessant.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Man muss das getrennt sehen. Zum einen braucht man das OK des Vereins, der auf seinen eigenen Bedürfnisse achtet,....

    Der Verein bescheinigt keine Bedürfnisse (mehr). Der Verein bestätigt die 12/18 Termine. Und zwar ohne wenn und aber. Wenn er das nicht tut: Verein wechseln.

  • Ich sehe das wie erik_fridjoffson.

    Laut §14 WaffG muss der Verband bei Ausstellung des Bedürfnisses auch zu bestätigen, dass die zu erwerbende Waffe zu einer Disziplin des Verbandes passt.

    Das Bedürfnis auf Gelb muss ja nur bei Erstausstellung vom Verband bestätigt werden und danach greift aus meiner Sicht dann die Gastschützenregelung.

    Aber vorher denke ich, wäre es ein Erwerb am bestätigten Bedürfnis vorbei.

    Ich halte da die Lage für nicht wirklich eindeutig und sehr missverständlich.

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  • Bei Gelb muss man im voraus soweit mir bekannt doch gar keine Waffe angeben, es gibt bei Gelb auch keinen Voreintrag wie bei Grün.

    Man beantragt die Gelbe und kann sich nach Erhalt im Prinzip kaufen was man will.

    Ein über 7,5J Luftgewehr ist Regelkonform für Gelb, also kaufen, eintragen lassen und fertig, hatte selbst schon Mal ein LG auf Gelb.

  • [...] also für das Schießen auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung (wegen der isolierten Genehmigungsmöglichkeit nicht zwangsläufig derjenigen eines anerkannten Schießsportverbandes) [...]

    Ich dachte nur Verbände können sich eine Schießsportordnung genehmigen lassen? Wie ist dieser Satz zu verstehen?