Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 4.144 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Juni 2021 um 12:35) ist von Schultz.

  • Hallo,

    ich hab hier schon so viel über LEP gelesen, daß ich neugierig wurde.
    Kurz entschlossen bestellte ich bei Schlottmann einen Satz Patronen und einen Satz Dichtungsringe.
    Als ich die Sachen bekam, fiel mir ein, daß ich ja noch einen Fülldapter benötigte, damit ich die Patronen mit meiner Gehmannpumpe füllen kann..
    Also noch eine Bestellung aufgegeben. In der Zwischenzeit baute ich mir so einen Adapter, der eigentlich funktioniert aber ich freue mich schon auf den von Schlottmann.
    Um die Patronen auszuprobieren brauchte ich natürlich eine Waffe.
    Für meinen kleinen Zweizöller Astra Cadix fertigte ich mir ein Einstecksystem 4,5mm.
    Mein S&W Higway bekommt später ebenfalls einen entsprechend längeren Einstecklauf und auch mein 44 Mag Sauer&Sohn Sixshooter bekommt einen 4,5mm Einstecklauf und in die Trommel passende Hülsenadapter.

    Die Bilder zeigen meinen ersten Versuch mit dem Astra.

  • Das sieht doch recht gut aus.
    Mit der entsprechenden Waffe wäre ich sofort ein Abnehmer geworden.
    Mit solchen Idee sind Leute schon reich geworden.
    Hast Du die Möglichkeit gehabt, Züge einzubringen oder sind das Glattläufe?

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Die gibt's doch schon lange zu kaufen oder?
    Lothar Walther Einsteckläufe und mit Samereier Reduzierhülsen auch ohne LEP Patronen nutzbar.
    Allerdings halt nur für WBK Inhaber zu haben.

    Was das selbstanfertigen von Reduzierläufen angeht da bin ich allerdings nicht auf dem laufenden was erlaubt ist.

    LG.

  • Der Gesetzgeber wird da sicher seine eigene Meinung haben.
    Würde mich stark wundern, wenn es nicht so wäre.

    Ich könnte mir vorstellen:
    Die Waffe ist ja nur auf die angegebene Munition geprüft.
    Dias sind aber keine Munition.
    Selbst gebaute Kaltgaser müssen auch eine Prüfung durchlaufen.
    Joa, nö... Ist eigentlich ein schon bestehender Heißgaser.
    Auf LEP umgebaute Heißgaser sind nur Berechtigten erlaubt.
    Ja, davon ist hier ohne Weiteres auszugehen.
    ...und die maximalen 7,5 Joule werden wahrscheinlich auch nur
    überschritten, wenn man die Waffe wirft.

    Ich finde die Idee immer noch toll.
    Die bestehende LEP-Auswahl ist eh zu klein.
    Ein paar Revolver, eine Pistole und ein Derringer.
    ...und ich glaube, daß es auch mal irgendwo ein Gewehr gab.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Eine schöne Arbeit ist es allemal. ;)

    Also für WBK Inhaber sind die wie gesagt frei zu kaufen und nichts neues.
    Reduzierläufe, Fangschussgeber für Schrotflinten etc.
    Tactical Dad hat da auch mal einen Bericht drüber geschrieben. @John Oldman darf sie als WBK Inhaber natürlich auch erwerben.
    Ob es allerdings legal ist einen Einstecklauf als Wesentliches Teil für eine scharfe Schusswaffe selbst zu fertigen, da bin ich mir nicht so sicher.
    Bildquelle (Artikel zu den Einsteckläufen)
    Bedenkt aber, dass diese Einsteckläufe "wesentliche Teile" sind und idR. nur von den Besitzern passender Waffen erworben werden dürfen. Sie sind eintragungsfähig, damit man einen Munitionserwerb dafür eingetragen bekommen kann, aber sie sind nicht eintragungspflichtig. Und so viele Waffenhändler auch etwas anderes behauten, man muss diese Einsteckläufe nicht eintragen (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 2 WaffVWV)

  • Die Waffe ist ja nur auf die angegebene Munition geprüft.
    Dias sind aber keine Munition.

    Auf LEP umgebaute Heißgaser sind nur Berechtigten erlaubt.


    ...und die maximalen 7,5 Joule werden wahrscheinlich auch nur
    überschritten, wenn man die Waffe wirft.


    Hallo Ralf,

    der Einstecklauf wurde aus einem abgeschnittenen Teil eines alten LG hergestellt.

    Zur Beruhigung aller:
    Auszug aus dem Waffengesetz in AT für Druckluft- und CO2-Waffen:
    Sofern das Kaliber unter 6 mm liegt, handelt es sich um minderwirksame Waffen, auf die nur bestimmte Regelungen des Waffengesetzes Anwendung finden (zB Mindestalter, Besitz, Waffenverbot, Strafbestimmungen etc.).

    VG,
    Johann

  • ...aus dem Waffengesetz in AT...

    Das reicht schon. Mehr muß ich nicht wissen.
    Da wünsche ich Dir den tollsten Spaß, der irgendwie möglich ist.
    Mach gerne ein kleines Video dazu. Spaß ist zum Teilen da.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Moin
    Da macht einer etwas Schönes und anstatt sich darüber zu unterhalten kommen gleich die Gesetzeshüter mit Paragraphen und machen den Thread kaputt!
    Nicht normal das man sofort den Finger hebt. X(
    LG

    Einmal editiert, zuletzt von Rotex-RM8 (7. Juni 2021 um 11:04)

  • @Rotex-RM8, die Forumsendung liegt bei de und wenn nichts anderes erwähnt geht man vom Deutschen Gesetz aus. Allerdings ist das ja nun geklärt.
    Auch die rechtliche Lage und Historie ist aber für manchen bestimmt durchaus interessant.
    Zumal ich lediglich sagte das Diabolo Hülsen nur mit WBK verkauft werden und ich mir bei den Läufen nicht sicher bin.

    Nun stell ich mir die Frage wer von uns beiden hier den Thread kaputt macht, wenn man ohne was beizutragen sich beschwert. ;)

  • Moin
    Da macht einer etwas Schönes und anstatt sich darüber zu unterhalten kommen gleich die Gesetzeshüter mit Paragraphen und machen den Thread kaputt!
    Nicht normal das man sofort den Finger hebet. X(
    LG

    Du hast meinen Beitrag auch genau gelesen und ihn verstanden?

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Moin
    Ja klar, habe ich verstanden!
    Warum aber bei so einer Sache wenn man etwas selbst gemacht hat dieParagraphen und Gesetze sofort kommen???
    Hier ist kein Forum für Paragraphenund und Gesetze!

    PS: Und wenn etwas nicht zulässig ist kann man den User eine PN senden.

    LG

    Einmal editiert, zuletzt von Rotex-RM8 (7. Juni 2021 um 11:16)

  • Moin
    Ja klar, habe ich verstanden!
    Warum aber bei so einer Sache wenn man etwas selbst gemacht hat dieParagraphen und Gesetze sofort kommen???
    Hier ist kein Forum für Paragraphenund und Gesetze!
    LG

    :huh:
    Also mal angenommen da wäre etwas verbotenes Hergestellt worden was zu keiner Zeit behauptet wurde?
    Wäre es da nicht angebracht darauf hinzuweisen das einen sowas in Schwierigkeiten bringen könnte?
    Allerdings wurde auf keinen § und auch kein Gesetz hingewiesen? ?(

    Nachdem du allerdings so schön erläutert hast was in diesem Forum nichts zu suchen hat, kannst du ja gerne mal erklären was du uns denn hier erlaubst?
    Ich dachte immer das wichtigste für einen Sportschützen wäre neben dem Sport ansich auch bei dem Gesetzen auf dem laufenden zu sein da Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.

  • Moin
    Ja klar, habe ich verstanden!
    Warum aber bei so einer Sache wenn man etwas selbst gemacht hat dieParagraphen und Gesetze sofort kommen???

    Also nicht. Dann sag das auch und rede nicht drum herum.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Na da kennt ihr drüben wohl noch nicht die Hornady .17 Hornet, oder gar die 5,56 × 45 mm NATO. :P Beneidenswert euer WaffG... :|

    Lieber Schultz,
    du hast nicht vollständig zitiert.

    Auszug aus dem Waffengesetz in AT für Druckluft- und CO2-Waffen:
    Sofern das Kaliber unter 6 mm liegt, handelt es sich um minderwirksame Waffen, auf die nur bestimmte Regelungen des Waffengesetzes Anwendung finden (zB Mindestalter, Besitz, Waffenverbot, Strafbestimmungen etc.).

    LG,
    Johann

  • Das hab ich leider wirklich überlesen @John Oldman. :anon:
    Nichtsdestotrotz ist das Österreichische WaffG etwas was ich mir für uns auch wünschen würde. 2erleis Vorschlag mit dem Video find ich allerdings auch klasse. :thumbup:

    Schade das Lothar Walther keine Einsteckläufe mehr herstellt, gerade im Lockdown wäre das ja mal eine Alternative gewesen die Originalwaffen zuhause mit LEP Patronen zu betreiben.
    Wäre im Kaliber 4,5 oder 5,5 mm wirklich eine potenzielle Marktniesche die du ausnutzen könntest lieber John :P

  • Also nicht. Dann sag das auch und rede nicht drum herum.

    Doch, du müsstest den Gesetzgeber gar nicht erwähnen und damit anfangen!

    User (John) hat etwas gebaut und hier gepostet und über das gebaute sollte diskutiert werden und nicht über das Gesetz und ob man es darf oder nicht.
    LG

  • Wäre im Kaliber 4,5 oder 5,5 mm wirklich eine potenzielle Marktniesche die du ausnutzen könntest lieber John :P

    Mein Reden. Ist ja nur ein Stück Rohr. Der Erwerb sollte also überall frei sein.
    Gerade wenn eh alle Stände zu sind, sollte so was doch wie geschnitten Brot gehen.

    2erleis Vorschlag mit dem Video finde ich allerdings auch klasse. :thumbup:

    Dem würde ich mich sofort anschließen wollen. Ist ein prima Plan.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Doch, du müsstest den Gesetzgeber gar nicht erwähnen und damit anfangen!
    User (John) hat etwas gebaut und hier gepostet und über das gebaute sollte diskutiert werden und nicht über das Gesetz und ob man es darf oder nicht.
    LG

    Okay, jetzt habe ich es verstanden. Du willst es nicht verstehen.
    Pass auf. Ich werde jetzt mal eine Forenfunktion ausprobieren.
    Kannst Du noch mal kurz etwas schreiben, damit ich prüfen kann,
    ob es funktioniert hat?

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.