Mini-VL-Kanone auf amazon - legal?

Es gibt 164 Antworten in diesem Thema, welches 26.553 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. April 2021 um 00:45) ist von Musashi.

  • Bumm und alles Andere hin oder her.

    Zur persönlichen Bespassung, und weil ich nicht fähig bin sowas selbst zu machen:

    Gibt es denn nun so eine "Kanone" mit einem Federantrieb wie Anno Dunnemals beim Playmobil-Fort?
    Nur in Gut, aus Edelstahl?

  • Gibt es denn nun so eine "Kanone" mit einem Federantrieb wie Anno Dunnemals beim Playmobil-Fort?
    Nur in Gut, aus Edelstahl?

    Wie bei den Kunststoffburgen aus meiner Kindheit, ja das wäre was!

    Aber bitte unter 0.5 Joule und ja nicht eine Export-Ferder einbauen!

    Scherz bei Seite, Danke für die vielen Informationen, hab das regelrecht verschlungen, obwohl ich mit solchen "Dekos" nix am Hut habe, wobei, ne 8.8 in 1/16 würde sich neben meinem RC-Tiger gut machen.

    Nur, was machen all die unbedarften Amazon-Kunden, wenn sie nicht in solch Fachforen sind?

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
    und schwupps "steht Otto Normalverbraucher mit einem Bein im Knast".

    Michael


    Hergenrath (Royaume de Belgique, province Liège, arrondissement Verviers, communauté germanophone (DG))

  • Einen Standböller habe ich auch noch ist Kaliber 30mm .

    Das Blöde bei der Kanone ist der Sicherheitsbereich, den man beim Schießen einhalten muss. Das ist im bebauten Gebiet fast nicht zu schaffen.
    Zudem muss bei uns ein Böller alle 5 Jahre beschossen werden.

  • Welchen Vorlagen unterliegt es soeine Kanone oder Böller zu schießen? Darf man das z.b an Silvester auf dem eigenen Grundstück?

    Mit Schein etc... Natürlich.

    Stell ich mir Lustig vor, wenn der Nachbar gegenüber wieder seine nicht legalen Sachen in die Luft feuert und man dann einfach seine Kanone rausrollt :D
    Das soll Knallen? Ich zeig dir mal was Knallt.

    :ptb: Gruß *SSW-Fan* :ptb:

  • Kanone = Schusswaffe, prinzipiell waffenschein- und schießgehmigungspflichtig. Allerdings hier Luntenzündung und die sind im Führen frei.
    Böller = Lärmerzeugungsgerät und keine Waffe. Somit entfällt das Waffenrecht. Führen und Schießen im Sinne des Waffenrechts gibt es folglich nicht. Allerdings sind die Schüsse in der Anzahl anzumelden. Solange kein Altenwohnheim, Krankenhaus und ähnliches in der Nähe ist, wird die Behörde das i.d.R. nicht beanstanden.
    Also darf in der Wohnsiedlung auf der Straße oder auf dem Sportplatz geböllert werden. Solange die Nachbarn sich nicht beschweren und die Fensterscheiben drin bleiben, geht das. Allerdings sollte ein Anlass gegeben sein.
    Ich habe mal die Eröffnung eines Schützenfestes und zu Silvester geböllert und das auch vorab angemeldet.


    Zitat

    Das soll Knallen? Ich zeig dir mal was Knallt.

    Das ist versichert. Mein früherer 30 mm Standböller hat die Böden in den Häusern beben lassen - so sagte mir jedenfalls die gut 100 m entfernt wohnende Nachbarin. Das war die Folge von 90 Gramm Schwarzpulver und zwei Korken. Ich habe das Ding nachher verkauft, weil es in einer kleinen Wohnsiedlung einfach zu "fett" ist.

  • An Silvester musst du nichts anmelden. Da ist das Böllern zeitlich ja geregelt.
    Ob Chinaböller oder Böllerkanone ist da egal.

    Du musst einen gültige Sprengstofferlaubnis und eine Haftpflichtversicherung dazu haben.
    Das Problem ist der Sicherheitsbereich. Muss mich mal mit den aktuellen Bestimmungen befassen. Es waren bei der Kanone in Schussrichtung mal 100m freier Bereich. Um die Kanone 15m Radius.
    Bei Standböllern war es ein Umkreis mit 30m Durchmesser.
    Schaftböller die über den Kopf gehalten werden ist weniger.
    Verdämmung nur noch mit Kork.
    Aber ich muss sowieso meinen Pulverschein verlängern lassen , und die Böller zum Beschuss bringen. Dann werde ich mich mal in die neuen Vorgaben einlesen.

    Ansonsten ist so ein Böller mit keinem üblichen Silvesterfeuerwerk vergleichbar.
    Es ist ein tiefes, dumpfes Donnern, wenn der Schall von Bergen oder Hügeln reflektiert wird. Deshalb macht das an einem Berghang so richtig Spass.

  • Auf amazon (sogar über prime) werden aktuell so süße kleine Kanönchen angeboten.

    Beispiel: https://www.amazon.de/Mini-Armbrust-…19037876&sr=8-4

    Finde ich echt interessant - aber sind diese Dinge überhaupt legal? Beschusszeichen sind auf den Bildern nicht zu erkennen, und ich bin ziemlich sicher: Ein historisches Vorbild wird es wohl nicht geben, jedenfalls nicht bei enger Auslegung.

    Habe ich jetzt was übersehen?

    Ich würde mir das Ding eher als Briefbeschwerer hinstellen - aber wenn ich es recht bedenke: Als Schusswaffe müsste ich das Ding wohl einschließen, oder?

    Das Teil sieht echt stabil und solide aus.
    Würde ich mir persönlich jetzt nicht kaufen, als Deko taugt es bestimmt und für Sammler.

    Auf dem Verkaufs- Bild sieht man einen verriegelbaren Verschluss und eine Ausfurchung für eine Zündschnur (diese werden auch bei Amazon verkauft).
    Einzig allein das Schwarzpulver ist nicht ohne weiteres erhältlich.
    Sonst muss man halt selbst welches zusammenmischen. Dies sollte nur mit Sachkunde erfolgen!

    Die Kanone wird wohl nicht sehr präzise sein oder aber die Fertigungstoleranzen werden wohl so hoch ausfallen, dass die beiligenden Kugeln nicht "press" am Lauf anliegen.
    Vermutlich ist der Lauf nicht einmal gehärtet.

    Waffenrechtlich gesehen verfügt die Kanone über einen Lauf und einen verriegebaren Verschluss.
    Könnte bei einer richterlich angeordneten Hausdurchsuchung je nach Anlass für Ärger sorgen.

    Nur ist die Frage, ob evtl. spezielle Details an der Waffe zu finden sind, sodass eine Ausnahmeregelung existieren würde, z.B. ein zweiteiliger Lauf, fehlende Züge, modellgemäßer Maßstab, epochale Bauform, kinetische Energie, etc.
    Meines Erachtens aber rechtlich gesehen WBK- pflichtig (rot) falls die Geschossenergie bei mehr als 7.5J liegen würde.


  • Meines Erachtens aber rechtlich gesehen WBK- pflichtig (rot) falls die Geschossenergie bei mehr als 7.5J liegen würde.

    WBK-Pflicht sehe ich auch, allerdings könnte prinzipiell auch eine grüne WBK in Frage kommen. Die Grenze für eine WBK-Freiheit liegt aber deutlich tiefer (bei 0,5 Joule) - denn die 7,5 Joule-Ausnahme (Anlage 2 zum WaffG) gilt nur für kaltgasbetriebene Waffen.

  • Es gibt bei Amazon Deutschland keine WBK Pflichtigen Waffen zu kaufen.
    Somit ist der Erwerb und der Besitz der Kanone vollkommen legal.

    das glaube ich weniger ;)

    Amazon ist nicht allwissend. Für viele ist das einfach Spielzeug. Sirht ja auch so aus. Jemand wo sich nicht mit Waffenrecht auskennt, macht sich da keinerlei Gedanken darum.

    Aber wir sind in Deutschland. Mehr muss ich nicht dazu sagen

    :ptb: Gruß *SSW-Fan* :ptb:

  • Jeden Artikel, der auf der Plattform Amazon Deutschland angeboten wird kann jeder bedenkenlos kaufen, ohne jedesmal erst prüfen zu müssen ob man das überhaupt darf.

    Es ist in Deutschland verboten WBK pflichtige Waffen an Kunden Ohne WBK zu verkaufen.

  • Leider kann man sich NICHT darauf verlassen, das amazon nur legale Dinge verkauft. Denn das tun sie nicht, wie man hier sieht. Sie versuchen sauber zu bleiben - aber oftmals schlüpft ihnen etwas durch.

    Alles, was es dann braucht, ist eine einzige Anzeige bei Polizei und Staatsanwaltschaft. Dann bekommt amazon ein Bußgeld und nimmt die Sachen aus dem Programm. Das ist wohl schon mehrfach vorgekommen.

    - Früher konnte man Springmesser bei amazon kaufen, jetzt nicht mehr. Sie haben gemerkt: Springmesser sind IMMER eine Waffe und NIEMALS ein Werkzeug (rechtlich gesehen)
    - Früher konnte man Co2-Blowback-Softairs bei amazon kaufen, jetzt nicht mehr. Sie sind zu oft über die 0,5 Joule Grenze gegangen. Jetzt bekommt man nur noch die AEGs und die Federdruck-Softairs bei amazon.
    - Sogar verbotene Gegenstände sind oft auf amazon erhältlich - zum Beispiel werden verbotene Ziel-Laser angeboten, als "Billard-Laser-Zielhilfe". Das sind klar erkennbar Ziel-Laser für Schusswaffen, sogar mit Montage für 11mm Prisma und 22mm Picatinny. Natürlich ist der Laser horizontal und vertikal justierbar, beides klare Merkmale eines Schusswaffen-Lasers und für einen Billard-Cue völlig ungeeignet. Amazon hat das natürlich nicht bemerkt, aber strafbar gemacht haben sie sich trotzdem. Den Link poste ich mal nicht, aber das Bild. Wer das Ding kauft, der wird eine böse Überraschung erleben - der Zoll wird das Ding rausziehen und die Polizei einschalten. Dann gibt's ein Strafverfahren, Verstoß gegen das Waffengesetz.

    Einmal editiert, zuletzt von JMBFan (26. April 2021 um 14:39)

  • Einzig allein das Schwarzpulver ist nicht ohne weiteres erhältlich.
    Sonst muss man halt selbst welches zusammenmischen. Dies sollte nur mit Sachkunde erfolgen!

    Welche Sachkunde soll das denn sein?


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • Welche Sachkunde soll das denn sein?

    Fertig granuliertes Schwarzpulver ist jedenfalls nicht so einfach erhältlich. Man benötigt einen Schwarzpulverschein nach §27 Sprengstoffgesetz der mit gewissen Auflagen verbunden ist.
    Oder du bist Sprengmeister bzw. Sprengstoffsachverständiger.

    Und das "selbstfrickeln" ist auch mit gewissen Gefahren verbunden, außerdem sind bestimmte Bestandteile an eine Meldepflicht gebunden.
    Kaliumnitrat und Schwefel bekommt man nicht so ohne weiteres, außerdem kann es bei unsachgemäßer Herstellung zu Verpuffungen kommen.