Fangschussgeber /WBK/

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 2.124 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. April 2021 um 07:04) ist von Ingo.M.

  • Ich würde mir gerne eine Fangschussgeber für einen Revolver .357 Magnum auf.22 LR kaufen.

    WBK mit eingetragenen Revolver im Kaliber besitze ich.

    Muss ich den Fangschussgeber in meine WBK eintragen lassen?


    Präzision sei da hingestellt soll einfach Just for fun für den Stand sein.

  • Ich habe ja die Entsprechende Waffe auf der WBK Frage ist ob man ihn eintragen muss ?

  • Ich habe eine Reduzierhülse von Lothar Walther
    mit der ich aus meiner 308er Jagdbüchse
    die Pistolen Mun 7,65 Br. verschießen kann.
    Kein WBK Eintrag und auf Antrag sogar 7,65 Br.
    in meinen Mun-Erwerbschein eingetragen.

    PS: Bin allerdings auch noch Jäger und konnte
    das für die Fallenjagd glaubhaft nachweisen.

    Gruß Wolf

  • Dann muss der Stand aber seeeehr kurz sein.

    Fangschussgeber bedeutet Schüsse im Zentimeterbereich .
    Der übliche Kurzwaffenstand hat 25m.
    Im Fangschussgeber ist kein gezogener Lauf . Einfach eine Reduzierpatrone mit Bohrung. Länge wie eine 357 Patrone.
    22lfB abgezogen , und es bleibt ein Lauf im Millimeterbereich übrig.
    Wenn du wirklich auf dem Stand schiessen willst, wird das eher Frust für dich bringen .
    Ist in deinem Bundesland keine Fallenjagdwaffe als 3. KW zulässig ?

  • Ein Fangschussgeber muss meines Wissens nicht eingetragen werden, darf aber nur von Personen besessen werden die, die dazugehörige Waffe in einer WBK eingetragen haben, anders ist das mit richtigen Einsteckläufen, die müssen eingetragen werden.