Jagdmunition nicht für Sportschützen?

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 1.880 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. April 2021 um 08:30) ist von the_playstation.

  • Hallo eine kurze Geschichte:

    Ich war vor paar Tagen auf dem Stand die alten Gesichter waren da :D

    Zum Schluss noch ein wenig gequatscht.

    In RLP hat sich ein Sportschütze der auch in unserem Verein bekannt ist über einen Onlineverkauf wohl ca. 50 Schachteln 12/70 Jagdschrot (Hartschrot) legal auf WBK gekauft.

    Später bei der Kontrolle von Ordnungsamt haben die wohl dumm geschaut das er Jagdlichen Muniton besitzt.

    Er hat natürlich eine Flinte auf der Gelben mit der er Trap schießt.

    Sie müssen das weitergeben weil es keine Sportliche Muniton sei. Er hört vom SB.

    Was ist das Problem er hat die EWB ist zwar kein Jäger aber wird da echt ein Unterschied gemacht ?

  • Das Waffengesetz unterscheidet nicht zwischen Jagd- und Sportmunition.
    Wenn er eine Waffe mit dem entsprechenden Kaliber auf seiner WBK eingetragen hat darf er jegliche legale Munition in diesem Kaliber kaufen und besitzen.
    Ob er sie auf dem Stand verwenden darf hängt vom Betreiber ab.


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • Da hat son Beamter vom Ordnungsamt wohl Mal wieder keine Ahnung.
    Bei mir haben die damals den Eintrag für die Luftpistole die mit im Schrank lag in der WBK gesucht :pinch: .

  • Was soll denn Hartschrot heißen?
    Ist damit Weicheisenschrot/ Stahlschrot gemeint?
    Das sollte definitiv nicht das Problem sein. Es gibt auch genug Stände, wo Bleischrot verboten ist und Stahlschrot geschossen werden muss.
    Die einzigen Probleme könnten die Vorlagen- und Korngröße sein.
    Tontaubenstände sind in der Regel auf 2,5mm Korngröße begrenzt und sportlich dürfte bei 28g Vorlage Schluss sein.
    Aber da es ja in anderen Verbänden noch Flintendisziplinen für z.B. Fallscheibe oder IPSC gibt, bezweifle ich sehr, dass es eine Begrenzung im Erwerb gibt.
    Müsste dann ja auch in der WBK stehen, denke ich.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Kann es sein , das der Bericht so um den 1. April entstanden ist ?
    Da schwebte auch ein ..... Jäger dürfen nicht so viel Munition besitzen durch den Raum ....

  • Später bei der Kontrolle von Ordnungsamt haben die wohl dumm geschaut das er Jagdlichen Muniton besitzt.

    Sie müssen das weitergeben weil es keine Sportliche Muniton sei. Er hört vom SB.

    Und das hat der sich gefallen lassen?!

  • Wie immer, und schon oft gesagt, ein Namens-Ding. Alle Verbote, ... basieren auf Namens-Schwachsinns-Bürokraten-Definitionen.
    Das wäre komisch, wenn es nicht so traurig wäre.

    Lösung:
    Ein Karton kaufen, auf dem Back-Munition steht und im Küchenschrank aufbewahren. Wer Spuren von Ironie findet, ....

    Wie ist es eigentlich mit Montags-Munition? Darf man die nur Montags verschießen?

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

    2 Mal editiert, zuletzt von the_playstation (9. April 2021 um 08:05)

  • Und das hat der sich gefallen lassen?!

    Mit der mündlichen Aussage eines Kontrolleurs kann er eh nicht viel anfangen.
    Sollte da von der Waffenbehörde tatsächlich etwas nachkommen, sollte der Kollege darauf achten, dass er einen rechtsmittelfähigen Bescheid dazu bekommt und dann über einen Fachanwalt gehen.
    Von hier aus, können wir aber nicht wirklich etwas beurteilen, weil wir nicht wissen, was für Munition genau gefunden wurde und welche Eintragungen der Mann in seiner WBK hat.
    Sollte aber tatsächlich die Munition unerlaubt im Besitz sein, hätte ja auch der Händler eine Mitschuld, weil er einem Unberechtigten Munition verkauft hat.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson


  • Hallo,

    was bisher geschrieben wurde stimmt.

    Das Ordnungsamt hat leider noch weniger Ahnung als die SB von der Waffenbehörde.

    Vermutlich hat der Beamte den Aufdruck auf der Pappschachtel gelesen, auf dem Jagdl. - Munition stand. Er war irriger Meinung, dass nur Pappschachteln verwendet werden dürfen auf der Sportmunition steht. Das ist meine Vermutung, wenn ich die Eingabe lese.

    Es ist sehr traurig, dass hier die Unsicherheit bzw. Unwissenheit wieder zulasten eines Sportschützen geht, indem dieser zumindest eingeschüchtert wird.

    Gruß
    Viper