K98 geerbt was nun?

Es gibt 195 Antworten in diesem Thema, welches 28.770 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Juli 2022 um 20:32) ist von Paramags.

  • Hallo,

    ich habe gesucht, aber nichts passendes gefunden außer "Erwerb infolge eines Erbfalls".
    Da für mich diese § böhmische Dörfer sind, würde ich mich auf Antworten von euch freuen.

    Leider ist mein Vater nach einer OP unerwartet gestorben. Und er ist im Besitz einer Grünen WBK. In dieser WBK sind zwei Waffen eingetragen. Eine KK 22lfb (VOERE) und eine Repetierbüchse 98K, Mauser 8 x 57 IS, Herstellungsnummer D 6341.

    Meine Frage ist, kann ich diese Waffen erben (meine Mutter möchte sie nicht behalten)? Wenn ja, welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Ich besitze keine WBK. Habe mich mit Druckluftwaffen und Schreckschusswaffen zufrieden gegeben.

  • Erstmal Beileid zum Tod deines Vaters.
    Du kannst die Waffen erben und bekommst dann dafür eine Erben-WBK.
    Das Erbe ist dann quasi das notwendige Bedürfnis.
    Allerdings müssen die Waffen mit einer Sperre versehen werden, falls es dafür Sperren gibt.
    Das heißt, du darfst sie besitzen, aber eine Nutzung ist nicht möglich, solang du keine anderweitige passende Erlaubnis hast.
    Und da dein Vater die Waffen wahrscheinlich noch in einem Schrank nach alter Norm aufbewahrt hat, wirst du dir auch einen neuen Waffenschrank kaufen müssen.
    Denn seit 2017 sind die alten Normen nicht mehr ausreichend zur Aufbewahrung. Nur Altbestand wird noch akzeptiert.
    Der Altbestand bezieht sich aber nur auf deinen Vater, nicht auf dich.
    Wobei du natürlich auch mit dem zuständigen Sachbearbeiter eurer Waffenbehörde sprechen kannst. Es gibt dort auch gewisse Spielräume für Härtefälle.
    Die Behörde wird sich aber sicher eh mit euch wegen der Waffen in Verbindung setzen, sofern noch nicht geschehen.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

    Einmal editiert, zuletzt von Esti (19. März 2021 um 08:34)

  • Das Problem der relativ teuren Sperrvorrichtung kannst du umgehen in dem du dich in einem Schützenverein anmeldest und die Sachkundeprüfung machst, dann hast du nur noch das Problem des für Neubesitzer nicht mehr ausreichenden Waffenschranks nach alter B-Norm.
    Da muss man halt mit dem Sachbearbeiter sprechen ob da wegen der Erbschaft eine "Ausnahme" gemacht werden kann.
    Da es auf der Erben WBK keinen Munitionserwerb gibt, musst du dir zum Schießen mit den Waffen die nötige Munition zum sofortigen Verbrauch direkt auf dem Schießstand kaufen.
    Wenn du dann eine eigene normale WBK beantragen kannst, kannste dir da einen Munitionserwerb eintragen lassen, bzw. die Waffen drauf Umfragen lassen.

  • Es muss dir aber auch klar sein , das die Sperre für 2 Langwaffen, Waffenschrank und WBK mit ca 1000€ zu Buche schlagen .

  • Das Problem der relativ teuren Sperrvorrichtung kannst du umgehen in dem du dich in einem Schützenverein anmeldest und die Sachkundeprüfung machst, dann hast du nur noch das Problem des für Neubesitzer nicht mehr ausreichenden Waffenschranks nach alter B-Norm.
    Da muss man halt mit dem Sachbearbeiter sprechen ob da wegen der Erbschaft eine "Ausnahme" gemacht werden kann.
    Da es auf der Erben WBK keinen Munitionserwerb gibt, musst du dir zum Schießen mit den Waffen die nötige Munition zum sofortigen Verbrauch direkt auf dem Schießstand kaufen.
    Wenn du dann eine eigene normale WBK beantragen kannst, kannste dir da einen Munitionserwerb eintragen lassen, bzw. die Waffen drauf Umfragen lassen.

    Natürlich braucht er die Sperre nicht mehr, wenn er durch Vereinsmitgliedschaft und Sachkunde die Erwerbsvorraussetzungen erfüllt.
    Allerdings kostet ihn das mindestens ein Jahr Zeit. Aktuell ist es auch eher schwer, die entsprechende Anzahl an Trainingsterminen zusammen zu bekommen. Bis es soweit ist, müssen die Waffen entweder bei einem Berechtigten (z.B. Büchsenmacher) eingelagert werden oder blockiert.
    Um Munitionserwerb muss er sich solange keine Gedanken machen. Schiessen darf er mit der geerbten Waffe auf Erben-WBK nicht, nur besitzen. Und mit Sperre ist das auch technisch unmöglich.

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  • Er kann natürlich die Waffe einem Berechtigten verkaufen bzw. überlassen. Wenn es sich dabei um einen Freund handelt, kann er mit ihm ab und zu zum Schießstand gehen und mit der Waffe schießen. Wenn er dann irgendwann Gefallen daran findet und seine eigene WBK macht, kann er die Waffe wieder "zurückkaufen".

    Das ist die eleganteste Lösung. Die Erb-Waffe ist nicht weg oder gar vernichtet und kann weiterhin befummelt werden.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • ...dabei bleibt zu hoffen, dass in die ürsprüngliche WBK schon die neuen Identnummern eingetragen wurden, bzw. diese schon vom Eigentümer bei der Waffenbehörde abgefragt wurden und vorliegen?

  • Die meisten Schützen die ich kenne, haben nicjt mehr so viel Platz auf der gelben WBK

    Da ist es besser wenn du einen Jäger als Freund hast.

    Meistens sind solche Erbwaffen in keinem sehr guten Zustand .
    Bei KK handelt es sich meistens um einen Einzellader .
    Viele 98er waren nach dem Krieg lang versteckt gewesen , bevor sie wieder ans Licht kamen.
    Wenn keine starke persönlichen Erinnerungen daran hängen, würde ich erst mal Zustand und Wert prüfen lassen, bevor ich mir die 1000€ ans Bein binde .

  • Mein tiefes Beileid zum Verlust deines Vaters!
    Habe bis letzte Woche noch nach einem K98 gesucht. Wenn du ihn bis zur eigenen WBK parken willst, und sich sonst niemand findet, dann biete ich mal vorsichtig Hilfe an.

    Hab noch einige Einträge auf der WBK und 4 Halter im Waffenschrank frei, die ich im Laufe des Jahres mit Sicherheit nicht voll bekomme.

    Du könntest zwischenzeitlich deine WBK machen und ihn dann wieder drauf nehmen.
    Der Voere KK ist den Aufwand höchstwahrscheinlich nicht wert.

    Edit: sehe gerade, dass du aus Rothenburg o. d. Tauber kommst. Das macht es noch einfacher, bin aus dem Landkreis Fürth.

  • Armatix Trustlock Erwaffensicherung, z.B. bei Waffen Braun 199€ pro Lauf. Ein Langwaffenschrank Stufe 0 ab ca. 450-500€ (z.B. Bauhaus Baumarkt oder eBay). Plus WBK- Gebühren.
    Das kommt tatsächlich auf ca. 1000€.

    Wie viel kostet eigentlich ein Umbau auf Deko? Gibt's diese Möglichkeit noch?

    Es grüßt der Ottokar :^)

  • Wobei du natürlich auch mit dem zuständigen Sachbearbeiter eurer Waffenbehörde sprechen kannst. Es gibt dort auch gewisse Spielräume für Härtfälle.

    Das wäre auf jeden Fall auch meine erste Wahl, lieber @Joxi68.
    In der WBK steht der Name Deines Vaters und vermutlich der Zusatz, dass er berechtigt ist die "tatsächliche Gewalt" über die Waffe auszuüben. Meines Erachtens darfst Du sie nicht einmal an einen anderen Ort verbringen, genau aus diesem Grund. Nebenbei auch wegen der Erbfolge. Nicht nur Deine Mutter muss bei der Behörde verzichten, Geschwister auch, nicht vergessen!

    Meine Sachbearbeiter waren sehr nett. Schlafende Hunde weckst Du sowieso nicht, denn die erfahren das automatisch.

    Übrigens was Du vor Dir hast, habe ich hinter mir. Die Story zum nachlesen findest Du hier:

    Ein rabenschwarzer Tag :(.

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • ich würde , wenn du ein wenig vom erbe behalten willst, und druckluftwaffen magst...

    den karabiner zerlegen, und ein haenel 310 system einbauen... dann kannst du quasi mit dem erbe legal schiessen.
    dann hast du legal ein biß0chen was davon, und es grehört zu deinem hobby .

    und wenn du nicht weißt. wie man das bastelt. dann helf ich dir dabei. hab schon 3 stück umgebaut

    wäre eine alternative... gruß edwin

    INVICTUS

  • Danke erstmal für die vielen Infos und die Beileidsbekundungen!
    Hier im Forum habe ich "Erwerb infolge eines Erbfalls" durchgestöbert.

    Irgenwo steht das man (Ich) bis spätestens 4 oder 6 Wochen den Todesfall des WBK Besitzers und evtl. die Erben (meine Mutter) angeben muss. Stimmt das, oder kann ich warten bis ein Schreiben vom Landratsamt kommt?

    Der Zustand des K98 ist meiner Meinung nach gut. Ich stelle mal Bilder ein. Mein Vater hat damit auch einmal im Jahr im Schützenhaus geschossen und ich war auch dabei. Seit ca. 5 Jahren wurde nicht mehr geschossen.

    Die KK ist ein Mehrlader mit einem Magazin wo ca. 10 Patronen fasst.

    Den Karabiner würde ich schon gerne so behalten wie er ist. Ich denke er könnte auch eine kleine Geldanlage sein!? Weniger wird er doch nicht mehr Wert, eher mehr.

    Was kostet denn so eine WBK, bzw. Sachkundeprüfung? Bei mir im Nachbarort gibt es einen Schützenverein, aber sind die begeistert wenn jemand kommt, die Prüfungen ablegen möchte und sich dann nicht mehr blicken lässt? Ich schieße jetzt schon mit meinen Luftgewehren sehr wenig, da andere Hobbys auch noch vorhanden sind. Früher war ich mehr begeistert und bin auch ab und zu ins Schützenhaus zum freien Schießen mit Luftgewehr und Luftpistole.

    Kann ich den K98 auch nur zur Aufbewahrung einen Freund (Jäger) geben und wieder zurück vordern (ohne WBK) wenn ich ihn irgendwann mal verkaufen möchte? Macht da das Amt mit?

    Ist es möglich den K98 so zu verschließen das es wieder rückgängig gemacht werden kann? Dann könnte ich ihn behalten und er würde doch auch bei einem Verkauf seinen Wert nicht verlieren? Und wieso muss er dann immer noch in einem Waffenschrank verschlossen werden? Funktion ist doch deaktiviert.

    Ich werde mir auch über Umbau auf Luftgewehr, WBK oder auch Verkauf Gedanken machen. Da muss wahrscheinlich noch ein wenig Zeit vergehen.


  • Bei mir im Nachbarort gibt es einen Schützenverein, aber sind die begeistert wenn jemand kommt, die Prüfungen ablegen möchte und sich dann nicht mehr blicken lässt? .

    Das Funktioniert so nicht

    https://www.dsb.de/aktuelles/arti…rt-im-interview


    Zitat

    Nach dem Erwerbsbedürfnis, an dem sich nichts ändert, wird zukünftig 5 und 10 Jahre nach dem Ersterwerb geprüft, ob das einmal erteilte Bedürfnis noch fortbesteht. Dazu muss der Waffenbesitzer pro Waffengattung (Kurz- / Langwaffe) mit einer seiner Waffen nachweisen, dass er regelmäßig schießt. Ein regelmäßiges Schießen liegt dann vor, wenn einmal pro Quartal bzw. sechsmal im Jahr die Schießaktivität im Referenzzeitraum (zwei Jahre vor der Prüfung) belegt werden kann. Nach zehn Jahren genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit zu einem Schießsportverein.

  • Schiessen darf er mit der geerbten Waffe auf Erben-WBK nicht, nur besitzen.

    Doch darf man, entweder wenn man selbst berechtigt ist, oder eben unter Aufsicht eines Berechtigten, habe selbst noch ein KK auf Erben WBK, habe aber auch grün und gelb.

  • Nein, er darf nicht und kann er auch praktisch nicht.
    Als Erbe ohne Erlaubnis muss er eine Sperre einsetzen lassen, die nur ein zertfizierter Waffenhändler lösen kann, sofern für das Kaliber eine solche Sperre erhältlich ist.
    Und sowohl für .22lfB als auch für 8x57IS sind Sperren erhältlich.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Die WBK ist nur für Sportschützen, die mindestens einmal im Monat schießen gehen, also zu teuer und zeitintensiv. Die Kosten für Sperren und Tresor rechnen sich bestimmt auch nicht, zumal das KK wahrscheinlich ein No-Name-Teil ist, das die meisten nur auf der WBK haben, weil der Verein vorher nichts Größeres bewilligt und der K98 ist in Deutschland auch nicht das seltenste Gewehr, das nicht für Sammler, aber für Ordonnanzschützen interessant ist, wenn sie nicht eh schon einen haben. Das Vernünftigste wird es wohl sein, das billig-KK verschrotten und austragen zu lassen und den K98 in vertrauenswürdige Hände zu geben, bis er zu einem guten Preis verkauft wird.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • zumal das KK wahrscheinlich ein No-Name-Teil ist,

    Nein, Voere ist ein Österreichisches Markenprodukt, durchaus vergleichbar mit zB. Anschütz. Trotzdem wahrscheinlich nicht wirklich viel Wert.
    Mit 10 Schuss Magazin wird das auch eher eine jagdliche Ausführung sein, also je nach Zustand 50-250€.
    Bei den K98er kommt es ja auch stark auf den Zustand drauf an.
    Es kommt ja auch immer darauf an wie emotional man Dinge verbindet, da spielt der reale Geldwert auch oft eine untergeordnete Rolle.
    Aber das muss der TE ganz für sich selbst entscheiden.
    Man sollte ihm nur alle Möglichkeiten aufzeigen.