K98 geerbt was nun?

Es gibt 195 Antworten in diesem Thema, welches 28.748 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Juli 2022 um 20:32) ist von Paramags.

  • Für 100€ bekommst du eine Voere SL-Büchse im Top Zustand bei egun. Da bin ich der Meinung das der Verkauf von Magazin mehr bringt, als die ganze Waffe .

    Der 98er ist in einem schlechten Zustand. Da gibt es mächtig Rost. Der Magazinkasten ist schön rot gefärbt. Da wurde die Waffe wohl sehr feucht gelagert.
    Wenn die Waffe von Außen so aussieht, dann ist der Lauf extrem selten noch spiegelblank .

    Einen großen Wert stellen beide Waffen leider nicht da .
    Da wären mir die Kosten von ca 1000€ viel zu hoch.
    Ich schätze den Wert eher bei einem 1/3 der Kosten .
    Ein Sportschütze wird sich eher nicht einen Platz für eine Selbstladebüchse mit so einer KK blockieren

  • Das KK ist maximal noch was für nen Jungjäger, ggf. als Schlechtwetterwaffe, sowas kauft kein Sportschütze.
    Bis auf den defekten Schaftabschluss den man ersetzen muss, sieht das KK ja noch gar nicht so schlecht aus, wobei auch da ja schon Flugrost da ist, zumindest soweit man das erkennen kann.
    Beim 98er bin ich ganz bei dir, schön sieht anders aus.

  • Eine Wertanlage wie der TE es sich erhofft, wird es dadurch aber auch nicht, wenn das jetzt nicht unbedingt als Erinnerungsstück an den Verstorbenen behalten werden soll, würde ich das Ding verkaufen und mit der Familie dafür einmal ordentlich Essen gehen.

  • Zu den Waffen ist ja schon was gesagt worden. Der Schrank ist auch, wie ich gedacht hatte, nach alter Norm.
    Zur Weiternutzung als Waffenschrank damit nicht mehr geeignet.
    Höchstens noch über eine Härtefallregelung als Erbe.
    Aber das muss der SB entscheiden.
    Wobei ich bei einem 98er und einer KK-Selbstladebüchse nicht glaube, dass der Sachbearbeiter sich drauf einlässt.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Wenn bisher eine gemeinsame Nutzung des Schrankes gegeben war, wenn also das Luftgewehr mit drin stand, dann könnte auch eine Weiternutzung als Erbe in Betracht kommen.
    Dann wäre nur noch die Sachkunde nötig.
    Schießen kannst Du eh nur auf dem Stand und dort auch die Munition dazu kaufen.
    Nur würde ich ersteinmal schauen ob Du auch wirklich der Erbe bist?
    Denn ersteinmal ist dies Deine Mutter, nur wenn die Waffen testamentarisch zu Deinem Erbteil erklärt wurden, fallen Dir die Rechte einer Erbwaffe zu.

  • Das ist so nicht ganz richtig, ein 7,5j Luftgewehr ist keine WBK Waffe, somit gilt da der Altbesitz/Bestandsschutz nicht, dieser gilt nur bei eingetragen Waffen.
    Wenn dein Vater stirbt ist deine Mutter wie auch die Kinder je zur Hälfte an der Erbmasse erbberechtigt, so ist die Sache mit dem Erbe kein Problem, da muss die Mutter nur bestätigen dass der Sohn die Waffen geerbt hat, war bei mir auch damals so.

  • Wenn bisher eine gemeinsame Nutzung des Schrankes gegeben war, wenn also das Luftgewehr mit drin stand, dann könnte auch eine Weiternutzung als Erbe in Betracht kommen.
    Dann wäre nur noch die Sachkunde nötig.
    Schießen kannst Du eh nur auf dem Stand und dort auch die Munition dazu kaufen.
    Nur würde ich ersteinmal schauen ob Du auch wirklich der Erbe bist?
    Denn ersteinmal ist dies Deine Mutter, nur wenn die Waffen testamentarisch zu Deinem Erbteil erklärt wurden, fallen Dir die Rechte einer Erbwaffe zu.


    Wie kann es zu einer gemeinsamen Nutzung kommen , wenn der Erbe vorher keine Waffenrechtliche Erlaubnis hatte ? Schlüssel dürfte er ja keinen besitzen.
    Dazu musste bis zur Neuerung der Aufbewahrung der Behörde der Altbesitz nachgewiesen werden . Das hat der Erbe aber nicht gemacht. Könnte er ja auch mangels WBK pflichtige Waffen nicht.
    Also das mit Legalisieren von A und B Schränken am besten vergessen .
    Vielleicht klappt es als Erbe mit bestehender waffenrechtlicher Erlaubnis , aber als Neubesitzer klappt das sicher nicht.
    Die Behörde muss sich auch geltendes Recht halten, und da gibt es in der Richtung sehr wenig Spielraum.

  • Bis jetzt gefallen mir zwei Vorschläge.
    1. Den K98 bei einen bekannten Jäger eintragen und aufbewahren lassen. So das er in meinem, bzw. meiner Mutter ihren Besitz bleibt.
    2. Den K98 auf Luftgewehr umbauen lassen.
    Ist der Umbau auf Luftgewehr wieder rückgängig zu machen?

    Die WBK werde ich nicht ablegen Ich habe früher mehr geschossen. Jetzt schieße ich nur noch wenig.

    Zu deinen zwei Vorschlägen:
    Wenn du den K98 einem anderen überlässt, damit er sie auf seiner WBK eintragen kann, wird sie sein Eigentum.
    Leihen wäre sowieso nur für maximal einen Monat möglich.
    Und da der WBK-Inhaber, also dein Vater nicht mehr lebt, kann er nicht verleihen.

    Zum zweiten: Wie NC9210 schon schrieb, wäre der Umbau genauso WBK-pflichtig, erst recht, wenn ein Rückbau möglich wäre.

    Wenn du also nicht selbst die WBK machen willst, bleibt dir nur verkaufen, zur Vernichtung bei der Behörde abgeben oder sperren lassen.
    Falls du sie sperren lässt, könnte ich mir vorstellen, dass du eine Ausnahmegenehmigung für die Weiternutzung des Schrankes bekommen kannst. Schließlich ist die Waffe ja dann doppelt gesichert und die Behörde kann für Härtefälle halt Ausnahmen von den Aufbewahrungsvorschriften machen.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

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  • oder sperren lassen.

    Irgendwie erinnert es an den Hund, der mit dem Sinn nach großer Beute in den eigenen Schwanz beißt:

    • Du erbst den Gegenstand, ein Bedürfnis im waffenrechtlichen Sinne ist das nicht, also Blockadepflicht.
    • Ist die vollzogen, ist es keine funktionierende Waffe mehr. Wozu dann noch WBK und Gewehrschrank? So Menschen wie ich, die einfache Lösungen immer bevorzugen, leuchtet das nicht ein. Mit einem blockierten Gewehr kann ich genau so wenig schießen wie mit dem Besenstiel und für den brauche ich auch keine WBK - jedenfalls noch nicht.

    Ich weiß, man muss Gesetzte nicht verstehen, Hauptsache befolgen und noch viel wichtiger: Es muss Geld kosten!

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Irgendwie erinnert es an den Hund, der mit dem Sinn nach großer Beute in den eigenen Schwanz beißt:

    • Du erbst den Gegenstand, ein Bedürfnis im waffenrechtlichen Sinne ist das nicht, also Blockadepflicht.
    • Ist die vollzogen, ist es keine funktionierende Waffe mehr. Wozu dann noch WBK und Gewehrschrank? So Menschen wie ich, die einfache Lösungen immer bevorzugen, leuchtet das nicht ein. Mit einem blockierten Gewehr kann ich genau so wenig schießen wie mit dem Besenstiel und für den brauche ich auch keine WBK - jedenfalls noch nicht.

    Ich weiß, man muss Gesetzte nicht verstehen, Hauptsache befolgen und noch viel wichtiger: Es muss Geld kosten!

    Liebe Grüße Udo

    Naja, so eine Blockierung ist wenn man weiß wie es geht, relativ schnell wieder entfernt, dann ist es halt wieder eine schussfähige Waffe.
    Von daher ist der Schrank (Diebstahlschutz) und die WBK (Nachverfolgbarkeit) da schon angemessen.
    Die Blockierung ist ja nur dafür da dass der Eigentümer (Erbe) der keine waffenrechtliche Erlaubnis hat, nicht auf dumme Gedanken kommt.
    Wobei ich persönlich auch gegen solche Blockierungen bin, kosten viel Geld und die Vergangenheit hat gezeigt dass auch mit unblockierten Erbschaftswaffen so gut wie nichts angestellt wird.

  • Naja, so eine Blockierung ist wenn man weiß wie es geht, relativ schnell wieder entfernt, dann ist es halt wieder eine schussfähige Waffe.

    Jedoch für den Erben illegal, also vergleichbar eines Erwerbs aus dem Darknet oder wie immer man das nennt.

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Wobei ich persönlich auch gegen solche Blockierungen bin, kosten viel Geld und die Vergangenheit hat gezeigt dass auch mit unblockierten Erbschaftswaffen so gut wie nichts angestellt wird.

    Genau so, lieber Ingo. Wer eine "scharfe Waffe" besitzen möchte, treibt dafür einen nicht unerheblichen Aufwand. Das mir das so als Erbe gestattet wurde, empfand ich als besonderes Privileg und Vetrauensvorschuß von der Behörde und dem entsprechend der verantwortungsbewusste Umgang damit und die Aufbewahrung.

    Von jedem eben erwähnten Besenstiel ging vermutlich mehr Gefahr aus.

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Irgendwie erinnert es an den Hund, der mit dem Sinn nach großer Beute in den eigenen Schwanz beißt:

    • Du erbst den Gegenstand, ein Bedürfnis im waffenrechtlichen Sinne ist das nicht, also Blockadepflicht.
    • Ist die vollzogen, ist es keine funktionierende Waffe mehr. Wozu dann noch WBK und Gewehrschrank? So Menschen wie ich, die einfache Lösungen immer bevorzugen, leuchtet das nicht ein. Mit einem blockierten Gewehr kann ich genau so wenig schießen wie mit dem Besenstiel und für den brauche ich auch keine WBK - jedenfalls noch nicht.

    Ich weiß, man muss Gesetzte nicht verstehen, Hauptsache befolgen und noch viel wichtiger: Es muss Geld kosten!

    Liebe Grüße Udo

    Lieber Udo,
    die Waffe hat ja durch Blockierung ihre Waffeneigenschaften nicht verloren.
    Es steckt nur ein Schloss drin, die die Benutzung verhindert.
    Und weil aus besonderem Anlass auch die Sperre ausgebaut werden darf und dann die Funktion wieder 100% gegeben ist, benötigt die Waffe noch WBK und Schrank.

    Das finde ich schon recht logisch.
    Ansonsten hast du mit dem Verstehen gerade beim Waffengesetz natürlich Recht.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Mir tut es immer in der Seele weh, wenn all die feinen KK's mit Füssen getreten und verschrottet werden.
    Ich kenne keinen preiswerteren Weg in den Schiesssport als mit einer .22lg.
    Selbst ein Luftgewehr in vergleichbarer Qualität und Präzision kostet heute ein vielfaches.

  • Das stimmt. Aber den Weg der Sachkunde , Schützenverein und Training ist halt nicht jedermanns Sache.

    Übrigens, was kostet der Umbau des 98er auf LG ?

  • Mir tut es immer in der Seele weh, wenn all die feinen KK's mit Füssen getreten und verschrottet werden.
    Ich kenne keinen preiswerteren Weg in den Schiesssport als mit einer .22lg.
    Selbst ein Luftgewehr in vergleichbarer Qualität und Präzision kostet heute ein vielfaches.

    Da war letztens eine Doku im Fernsehen über die Waffen die abgegeben und verschrottet werden, ich habe Tränen in den Augen gehabt, da waren richtige Schmuckstücke dabei, für den Job muss man wohl schmerzfrei oder Waffenhasser sein, zumindest die Neuwertige, nummerngleiche 08 wurde als Anschauungsobjekt zur Seite gelegt und nicht mit in den Container zum einschmelzen geworfen.