3D Gedruckte Waffen Replicas illegal?

Es gibt 117 Antworten in diesem Thema, welches 10.813 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Februar 2021 um 22:23) ist von Schultz.

  • Ich schrieb doch tu was du nicht lassen kannst.
    Und, an deiner Stelle würd ich mich erst mal auf den Hosenboden setzen und ein wenig in solchen Büchern wie-Waffensachkunde- lesen, vielleicht hilfts, aber nur vielleicht.
    Wie war das noch, wer nicht hören will muß fühlen.

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • Ich wollte fragen, ob es den illegal ist 3D Replicas von Schusswaffen, also 100% aus Plastik, abgesehen von den Federn aber 1:1 wie die echte und auch Mechanisch funktionstüchtig aber halt nicht Schussfähig, da sie aus Plastik ist?

    Wie @pandur schon schrieb, wenn dabei Komponenten entstehen die als Ersatzteile von wesentlichen Bauteilen einer Schusswaffe verwendet werden könnten, dann entsteht unerlaubter Waffenbesitz.
    Wesentliche Bauteile einer Waffe sind im WaffG einer vollständigen Waffe gleichgestellt.
    Beispiel: Du druckst einen Schlitten für eine bestimmte Pistole, setzt eine Feder und einen Kunststoff-Schlagbolzen ein. Wenn dieses Ding auf sein "scharfes" Original Griffstück passt und in der Lage wäre auch nur eine einzige Patrone zu repitieren und nur eine einzige Patrone zu zünden (dazu reicht ein Kunststoff Schlagbolzen durchaus), dann hast Du ein wesentliches Bauteil einer Waffe hergestellt.

    Anders sieht es aus wenn z.B. eine CO² Pistole oder eine Schreckschuss-Pistole mit 3D-Druck kopiert werden. Hierbei dürften (eigentlich) keine Teile entstehen können die an scharfen Waffen Verwendung finden könnten. Dann hast Du schlimmstenfalls gegen Urheberrechte (Markings, Kennzeichnungen) verstossen.

    Anscheinswaffe wird das Ding erst dann, wenn es öffentlich vorgezeigt wird.
    Aber Vorsicht, Öffentlichkeit kann schon dann voliegen wenn der Balkon, die Terrasse, das Erdgeschoss-Zimmer uneingeschränkt einsehbar ist.

  • Wie @pandur schon schrieb, wenn dabei Komponenten entstehen die als Ersatzteile von wesentlichen Bauteilen einer Schusswaffe verwendet werden könnten, dann entsteht unerlaubter Waffenbesitz.Wesentliche Bauteile einer Waffe sind im WaffG einer vollständigen Waffe gleichgestellt.
    Beispiel: Du druckst einen Schlitten für eine bestimmte Pistole, setzt eine Feder und einen Kunststoff-Schlagbolzen ein. Wenn dieses Ding auf sein "scharfes" Original Griffstück passt und in der Lage wäre auch nur eine einzige Patrone zu repitieren und nur eine einzige Patrone zu zünden (dazu reicht ein Kunststoff Schlagbolzen durchaus), dann hast Du ein wesentliches Bauteil einer Waffe hergestellt.

    Anders sieht es aus wenn z.B. eine CO² Pistole oder eine Schreckschuss-Pistole mit 3D-Druck kopiert werden. Hierbei dürften (eigentlich) keine Teile entstehen können die an scharfen Waffen Verwendung finden könnten. Dann hast Du schlimmstenfalls gegen Urheberrechte (Markings, Kennzeichnungen) verstossen.

    Anscheinswaffe wird das Ding erst dann, wenn es öffentlich vorgezeigt wird.
    Aber Vorsicht, Öffentlichkeit kann schon dann voliegen wenn der Balkon, die Terrasse, das Erdgeschoss-Zimmer uneingeschränkt einsehbar ist.

    Erstmals Danke für die schöne Antwort!
    Wie würde es wenn der Schlagbolzen entfernt und das Schlagbolzen loch zugeklebt oder etwas einer solchen Art wäre?
    Es würde zwar repetierbar sein aber Schussfähig wäre es auf garkeinen fall.
    Und um die Öffentlichkeit brauch ich mir keine Sorgen machen, wohne abgelegen in einem Waldstück, und ein solcher Gegenstand käme sowieso nicht aus dem Haus.

  • Wie würde es wenn der Schlagbolzen entfernt und das Schlagbolzen loch zugeklebt oder etwas einer solchen Art wäre?

    Es muss so beschaffen sein, dass es mit allgemeinüblichen Werkzeugen nicht in Funktion gesetzt werden kann.
    Weglassen und zukleben dürfte da wohl nicht unbedingt ausreichend sein.

  • Denixmodelle von automatischen Waffen haben auch kein Schlagbolzenloch - und die sind aus 'Metall'.
    Wenn das Patronenlager ebenfalls irgendwie unbrauchbar ist, sollte das alles eigentlich keinerlei Probleme machen.
    Und das man mit sowas nicht rumrennt und hausieren geht, dürfte klar sein...

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!

  • Allein der Begriff zählt, mit dem der Hersteller die Hauptfunktion bezeichnet?
    Geniale Geschäftsidee! Nur noch eine zusätzliche Wandmontage, und schon wird das Softair oder CO2-Gewehr zum Handtuchhalter.
    Sobald der Lauf entsprechend ausgerichtet wird, dient sogar der Abzug zur Fernbetätigung des Lichtschalters per BB. :thumbup:

    Nein, nicht der Begriff allein zählt. Das glaubt hier offensichtlich aber mindestens einer.

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    Hier für jeden der vergessen hat das ich über Repliken/Model Waffen wissen wollte aub dies illegal ist.
    In dem Video ist das Bespiel eine Makarov.
    Kann ich nicht einfach vorne in den laufe eine Schraube reinkleben damit aus dem lauf nichts mehr rauskommen kann?

    Wenn du die Bauteile so abänderst, dass du nur noch eine Bedienung hast, die dem Original ähnelt, aber nicht mehr dem Original entspricht, denke ich, ex ist unproblematisch.
    Also den Lauf direkt massiv und ohne Lager, Verschluss ohne Schlagbolzen und Abzugsmechanik so, dass du den Abzug bedienen kannnst, aber kein nennenswerter Mechanismus arbeitet.
    Magazin, das nicht ladbar ist.

    Übrigens, wenn ich an einem Panzer nur den Turm und die Bewaffnung entferne und meine, ich könnte den dann nach Belieben exportieren, werde ich bald große Augen machen.
    Es geht nämlich nicht um die Definition des Herstellers, sondern um die Begriffsdefinition des Gesetzes.
    Tchibo musste kürzlich einen Massagestab zurückrufen, weil er unter die Begriffsdefinition eines verbotenen Totschlägers fiel.
    Da hat die Definition des Herstellers locker nix gebracht.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Also kein Schlagbolzen und das loch zu.
    Patronenlager zu
    Hmm
    auch noch Stahlstift rein?
    Vieleicht noch sechs Kalibergroße Bohrungen in den Lauf?
    Alles klar ich kauf mir schonmal nen Sarg
    oder ich verkauf all mein Eigentum und zieh nach amiland!

  • Die Makarov auf dem Bild ist ohnehin nicht originalgetreu, da der Lauf mit dem Griffstück verbunden ist und der Abzugsbügel wahrscheinlich auch. Ich gehe davon aus, daß dieses Ding, einmal komplettiert, nicht mehr zerlegbar ist - oder wenn doch, dann nur auf ziemlich unorthodoxe Art und Weise...

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!

  • Die Makarov auf dem Bild ist ohnehin nicht originalgetreu, da der Lauf mit dem Griffstück verbunden ist und der Abzugsbügel wahrscheinlich auch. Ich gehe davon aus, daß dieses Ding, einmal komplettiert, nicht mehr zerlegbar ist - oder wenn doch, dann nur auf ziemlich unorthodoxe Art und Weise...

    Macht dass das ding jetzt legal?
    Wahrscheinlich nicht oder?

  • Die Makarov auf dem Bild ist ohnehin nicht originalgetreu, da der Lauf mit dem Griffstück verbunden ist und der Abzugsbügel wahrscheinlich auch. Ich gehe davon aus, daß dieses Ding, einmal komplettiert, nicht mehr zerlegbar ist - oder wenn doch, dann nur auf ziemlich unorthodoxe Art und Weise...

    Die Makarov dient auch nur als ein Beispiel da gibt es noch viele andere die wirklich 1:1 sind auf jedes teil.

  • Für mich persönlich ist das Ding in keinster Weise irgendwie was Gefährliches oder Illegales.

    Es ist ein verdammtes Spielzeug aus einem nicht-Lösungsmittel-beständigen Kunststoff.

    Aber ich fürchte, dass meine Meinung nicht gerade die relevanteste in diesem Fall ist...

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  • Andererseits gibt es Bausätze aus Japan, die sind im Prinzip nix Anderes.

    Allerdings kommen die aus einer Firma, sind entsprechend geprüft und abgesegnet.

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  • Andererseits gibt es Bausätze aus Japan, die sind im Prinzip nix Anderes.

    Allerdings kommen die aus einer Firma, sind entsprechend geprüft und abgesegnet.

    Naja und was kosten die? Werden wohl nicht billig sein oder?
    Die Makarov als Beispiel würde in Plastik 5 Euro kosten, und Strom auch nicht mehr als dass.

  • Gut, solche Bausätze kosten natürlich mehr.

    Ab und an gibt es interessante Exponate bei eGon unter 'Modellwaffen', einer Unterkategorie von 'Freie Waffen'. Da werde ich auch oft fündig... Zum Beispiel dieses hier...

    Ein britischer .475 Adams-Revolver aus der Krimkriegzeit. Der erste DAO-Revolver überhaupt.

    Ja, ich stehe auf eher ausgefallene Sachen, daher war ich platt, dieses Ding zu finden. Und dafür nicht mal sechzig Öre (und kein eventueller Ärger) sind eine Lachnummer...
    Und ja, der ist auch aus Metall. :D

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  • Die meisten freien Waffen sind zumindest teilweise, wenn nicht komplett aus Zink. Ich kann mir gut vorstellen, daß die Möglichkeit, selber so etwas zu bauen und zusammenzusetzen ein fast mit Nichts vergleichbares Gefühl sein muss... Ich als Requisiteur kenne das nur zu gut. Daher tobe ich mich am meisten an Waffen aus, die es ohnehin 'in echt' nicht gibt...

    ...wie die Krag-Jorgensen .600NE...

    ...oder die Schrottplatzgebläse für die

    Kampfzonenpenner... Mit etwas Phantasie

    findet sich immer was. :thumbup:

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  • Und mit sowas kann man sich gechillt die Trophäenwand zutackern und kein einer kann niemals nichts dagegen sagen. Habe ich vor gut 28 Jahren mit angefangen.
    Wenn man sich seine Bude nicht einrichten kann, wie man will, wenn man sich zu Hause nicht wohlfühlen kann, ja wo zum Teufel denn wohl dann?

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