Vollzug des Waffengesetzes, Durchführung der Regelüberprüfung

Es gibt 38 Antworten in diesem Thema, welches 6.285 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Februar 2021 um 22:28) ist von thomas magnum.

  • Hatte ich hier in Essen auch schon 2 mal

    Das ist interessant. Bei mir hat die Stadt Essen bisher nur Gebühren für Eintragungen kassiert. Für die Regelüberprüfung der WBK noch nie in 7 Jahren.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Muss man wohl differenzieren...?
    Bei erlaubnispflichtigen Waffen erfolgt die Verfassungsschutzabfrage wohl im Zuge von Änderungen in der WBK oder sonstigen Dokumenten (z.B. Jagdschein)
    Dabei wird dann (bisher) keine zusätzliche Bearbeitungsgebühr erhoben. Ggf. dauert der Vorgang einige Tage länger.

    Beim KWS gibt es ja weder Befürfnis noch WBK noch Eintragungen.
    Die Verfassungsschutzabfrage erfordert hier also einen neuen, eigenen Vorgang.

    Bei einem amtlichen Gebührenbescheid müsste jedoch immer die gesetzliche Begründung und entsprechende Gebührenordnung angeführt sein.

  • Zumindest für Essen kann ich sagen, dass z.B. die Verlängerung des Jagdscheins beim Ordnungsamt erfolgt, die Waffenrechtsangelegenheiten sind Sache der Polizei.
    Die Polizei bekommt aber vom Ordnungsamt keine Info über Verlängerungen.
    Also findet zumindest keine gemeinsame Regelüberprüfung statt.

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  • Ist in NRW unterschiedlich ob die UJB beim Ordnungsamt oder beim Vetrinäramt angegliedert ist.
    z.B. hier im Rhein-Berg-Kreis beim Vetrinäramt, im Märkischen Kreis beim Ordnungsamt.
    Für dich und mich erwächst die waffenrechtliche Erlaubnis ja aus der Erteilung des Jahresjagdscheines durch die UJB.

    Der KWS wird, meines Wissens, lediglich durch die Ordnungsämter ausgestellt.

  • Bei uns im Kreis alle drei Jahre 30 euronen, stand damals aber auch gleich im Antrag (50€) drinnen.
    Da ist XBOX Live Teurer im Jahr. 8)

    „Besser haben als Brauchen“!

    Mors ultima linea rerum est

  • Nur wegen der WBK-Waffen (gerade aktuell wieder, für die kommenden 5 Jahre).

    Den KWS habe ich seit April 2003 und da gab es keine weitere Überprüfung, geschweige Kosten.

    Jens

    Die Abfrage wird auch nur 1x durchgeführt für alle waffenrechtlichen Erlaubnisse.

    Deshalb erhälst Du "nur" eine Rechnung für die WBKs.
    Die Abfrage ist immer dieselbe, egal ob für WBK oder KWS.

  • Ich habe seit 2006 eine WBK und hatte diese Abfrage schon mehrfach. Der Vorstand meines Vereins füllt die Unterlagen der KPB aus und schickt sie zurück, er bestätigt im Grunde nur, dass ich Mitglied im Verein bin und bei einem anerkannten Dachverband (BDS in meinem Fall).

    Das kostet nichts, ich habe mich da oben missverständlich ausgedrückt.

    Oder reden wir von was anderem?

    Jens

  • Ich habe seit 2006 eine WBK und hatte diese Abfrage schon mehrfach. Der Vorstand meines Vereins füllt die Unterlagen der KPB aus und schickt sie zurück, er bestätigt im Grunde nur, dass ich Mitglied im Verein bin und bei einem anerkannten Dachverband (BDS in meinem Fall).

    Das kostet nichts, ich habe mich da oben missverständlich ausgedrückt.

    Oder reden wir von was anderem?

    Jens

    Öhm ja, ich dachte wir reden von der Prüfung der Zuverlässigkeit. Das ist ja das einzige, was beim KWS passiert.
    Was Du eben beschrieben hast, ist ja der Nachweis für das Fortbestehen des Bedürfnis, das gibt's beim KWS ja nicht.

  • hat von Euch diesbezüglich auch schon jemand Post bekommen?
    Da wird doch tatsächlich dafür 36 Euro in Rechnung gestellt!

    Ich musste bis letzte Woche auch nicht einmal etwas für die Regelüberprüfung bezahlen.
    (und ich habe seit rund 15 Jahren diverse EWB, MES, WBK, KWS usw.)

    Leider hat unsere Stadt vor zwei Jahren die Waffenbehörde in die nächste Groß-Stadt "ausgelagert" und nun kam tatsächlich das erste Mal eine Rechnung für die Regelüberprüfung von 25,56 Euro.

    Die Gebühr kann jede Behörde frei verfügen, das reicht von gar nicht erheben, bis zur Höchstgebühr von 125,-
    (in meinem Anschreiben stand " Sie haben sich nach dem Verwaltungsaufwand für die Mindestgebühr entschieden")


    Hallo Jens,

    Oder reden wir von was anderem?

    es ist was anderes gemeint, die Behörden (und das gilt für alle egal ob sie Geld dafür nehmen oder nicht) sind per Waffg. verpflichtet in regelmäßigen abständen (mindestens alle 5 Jahre) die Zuverlässigkeit neu zu Überprüfen.
    Das bedeutet verschiedene Abfragen, Polizeiliches Führungszeugnis, Anfrage bei der Staatsanwaltschaft, usw. es waren früher mal vier "Stellen" wo Abfragen getätigt worden und wenn alles negativ zurück kommt ist alles ok.
    (das ist so als wenn man zum ersten mal eine WBK beantragt und dauert auch gern mal 4-6 Wochen)

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    2 Mal editiert, zuletzt von thomas magnum (9. Februar 2021 um 22:43)

  • Da lasse ich es mir ja gefallen, aber doch nicht bei einem kleinen Waffenschein...für mich ist das pure Abzockerei!

    Das macht keinen Unterschied, laut Waffg. muss jeder dieser Regelprüfung unterzogen werden der eine Waffenrechtlicheerlaubnis besitzt (da zählt auch der KWS zu).

    Es macht auch keinen Unterschied beim Aufwand, es wird immer das selbe abgefragt und das ist dann die Stelle an der ich es nicht verstehe, wie kann es sein das die Gebühr zwischen null und 125,- Euro liegen kann.
    (wobei eben 25,56 die kleinstmögliche Gebühr ist, wenn sie dann erhoben wird)

    @jens, dann hast du quasi auch für den KWS bezahlt, es wird Regelmäßig der Erlaubnisinhaber geprüft das hat nichts mit dem Erwerbsdatum der verschiedenen EWB zu tun.

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    Waffensachverständiger im VWG

  • Wurde ja jetzt mehrfach beschrieben mit der Zuverlässigkeitsprüfung.

    Was die Gebühr angeht ist es halt so, dass die vom Land oder der Stadt festgelegt werden kann.
    Die Gebühr für die Beantragung eines KWS ist ja auch überall anders, von 50 bis 150 Euro hab ich da schon alles gesehen.

    Für WBK grün+gelb+2 Voreinträge habe ich letztes Jahr über 230 Euro berappt. :(

  • M.M.n. alles eine riesen-große Abzocke :rot:

    Beantrage ich eine WBK = Werde ich überprüft.
    Lasse ich einen Voreintrag verlängern = Werde ich überprüft.
    Usw. usw. ...

    Warum dann auch noch eine weitere "angebliche" "Regelüberprüfung" ???
    Wie sieht denn so eine Regelüberprüfung bitteschön aus ???

    Namen in den PC eintippen und dann spuckt der aus, ob was gg. mich vorliegt ??? Oder wie, oder was ???
    Tzzzz... ohne Worte, dafür wird mancherorts so viel Geld verlangt :cc

    Geldmacherei oder heimlich durch die Hintertür einem legalen Waffenbesitzer sein Hobbie vermiesen, damit er seine Waffen abgibt :cc

    SO sehe ich das, sorry :new2:

    Grüße aus der Eifel :winke:

  • Die Gebühr kann jede Behörde frei verfügen, das reicht von gar nicht erheben, bis zur Höchstgebühr

    Wobei vielleicht einmal zu prüfen wäre, ob einige Gebühren durch die Digitalisierung überhaupt noch
    statthaft sind. Meine ausstellende Behörde arbeitet seit Jahren kostenfrei im "Hintergrund". 8)

  • Meine ausstellende Behörde arbeitet seit Jahren kostenfrei im "Hintergrund".

    Bei mir war es jahrzehnte genau so, und dann meinte unser Bürgermeister er müsse die Waffenbehörde an die nächste Großstadt abgeben und die bitten direkt zur Kasse bei der Regelprüfung, allerdings wenigstens nur mit der Mindestgebühr. Trotzdem ärgerlich, auf ein mal zahle ich für etwas was jahrelang umsonst war.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Stellt sich die Frage, wie weit die jeweilige Behörde in der Digitalisierung angekommen ist.
    Der Aufwand entsteht dadurch, dass bei mehreren Behörden Abfragen beantragt werden müssen.
    Und mittlerweile kam ja mit dem Verfassungsschutz noch eine weitere Behörde dazu.
    Ich gehe mal nicht davon aus, dass eine Kreispolizeibehörde Zugriff auf Datenbanken des Verfassungsschutzes hat.
    Ich glaube, da steckt mehr manuelle Arbeit drin, als wir denken.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

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  • Ich glaube, da steckt mehr manuelle Arbeit drin, als wir denken.

    Vor Digital wurden die betreffenden Behörden noch angeschrieben und der Bescheid kam mit der Post.
    Heute wird sowas, entsprechende Freigaben vorausgesetzt, mit drei Mausklicks erledigt.
    Das ist der Idealzustand in einer Behörde entsprechender Größe,
    kann auf dem Lande anders aussehen. 8)

  • Die Waffenbehörden könnten ja den "Zähler" zurücksetzen wenn innerhalb des Intervalls zwecks Eintragung bzw. Voreintrag überprüft wurde. Aber das ist Wunschdenken... Bei mir ist es übrigens auch der Mindestsatz alle drei Jahre.

  • Das ist der Idealzustand in einer Behörde entsprechender Größe,
    kann auf dem Lande anders aussehen.

    Tja nur das nach meiner Erfahrung die großen Behörden Geld dafür nehmen und die kleinen nicht.
    (hm, mag es daran liegen das die wo es sich mit "drei Mausklicks erledigt mehr Zeit haben zum Rechnung schreiben?!)

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG