Piston Indoor Shooting / Schwarzpulver

Es gibt 128 Antworten in diesem Thema, welches 20.076 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Mai 2022 um 23:53) ist von Der König.

  • Glaube kaum das du vor meiner Zeit nen SP und Wiederlade Schein hattest.

    Zweklos.

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • Also nochmal ganz langsam..............

    Hier geht es um das Pedersoli Indoor Shooting Kit.

    Die geborenen 209er besitzen garkein SP Beschuss und die gekorenen VL haben lediglich ein anderes Piston mit denen sie ohne SP betrieben werden.

    Der Druck der Zündmasse der 209er Zündhütchen alleine wird genutzt um das Geschoss zu bewegen, nach gleichem Prinzip wie die Flobert Geschosse welche Ende es 19ten Jahrhunderts aufkamen.

    Der Betrieb der 209er mit SP oder anderem Pulver ist hingegen strengstens Verboten da die Pistons den Druck eines scharfen Schusses nicht aushalten und generell sind VL nicht für den Betrieb mit Nitro Pulver zugelassen.

  • Kommt je nach Waffe ja auch hin.

    Entweder sie haben einen Beschuss mit SP und ein zusätzliches normales Piston oder aber sie sind halt wie Kollegen Whitehawk, Guardian, Rider etc. nur für Zündhütchen ausgelegt.

    Ich habe auch in den Canada schon VL gesehen welche mit 209ern und SP betrieben werden und je nach Saison auch in cal. 12 umgebaut werden können, hier allerdings habe ich noch keinen VL gesehen welcher mit 209ern und SP betrieben wird.

  • ich weis es giebt vorderlader mit indor und normahlen pieston es giebt auch indorpiestons von einer anderen firma drr nahme felt mir gerade nicht ein ,aber die giebt es mit unterschiedlichen gewinde.könte mann also fast an jeden vorderlader legahl montieren.zum beschus was ich bis jetzt so gelesen habe darf mann nur das bieston gewinde ferendern jedoch nicht bei der Waffe selbst, sonst müsste sie neu beschossen werden.

  • Genau, solange du an der Waffe nichts änderst kannst du an Pistons rein schrauben was du willst.

    Ändert natürlich nichts daran das du dich an den Rest der Gesetzte wie die 7,5 Joule Grenze und Sprengstoff Gesetz halten musst.

    Bei > 7,5 Joule ist eben Schießstands Pflicht angesagt!

    Gruß Michael
    4mm/6mm :F::W: affen? Na klar!
    FWR-Mitgliedsnr.: 30936

  • das sind zumindest die informatziejonen die ich im internet gefunden habe, wen ich damit falsch liegen sollte lasse ich mich sehr gerne von einem erfahrenen vorderlader schützen auf kleren.

  • Da bin ich gerade am Suchen Der König.

    Es gab hier öfter mal die Ansicht das es nur auf Kaltgaser bezogen ist, allerdings finde ich die entsprechende Gesetzeszeile gerade nicht.

    Zitat

    ) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig1.durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztuma)mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,
    b)mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,

    Naja, man darf auch außerhalb von Schiesstätten mit den Salonwaffen schießen, wenn sie unter 7,5 Joule haben. Aber wenn man sich dazu einen Schießstand einrichtet - auch nur provisorisch - dann handelt es sich möglicherweise um eine genehmigungspflichtige Schießstätte, denn HIER sind Ausnahmen nur für Kaltgaser, Armbrüste etc. vorgesehen.

    Auszug aus der AWaffVwV, zu §27 Waffg:

    "Sofern für gelegentliches Schießen in befriedetem Besitztum nach § 12 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a mit erlaubnisfreien Druckluft-, Federdruckwaffen, Armbrüste und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, vorübergehend eine besondere Herrichtung erfolgt und schießtechnische Einrichtungen vorgehalten werden, wird im Falle privater, nichtöffentlicher, also insbesondere nicht kommerzieller oder gewerblicher Nutzung, keine erlaubnispflichtige Schießstätte nach § 27 Absatz 1 betrieben"

    Also - einfach mal mit der Salonwaffe in den Rasen schießen ist OK, aber wenn man ein Ziel aufbaut und möglicherweise auch ein Abprall-Brett, dann benötigt man eine behördliche Genehmigung. Auch wenn man ganz allein schießt.

    Ist zwar nicht einzusehen, aber so ist die Lage.

  • Genau so ist es.

    Die 7,5 Joule sind entscheidend.

    Ich habe hier Munition in.44 die mit normalen Zündhütchen betrieben werden und dadurch unter 7,5 Joule liegen.

    Damit darf ich sogar mit meiner .44 Mag Desert Eagle zu Hause schießen.

    Gruß Michael
    4mm/6mm :F::W: affen? Na klar!
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  • Wenn man eine Perkussionswaffe nur mit Zündhütchen und ohne Projektil abfeuert, schießt man ja eigentlich nicht, weil kein Geschoss durch den Lauf getrieben wird.

    Aber was wäre, wenn man SP verwendet und die Laborierung so hält, dass 7,5 J nicht überschritten werden?

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Das meinte ich nicht. Im WaffG heißt es: "mit erlaubnisfreien Druckluft-, Federdruckwaffen, Armbrüste und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden ... "

    Unter die Kategorie fallen keine Indoor VL. SSW darf man innerhalb befriedeten Besitztums verwenden, aber das ist mangels Projektil kein schießen.

    Wie verhält es sich rechtlich mit Heißgasern und einer Energie unter 7,5 J.?

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Das habe ich mich auch schon gefragt, wie ist das mit SP wenn ich die 7,5 Joule nicht überschreite!? Oder ist die Nutzung von SP generell zuhause verboten!? 🤔

  • Genau so ist es.

    Die 7,5 Joule sind entscheidend.

    Ich habe hier Munition in.44 die mit normalen Zündhütchen betrieben werden und dadurch unter 7,5 Joule liegen.

    Damit darf ich sogar mit meiner .44 Mag Desert Eagle zu Hause schießen.

    Vor vielen Jahren haben wir mal mit einer .357 S&W diese Dinger verschossen.

    Die waren wirklich mies und ungenau.

    "Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut."

  • Das meinte ich nicht. Im WaffG heißt es: "mit erlaubnisfreien Druckluft-, Federdruckwaffen, Armbrüste und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden ... "

    Unter die Kategorie fallen keine Indoor VL. SSW darf man innerhalb befriedeten Besitztums verwenden, aber das ist mangels Projektil kein schießen.

    Wie verhält es sich rechtlich mit Heißgasern und einer Energie unter 7,5 J.?

    Das steht nicht im WaffG sondern in der VwV.

    Die ist nicht bindend.

    Grundsätzlich darf mit jeder Waffe im befriedeten Besitztum

    geschossen werden wenn die 7,5J nicht überschritten werden.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.