Gehört Pyrotechnische Minution zu den Pyrotechnischen Gegenständen?

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 1.306 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Dezember 2020 um 14:13) ist von Pyroknallkopf.

  • PMI und PMII fallen doch unter das Waffengesetz, während pyrotechnische Gegenstände unter das Sprengstoffgesetz fallen.

    Auch wenn Signalsterne, Ratterpatronen & Co. Pyrotechnik enthalten, sind sie dennoch keine pyrotechnischen Gegenstände oder?

    Habe ich das richtig verstanden?

  • Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
    Unterabschnitt 2: Erlaubnisfreie Arten des Umgangs
    1.10pyrotechnische Munition, die das Zulassungszeichen nach Anlage II Abbildung 5 zur Dritten Verordnung zum Waffengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 1991 (BGBl. I S. 1872) mit der Klassenbezeichnung PM I trägt.

    Sind im Gegensatz zum Sylvester Feuerwerk als Signalmunition ganzjährig im Verkauf. Wenn du jetzt nach ner Lücke suchst, welches dir trotz Pyro Verbot erlaubt, legal zu Böllern würde ich nen Anwalt kontaktieren.
    Hängt wohl damit zusammen wie der genaue Text in der Verordnung lautet, und da wird dir wohl niemand ne verbindliche Antwort geben können.
    Würde aber stark von ausgehen das die Polizei dir trotzdem Pistole und Signalmunition abnimmt und es dir nur vor Gericht helfen würde wenn es zur Anzeige gebracht wird.
    Ist aber nur meinen Persönliche Meinung.

    Einmal editiert, zuletzt von Schultz (24. Dezember 2020 um 11:31)

  • Hat mich nun auch mal Interessiert.
    Du könntest Glück haben aber lass dich trotzdem nicht erwischen. ;)

    Feuerwerkskategorien

  • Ich suche nicht nach einer Lücke.
    In diesem Jahr wird nichts abgebrannt oder in din "Himmel" geschossen.

    Ich wollte lediglich wissen ob 15mm Pyrogeschosse auch als pyrotechnische Gegenstände angesehen werden können, da sie ja auch Pyrotechnik enthalten.

  • Wäre mit nem Klick auf den Link beantwortet worden.
    Pyromunition, Signalwaffen, Platzpatronen Kategorie F1/T1/P1

    Kategorie T1
    Pyrotechnische Gegenstände, welche eine geringe Gefahr darstellen und ab ab 18 Jahre frei erworben und für technische Zwecke das ganze Jahr über verwendet werden dürfen. Technische Zwecke sind z.B. Bühnenshows, Film -oder Fotoaufnahmen, Showveranstaltungen, Simulationen und vieles mehr.


    Kategorie P1
    In die Kategorie P1 fallen Pyrotechnische Gegenstände, von denen eine geringe Gefahr ausgeht und welche nicht den Feuerwerkskörpern zugeordnet sind, oder für Bühne und Theater zugelassen sind. Hierzu gehören unter anderem Anzündmittel, Raucherzeuger und andere technische Artikel. P1 Artikel dürfen ab 18 Jahre erworben werden.


    Bitteschön.

  • Vogelschreck unterliegt aber trotz zusätzliche Zeichen der Kategorie-->

    Munition
    mit BAM-PM-2 Zeichen
    (Vogelschreck,
    Knallgeschosse
    im Kaliber 15 ...)
    Munitionserwerbsschein-
    pflicht, sonst Straftat
    gem. §52 (3) Nr. 2b und
    ggf. Tateinheit mit §42 (1)
    i.V.m. § 52(3) Nr. 9 prüfen
    s. oben
    OWi gem. §53 (1)
    Nr. 3 WaffG
    Zum Führen Waffenschein
    („F“) oder kleiner Waffen-
    schein erforderlich (Verstoß
    §52 (3) Nr. 2 a/b)
    Sicherstellung/ Einziehung
    gem. § 54 WaffG
    PTB oder F gekennzeichnete
    Leuchtsignalwaffen

    Quelle
    Pyrotechnik Gewerkschaft der Polizei

    Einmal editiert, zuletzt von Schultz (25. Dezember 2020 um 08:15)

  • Sorry, habe den Link übersehen.
    Vielen Dank!