< 0,5 Joule nur per Altersnachweis?

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 2.838 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. November 2020 um 11:05) ist von Trevor.

  • Also ich hab diese Woche ohne Problem eine 0,5er im Netz bestellt.... Incl. Abstellgenehmigung...

    Geht ja auch problemlos bei mehreren Händlern. Ist ja nur ein bestimmer, der sich in vorauseilendem Gehorsam ergeht.



    Ganz ehrlich, wenn mein 25jähriger Nachbar im Garten mit einer täuschend echten Waffe rumhantieren würden, das fände ich auch nicht so toll.

    Sichtschutz aufstellen. Wenn ich auf meinem eigenen Grundstück nicht mal mit einem 0,5 Joule Spielzeug hantieren darf, ist tatsächlich was faul. Das ist nämlich ein geschlossenes Areal, und zwar meins.

    "An armed society is a polite society. Manners are good when one may have to back up his acts with his life." - Robert A. Heinlein

  • Was soll die Aufregung? Begadi hat es für sich so entschieden und sogar das Warum erläutert.
    Dem Kunden steht frei ob er kauft oder nicht. Wo liegt das Problem? 8)

  • Ich denke selbst Oma Friedel von nebenan kann einen NSU/IS Terroristen, von einem 7 jährigen Bratenbängel mit Erbsenpistole unterscheiden.
    Das im Netz nicht alles frei Schnauze bestellt werden kann find ich allerdings auch nicht so verkehrt, zumindest einen Teil meiner 6mm könnt ich auch als Scharf einschätzen.

  • Man sollte nicht vergessen: Zwar dürfen Minderjährige ab 7 Jahren ihr Taschengeld ausgeben, ohne die Eltern fragen zu müssen - aber die Eltern können jedes derartige Geschäft im Nachhinein anfechten. "Schwebend unwirksam" nennt man das. Diese Möglichkeit geht weit über die 2 Wochen "normale" Rückabwicklung bei Online-Käufen hinaus.

    Nehmen wir also an, ein 10jähriger hat sich im Waffengeschäft um die Ecke eine Softair-Pistole gekauft. Solche Dinger gibt es schon für unter 20 €, also kein Problem mit dem Taschengeld-Paragraphen. Drei Wochen später "erwischt" Daddy den Sohnemann beim Spielen mit dem Ding. Als eingefleischter Waffengegner schäumt er vor Wut, setzt sich mit dem Burschen zu einem klärenden Gespräch an den Küchentisch und man erarbeitet einen Kompromiss. Die Waffe wird zurückgegeben und der Junge darf sich von dem Geld einen neue Barbie-Puppe kaufen.

    Nicht so schön für den Verkäufer, oder? Würdet IHR solche Geschäfte abschließen wollen? Damit kann man kein Geld verdienen. Deshalb kein Verkauf an Kinder, nicht wegen der "Ethik". Es geht ums Geld.

  • Geht ja auch problemlos bei mehreren Händlern. Ist ja nur ein bestimmer, der sich in vorauseilendem Gehorsam ergeht.

    Sichtschutz aufstellen. Wenn ich auf meinem eigenen Grundstück nicht mal mit einem 0,5 Joule Spielzeug hantieren darf, ist tatsächlich was faul. Das ist nämlich ein geschlossenes Areal, und zwar meins.


    Ich sehe das nicht so.

    Wenn du auf deinem Grundstück mit ner Softair < 0.5J rumturnst kann es trotzdem sein, dass sich ein paar BBs zum Nachbarn verirren, der gerade auf seiner Veranda beim Kaffeetrinken ist.
    Und dann gehen die Probleme los.

    Auch ohne BBs in Nachbars Kaffeetasse und mit Sichtschutz und allem drum und dran, werden die Nachbarn es irgendwann mitkriegen, dass du in deinem Garten einen Schiessstand aufgebaut hast. Mir wäre das zu stressig, weil dann weiss es plötzlich jeder in der Wohngegend und das kann zu wirklichen Problemen führen.

    Deswegen rumballern nur mit Gleichgesinnten auf dafür vorgesehenen Geländen. Alles Andere wäre mir zu heiss.