Waffenschrank hausdurchsuchungssicher machen

Es gibt 154 Antworten in diesem Thema, welches 27.242 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. März 2021 um 14:10) ist von Floppyk.

  • Das Einfachste ist die Waffe in ein Futteral zu stecken, Schloss an den Reißverschluss, damit ist dem Gesetz genüge getan und gut, Vorteil, man darf die Waffe auch so transportieren.
    Wer jetzt so viel Waffen hat dass er nicht so viel Futterale kaufen möchte, der muss sich halt einen verschließbaren Schrank hinstellen oder auch seinen zB. Abstellraum zur Waffenkammer umdeklarieren, in einer Waffenkammer dürfen sich dann aber nur Waffen und Zubehör befinden, diesen zusätzlich als Abstellraum zu benutzen geht nicht (so zumindest die damalige Aussage meines Sachbearbeiters), damit würde aus der begehbaren Waffenkammer (Behältnis) wieder eine Abstellraum (Raum) werden.
    Und Räume sind nun mal keine Behältnisse, und es ist mindestens ein Behältnis gefordert, klar darf man eine Waffe in einem Behältnis dann noch in einen Raum stellen ;) .


  • Klingt logisch, aber aus dem Gesetz ergibt sich, dass kein bloßer abgeschlossener Raum gemeint sein kann.

    Guck dir den AWaffV 13 Absatz 2 mal an, der ist logisch gegliedert:

    mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;

    dann

    mindestens in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder in einem gleichwertigen Behältnis: Munition, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;

    dann

    wieder ein NOCH sichereres Behältnis für Zeugs, das ja NOCHMAL böser und schlimmer ist als das vorher Genannte und immer so weiter und so fort nach diesem Muster (jetzt singemäß wiedergegeben; ich will nicht den ganzen Paragraphen hier reinpasten).

    Das "mindestens" bezieht sich darauf, wie das Behältnis gesichert ist. Nicht auf den Begriff "Behältnis" selbst. Das ergibt sich aus der Gliederung dieses dollen Paragraphen und daraus, dass IMMER von Behältnissen - wenn auch verschiedenen - gesprochen wird.

    Das "mindestens" ist deshalb zu verstehen im Sinne von "Behältnis, das mindestens verschlossen ist, aber wenn ihr den superduper atombombensicheren Sicherheitsbehälter aus drei Absätzen weiter für eure SSW verwendet, ists natürlich auch gut."

  • Das "mindestens" bezieht sich darauf, wie das Behältnis gesichert ist. Nicht auf den Begriff "Behältnis" selbst

    Nein, dann wäre die Formulierung eine andere.
    So wie bei der Munition, da wird ja ausdrücklich
    ein Behältnis gefordert.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Klingt logisch, aber aus dem Gesetz ergibt sich, dass kein bloßer abgeschlossener Raum gemeint sein kann.

    Logisch? Es geht noch spitzfindiger. Da steht: „mindestens in einem verschlossenen Behältnis". Also Matroska-Prinzip. Im Zweifel sollten mehrere (!) ineinander verschachtelte, jeweils verschlossene Behältnisse verwendet werden. :rolleyes::D

    Aber im Ernst: der weiter oben in Beitrag #45 zitierte DSB-Experte hat recht. Er ist sowohl rechtlich wie schießsportlich fachkundig und dürfte jede Menge praktische Erfahrung besitzen.

    In Deutschland haben die Wenigsten einen geeigneten abschließbaren Raum zur Verfügung. Also einen Raum, der möglichst für nichts anderes genutzt wird, keinen „Besucherverkehr“ hat und bei dem es glaubhaft erscheint, dass er regelmäßig abgeschlossen ist. Ein allein fürs Hobby genutzter Keller- oder Dachbodenraum hat gute Karten. Ein Homeoffice weniger, weil man häufiger hinein- und hinausgeht, ohne ständig mit Schlüsseln zu hantieren.

    Deshalb meint das Gesetz: Wo (bei freien Waffen!) kein geeigneter abschließbarer Raum zur Verfügung steht, reicht auch ein verschlossenes Behältnis. Schränke, Kisten oder Koffer kann wohl jeder unterbringen.
    Erst bei den erwerbspflichtigen Waffen reichen "normale" abgeschlossene Räume und "haushaltsübliche" verschlossene Behältnisse nicht mehr aus.
    Wozu Seecontainer oder begehbare Schränke zählen, ist in Foren wahrscheinlich unterhaltsam zu debattieren, praktisch aber von geringer Bedeutung. :D

  • Waffenkammer dürfen sich dann aber nur Waffen und Zubehör befinden, diesen zusätzlich als Abstellraum zu benutzen geht nicht (so zumindest die damalige Aussage meines Sachbearbeiters),

    ...wie ist der denn darauf gekommen? :new16: Völliger Blödsinn, insbesondere bei F-Waffen. :F:

    So wurde mir bei Frankonia die Waffe zum Transport ausgeliefert

    Ist o.k. Transport geschieht ja unter der Aufsicht des Beförderers.
    Aufbewahrung dagegen erfolgt ja auch in Abwesenheit einer Aufsicht.

  • Über das Wort "mindestens" haben wir hier schon ewig diskutiert...Wird nur gerne überlesen...Also Ober sticht Unter...so sehe ich das.
    Es entzieht sich meiner Logik, das nen Stoffetzen mit Kofferschlösschen eine Waffe gegen Abhandenkommen besser sichert, als ein abgeschlossener Raum.

    Aber, der schlaue Behördenhonk gibt dem Amtsschimmel die Sporen und googlet einfach..was findet der Schlaufuchs?

    Vom Bundesverwaltungsamt..sogar mit Adler
    https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Dow…icationFile&v=4

    Art der Aufbewahrung..d)


    BTW...

    an meine Kniften kommt keiner ran, wenn ich das nicht will und unberechtigte Personen gibt es eh nicht mehr hier.

  • Ist o.k. Transport geschieht ja unter der Aufsicht des Beförderers.Aufbewahrung dagegen erfolgt ja auch in Abwesenheit einer Aufsicht.

    Beim Transport soll vor allem der schnelle Zugriff unterbunden werden.
    Die Grundregel ist, es soll nicht mit wenigen (man geht da, wenn ich richtig liege, von 3 aus) Handgriffen in Anschlag gebracht werden können.
    Dafür reicht auch die zugeklebte Verpackung aus.
    Bei der Aufbewahrung zuhause soll verhindert werden, dass Unbefugte (hier also U18jährige)in den Besitz der Waffe gelangen können.
    Und dazu gibt es viele legale Möglichkeiten, mindestens als ein verschlossenes Behältnis.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • ...wie ist der denn darauf gekommen? :new16: Völliger Blödsinn, insbesondere bei F-Waffen. :F:


    Auf die gleiche Weise wie der andere Forenmitglied oben, der sagte, dass Aufbewahrung im Wohnzimmer nicht geht.

    WENN man schon den (IMHO eindeutigen Wortlaut und die Systematik) dahingehend dehnt, dass auch ein abgeschlossener Raum zur Aufbewahrung reicht, dann muss ausgeschlossen sein, dass da andere Zugang haben.

    Bei einem Wohnzimmer ist das offensichtlich nicht ausgeschlossen, bei einer Speisekammer oder einem sonstigen Aufbewahrungsraum eher auch nicht - vielleicht wird da doch mal einer geschickt, um was zu holen, der eigentlich keinen Zugang zu den ebenfalls dort lagernden Waffen habe sollte.

    Wenn schon, dann muss eine exklusive Waffenkammer sein, um glaubhaft zu machen, dass da sonst echt keiner rankommt.


    P.S.: Merkt Ihr übrigens was bei dieser "Ein abgeschlossener Raum wird auch reichen"-Nummer?

    Obwohl in der einschlägigen Vorschrift ständig nur von Behältnissen und nicht von Räumen die Rede ist, dehnt man die Vorschrift aufgrund eines einzelnen Wortes kurzerhand auch auf Räume aus.

    Damit schafft man einen neuen Tatbestand, den der Gesetzgeber so offenkundig gar nicht gewollt hat, wenn man sich mal den Rest der Vorschrift anguckt.

    Und schon schafft man dadurch NEUE Probleme - was für ein Raum muss es denn sein, was darf da noch drin sein, warum oder warum nicht......?

    Und schon hat man nen schönen rechtlichen Clusterf**k.

  • Es liegt wohl im Naturell der Deutschen, aus der kleinsten Sache eine Wissenschaft zu machen ?(
    Auf der einen Seite wird sich über stets strengere Gesetze aufgeregt..auf der anderen Seite provozieren wir stets strengere Auflagen weil alles ins endlose diskutiert werden muss.

    Wer alles hat den bereits Ärger wegen falscher Aufbewahrung bekommen ?
    Damit hätten wir mal Fakten.

    Mal ganz primitiv ausgedrückt, beinhaltet das Gesetz nur „ lasst euren Krempel nicht überall rumliegen und verstaut es so, dass kein unberechtigter Zugriff hat“

    Würde es nicht so Affen geben, die das Zeug nach alter gängstermanier auf den Tischen rumliegen haben, dann gar kinder mit spielen, bräuchten wir das Gesetz gar nicht.

    und weil im Gesetz ja irgendwas stehen muss, steht eben Behältnis drin. Würde Auto drin stehen, würden wieder welche kommen und fragen ob’s denn ein Vw oder auch ein Fiat sein darf :(

    und letztendlich ist es doch egal, aus welchem Material das Behältnis besteht. Es gibt im Gesetz keine Auflagen. Das kann aus Kunststoff, Stoff, Holz...egal was sein. Und wenn ich Maurer bin, kann ich mir auch ein Behältnis Mauern. Manche nennen es dann Raum ?!
    ein guter Tipp ..meine Mülleimer stehen in einer gemauerten abstellbox, das explizit als Entsorgungs-Behältnis deklariert ist..sogar abschließbar..vielleicht wäre auch das was ?

    Wie schon mehrfach erwähnt..Kopf einschalten, gesunder Menschenverstand und keine haarspalterei betreiben..dann passt das auch.

    in diesem Sinne..liebe Grüße an euch...Kai :thumbsup:

  • Ist Euch schon was aufgefallen, Ihr Lieben?
    Unser Threadstarter hat hier nur einen einzigen Beitrag von den jetzt 71. Nicht einmal ein Like oder sonst was. Vermutlich sitzt die @Luftgewehrmannfrau gerade mit Bier und Chips vor dem Rechner und genießt die diversen Expertisen, bedauert jedoch lediglich, dass sich darüber noch nicht in die Wolle geraten wurde.

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Also ich für meinen Teil halte es so das alle Waffen im verschlossenen Schrank sind und Munition wie Diabolos ect. nochmal separat in einem anderen Raum gelagert werden, natürlich ebenfalls verschlossen in so einem Dokumentensafe.

    Das sollte ja dann genügen, für F Waffen.

    "Früher war alles runder."

    Einmal editiert, zuletzt von Sammler 35 (23. Januar 2021 um 15:16)

  • Das ist sozusagen übererfüllt.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Diabolos musst du überhaupt nicht wegsperren. Die kannst du dir auch zur Dekoration auf den Küchentisch stellen.
    SSW Kartuschen musst du natürlich wegschliessen.
    Ansonsten ist vor allem wichtig, dass du niemals eine geladene Waffe einlagerst.
    Und freie Waffen im verschlossenen Behältnis oder mindestens gleichwertig und gut ist.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Die Diskussionen zu dem Thema flammen immer wieder auf...die suche hätte diverse Threads zu dem Thema aufgezeigt..und alle führen zu ..nichts!

    Interessanter wären mal Erfahrungsberichte, wer ne Strafe verpasst bekommen hat, weil er sein Luftgewehr nicht in Fort Knox eingelagert hat.
    Glaube, da wird es sehr dünn, bei Millionen von Besitzern von freien Waffen.

    Paranonide Gesetzestreue, die gar nicht klar definiert ist. Man kann sich auch Probleme erschaffen und daran arbeiten...

  • Es kommt aber niemand um deine Luftpusten oder Knallpistölchen auf korrekte Aufbewahrung zu kontrollieren.
    Das passier erst wenn ein Hinweis auf missbräuchlichen Umgang damit im Raum steht.