Gastschießen - Rechtliches

Es gibt 67 Antworten in diesem Thema, welches 13.029 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Juni 2021 um 21:58) ist von Sho Ishida.

  • Ich kenne es vom GK so, dass man als Gastschütze ohne eigenes Gerät neben Leihwaffen auch Munition zum Verbrauch auf dem Stand erwerben kann. Nun sind einschüssige VL-Waffen zwar EWB-frei, aber für das notwendige Pulver benötigt man einen Pulverschein.

    Ist es beim VL-Schießen möglich, dass man als Gast seine eigenen Waffen mitbringen und auf dem Stand das Pulver kaufen kann, oder geht das nicht?

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Das geht leider nicht.
    Für jeglichen Umgang mit Pulver muss man Inhaber einer Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz sein. Auch das Laden seiner Waffe im Beisein eines Erlaubnisinhabers ist nicht (mehr) gestattet, nur noch im gewerblichen Bereich für Auszubildende (laut Aussage meines Sachbearbeiters, der gerade meinen Schein verlängert hat). Was normalerweise geht, ist das man seinen Vorderlader und Komponenten auf den Stand mitbringt und der von einem Berechtigten dort geladen wird und dann zum Schiessen uebergeben. Wenn die Standordnung das Uebergeben einer geladenen Waffe erlaubt...

  • Wäre es denn rechtlich möglich, dass ein Erlaubnisinhaber Perkussionspatronen mit Pulver befüllt und diese dem Nichtberechtigten übergibt?

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    - George Washington -

  • Was sind Perkussionspatronen? Meinst du z.B. Ladehülsen für Sharps, Gallager, Zündnadelgewehre etc.?

    Das sollte rechtlich ok sein, da fertig geladen....

    Man kann auch Schwarzpulverpresslinge benutzen, wenn man keinen SP Schein hat.

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  • Ok,
    meine Meinung, eine fertig geladene Ladehülse darf man einen Gastschützen übergeben, da dieser ja eine Art Patrone lädt, und nichts falsch machen kann.

    Ich sehe da keinen Unterschied zu einer Patrone.


    Frage am besten mal deinen Verein.

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  • Gastschützen die bei uns VL schießen wollten, ist die Waffe von einem Berechtigten geladen worden und erst an der Feuerlinie zum Schuss übergeben worden.

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • ...Gem Anlage1, Abschnitt1, Unterabschnitt 3 Nr 1.1 der WaffVwV sind auch Messinghülsen, sogenannte Adapter wie für Gallagher oder Sharps, keine Munition. Weiter unter Nr 2. steht, dass Vorgefertigte Ladungen, z.B. in Papier eingewickelt Ladungen mit Geschoss für Vorderlader keine Munition ist. Also, ich würde sagen du darfst nicht selber laden da es sich um Handhabung mit Schwarzpulver handelt.

    Aaaaber, das steht im Pulverschein.... da lese ich heraus, das du die Hülsen in das Gewehr laden darfst, wenn ein Inhaber des Scheines dir zur Seite steht.


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  • Da ich mal eine Schießleiterprüfung absolviert habe, darf ich ohne Aufsicht schießen, auch mit Wiederladermunition, die ich mangels eigener Berechtigung von einem Vereinskollegen beziehen kann. Wo liegt denn der Unterschied zwischen Wiederlader- und Perkussionspatronen, wenn man letztere nicht selber in die Waffe schieben darf?

    Und generell sieht es bei VL so aus, dass man eine Erwerbserlaubnis nach § 27 SprengG benötigt, die Lehrgang/Prüfung zzgl. Bedürfnis voraussetzt. Das Bedürfnis ist wiederum an eine Vereinsmitgliedschaft und 6 Monate aktives Schießen gekoppelt. Was bedeutet, dass man für das erste halbe Jahr einen Freiwilligen finden muss, der Lust dazu hat, dem Neuling für jeden Schuss die Waffe zu laden. Sehe ich das richtig?

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    Einmal editiert, zuletzt von Maraudeur (12. Oktober 2020 um 16:19)

  • An wen darf ein Wiederlader selbst geladene Munition weitergeben?
    An jemanden im selben Verein, der eine Erwerbsberechtigung für das Kaliber hat (oder zum sofortigen Verbrauch auf einem Stand). Zudem unentgeltlich und mit Hinweis, das es wiedergeladene Munition ist.

    Munition besteht aus Geschoss, Huelse, Pulver, Zuendhuetchen.
    Bei einer Ladehuelse fehlt immer das Zuendhuetchen. Ist das Munition?
    Ist der Begriff "Perkussionspatrone" nicht so etwas wie ein "schwarzer Schimmel" d.h. geht am Kern der Sache vorbei, weil das Zuendhuetchen fehlt, das Patronen haben muessen?

    Gibt es irgendwo geladene Ladehuelsen zu kaufen? Warum wohl nicht?

    Wenn ich Pulver in Glasroehrchen abfuelle, gilt auch das weiterhin als Pulver. Wenn ich anstelle Glasroehrchen eine Metallroehre nehme- Pulver! Wenn ich nun noch ein Geschoss draufdrücken- Pulver (zumindest nach meiner Ansicht).

    Ich rate dazu, einfach mal bei der lokalen Behoerde nachzufragen wie die die Sache sieht. Bei uns gibt es "Hilfspersonen" und "Auszubildende" nur noch im gewerblichen Bereich, zumindest seid meiner Scheinverlaengerung vor ein paar Wochen (NRW).
    Das ganze ist eine rechtlich undurchsichtige Angelegenheit, bei der möglicherweise illegaler Besitz bzw Weitergabe von Sprengstoff im Hintergrund lauert. Also nichts, das man auf die leichte Schulter nehmen sollte.

  • An wen darf ein Wiederlader selbst geladene Munition weitergeben

    An einen Schützen der berechtigt ist diese Munition zu erwerben und in der dafür Zugelassenen Waffe verschießen darf. (Waffe und Munition eingetragen)
    Wir hatten in unserem Verein 2 Wiederlader die haben für uns die 6,5x55 für den Schweden wiedergeladen und uns zu einem Moderaden Preis überlassen, wir mussten nur unsere Norma Hülsen fein aufsammeln, die sind am Hülsenhals nicht so schnell eingerissen wie die Billighülsen und mein Ljungman (AG42B) war ein Reiner Patronenfresser. :D

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

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    Einmal editiert, zuletzt von Burgenlaender57 (12. Oktober 2020 um 20:39)

  • Da ich mal eine Schießleiterprüfung absolviert habe, darf ich ohne Aufsicht schießen, auch mit Wiederladermunition, die ich mangels eigener Berechtigung von einem Vereinskollegen beziehen kann.

    Na da hast wohl nicht so ganz aufgepasst.
    Schießen ist grundsätzlich eine zu beaufsichtigte Sportart. Es gibt nur eine Ausnahme, wann jemand auf einem Schießstand ohne Aufsicht schießen darf. Wenn der Schütze allein schießt und zur Aufsicht selbst berechtigt ist. Das ist jede Person mit Waffensachkunde. Das hat mit Schießleiter nichts zu tun.
    Sobald sich zwei Personen und mehr auf dem Schießstand befinden, hat einer die Aufsichtsfunktion.

    Und generell sieht es bei VL so aus, dass man eine Erwerbserlaubnis nach § 27 SprengG benötigt, die Lehrgang/Prüfung zzgl. Bedürfnis voraussetzt.

    Auch falsch. Wer einen Perkussionsvorderlader auf der (neuen) gelben WBK hat, hat automatisch Erwerbserlaubnis für Munition. Damit darf er Pulverpresslinge erwerben und damit schießen.

    Das Bedürfnis ist wiederum an eine Vereinsmitgliedschaft und 6 Monate aktives Schießen gekoppelt. Was bedeutet, dass man für das erste halbe Jahr einen Freiwilligen finden muss, der Lust dazu hat, dem Neuling für jeden Schuss die Waffe zu laden. Sehe ich das richtig?

    Auch falsch. Auch Jäger haben ein Bedürfnis zum 27'er. Sie benötigen keine Mitgliedschaft und extra Bedürfnis. Für die Anderen gilt - sie können sich den VL von einem Berechtigten laden lassen und damit schießen.

  • @Burgenlaender57

    "... zu einem moderaten Preis ueberlassen.... "
    Da würde ich vorsichtig sein. Das kann als gewerbsmäßiges Wiederladen, also zur Erzielung eines Profits ausgelegt werden. Und da gelten dann ganz andere rechtliche Vorschriften.

    Bei meiner Sachkunde wurde klar gemacht: "Berechtigte (zum Erwerb der fraglichen Munition) oder für sofortigen Verbrauch auf Schießstand UND Mitglied im gleichen Verein UND Unentgeldlich UND Hinweis auf Wiedergeladene Munition."

    Ich wünsche allen noch einen schoenen Abend!

  • @Burgenlaender57

    "... zu einem moderaten Preis ueberlassen.... "
    Da würde ich vorsichtig sein. Das kann als gewerbsmäßiges Wiederladen, also zur Erzielung eines Profits ausgelegt werden. Und da gelten dann ganz andere rechtliche Vorschriften.

    Bei meiner Sachkunde wurde klar gemacht: "Berechtigte (zum Erwerb der fraglichen Munition) oder für sofortigen Verbrauch auf Schießstand UND Mitglied im gleichen Verein UND Unentgeldlich UND Hinweis auf Wiedergeladene Munition."

    Ich wünsche allen noch einen schoenen Abend!

    Will er uns belehren, oder was.
    Solche Schlauberger kann ich leiden.
    Es ist schon 20 Jahre her.


    Gerade gelesen!!!


    Rechkalov - 20. August 2020

    Hat eine Antwort im Thema Taschenmesser, Einhandmesser,... Ich blicke nicht durch. verfasst.
    BeitragUm es klar zu stellen: Leider ist das was Matze55 geschrieben hat zu weiten Teilen falsch bzw reine Fantasie. Normale Messer, das gilt auch für Einhandmesser, sind rechtlich keine Waffen sondern maximal gefährliche Gegenstände, wie Kettensaegen oder…

    Dein Erster Beitrag ALLE Achtung und die Anderen 36 sind auch nicht Besser.

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

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    Einmal editiert, zuletzt von Burgenlaender57 (12. Oktober 2020 um 22:28)

  • Gastschützen die bei uns VL schießen wollten, ist die Waffe von einem Berechtigten geladen worden und erst an der Feuerlinie zum Schuss übergeben worden

    Ohne Erlaubnis darf ein Gastschütze keinen Umgang mit Schwarzpulver haben. Deshalb reicht es aus, wenn der berechtigte Pulvergeber das Pulver in die Waffe füllt (VL zählt damit bereits als geladen). Die vorherigen und nachfolgenden Schritte darf der Gast auch selbst durchführen.


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • Ok, ich denke, ich habe es verstanden. Also beim Schützenverein anrufen und fragen, ob man als Gast mit eigener Waffe und ohne Pulverschein mal zum Probeschießen vorbeikommen kann. Das Weitere ergibt sich dann im Gespräch. :)

    Aber mal was anderes: Hat hier jemand Erfahrung mit Sharps Hinterladern oder besitzt vielleicht einen?

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    - George Washington -

  • Für die Voraussetzung zum Bedürfnis sind ja ein halbes Jahr Mitgliedschaft, sowie die Teilnahme am Übungsschießen, was der Verein formlos bestätigen muss. Das ist schon richtig genannt worden. Aber es ist keine Mindestanzahl von Trainingseinheiten gefordert. Wenn man sich an die Anforderung zum Bedürfnis zum Waffenerwerb orientiert, werden dort 12 regelmäßige Termine über ein Jahr verlangt. Analog dazu wären das für den 27‘er 6 Schießen. Das wird man wohl mit Leihwaffe und Laden eines Anderen überbrücken können.
    Viel wichtiger ist es auch einen Termin zu dem Kurs zu bekommen, sowie die zeitige Beantragung der UB. Zudem muss das Bedürfnis zum Lehrgang nicht fertig sein. Ist aber das Zeugnis vorhanden, ist der Rest eine kleine Formsache.

  • Ok, ich denke, ich habe es verstanden. Also beim Schützenverein anrufen und fragen, ob man als Gast mit eigener Waffe und ohne Pulverschein mal zum Probeschießen vorbeikommen kann. Das Weitere ergibt sich dann im Gespräch. :)

    Aber mal was anderes: Hat hier jemand Erfahrung mit Sharps Hinterladern oder besitzt vielleicht einen?

    Ich habe ein (originales) Sharps 1865 New Carbine.....

    Wenn du lieber schießen willst, anstelle dauernd zu reinigen... vergesse das Sharps.

    Nach einigen Schuss wird es immer schwerer den Verschluss zu öffnen, dann heist es reinigen.

    Mehr Spaß macht da das Erma Gallager. Bekommt man teilweise für unter 1000 Eu in Neuzustand.

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  • Ist es beim VL-Schießen möglich, dass man als Gast seine eigenen Waffen mitbringen und auf dem Stand das Pulver kaufen kann, oder geht das nicht?

    Bei Deiner Frage kann ich Dir leider nicht direkt weiter helfen, lieber Maraudeur, indirekt jedoch schon (???).

    Ich weiß ja nicht wo Du herkommst, der Mann hier hat bei uns im Ort gewohnt, ist jedoch jetzt umgezogen. Persönlich kenne ich ihn leider aber auch nicht. Der sollte es auf jeden Fall wissen. Je nach dem wo Du her kommst, kann der mit Dir vielleicht einen Stand besuchen, Du was Probe schießen o.ä. Deine Frage sollte der auf jeden Fall beantworten können.

    Fragen kostet ja nichts, Link:

    https://www.artax-vorderlader.de/ueber-uns.html

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Nach einigen Schuss wird es immer schwerer den Verschluss zu öffnen, dann heist es reinigen.

    Ich weiß. Habe den Testbericht von Visier gelesen, Das schreckt mich aber nicht ab.

    https://www.artax-vorderlader.de/pdf/testberich…li_Civilian.pdf


    Mir ging es mehr um das Kaliber. Den Sharps Carbine von Pedersoli gibt es als Civilian Model im cal. 45 und 54 und als Cavalry Model im cal. 54. Bringt das größere Kaliber irgend einen Vorteil (bsw. größeres Patronenlager, mehr Pulver)?

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    - George Washington -