Gas Maschinengewehr

Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 6.686 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. September 2020 um 18:37) ist von Schrotty.

  • Hallo ich bin auf YouTube über ein paar Videos gestolpert in denen mit vollautomatischen Gas betrieben MG's gefeuert wird, meist mit einem Gemisch aus Sauerstoff und Propangas.
    Das sieht relativ realistisch aus und soll angeblich auch ähnlich klingen .

    Darf man solche MG's in Deutschland haben und wenn ja wo bekommt man die?
    kann man die kaufen oder muß man die selber bauen ?

    Ich freue mich auf eure Antworten

  • Stell mal einen Link ein, ich kann mir aber gut vorstellen das die hier in D verboten sind!

    "The right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed"

    "Die Frage ist nicht was wir dürfen, sondern was wir mit uns machen lassen!"

  • Die meisten Videos sind leider Recht alt aber hier sind ein paar die ich gefunden habe

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  • Alle Halb bzw. Vollautomaten werden durch "Gas" repetiert.
    Allerdings durch das entweichende Gas der Patronen.
    Kurzfassung: Nein du darfst kein Gasbetriebenes MG in Deutschland erwerben, ausser ne unter 0,5 Joule Softair mit Softair Gas betrieben.

  • Alle Halb bzw. Vollautomaten werden durch "Gas" repetiert.
    Allerdings durch das entweichende Gas der Patronen.
    Kurzfassung: Nein du darfst kein Gasbetriebenes MG in Deutschland erwerben, ausser ne unter 0,5 Joule Softair mit Softair Gas betrieben.

    Erstens werden nicht alle halb/voll Automaten durch Gas repetiert sondern nur Gasdrucklader. Zweitens repetiert bei dem ding garnichts das knallt nur und verschießen tut das Ding auch nichts

  • Und wie Repetieren die anderen "Selbstlader"? :pinch:
    Dann schau beim BKA halt nach Feststellungs Bescheiden.
    Da auch Vollautomatische Schreckschusswaffen verboten sind, würde ich mir aber keine große Hoffnung machen.

  • Du kannst doch, direkt beim BKA, eine Anfrage machen.
    Die schauen dann in ihre Listen, und können es Dir dann genau sagen.
    Dann bist Du auf der sicheren Seite.
    Alles Andere sind Mutmaßungen.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Du kannst doch, direkt beim BKA, eine Anfrage machen.
    Die schauen dann in ihre Listen, und können es Dir dann genau sagen.
    Dann bist Du auf der sicheren Seite.
    Alles Andere sind Mutmaßungen.

    wie macht man das am besten ?
    Ich habe so etwas noch nie gemacht .

    Und wie würde man diese "Waffen" dann am besten nennen oder umschreiben ?

  • Ich würde es als Demowaffe für Reenactment bezeichnen und einen Link schicken.

    Wie man das macht?
    Entweder den Knochen in die Hand nehmen und reinsprechen- entweder antwortet man am anderen Ende, oder nicht.
    Oder per Mail. Da kannst du dann ja gleich einen Link mitschicken.

    Wenn eine PaintballWaffe auch Marker genannt wird...
    Ist dann eine scharfe Waffe ein permanent Marker?

    Silvester. Mit I

  • Antrieb ist Pressluft.
    Effekt ist brennbares Gas.
    Keine Möglichkeit einer echten Schussabgabe.
    Eine Waffe, nur dem Anschein nach.

    Nutzen
    Reenactment, Film, Fernsehen, Theater, etc.

    Die hatten auch schon wildere Sachen.
    Allein bei schlagringähnlichen Gegenständen.
    Tasse mit Schlagringgriff.
    Akkuträger mit Ringausformungen.
    Tütentragegriff in Schlagringform.

    Dagegen wurde aber ein Massagestab abgelehnt.
    Könnte als Morgenstern missbraucht werden.
    Gusseiserne Bratpfannen und Baseballschläger
    bleiben aber weiterhin erlaubt. Danke, BKA.

    Hier klicken, Rubrik auswählen, anschreiben und abwarten.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Alternativ gibt es noch FireCap Waffen welche unter anderem vollautomatisch schießen und laut BKA Bescheid legal sind.

    MGs gibt es glaube ich jedoch nicht als FireCap Ausführung.

    "Cogito ergo sum" René Descartes

    ----------------------------------------------------

    You gotta pay to play, if you want

  • Firecap... haha :D

    Wer die mal live gesehen hat, vergisst das schnell wieder.

    Verarbeitung unterirdisch, knallen tun die wie Spielzeug.

    Zu den Gaswaffen... da wird nichts mit Pressluft angetrieben, es wird rein mit Propan und Piezo der Knall erzeugt.

    Wir leben in Deutschland, da kannst du das rechtlich vergessen.

    Herbeileitung einer Explosion durch Gas-Luft-Gemische.... rechtlich ganz böse.

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Wir leben in Deutschland, da kannst du das rechtlich vergessen.


    Herbeileitung einer Explosion durch Gas-Luft-Gemische.... rechtlich ganz böse.

    könntest du das bitte näher erläutern
    Ich würde nämlichen sagen daß das ganze
    Einem pulsjet ähnelt und die sind glaube ich nicht verboten

  • Ein Pulsjet führt keine Explosionen durch Gas hervor oder?

    Diese Gaswaffen die für Filmaufnahmen verwendet werden, erzeugen halt kleine Explosionen.

    Und da liegt der Hund begraben, das BKA wird sich zu 99,999 Prozent darauf berufen.

    Zudem gibt es dafür keine Bezugsquelle.

    Nur 1x hab ich bei Egun vor laaaaanger Zeit ein Gaskit gesehen, was man in einem MG42 einbauen konnte.

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  • Moin!
    Interessantes Thema. 8)

    Zu den Luft-Gasen Gemischen habe ich das gefunden:

    "Seit der Neufassung vom 17.04.1986 [16] verzichtet das Sprengstoffgesetz auf die konkrete Benennung als explosionsgefährlich erachteter Stoffe in Anlagen und legt seinen Geltungsbereich in § 1 Abs. 1 Satz 1 heute allgemein fest auf „den Umgang und Verkehr mit sowie die Einfuhr von festen oder flüssigen Stoffen und Zubereitungen (Stoffe), die durch eine nicht außergewöhnliche thermische, mechanische oder andere Beanspruchung zur Explosion gebracht werden können (explosionsgefährliche Stoffe), …“. Satz 2 schränkt dies allerdings weiter dahin ein, dass als explosionsgefährlich nur solche Stoffe gelten, die sich in einem Prüfverfahren unter genau definierten Bedingungen – in späteren Fassungen nach EU-Vorgaben – als solche erwiesen haben [17]. Da die Legaldefinition des „Stoffs“ in § 1 Abs. 1 Satz 1 auch für die verbliebene Gleichstellungsklausel in § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 („explosionsfähige Stoffe, die nicht explosionsgefährlich, jedoch zur Verwendung als Explosivstoffe bestimmt sind“) sowie die „neuen Stoffe“ im Sine des § 2 gelten muss, ist nunmehr klargestellt, dass das Sprengstoffgesetz auf Gase keine Anwendung findet.
    Eine Übertragung der Begriffsbestimmungen des novellierten Sprengstoffgesetzes auf § 308 Abs. 1, § 310 Abs. 1 Nr. 2 StGB verbietet sich indes.
    Das Sprengstoffgesetz regelt den Umgang mit Gefahrstoffen und dient der Gefahrenabwehr. Zentraler Begriff ist der „explosionsgefährliche Stoff“, der dadurch charakterisiert ist, dass bereits eine „nicht außergewöhnliche“, also bei gewöhnlichem Umgang ohne weiteres zu erwartende thermische, mechanische oder elektrostatische Beanspruchung den Abbrennvorgang auslösen kann. Anliegen des Sprengstoffgesetzes ist es, sichere Rechtsgrundlagen für den Verkehr mit solchen Stoffen und für behördliche Maßnahmen zu schaffen. Dies ergibt sich einmal aus der Einschränkung in dessen § 1 Abs. 1 Satz 2, wonach als explosionsgefährlich nur Stoffe gelten, die sich in einem amtlichen Prüfverfahren als solche erwiesen haben, zum anderen aus den Regelungen für sogenannte neue Stoffe (§ 2). Was demgegenüber die durch die genannten Strafvorschriften geschützten Rechtsgüter betrifft, wäre es systematisch verfehlt, gleichsam verwaltungsakzessorisch im Kern nur solche Stoffe als Sprengstoffe anzuerkennen, die sich im Prüfverfahren schon bei „nicht außergewöhnlicher“ Behandlung als explosionsgefährlich erwiesen haben."

    Quelle: https://www.waffenrechtslupe.de/das-luft-gas-g…rengstoff-75926

    So gesehen wäre so ein Gas MG als "Vogelschreck" durchaus rechtlich machbar! ^^