Schreckschusswaffe nachts am Bett?

Es gibt 241 Antworten in diesem Thema, welches 22.675 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Oktober 2020 um 19:08) ist von Butcher me..

  • Hallo,
    Ich wollte fragen, ob man nachts eine Schreckschuss Waffe geladen am Bett haben darf, zb im Nachttischschrank oder in einer Safe Box? Tagsüber, wenn man nicht Zuhause ist, wird sie natürlich verschlossen und getrennt von der dann auch verschlossenen Munition gelagert.
    Vielen Dank schonmal für eine Antwort :)

  • Wer würde nachts in dein Schlafzimmer kommen und dich dafür zur Rede stellen?

    Steht plötzlich dein Kind mit der Waffe in der Hand vor dir und drückt ab, haste ein Problem.

    Hast du keins, brauchst du dir diese Frage kaum stellen. So bald du wach bist, kannst du mit dem Dingen im Schlafzimmer rumfuchteln wie du möchtest. Sollte jemand ins Zimmer stürmen, bist du sicher eh wach. Wer soll dich dann dafür zur Rechenschaft ziehen dass du 10 Sekunden vorher geschlafen hast? Dass weiß doch eh keiner.

    Kurz gesagt : Die Frage ist eigentlich recht unsinnig :whistling:

  • Ich hatte meine Colts für alle Fälle im Nachttopf versteckt falls Einbrecher kommen.
    War keine gute Idee !
    Gestern Nacht hat meine Frau im Topf einen abgeseilt. :D:D:D

  • Ich verstehe die "witzigen" Antworten nicht so recht.

    Es war eine ernsthafte Frage des Themenstarters und ich denke, dass doch mehr als einige unter uns ein Selbstverteidigungs-Gerät ganz in der Nähe ihres nächtlichen Kopfkissens aufbewahren.

    Ich sag das mal etwas unscharf (bitte Floppy korrigier mich): Seit der letzten Änderung des Waffengesetzes müssen auch Gas-/Schreckschusswaffen in einem verschlossenen Schrank aufbewahrt werden. Schrank... egal..... Schloss... egal. Verschlossen!

    Vor wem? Jeder Erwachsene hat (noch) das Recht eine SSW zu besitzen, unter 18 Jahren allerdings nicht.
    Liefert bereits die Haus-/Wohnungstür das verschlossene Behältnis, wenn keine Kinder/Jugendlichen in Haus oder Wohnung sind?
    Vermutlich nicht!

    Der Besitzer einer SSW muss ständig die Kontrolle (Gewalt) über seine Waffe haben. Wenn er das nicht kann, weil er schläft, muss sich die Waffe in einem verschlossenen Behältnis befinden.
    Genau, es geht um jugendliche Einbrecher, die legal keine SSW erwerben können und diese dann bei einem Einbruch unter dem Kopfkissen des Bewohners entwenden.

    Gruß
    Musashi

    8)

  • Die eigentliche Frage ist wer soll denn wissen ob du schläfst oder gerade mit deiner SSW rumspielst bzw testest ob sie in deinen Nachtschrank passt?

    Bei mir ist es zB etwas anderes da ein kleines Kind im Haus ist. Wenn da was mit der SSW passiert hat man ein Problem. Da kannst du niemanden erklären dass du von dem entwaffnet wurdest.

  • Einfache Antwort: Nein, darfst du nicht!
    Besorg dir so etwas, Pistolenkassette
    Das geladene Magazin und Waffe Separat, Zimmertür abschließen und falls du auf Nummer sicher gehen willst ein Pfeffer oder Cs Spray neben die Kassette.

    Noch viel effektiver wäre aber ein Alarm der angeht sobald jemand nicht Zugriffsberechtigter deine Räumlichkeiten betritt, hilft garantiert bei 08/15 Dieben und Ganoven!

    Edit: Übe den Ernstfall, Training ist alles! Sei dir bewusst wenn du sprühst oder feuerst es dich zu 100% in einem geschlossenen Raum auch betrifft, entweder durch Knall oder die Gase.

  • Meine Freundin sagt immer ich hätte meine richtige Waffe zwichen. . . . . . . . . :D:D:D:D:D:D:D:D:D:D
    Ich würde auch lieber Pfefferspray im Nachtschrank haben!
    Aus Angelschnur und Klapperkram kannst du eine gute Behelfsarlamanlage bauen.

    "The right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed"

    "Die Frage ist nicht was wir dürfen, sondern was wir mit uns machen lassen!"

  • Ich verstehe die "witzigen" Antworten nicht so recht.

    Ich schon, weil man sich diese Frage mit ausreichend geistiger Reife, oder gesunden Menschenverstand auch selbst beantworten kann.

    1: Rückt bei mir öfters das SEK mitten in der Nacht an um meine Wohnung zu stürmen (warum auch immer) würde ich das lassen.

    2: Wenn ich öfters mitten in der Nacht von Einbrechern behelligt weder würde ich mir auch keine SSW auf´s Nachtkästchen legen, da diese Klientel über erheblich wirkungsvollere Mittel verfügt. Und sei es nur das Brecheisen, weil die damit umgehen können....

    Ist weder #1, noch #2 jemals passiert, brauche ich keine SSW in der Heia.

    Völlig egal ob legal oder illegal, der hartnäckige Pulvergestank und das Knalltrauma gehören im Fall der Fälle dir. :whistling:

  • ...ob man nachts eine Schreckschuss Waffe geladen am Bett ...

    So lange sie dabei in ihrem verschlossenen Koffer liegt,
    sehe ich da absolut kein Problem bei.

    Mir stellt sich nur die Frage, warum man das machen sollte.

    Jemand wie Du, würde sicherlich keine Waffe in einem geschlossenen
    Raum abfeuern, da Schall und Reizgas ja auch Dich treffen würden.
    Ebenso ist eine SSW auch nicht im Geringsten gegen Knüppel und/oder
    Brechstange zu vergleichen. Das kann es also auch nicht sein.
    Man wird auch nicht urplötzlich vom Jahreswechsel überrascht.
    Als Fetisch oder Bettspielzeug, würde ich es zunächst auch erstmal
    ausschließen wollen. Obwohl? Nein, sag es mir dann bitte nicht.
    Okay, allen Falles eventuell noch Verlustangst, aber das ist dann
    auch schon sehr weit hergeholt. Gebe ich offen zu.

    Da wir also die Selbstverteidigung und andere Eventualitäten sicher,
    oder zumindest halbwegs sicher ausschließen konnten, bin ich da
    total überfragt, aber falls Du mal etwas zur Verteidigung suchen solltest,
    das absolut nicht laut ist, sich zielgerichtet einsetzen läßt, und das man
    durchaus auch in geschlossenen Räumen verwenden könnte, wenn es
    den unbedingt sein muß, dann würde ich Dir reinen Gewissens den
    Jet-Protector empfehlen. Den gibt es auch mit einem Holster und der
    würde sogar in einer direkten Gegenübersituation mit einer SSW siegen.

    Ich hoffe, daß ich Dir weiterhelfen konnte, und daß Du nicht auf dumme
    Ideen kommst.

    ...und ganz nebenbei noch...
    Herzlich willkommen im Forum.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Ich verstehe die "witzigen" Antworten nicht so recht.

    Ich schon, weil man sich diese Frage mit ausreichend geistiger Reife, oder gesunden Menschenverstand auch selbst beantworten kann.

    Und weil man erfahrungsgemäß weiß, wie das hier zu 90% wieder endet.
    Wer denn die Ängste hegt, kann sich selbstverständlich alles mögliche an Selbstverteidigungsausrüstung neben seinem Bett positionieren. Dabei sollte man jedoch so gewissenhaft vorgehen, dass eine unbefugte Benutzung auf jeden Fall ausgeschlossen ist.

    Kann man eigentlich von Notwehr sprechen, wenn ich mir das entsprechende Mittel im Vorhinein - praktisch vorsätzlich - bereit gestellt habe?

    Diese Frage wird später von den Herren in Robe unmissverständlich beantwortet werden, denn auch Einbrecher haben leider Rechte.


    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

    Einmal editiert, zuletzt von BMP I (28. September 2020 um 11:21)

  • Ich bin da anderer Meinung, solange konstruktive Vorschläge kommen ist dieses Thema und die Frage richtig und wichtig. Man sollte nur aufhören immer Zwanghaft im Recht sein zu wollen.

    Du könntest dir theoretisch in jedes Zimmer ein Pfefferspray stellen, ist frei in Deutschland erhältlich und in deinem Haus darf es unverschlossen gelagert werden wo du möchtest. Man sollte halt wie du schon so schön gesagt hast Prävention betreiben und für Minderjährige (falls diese im Haus Mitbewohner sind, oder öfters zu Besuch kommen) unzugänglich lagern.

    Viel besser ist aber ein Flucht bzw. Verteidigungsplan, man ist nicht in direkter Gefahr, ist immer im Juristisch sicheren Bereich, und alle beteiligten gehen (auch der Einbrecher) unbeschadet aus der Situation heraus.


    Ich rate hier zu einem Alarm sobald ein Einbrecher den Bereich betritt den man beschützen möchte.

    Der Bereich kann Video überwacht sein, auch gut für die Täterverfolgung und den Tathergang.
    Hier folgendes Beachten:
    Eine Überwachung des eigenen privaten Umfeldes (Grundstück, Wohnung) ist regelmäßig zulässig. Werden fremde Personen innerhalb dieses rein privaten Umfeldes überwacht, ist dies nur erlaubt, wenn die betroffenen Personen dem ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten zugestimmt haben.

    In den meisten Fällen kommt dann Panik auf bei einem Einbrecher, er sollte also einen klar definierten Fluchtweg haben den er ohne sich oder andere zu schaden betreten kann. Was man überhaupt nicht will ist ein in Panik geratener sowie eingesperrter Einbrecher. Er will raus, also sollte er so einfach es geht entkommen können.

    Für Hartnäckige Fälle sollte man sich selbst solange sicher verbarrikadieren können bis die Polizei eintrifft, quasi so eine Art Panikraum. Ein Telefon mit der Schnellwahl zur Polizei ist auch von Vorteil.

    Die allerletzte Möglichkeit muss immer die Waffe (Schreckschuss, Spray usw..) sein, wenn alles nichts hilft und es um Leben und Tod geht, ansonsten ist das aus meiner Sicht keine Option.

  • Moooment mal.... nur, damit ich das jetzt richtig verstehe:
    Es ist nicht zulässig, in seiner eigenen Wohnung eine geladene SSW (im Nachttisch/unterm Kopfkissen/egal wo) für solche Eventualitäten parat zu haben?
    Da hätte ich gern mal einen Hinweis auf den Gesetzestext, der das verbietet.

    Bier trinken macht Bauch - Bauch bringt Ansehen - Ansehen bringt Geld - für Geld gibt's Bier ... ein echter Teufelskreis :thumbsup:

  • In der beschlossenen Neuregelung des Bundestags zum Waffenrecht müssen diese Waffen nun ebenso weggesperrt werden. Sie haben richtig gelesen: erlaubnisfreie Waffen oder Munition müssen in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden! Es ist kein Waffenschrank oder Tresor nötig, ein Kleiderschrank oder eine Kommode mit normalem Schloss genügt. Eine günstige Alternative für ein Luftgewehr wäre auch ein Futteral mit Vorhängeschloss. Das ist tatsächlich eine gravierende Änderung, die einige Waffenbesitzer betrifft.
    Wer bei einer Kontrolle erwischt wird und die Pflicht zur Aufbewahrung nicht einhält, handelt sich in naher Zukunft eine Ordnungswidrigkeit nach der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (§ 34 Nr. 12 in Verbindung mit § 13 Absatz 2 Nr. 1 AWaffV) ein.

    Quelle:All4shooters

  • Moooment mal.... nur, damit ich das jetzt richtig verstehe:
    Es ist nicht zulässig, in seiner eigenen Wohnung eine geladene SSW (im Nachttisch/unterm Kopfkissen/egal wo) für solche Eventualitäten parat zu haben?
    Da hätte ich gern mal einen Hinweis auf den Gesetzestext, der das verbietet.

    Ich hab hier mal aufgeschnappt das die geladen sogar in einen 0 Schrank müsste.

    Hier Schreckschusswaffe geladen im Waffenschrank lagern?

  • Man lagert generell keine geladene Waffe.
    Das einzige was man in einem Nuller Schrank darf, ist (auch bei EWB-Waffen) die Munition zusammen mit der Waffe im gleichen Schrank aufzubewahren.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson