Schreckschusswaffe nachts am Bett?

Es gibt 241 Antworten in diesem Thema, welches 22.804 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Oktober 2020 um 19:08) ist von Butcher me..

  • Gibt es eigentlich belastbare Statistiken, wie oft sowas tatsächlich passiert? Also das Leute in ihren vier Wänden von Einbrechern "überrascht" werden? Ich meine NICHT den Raubüberfall durch die Haustür.

    Als Einbrecher mit ausreichend Resthirn würde doch dann kommen wenn keiner zu Hause ist, damit ich in aller Ruhe nach Wertgegenständen suchen und diese gefahrlos aus der Bude bringen kann. Ja, das würde zwar Zeit intensive Vorarbeiten erfordern, minimiert aber das Berufsrisiko enorm. Immer im Hinterkopf zu haben, das nebenan jemand liegt, der evtl eine gar garstige SSW am Nachtkästchen haben könnte, würde mich dauerhaft traumatisieren. Nein, unter diese Umständen könnte ich nicht arbeiten.... :saint:

    Aber was man vor 10 Jahren noch für undenkbar gehalten hat, kann heute durchaus möglich sein. Ich stelle mir grad vor, wie der Einbrecher nachts um 2 vor dem Haus steht und denkt: "Seit drei Stunden brennt kein Licht mehr, die müssen weg sein...."
    Und nicht mal bei dieser Art Einbrecher braucht es eine SSW. Da reicht die Zündplätchenpistole vom Kinderfasching. :D

    Was so jeden Tag in der Republik passiert kannst du beim Presseportal unter Blaulicht nachlesen! ;)

    Ein paar Beispiele:

    Täter Überrascht https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4969/4699023

    Hier auch https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4969/4688080

    Auch zu Hause https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4969/4671720

    „Besser haben als Brauchen“!

    Mors ultima linea rerum est

  • Das man zwei Begriffe verwenden muss, nur weil eines in der Öffentlichkeit und das andere im befriedetem Grundstück,Haus,Wohnung usw. stattfindet ist doch verwirrend

    Man muss es nicht. Rein rechtlich gibt es auch keine zwei Begriffe dafür.

    Grüße - Bernhard

  • Und deswegen kann man aus waffenrechtlicher Sicht eine Waffe zwar zu Hause mit sich rumtragen, aber man kann sie nicht führen.

    Das ist falsch, denn rein rechtlich gibt es gar keinen Begriff "Rumtragen" oder ähnlich. Dagegen kann der Begriff "Führen" ohne weiteres auf geschlossene Räume ausgedehnt werden. Was aber natürlich nicht bedeutet, dass man überall "führen" darf. In Räumen in denen man selbst alleiniges Hausrecht hat, aber schon.

    Grüße - Bernhard

  • Bei mir wacht mein Schäferhund. Der würde sich um jeden Einbrecher kümmern, der dumm genug wäre, sich nicht verbellen zu lassen. Was sollte ich da mit einer SSW auf dem Nachttisch? ^^

    Außerdem braucht man innerhalb der Wohnung doch keine Distanzwaffe, um sich verteidigen zu können. In jedem gut sortierten Haushalt befinden sich Gegenstände, die zur Abwehr eines Angreifers taugen.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Das ist falsch, denn rein rechtlich gibt es gar keinen Begriff "Rumtragen" oder ähnlich. Dagegen kann der Begriff "Führen" ohne weiteres auf geschlossene Räume ausgedehnt werden. Was aber natürlich nicht bedeutet, dass man überall "führen" darf. In Räumen in denen man selbst alleiniges Hausrecht hat, aber schon.
    Grüße - Bernhar

    Genau deshalb existiert der Begriff Führen doch im WaffG um den Umgang mit Waffen außerhalb des befriedetem Besitzes zu regeln.
    Zuhause gilt halt nur das sie solange man nicht die Gewalt über die Schusswaffe ausübt sie verschlossen werden muss.
    Die Aufbewahrung von Waffen und Munition ist in § 36 WaffG sowie in den §§ 13 und 14 AWaffV
    geregelt.
    Das bedeutet für Erlaubnisfreie Waffen, erlaubnisfreie Munition.
    Zur sicheren Aufbewahrung von freien Waffen ist ein abschließbares Behältnis ohne Klassifizie-
    rung erforderlich.

    Ich zumindest denke das nur weil die Waffe am Mann ist, man schlafend nicht die Gewalt über die Waffe ausübt.

  • Ich zumindest denke das nur weil die Waffe am Mann ist, man schlafend nicht die Gewalt über die Waffe ausübt.

    Da bin ich anderer Meinung.
    Wie gesagt, man kann die Waffe während des Schlafs so absichern, dass sie nicht ohne Weiteres von Dritten entwendet oder benutzt werden kann, ohne dass sie aber entladen und verschlossen (korrekte Bezeichnung "gelagert") werden muss.

    Grüße - Bernhard

  • Nochmal, der Begriff "führen" einer Waffe ist im WaffG eindeutig definiert.

    4.
    führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt,

    Deshalb kannst du in deiner Wohnung eine Waffe mit dir führen wie deine Haustürschlüssel oder anderes, aber nicht führen im Sinne des Waffengesetzes.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Da bin ich anderer Meinung.Wie gesagt, man kann die Waffe während des Schlafs so absichern, dass sie nicht ohne Weiteres von Dritten entwendet oder benutzt werden kann, ohne dass sie aber entladen und verschlossen (korrekte Bezeichnung "gelagert") werden muss.

    Grüße - Bernhard

    Naja das ist dann die Sache vom Richter, welcher im Falle das ein SEK Einsatz stattfindet, entscheiden müsste ob die Waffe entsprechend der gültigen Gesetze gelagert wurde oder sich in deiner Gewalt befand.
    Bis über besagte Sicherung im Schlaf kein gültiges Gerichtsurteil vorliegt aber alles Hypothetisch ohne Gesetzesgrundlage.
    Lg

  • Da bin ich anderer Meinung.Wie gesagt, man kann die Waffe während des Schlafs so absichern, dass sie nicht ohne Weiteres von Dritten entwendet oder benutzt werden kann, ohne dass sie aber entladen und verschlossen (korrekte Bezeichnung "gelagert") werden muss.

    Grüße - Bernhard

    Und so mancher Richter ist widerrum anderer Meinung als du.
    Z.B.:
    https://www.zvr-online.com/archiv/2013/au…ner-schlafphase

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • So einfach ist das nicht. Das Waffengesetz verliert nämlich innerhalb der eigenen Wohnung nicht seine Gültigkeit. Im Streitfall wird man dann aber erfahren, wie der Begriff "Führen" auch auf eigene Innernräume ausgeweitet werden kann und wird.
    Mehr noch, innerhalb eigener Räumlichkeiten darf man mit der Waffe sogar mehr anstellen als nur "Führen" (wie außerhalb), solange es keine gesetzeswidrige Handlung ist.

    Ich bleibe dabei, dass man innerhalb eigener Wohnung die Waffe geladen führen darf, ganz genau wie außerhalb. Alles andere wäre absurd.

    Grüße - Bernhard

  • Legt einfach Fangeisen in der Wohnung vor Türen und Fenster aus.
    Schlafwandler sollten dies aber meiden und alle anderen brauchen bloß dafür sorgen das der Weg zur Toilette frei bleibt. :D

  • Man darf auch nicht vergessen warum dieses hirnrissige Gesetz eingeführt wurde; viele Hausdurchsuchungen (vor allem wegen Drogendelikten) werden ergebnissfrei durchgeführt (denn nicht alle Kriminellen sind doof).
    Da hat man eben nach etwas gesucht um die Erfolgsrate etwas zu erhöhen, die Waffengesetznovelle kam dafür dann grade recht.

  • Führen ist unerheblich da du Zuhause wie du schon geschrieben hast viel mehr darfst als sie verdeckt zu Tragen.
    Entscheidend ist ob du im Schlaf die Gewalt über die SSW ausübst oder sie Verschlossen aufbewahrst bei deiner Hypothetischen Methode.
    Und das kann dir erst der Richter sagen.

    Edit: Verschlossen aufbewahren fällt schonmal weg da du ja von ner Geladenen Waffe sprichst allerdings auch SSW ungeladen aufbewahrt werden müssen.

    Wenn du sie gerne neben dir haben möchtest und gesetzestreu Handeln möchtest wäre Snatch seine Methode von der Glasvitrine und was zum Einschlagen die Sicherste Methode.

  • Gibt es eigentlich im Forum eine Ignorierfunktion für einzelne Worte?
    Ist aber auch egal. Ich geb's auf.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Nö, aber wieder nen Thema was auf die Igno kann.
    Erst Vorsicht bei Bildern Thema und jetzt hier , alle Achtung, dass triftet in Letzter Zeit mächtig ab .

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • Bei mir wacht mein Schäferhund. Der würde sich um jeden Einbrecher kümmern, der dumm genug wäre, sich nicht verbellen zu lassen. Was sollte ich da mit einer SSW auf dem Nachttisch?

    Genau das meine ich auch. Meine beiden Boxer kümmern sich um den ungebetenen Gast. Da brauche ich nicht mal den Tresor öffnen, sondern eher die Hausapotheke.
    Im Übrigen wird das Thema wiedermal bis ins unendliche hochgeschaukelt. Lasst`s Gut sein, wer sich mit einer Knalltüte unterm Kopfkissen sicherer fühlt soll`s machen. Kontrollieren kann das eh keiner.

    freischütz

  • Naja war ja beim Thema zu erwarten das vermeintliche Gesetzeslücken diskutiert werden und ne generelle Grundsatzdiskussion zum Thema Heimverteidigung und dem Sinn von Gesetzen entsteht.

  • Entscheidend ist ob du im Schlaf die Gewalt über die SSW ausübst

    Das wird doch regelmässig von Behörden und Gerichten verneint.
    Richtiger Weise, denn im Schlaf hat niemand Einfluss auf die eigene Aufmerksamkeit.
    Jede andere Darstellung ist völliger Blödsinn.

  • Wir hätten mit #5 fertig sein können, aber ihr müsst ja schreiben, schreiben, schreiben -
    wann kommen endlich die Wildschweine. Der Thread braucht unbedingt Wildschweine . . . 8o8)