Salutwaffen und WaffG

Es gibt 78 Antworten in diesem Thema, welches 18.422 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. September 2021 um 11:07) ist von pandur.

  • Habe noch die alte Gelbe (Einzellader ü.60cm ohne Begrenzung).
    Und mit genug Aufwand und Möglichkeiten kann man auch aus nem Stahlklotz eine Schusswaffe bauen.
    Der Normalo bekommt aus einer in D umgebauten Waffe, Patronenlager verstiftet/verschweißt, Lauf geschlitzt/gebohrt, Mündung verstiftet/verschweißt, nichts wirklich schussfähiges mehr gebastelt.
    Da braucht man schon Fachkenntnisse und das nötige Equipment. Und wer das hat, bekommt sicherlich auch eine SSW umgebaut.
    Eine 9mm SSW mit neuer Trommel und eingezogenem Lauf wird sicherlich den Druck einer KK Patronen aushalten.
    Und in Zeiten von immer besser werdenden 3D Druckern und haltbareren Materialien wird sich der Kriminelle seine Schußwaffe bald einfach ausdrucken können.

  • Man könnte einen YouTube-Kanal starten, der kurze Videos im Bereich "Krimi" erstellt. Dann könnte man argumentieren, dass man Waffen benötigt, die "knallen" und echt aussehen.

    Nicht nur bereits erfolgreiche Kanäle bzw. Videoproduzenten können sich auf dieses Bedürfnis berufen - jeder fängt ja mal an. Natürlich ist nicht sicher, obn die SBs hier mitgehen - aber einen Versuch ist es wert.

    Sachkunde und Zuverlässigkeit mal vorausgesetzt halte ich die Chancen für gar nicht so schlecht.


    Der Normalo bekommt aus einer in D umgebauten Waffe, Patronenlager verstiftet/verschweißt, Lauf geschlitzt/gebohrt, Mündung verstiftet/verschweißt, nichts wirklich schussfähiges mehr gebastelt.
    Da braucht man schon Fachkenntnisse und das nötige Equipment. Und wer das hat, bekommt sicherlich auch eine SSW umgebaut.

    Sorry, aber das ist falsch. Die Läufe von Salut-Waffen sind oft nur schlecht gegen den Ausbau gesichert, ein Dremel mit Schleifaufsatz genügt zur Entfernung der Verstiftung. In der Praxis werden dann oft freie LG-Läufe (.22) oder Vorderladerläufe genommen um einen neuen Lauf herzustellen. Ansonsten nehmen die "Bastler" nahtlos gezogene Stahlrohre (ebay).

    Man braucht eine Drehbank, aber einfache Modelle gibt's heute schon ab 300 €. Toll schießen tun solche Waffen nicht, aber für den einen oder anderen Banküberfall reicht's.

    Wenn man eine SSW umbauen will ist das ganz was anderes. Das verwendete Material ist minderwertig und noch dazu sind moderne SSWs gegen Umbauversuche sehr gut geschützt. Der Versuch, einen neuen Lauf zu "brillen" scheitert an in den Rahmen eingegossenen gehärteten Stahlstücken. Dennoch ist das Scharfmachen von SSWs VIEL leichter als die Neuherstellung einer Waffe.

    Es ist aber Fakt: Salutwaffen waren eine echte Gesetzeslücke und bislang der einfachste Weg, eine illegale scharfe Schusswaffe in einem starken Kaliber zu erlangen. Damit ist jetzt Schluss.

  • Wie willst du das anstellen?
    Auch wenn du keinen Einzelbedürfnisnachweis auf Gelb benötigst, brauchst du doch ein grundsätzliches Bedürfnis und eine passende Disziplin und das hast du als Sportschütze nicht für Salut.
    Das wird schon beim Versuch der Eintragung auffallen.

    Genau so ist es. Auf der gelben WBK gehen nur Waffen, die auch sportlich zulässig sind. Aber die Bindung an den "eigenen" Schützenverein ist aufgehoben.

  • Was ist denn das "von der Rechtsordnung gebilligte persönliche oder wirtschaftliche Interesse" aus der WaffVwV?

    Wie ich schon mehrfach ausführte.
    Nach meinem Wissen ist das wirtschaftliche Interesse als Bedürfnis über § 8 WaffG nur im Rahmen gewerblicher Tätigkeit anzuerkennen und nicht zur Wahrung von Werten bei privaten Waffen. Wer Schusswaffen für die Tätigkeit für sein Gewerbe benötigt, kann das darüber anmelden. Das wäre beispielsweise das Narkosegewehr für den Tierarzt, wie auch eine Jagdbüchse für einen Zoo mit gefährlichen Tieren. Oder der Schützenverein mit benötigten Vereinswaffen. Der Bergführer mit Signalpistole, Flugplatzbetreiber, usw.
    Ich habe kürzlich mit zwei Sachbearbeitern für Waffenangelegenheiten gesprochen und die sehen das exakt genau so.
    Im Absatz zum wirtschaftlichen Interesse ist die private Wertsicherung gar nicht erwähnt, obwohl diese ja im Prinzip zahlenmäßig häufig vorkommen müsste.

    Müsste die nicht auch aktualisiert werden?

    Da wird ja nach der endgültigen Fassung des WaffG nun folgen müssen. Vermutlich wird das aber noch dauern. Ich warte auch drauf.
    Allerdings ist der § 8 und das Stichwort "wirtschaftliches Interesse" ja nicht neu. Ob in der kommenden WaffVwV die Erläuterung zum § 8 neu verfasst wird, wage ich mal zu bezweifeln.

    Man muss aber auch betonen, dass die WaffVwV kein Gesetz ist. Es ist eine Verwaltungsverfügung. Man könnte es quasi als Handbuch zum WaffG für die Sachbearbeiter sehen. Aber natürlich ist es auch für alle aufschlussreich, die mit dem WaffG umgehen müssen.
    Wer die WaffVwV nachlesen möchte:
    http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm

  • Also abwarten. Bedürfnis wie eine echte, oder noch strikter. Weil ja Jagd und Sportschützen irgendwie nicht möglich ist. Aber Aufbewahren wie ein Luftgewehr :S
    Vielleicht besteht ja noch Hoffnung und man unterscheidet zwischen Erwerb und Besitz.....

    Bei der Gelegenheit wollte ich mal fragen, welchen "Lobby" Verein man am besten unterstützen kann. Um vielleicht als Mitglied Tips und Unterstützung zu bekommen...
    Gern als PM.

  • Also abwarten. Bedürfnis wie eine echte, oder noch strikter.

    Der VDB hat es ja im Prinzip klar und einfach ausgedrückt. Salutwaffen fallen auf das Bedürfnis zurück, das der vormaligen scharfe Grundwaffe entspricht. Da schon immer Vollautomaten verboten waren, wird das nun auch in dieser Folge für Salutumbauten aus diesen Waffen ohne Ausnahme gelten.

    Das muss allerdings doch differenziert werden, weil keine Sachkunde nötig ist und andere Bedürfnisse anerkannt werden (sollen).
    Es ist für die Betroffenen im Moment nur entscheidend, ob man als Privatperson ohne Vereinsmitgliedschaft und ohne Bezug zu Film und Theater ein Bedürfnis geltend machen kann. Es ist wohl auch klar, dass das bestenfalls nur für Waffenumbauten klappen kann, die eben nicht aus einer Vollauto entstanden sind.
    Wir werden sehen welche Spielräume die Behörden haben werden, um privaten Altbesitz zu erhalten.

    Klar ist aber auch, dass Salut (und bestimmte Dekowaffen) ab heute gemeldet werden müssen. Dazu ist aber ein Jahr Zeit. Ich würde diese Frist auch ausnutzen, denn im Moment kann ja keiner sagen, welche Bedürfnisse anerkannt werden. Ist die Waffe eingezogen und vernichtet, ist es dann endgültig.

  • Welche Dekowaffen müssen gemeldet werden? Hab ich da was verpasst?

    Habe mein Altmetall schon verkauft, aber mir ist neu das Dekoplempen auch angemeldet werden müssen.

    Egun pennt wohl. Haufenweise aktive Aktionen mit Salut und Dekoplempen..

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Habe mein Altmetall schon verkauft, aber mir ist neu das Dekoplempen auch angemeldet werden müssen.

    Ab heute muss jeder Erwerb von Dekowaffen und jede auch im Besitz befindliche Salut gemeldet werden.
    Alt-Deko ist außen vor.

    Egun pennt wohl. Haufenweise aktive Aktionen mit Salut und Dekoplempen..

    Habe ich auch gesehen. Deko dürfen nur noch mit EU-Zertifikat und Salut nur noch gegen EWB gehandelt werden.

  • @Floppyk, jetzt habe ich das verstanden. Unterschied Repetierer vorletzte Jahrhundertwende und Vollautomatisch. :thumbup:

    Wenn man jetzt anmeldet und eine WBK beantragt kommt das eh auf einen Stapel bis der Sachbearbeiter genauere Informationen hat.

  • Wie ist denn jetzt der Stand der Dinge? Haben wir jetzt wie bei den verbotenen Geschossen jetzt 1 Jahr Zeit unsere Buden auf links zu drehen und Magazine und Dekowaffen anzumelden?
    Ist das beim BKA dann anzumelden?

    Ich finde es so langsam affig was hierzulande passiert aber darüber müssen wir ja bekanntermaßen nicht diskutieren.
    Wird wohl dann der Tag x kommen wo man alles abgeben darf.

  • Ich bin in meinem Landkreis der Einzige (Depp? :-)) gewesen, der eine Salutwaffe Steyr 1895 angemeldet hat. Dabei habe ich auf die Formulierung "insbesondere" vertraut, die vom Rechtsgedanken ja der Behörde das Ermessen einräumt, auch andere Bedürfnistatbestände als die drei Genannten zuzulassen. Ich nutze einen Steyr 1895 sportlich, der Salut sollte als Erstzteillager behalten werden.

    Leider sieht die Behörde nur die drei genannten Bedürfnistatbestände, eine Anfrage beim VDW meinerseit brachte keine neuen Erkenntnisse, außer die Möglichkeit Umbau auf Deko.

    Daher wird die "Waffe" nun diese Woche bei der Behörde abgegeben. Alle freien Teile habe ich allerdings ausgebaut. Übergeben wird Lauf, Verschlussträger, Verschlusskopf und Gehäuse. Bin mal gespannt ob die Behörde Einwände hat, aber dann soll sie eine Verfügung schreiben und das Regierungspräsidium muss über den Widerspruch entscheiden.

  • Das war zu befürchten und entspricht auch meinen vorherigen Ausführungen.

    Berichte bitte, wenn die Sache komplett durch ist.

    Es ist bedauerlich, dass sich wohl keiner finden wird, der einen Anstoß zur Prüfung dieser Regelung an höhere Ebene geben kann. Immerhin verlangt das WaffG ein Bedürfnis für vormals freie Waffen, welches Privatpersonen nicht erbringen können und entspricht somit die entschädigungslose Enteignung im vorher legal besessenen Eigentums. Damit ist auch eine Unmöglichkeit zur Erbringung geschaffen worden.

  • Ich bin in meinem Landkreis der Einzige (Depp? :-)) gewesen, der eine Salutwaffe Steyr 1895 angemeldet hat. Dabei habe ich auf die Formulierung "insbesondere" vertraut, die vom Rechtsgedanken ja der Behörde das Ermessen einräumt, auch andere Bedürfnistatbestände als die drei Genannten zuzulassen. Ich nutze einen Steyr 1895 sportlich, der Salut sollte als Erstzteillager behalten werden.

    Leider sieht die Behörde nur die drei genannten Bedürfnistatbestände, eine Anfrage beim VDW meinerseit brachte keine neuen Erkenntnisse, außer die Möglichkeit Umbau auf Deko.

    Daher wird die "Waffe" nun diese Woche bei der Behörde abgegeben. Alle freien Teile habe ich allerdings ausgebaut. Übergeben wird Lauf, Verschlussträger, Verschlusskopf und Gehäuse. Bin mal gespannt ob die Behörde Einwände hat, aber dann soll sie eine Verfügung schreiben und das Regierungspräsidium muss über den Widerspruch entscheiden.

    Ja die schlauen halten einfach den Mund und ölen das Dingen schön ein ,verpacken es anständig und lassen es in irgendeiner Ritze verschwinden .

    Oder gehen in den Keller zum Schraubstock und der Flex und machen kurzen Prozess .

    Alles andere da hat man nur viel ärger mit .

    Aber das ist eben D ,da sind Knallprügel mittlerweile schon illegale Waffen :rolleyes:

  • Ist durch, wie geplant und wurde seitens der Behörde akzeptiert. Die wesentlichen Teile wurden abgegeben, alle freien Teile habe ich behalten.

    Somit habe ich wenigtens einen Satz freie Ersatzteile für den sportlich genutzen Steyr, die ja auch für sich einen Wert darstellen.

    Der ideelle Verlust ist natürlich unschön...den hatten wir damals kurz nach dem 18. Geb. stolz bei Frankonia Düsseldorf gekauft und notdürftig verpackt durch die Kö geschleppt.

  • Moin, wie ist das eigentlich, wenn ich schon eine WBK besitze (Jäger, grüne WBK). Kann einfach ohne Probleme eine Salutwaffe auf diese eintragen? Oder wie muss ich mir das vorstellen? Muss ich nachweisen, anhand von Rechnungen, dass die vor dem 1.9.2020 gekauft habe, oder gebe ich einfach die Seirennummer nebst Kaliber an und lasse die Waffe eintrage?
    Ich hoffe, dass das hier nicht schon oft Thema war, aber ich habe jetzt so viel dazu gelesen und steht immer nur was dazu, dass man eine WBK beantragen muss/kann.
    Weiß hier jemand weiter?

  • Das Problem ist das Bedürfnis!

    Als "Privatperson" wirst du wohl kein Bedürfnis geltend machen können.

    Ein Bedürfnis für Salutwaffen wären zB Filmproduktionen, Theater etc.

    Einfach so auf vorhandene WBK wird nichts.

  • Als "Privatperson" wirst du wohl kein Bedürfnis geltend machen können.

    Als Jäger könnte er aber mal probieren, ob er Hundeausbildung als Bedürfnis anerkannt bekommt.


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • Und wenn's abgelehnt wird, hat die Behörde Kenntnis von der Waffe...

    Ich habe meine Salutwaffen zerlegt, Verschlusskopf, Hülse und Lauf mit der Flex zerstört. Die freien Teile kommen zu Egun. Unschön aber was soll ich machen?

    Die Behörde wollte schon 35€ für's anmelden der Magazine haben. Vernichtung der Waffe wäre bestimmt noch teurer geworden...

    Egal wie dicht du bist Goethe war Dichter