Salutwaffen und WaffG

Es gibt 78 Antworten in diesem Thema, welches 18.415 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. September 2021 um 11:07) ist von pandur.

  • Der Aufwand dürfte den allermeisten Salutbesitzern zu groß sein.

    Das ist der Punkt. So ein Gutachten dürfte an die tausend Euro gekostet haben. Dazu addieren sich Waffenschrank, WSK und die hohen Gebühren der Roten. Das dürften schon zu Beginn rundweg 2 k€ sein. Und das für deaktivierte, nutzlose Waffen, die man niemals wieder zu Geld machen kann. Da gibt es spannendere Sammelthemen für scharfe Waffen, wo der Aufwand exakt gleich ist.

    Ich habe die Kosten für das Gutachten als sehr human empfunden, mit allen Gebühren (allein die WBK kostet mehrere hundert €) lag ich bei etwa 1k€. Das war aber dann auch kein rundum sorglos Paket sondern erforderte eine eigene Vorarbeit, was meiner Meinung nach auch so sein sollte. Aus Zeitgründen habe ich meine Ausführung hauptsächlich über die Weihnachtsferien und anschließend über mehrere Wochen Nachts geschrieben und trotzdem viel Freude dabei. Der Aufwand war ja dann nicht nur dafür, dass ich die Salutwaffen behalten darf sondern dass ich die bestehende Sammlung an erwerbsscheinfreien, ehemaligen Waffen mit scharfen Exemplaren fortführen und ausbauen kann. Wenn der Gesetzgeber jetzt der Meinung ist, ich soll lieber scharfe Waffen sammeln, soll mir das Recht sein.

    Abgesehen davon sind alle meine Waffen (auch die neuen, scharfen) meines Erachtens nach zunächst einmal nutzlos, da nicht mehr für ihren ursprünglichen Zweck sinnvoll verwendbar. Bei einer nicht-technischen Sammlung liegt der Wert nicht nur in der reinen Funktion, aber da drüber kann man sich trefflich streiten.

    Klar kommt die Beantragung einer roten WBK nicht für jeden (und vor allem nicht in jeder Lebenssituation) in Frage, ich kann nur jeden ermutigen es zu versuchen, der schon einmal ernsthaft mit dem Gedanken gespielt hat.

    Ich würde aber auch allen anderen empfehlen, die (Salut-)Flinte nicht gleich ins Korn zu werfen sondern das Gespräch mit dem SB zu suchen. Mit etwas Glück wird es für unterschiedliche Fälle unterschiedliche Lösungen geben. Floppyk's Ausführungen mögen rechtlich einwandfrei sein und so vor Gericht Bestand haben. Aber solange man noch nicht vor Gericht ist, gibt es einen gewissen Handlungsspielraum. Soweit ich weiß, gibt es bisher nur den Gesetzestext und keine exakten Vorschriften zur Umsetzung. Der Gesetzgeber räumt ja bei den Aufbewahrungsvorschriften selbst ein, dass von Salutwaffen eine äußerst reduzierte Gefährdung ausgeht. Ich hoffe dass es da dem einen oder anderen SB leichter fällt, seinen Handlungsspielraum zu nutzen. Gerade bei anderweitigen Legalwaffenbesitzern ist die Wahrscheinlichkeit wirklich Null, dass sie ausgerechnet mit einer Salutwaffe etwas anstellen.

    Ich drücke auf jeden Fall JMBFan und allen anderen, die auch legal bleiben wollen, die Daumen.

  • Mir wäre bzw. war der ganze Aufwand zuviel.

    Ich habe mich, als die Richtung klar wurde, von den Salut und den Dekos getrennt.

    Klar mit ordentlich Verlust, hat alles halt mal Geld gekostet, aber das ist teilweise schon ein Vierteljahrhundert her und der Zeitwert ist ja inzwischen auch nahe Null.

    Ein einfaches An-Die-Wand-hängen geht ja seit längerem auch nicht mehr so ohne weiteres, also was solls.


    Sollte was für SSW und Luftdruck kommen, werde ich dann aber die nötigen Erlaubnisse beantragen, falls möglich.


    Stefan

  • Der Aufwand lohnt sich sicher nicht, aber ich betrachte das als meine ganz persönliche Eulenspiegelei. Solange das nichts kostet... nach dem erfolglosen Einspruch gebe ich auf und dann ist das Ding halt weg.

    Aber LEICHT mache ich es ihnen nicht.

  • Ich habe die rote WBK vor über einem Jahr beantragt.

    Was hast du denn als Sammelgebiet angegeben, Salutwaffen?

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Ich habe die rote WBK vor über einem Jahr beantragt.

    Was hast du denn als Sammelgebiet angegeben, Salutwaffen?

    Nein, es ist ein ganz normales historisches Gebiet mit zeitlicher (mehr oder weniger erste Hälfte des letzten Jahrhunderts) und räumlicher (Finnland) Eingrenzung. Auf dieses Gebiet hatte ich mich auch bei den Salutwaffen weitgehend begrenzt. Lediglich bei den Dekos habe ich noch ein paar "Ausrutscher". Die WBK ist auch nicht auf Salut begrenzt, die ersten Waffen im Originalzustand sind schon eingetragen.

  • Nein, es ist ein ganz normales historisches Gebiet mit zeitlicher (mehr oder weniger erste Hälfte des letzten Jahrhunderts) und räumlicher (Finnland) Eingrenzung.

    Zeitliche und räumliche Eingrenzung des Sammelgebiets sind Voraussetzung. Aber ich vermute mal, dass 'Deutsche Ordonnanzwaffen von 1918- 1945' oder 'Waffen des amerikanischen Westens von 1871-1900' nicht so einfach durchgehen würden. Vielleicht hattest du deshalb Glück, weil Finnland diesbezüglich ein Exot ist?

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Meine Salut sind als freie Teile auf Egun gelandet, der der Rest bekam es mit der flex besorgt...

    Schade drum aber so einen Aufwand will ich auch nicht.

    Egal wie dicht du bist Goethe war Dichter

  • War bei mir sehr ähnlich. Ist den Aufwand leider nicht Wert.

    Habe diese zum Glück relativ frühzeitig sogar zum Teil mit ordentlich Gewinn losschlagen können.

    Einige Stücke habe ich dann durch hochwertige Softair-Nachbauten ersetzt.

    Bei manchen Modellen kann man nahezu keinen Unterschied zum Original in Sachen Verarbeitung feststellen.

    GHK AKM bzw. M4 als Beispiele genannt.

    Klar ist es schade sich von den Stücken zu trennen, allerdings wäre es sonst verbranntes Geld, da man diese jetzt nicht so einfach mehr verkaufen könnte.

    War meiner Ansicht nach die eleganteste Lösung.

    Da im Bereich Dekowaffen und Salut auch nahezu keine Lobby vorhanden ist, ist ein Wiederstand seitens der Verbände und Fürsprecher der Waffenbesitzer nicht zu erwarten.

    Ist halt leider wie so oft, jeder schaut nur auf seinen Bereich.

    Im Westen nichts Neues.

    Nachtrag: Eben bei der GRA gelesen, dass es einen Fall gibt wo jemand eine Salutwaffe einfach auf Altbesitz eingetragen bekommen hat, natürlich nicht ohne Gegenwehr.

    https://german-rifle-association.de/verstoesse-geg…en-salutwaffen/

    "Cogito ergo sum" René Descartes

    ----------------------------------------------------

    You gotta pay to play, if you want

    Einmal editiert, zuletzt von El Tadashi (31. August 2021 um 09:39)

  • Muss mich auch Mal einbringen. Ich hatte viele Salut Flinten und bin jetzt auf die CAM 870 umgestiegen (als Neuanfang für die Sammlung)

    Da ich grosser M4 Fan bin kann jetzt eine GHK MK18. Ist auch nicht billiger als Salut, aber Hobby bleibt Hobby und es kostet.

  • Wollte mal noch eine Anschaffung zeigen.

    GHK MK18 GBB(lizenziert) natürlich mit F siehe Bild.


    Leider fand damals wegen dem Preis keine M4 Salut zu mir. Ich war immer skeptisch gegen Airsoft Waffen (weil ich nur Schrott kannte)

    Aber dieses M4 ist aus den gleichen Materialien wie die echte. Aussenlauf aus Stahl innen Teile Abzug etc. aus Stahl. Sogar der Verschluss Träger ist aus Stahl und wiegt was über 200Gramm. Der Upper und Lower sind aus Alu.

    Ich hab mich in das Teil echt verliebt. Das Magazin ist natürlich ein Airsoft Magazin.

    Das ist jedenfalls meine Alternative zu den Salut Waffen.

    2 Mal editiert, zuletzt von coltm4 (2. September 2021 um 18:35)

  • Übrigens: In der Vergangenheit hat der Gesetzgeber bei Altbesitz eigentlich IMMER auf einen Bedürfnisnachweis verzichtet.

    1976 wurden SSWs ohne PTB-Prüfzeichen WBK-pflichtig, keine Bedürfniserfordernis für Altbesitz
    1976 wurden die bis 1972 frei verkäuflichen Schusswaffen (Kleinkaliberbüchsen etc.) WBK-pflichtig, keine Bedürfniserfordernis für Altbesitz

    2008 wurden "gekorene" LEP-Waffen WBK-pflichtig, keine Bedürfniserfordernis für Altbesitz

    Allein 1976 haben laut Wikipedia ca. 3 Millionen Bürger auf diese Weise ihre scharfen Schusswaffen angemeldet und eine WBK erhalten.

    Warum nun zumindest einige Behörden bei den Salutwaffen auch bei Altbesitz einen Bedürfnisnachweis fordern, das erschließt sich mir nicht. Bin mal auf die ersten Urteile gespannt.

  • Die Forderug nach einem Bedürfnis war 2008

    auch schon da. Manche SB haben halt auf ein

    wirtschaftliches Bedürfnis erkannt (nicht die

    überwiegende Haltung).

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

    Einmal editiert, zuletzt von NC9210 (5. September 2021 um 08:02)

  • wenn man das hier so liest ist es wie ein horrorfilm, da ist ja der besitzt von scharfen schusswaffen einfacher. ich habe in der vergangenheit deko und salutwaffen für freunde im ausland gekauft und dorthin versendet als solche "waffen" noch als alteisen galten. teilweise gingen die dort sogar in privaten museen. die einfuhr in andere eu staaten war immer völlig problemlos da deutsche abänderungen und entsprechend gestempelt wohl als besonders ordentlich ausgeführt galten.

    wie weit muß man eigentlich als behördenapperat von echten problemen entfernt sein um sich mit einem solchem thema zu beschäftigen?

  • Die Forderug nach einem Bedürfnis war 2008

    auch schon da. Manche SB haben halt auf ein

    wirtschaftliches Bedürfnis erkannt (nicht die

    überwiegende Haltung).

    Hatte damals der BMI nicht eigens die Waffenbehörden angeschrieben und um die Anerkennung des wirtschaftlichen Bedürfnisses gebeten? Anordnen konnte er das ja nicht, denn der BMI ist nicht der Dienstherr der Waffenbehörden.

  • Imho gab es ein Schreiben das diese Möglichkeit

    aufgezeigt hat. Hat aber nicht jeder SB so gesehen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Servus,

    jetzt will ich hier auch mal wieder meinen Senf dazugeben, da ich unmittelbar als Salutwaffenbesitzer davon betroffen bin:

    Ich habe über viele Jahre Salutwaffen gesammelt, gerade weil die eben nicht so erbärmlich kastriert waren wie Dekowaffen und ich mich schlicht für die Technik interessiert habe. Habe mit denen nie auch nur einen Schuss abgegeben 8) . Als Abonnent einer nicht näher genannten Fachzeitschrift konnte ich dort auf den berühmten „Gelben Seiten“ ;) diese Schwachsinnsentwicklung von Anfang an mitverfolgen. Da mir mit der Gesetzesänderung eine Zwangsenteignung im zweistelligen Tausenderbereich droht, habe ich sehr zeitnahe einen Anwalt für Jagd- und Waffenrecht aufgesucht. Seine erste Frage bei unserem Gespräch war: „Warum wollen Sie die eigentlich melden? Weiß doch keiner, dass Sie die haben!“ ^^ Das zeigt ja schon sehr schön, was in der „juristischen Fachwelt“ von diesem Dumpfbackengesetzt gehalten wird. Leider bin ich nicht nur Beamter, sondern habe auch noch eine waffenrechtliche Erlaubnis in Form des KWS, sodass ich mir ein „Nichtmelden“ schlicht nicht erlauben konnte bzw. wollte.

    Nach Rücksprache mit der zuständigen Behörde sollte ich jedoch möglichst bis kurz vor den Stichtag abwarten, weil man selbst noch keine Anweisungen hatte, wie weit oder eng das „insbesondere“ in Bezug auf das Bedürfnis auszulegen sei. Kurz vor dem 01.09. gingen nun also alle nötigen Anträge zur Waffenbehörde mit dem Bedürfnisgrund „Sammlung bzw. private Foto- und Filmaufnahmen“. Mal schauen, was jetzt daraus gemacht wird.

    So unter „Kollegen“ habe ich jedoch von Anfang an mit offenen Karten gespielt und klar gemacht, dass ich mich nicht so einfach Zwangsenteignen lasse. Wäre nicht das erste Mal, dass man unseren Berliner Vollidioten von richterlicher Seite aus erklären muss, wie ein verfassungskonformes Gesetzt auszusehen hat. Noch leben wir in einem Rechtsstaat, wenn es auch dem ein oder anderen ideologisch verblendenten Deppen, der sich zwischen Hartz IV und Politik entscheiden musste, weil er sonst nichts in seinem Leben auf die Reihe bekommen hat, nicht in den Kram passt.

    Ich sehe die Sache ganz einfach: Es ist mein Hobby. Dazu gehört nicht nur das Kaufen und Sammeln von freien Waffen, sondern eben auch die Theorie. Dazu gehört Zeitschriften lesen, Gesetzes- und Marktentwicklungen zu beobachten und im Zweifel eben auch mein Hobby und meinen Besitz vor Gericht zu verteidigen. Und glaubt mir, ich kann bei soetwas eine richtig eklige Zecke sein. Die Deckungszusage von meiner Rechtschutzversicherung habe ich mir bereits im Vorfeld geholt 8o.

    Ihr dürft eine Sache nicht vergessen: Als Salutwaffenbesitzer ist man kein „Standard-Kunde“ der Waffenbehörde. Ich bin weder Jäger noch Sportschütze noch sonst irgendetwas. Das einzige was mich mit der Waffenbehörde verbindet - abgesehen vom KWS - sind die Salutwaffen. Und die müsste ich nach aktueller Gesetzeslage sowieso abgeben. Ich brauche also keinen Bammel haben, dass mir irgendwelche Nachteile drohen oder dass ich nichts mehr genehmigt bekomme, wenn ich jetzt mal so richtig Stress mache. Und genau das werde ich. Wenns sein muss durch alle Instanzen.

    Ich halte euch bezüglich der Entwicklung gerne auf dem Laufenden :thumbup: