Umarex Airsaber Import

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 5.056 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Juli 2020 um 17:57) ist von Plinker Stinker.

  • Servus,
    ich war mir nicht sicher ob dieser Thread eher in die Kategorie Druckluftwaffen oder Armbrüste gehört (gerne verschieben!), da es sich bei der Umarex Airsaber um ein Pfeilgewehr handelt. Das Gewehr soll angeblich 450fps und über 200 Joule liefern. Es ist noch nicht auf dem deutschen Markt und kostet in Murica ca. 370$, was im Vergleich zu den FX Gewehren ein Schnäppchen ist. Natürlich qualitativ schlechter.
    Da ein Feststellungsbescheid des BKA existiert, welcher die FX Pfeilwaffen nicht als Waffe einstuft, denkt ihr ein Umarex Airsaber käme über den Zoll? Hab schon alles an PCP Equipment, und für das Geld würde ich die echt gerne mal ausprobieren :thumbsup:

    Grüße :)

  • Also, zuerst mal wäre die "Freude" sehr kurz - ab dem 1.9.2020 sind diese Waffen nämlich WBK-pflichtig. Wenn Du das Ding noch vor dem Stichtag in den Händen hältst, dann bekommst Du ein Jahr "Gnadenfrist" - dann musst Du aber eine WBK beantragen oder das Gewehr abgeben. Verkaufen wird schwierig, außer vielleicht an Jäger. Aber welcher Jäger kauft eine Waffe, mit der man zwar jagen KANN - jedoch nicht DARF?

    WBK beantragen bedeutet auch: Ein Bedürfnis muss her. Ob wie damals bei den LEPs ein wirtschaftliches Bedürfnis anerkannt wird ist unmöglich vorherzusagen. Es bliebe Dir nur der Jagdschein oder die Schrottpresse, plus natürlich die Illegalität (nicht empfehlenswert).

    Ganz abgesehen davon bin ich bei dieser Waffe skeptisch, ob der Feststellungsbescheid für den Verminator hier ausreicht. Es gibt ganz klar ein Rohr, durch den der Pfeil läuft. Auch wenn dieses Rohr nur ein Schutzmantel ist und der Pfeil es gar nicht berührt - man könnte es dennoch als Lauf interpretieren.

    Last not least: Vergiss nicht die Transportkosten (ca. 100 €, angesichts der kurzen Zeit die noch bleibt evtl. sogar mehr, wegen Express), die Einfuhrumsatzsteuer (derzeit 16%, ab dem 1.1. wieder 19%) und der Zoll machen noch einmal zusammen rund 20% der Kosten plus Transport aus. 550 € musst Du rechnen wenn Du es in den USA für 370 $ kaufst.

  • Also, zuerst mal wäre die "Freude" sehr kurz - ab dem 1.9.2020 sind diese Waffen nämlich WBK-pflichtig.

    Das Teil ist eventuell jetzt schon illegal, wenn der Pfeil im Lauf beschleunigt wird und nicht durch einen Dorn im Pfeil!
    Oder ist in dem Aussenlauf ein Dorn?

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Im Rohr befindet sich, genau wie bei den FX Modellen ein Lauf über den der Pfeil geschoben wird. Dass der äußere Teil vom BKA als Lauf angesehen wird, würde mich tatsächlich nicht wundern. Nächstes Jahr im Juni wird mir eine WBK ausgestellt, ob ich dafür eine Eintragung opfern würde ist tatsächlich eine andere Frage. Aber steht denn diese "1 Jahres Frist" fest, oder ist das eine Spekulation?
    Joerg Sprave vertickt ja auf seiner Website noch fleißig Pfeilgewehre mit der Begründung dass diese bald WBK plfichtig werden. Wäre sehr interessant, wenn die bald alle ihre Gewehre wieder abgeben müssten :D

  • Ok. Dann noch eine kurze Zeit erlaubt. Aber sehr bald illegal.

    Joerg Sprave vertickt ja auf seiner Website noch fleißig Pfeilgewehre mit der Begründung dass diese bald WBK plfichtig werden.

    Und findet noch Du...e, die die kaufen. Klar muß! Er Sie loswerden, bevor Sie illegal werden. ;)

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Kurz ein Zitat der "GoGun GmbH" Seite von Facebook "In jedem Fall können "Altbesitzer" - also sämtliche Personen, die eine Pfeilwaffe vor dem Inkrafttreten frei erworben haben bzw. noch erwerben werden - beruhigt sein. In der Geschichte der BRD hat es niemals eine "Enteignung" bezüglich Waffen, die durch eine Gesetzesänderung WBK-pflichtig wurden, gegeben. Entweder blieben die "Altbesitzwaffen" weiter frei besitz- und handelbar (starke Luftgewehre vor 1970, "Alt-Dekowaffen") oder den Besitzern wurden WBKs ausgestellt (wegen des "wirtschaftlichen" Bedürfnisses). Letzteres war zum Beispiel 2008 bei den Änderungen bezüglich Luftdruck-Umbauten ("gekorene" LEP-Waffen) der Fall."

    Ist das nun eine Verkaufsmasche oder Realität? Interessant wäre es.

  • Aber steht denn diese "1 Jahres Frist" fest, oder ist das eine Spekulation?

    Die Frist steht fest, wurde sogar jüngst erweitert. Steht in den Übergangsregelungen. Wer ein Pfeilabschussgerät VOR dem 1.9.2020 besessen hat, der muss erst am 1.9.2021 eine WBK beantragen oder die Waffe abgeben. Bis dahin (also ein Jahr lang) gilt die Besitzerlaubnis automatisch als erteilt. Es gelten aber die Aufbewahrungsvorschriften etc.

    In der ursprünglichen Version musste man die Waffe vor dem 17.2.2020 besessen haben, also der Tag, an dem das neue Gesetz verkündet wurde. Das hat man dann aber durch eine Gesetzesänderung auf dem 1.9. ausgeweitet.


    In der Geschichte der BRD hat es niemals eine "Enteignung" bezüglich Waffen, die durch eine Gesetzesänderung WBK-pflichtig wurden, gegeben. Entweder blieben die "Altbesitzwaffen" weiter frei besitz- und handelbar (starke Luftgewehre vor 1970, "Alt-Dekowaffen") oder den Besitzern wurden WBKs ausgestellt (wegen des "wirtschaftlichen" Bedürfnisses). Letzteres war zum Beispiel 2008 bei den Änderungen bezüglich Luftdruck-Umbauten ("gekorene" LEP-Waffen) der Fall."

    Ist das nun eine Verkaufsmasche oder Realität?

    Also, soweit ich mich zurück erinnere gab es Enteignungen in der Tat nur bei Komplettverboten (Butterflymesser, Wurfsterne etc.). Die Alt-Dekos sind weiterhin frei, die "Vor-F"-Luftgewehre auch. Wie es allerdings bei noch früheren Gesetzesänderungen gehandhabt wurde, keine Ahnung. KK-Gewehre waren ja auch mal frei.
    Was definitiv stimmt: Die Besitzer von "gekorenen" LEPs bekamen zumindest in den meisten Fällen in der Tat eine WBK aufgrund des "wirtschaftlichen Bedürfnisses" ausgestellt, womit viele nicht gerechnet hatten. Kann man in alten Threads hier im Forum nachlesen. Ob das aber bei den Pfeilwaffen auch so kommt? Das weiß niemand. Sinnvoll wäre es, sonst landen die Dinger in der Illegalität.

    Oder werden als "Pfeilgewehr-Teilesatz" bei eGun verhökert. Da unser ach so fähiger Gesetzgeber versäumt hat, das Starterrohr zum "wesentlichen Teil" zu erklären, dürfte es legal bleiben, eine solche Waffe mit abmontiertem Starterrohr ohne WBK zu besitzen.