Pistolenarmbrust präsentieren

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 3.407 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. Mai 2020 um 06:28) ist von JMBFan.

  • Moin zusammen, ich habe eine Pistolenarmbrust, welche ich gern an der Wand präsentieren möchte. Diese haben allerdings ja kein Fußschlaufe. Habt ihr eine Idee, wie man sie aufhängen könnte? Direkt am Wurfarm ist mir irgendwie unheimlich, da ich diesen nicht beschädigen oder unnötig belasten möchte. Liebe Grüße. Markus

  • Die Belastung ist pillepalle für die Wurfarme und in Richtung der Entlastung. Ich würde, wenn die Wurfarme in Camo sind, die Halterungen mit weichem Filz oder Schaumgummi überziehen.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Wenn Du auf Nummer Sicher gehen willst, dann baust Du einen Plexiglaskasten und hängst das Ding da rein. Ansonsten musst Du halt immer damit rechnen, dass man Dir eine fette Knolle reindrückt, wegen der Pflicht zur Aufbewahrung in einem verschlossenen Behältnis.

    Alternativ kannst Du auch die Sehne abmontieren, dann ist es keine Armbrust mehr - wesentliche Teile einer Armbrust hat der Gesetzgeber nicht definiert. Ist sie nicht schussfähig, dann ist es auch keine Waffe.

  • @MrTolot

    Stimmt, habe sogar zwei davon hier rumfliegen.
    Bin mir aber nicht ganz sicher, ob das „reicht“ ?

    Um den Abzug zu blockieren auf jeden Fall, aber ob dies aus rechtlicher Sicht „ausreicht“, sehe ich als etwas fraglich an ?

    Zumindest ist dies bei „scharfen Waffen“ so.
    Wenn man „nur“ eine oder mehrere AB‘s hat (und keinen WBK-Waffen), sollte dies hingegen dann KEIN Problem sein ...


    PS:
    Anstelle die Sehne abzunehmen, könnte man (bei PAB’s nicht möglich, aber meist bei etwas „größeren“ AB‘s) sonst auch den kompletten Bogen (mit noch aufgespannter Sehne) vom Schaft „abnehmen“.

  • Das Gesetz schreibt ein "verschlossenes Behältnis" vor. Vielen Richtern wird ein Zahlenschloss sicher reichen, aber garantiert ist das nicht. Hier muss jeder selbst entscheiden. Ich persönlich schlafe ruhiger wenn ich auf der "sicheren Seite" bin, von daher ist bei mir alles in Schränken untergebracht. Auf Scherereien habe ich Null Bock.

  • @JMBFan

    Ja so ist das leider. Für den Fall das jemand die Idee hat einen Abstellraum abzuschließen:

    Definition verschlossenes Behältnis "Ein Behältnis ist ein zur Aufnahme von Sachen dienendes und sie umschließendes Raumgebilde, das – im Gegensatz zum umschlossenen Raum – nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden. Verschlossen ist ein Behältnis, wenn sein Inhalt durch ein Schloss, eine andere technische Schließvorrichtung oder in sonstiger Weise (z.B. durch Zukleben, Verschnüren, Zunageln) gegen den ordnungswidrigen Zugriff von außen besonders gesichert ist."

    Der große Einbauwandschrank ist ok, der begehbare Kleiderschrank oder die Abstellkammer nicht. Zumindest würde ich das so verstehen, was der Staatsanwalt da draus macht .....

  • Auch wenn man sich die Gesetzeslage schön redet wird das wohl nichts an der Realität ändern.
    Ein guter Rat, lass es bleiben, pack das Ding in ein Futteral oder Koffer, mach dein Schloß dran und fertig :)

  • @JMBFan

    Ja so ist das leider. Für den Fall das jemand die Idee hat einen Abstellraum abzuschließen:

    Definition verschlossenes Behältnis "Ein Behältnis ist ein zur Aufnahme von Sachen dienendes und sie umschließendes Raumgebilde, das – im Gegensatz zum umschlossenen Raum – nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden. Verschlossen ist ein Behältnis, wenn sein Inhalt durch ein Schloss, eine andere technische Schließvorrichtung oder in sonstiger Weise (z.B. durch Zukleben, Verschnüren, Zunageln) gegen den ordnungswidrigen Zugriff von außen besonders gesichert ist."

    Der große Einbauwandschrank ist ok, der begehbare Kleiderschrank oder die Abstellkammer nicht. Zumindest würde ich das so verstehen, was der Staatsanwalt da draus macht .....

    Ist nicht ganz korrekt, anbei mal die entsprechende PDF und der Auszug daraus:

    Gleichwertig gesicherte Räume sind entsprechenden
    Behältnissen gleichgestellt. Ein fensterloser Kellerraum
    (auf allen Seiten massiv gemauert), der mit einer Sicherheitstür
    verschlossen werden kann, bietet sich hierfür
    an. Nähere Informationen gibt’s bei den Kriminalpolizeilichen
    Beratungsstellen.

  • Für den Fall das jemand die Idee hat einen Abstellraum abzuschließen:

    Diese Diskussion gab es in allen möglichen Foren schon X-fach. Abschließend geklärt werden kann das wahrscheinlich nur durch einen Präzedenzfall. Denn es ist nicht eindeutig, ob die von dir genannte allgemeine Definition eines Behältnisses auch hier gilt. Die Intention war die zugriffsgeschützte Aufbewahrung.
    Entsprechend § 13 Abs. 2 AWaffV muss die Aufbewahrung mindestens in einem verschlossenen Behältnis erfolgen.
    Sonst dürfte mein Büchsenmacher Luftgewehre und Armbrüste ja auch nicht zusammen mit erlaubnispflichtigen Waffen in einem begehbaren Tresorraum lagern.


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • @MrTolot
    Wenn mit Sicherheitstür eine Wertschutztür gemeint ist, ist dass nicht neu. Wenn der Raum für scharfe Waffen gedacht ist, gibt es aber noch weitere Vorgaben z.B. fürs Mauerwerk. Massiv Gasbeton oder Hohlblockstein reicht nicht, es soll dann schon Stahlbeton oder Vollmauerstein sein. Generell sind Wertschutztüren und die entsprechenden Räume für Versicherung von Wertgegenständen, als Waffenkammer/raum und als Panicroom gebräuchlich. Eins steht jedenfalls fest, in so einem Raum darf die Armbrust an der Wand hängen. ^^

    @black_friday
    Präzedenzfälle sind bei uns nicht üblich, dass muss man schon durch alle Instanzen tragen um da etwas Dauerhaftes zu schaffen. Der Tresorraum selber stellt einen Sonderfall da, sowas ist auch privat möglich und nicht so aufwendig wenn es schon beim Bau berücksichtigt wird, ich habe mich vor Jahren in die Richtung mal informiert. Am ehesten kann man die AB rechtlich noch mit einem LG vergleichen. Was da ein Richter draus macht wenn es in der abgeschlossenen Besenkammer steht kann sehr unterschiedlich ausgehen.

    back to topic

    Ein Tresorraum ist wohl kaum eine geeignete Lösung wenn ich meine Armbrust zeigen will, eine abschließbare Vitrine ist wohl am sichersten.

  • Ein abgeschlossener Raum ist in der Regel höherwertig als ein abgeschlossenes Behältnis.
    Behältnis ist nicht definiert, das kann auch eine Armbrusttasche mit einem Schloss sein, da sie der Definition eines Behältnisses entspricht......

    Man müsste was abgeschlossene Räume für ABs angeht im Zweifelsfall beim BKA oder dem zuständigen Landratsamt anfragen und sich entsprechend schriftlich bestätigen lassen. Dann ist man auf der sicheren Seite.

    Das das für echte Schusswaffen anders aussieht ist wohl jedem klar.

  • Der Unterschied ist eben, dass derart bezeichnete Tresorräume, wie sie Waffenhändler, Schiess-Stätten, Gun-Clubs, etc. haben, wie Schiessanlagen ZUVOR, also vor Verwendung / Benutzung, von den jeweiligen Behörden abgenommen werden !

    Einen Präzedenzfall würde ich in Deutschland nicht riskieren / durchexerzieren wollen ...

  • welche ich gern an der Wand präsentieren möchte

    In der heutigen Zeit würde ich es mir generell verkneifen Waffen an die Wand zu hängen -
    es sei denn es handelt sich um erkennbar historische Stücke . . . 8)

  • Es geht ja auch "nur" um Armbrüste.

    Für GK oder ähnliches würde ich das auch nicht so sehen, da gibt es lt. Waffenrecht aber auch die entsprechenden vorgeschriebenen Sicherheitsstufen die der Waffenschrank erfüllen muss.

  • Die erst recht nicht. Sonst zerstört so ein Gesetzes-Bürokraten-Fuzi noch unwiederbringliche Kostbarkeiten!
    Ist dann ähnlich wie die ..... Amis unzählige, kostbare Katana zerstört haben. Sorry aber die haben wahrscheinlich weniger Ahnung als ein Blinder im dunklen Keller.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play