Waffengesetz - Altbesitzprivileg wurde erweitert

Es gibt 1 Antwort in diesem Thema, welches 866 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. Mai 2020 um 10:39) ist von Esti.

  • Ist Euch eigentlich schon aufgefallen, dass die Übergangsvorschriften bzgl. des Altbesitzes verändert wurden?

    Zitat

    3. In Nummer 34 Buchstabe b wird in § 58 Absatz 13 Satz 1, Absatz 14 Satz 1, Absatz 15 Satz 1, Absatz 16 Satz 1, Absatz 17 Satz 2, Absatz 20 Satz 1 und Absatz 22 jeweils die Angabe „20. Februar 2020“ durch die Angabe „1. September 2020“ ersetzt


    Bisher: Bestimmte bisher frei erhältliche bzw. erlaubte Gegenstände (z.B. Salutwaffen, Magazine mit hoher Kapazität, Pfeilabschussgeräte etc.) werden ab dem 1.9.2020 WBK-pflichtig bzw. sind ab diesem Datum verboten. Altbesitzer, die VOR der Verkündung (20.2.2020) solche Gegenstände besaßen, bekommen ein weiteres Jahr "Galgenfrist", bis zum 1.9.2021 gilt der Besitz für sie weiterhin als erlaubt. Dasselbe gilt für das neue 10-Waffen-Limit - wer bis zum 20.2.2020 mehr als 10 Waffen im Schein hatte, der darf alle Waffen behalten.
    Wer nach dem 20.2., aber VOR dem 1.9. solche Waffen gekauft hat, der kann NICHT von der Übergangsregelung Gebrauch machen.

    Neu: Diese Übergangsvorschriften gelten AUCH für alle Käufe NACH dem 20.2., aber vor dem 1.9.2020.

    Gerade für WBK-Inhaber (Sportschützen), die bereits jetzt 10 oder mehr Waffen im Schein haben, ist das interessant - denn es besteht jetzt noch die Möglichkeit, weitere Waffen eintragen zu lassen. Es können jetzt noch bis zu 2 Waffen eingetragen werden, die auch nach dem 1.9.2020 besessen werden dürfen.

    Weiterhin unklar ist, ob ein wirtschaftliches Bedürfnis für Salutwaffen und Pfeilabschussgeräte anerkannt werden wird. Aber trotzdem wird diese Gesetzesänderung jetzt einen weiteren "Run" auf die noch verfügbaren Exemplare (neu und gebraucht) auslösen. Viele werden jetzt auch eine "schnelle WBK" spekulieren.

    Welche Motivation hinter der "Änderung der Änderung" steckt ist ebenfalls unklar. Ich denke, man will den Waffenbehörden nicht zumuten, sich mit Erwerbsnachweisen abzumühen. Gerade die neue 10-Waffen-Grenze war bisher wirklich idiotisch. Die Ämter müssen ja weiter Waffen eintragen. Dann aber hätte man am 1.9. diese WBK-Inhaber auffordern müssen, auf 10 Waffen zu reduzieren. Das ist jetzt anders. Bis zum 1.9. ändert sich nichts, ab dem 1.9. werden nur noch 10 Waffen eingetragen und fertig.

  • Von der Fristverlängerung bei der Eintragungsbeschränkung habe ich kürzlich gelesen, ich glaube, im BDS-Newsletter, bin mir aber nicht sicher.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson