Die "Platzdeko" Frage ?

Es gibt 158 Antworten in diesem Thema, welches 21.504 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. Oktober 2021 um 22:08) ist von JMBFan.

  • Hallo zusammen,

    mittlerweile tummle ich mich auch etwas hier in der Rubrik aus Interesse mir etwas "Tragbares" auf den Kl.Waff.Sch. zu kaufen. ( 3" Steel Cop )

    Meine Frage zielt aber auf etwas anderes ab. Früher in meiner Jugendzeit gab es ja noch sogenannte "Platzdeko" Abänderungen. Das waren ehemals "scharfe" Waffen, die einfach auf Platzpatronen geändert wurden. Kennt die noch jemand. So wie seinerzeit die "Salut" Gewehre. Mit unter konnte man sich den schönsten scharfen K98 oder Revolver heraussuchen und der Büchsenmacher hat ihn bei fehlender WBK auf Salut amtlich abgeändert. Gut wir haben heute ein neues Waff.Gesetz. Das ist soweit alles klar. Solche Abänderungen werden auch nicht mehr gemacht. Aber sammelt jemand solche Stücke noch aus der Zeit. Die werden ja fast höher gehandelt wie "scharfe" Waffen wie ich noch vor einigen Jahren mal recherchieren konnte. Mir fallen da neben diversen K98 Salut die ich früher vor 40 Jahren mal hatte zwei Exponate ein. Da gab es den S&W 1917 45 ACP und den Webley&Scott 455 als Platzdeko. Den 1917 in pakerisiert hatte ich, und leider hergegeben wegen Umstieg auf WBK bzw. JJS. Das Teil war seinerzeit vom "Ehrenreich". Ich meine so 280,- DM. War auch viel Geld für Platzdeko. Pistolen gab es glaube ich nicht.

  • Ich habe nur diverse klassische amerikanische Revolver.

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!

  • Ja Früher gab es da von Ehren..... einiges. Hatte immer Teile von ihm. Es gab auch mal kurzfristig die Nambu Pistole. Aber die war ja zu dem Zeitpunkt wegen ihrem ausgefallenen Kaliber auch in "scharf" frei zu kaufen. Hätte man das mal gewusst mit den Webley Platzdeko und dergleichen.


    Ich habe nur diverse klassische amerikanische Revolver.

    Als Platzdeko oder WBK. Letzteres habe ich auch. Nur mit dem "führen" wird das ja nichts. ;)

    Ich kaufe mir so einen "Steel Cop" in 3". ( noch Kriegskasse etwas am aufladen ) Bin ja ein kräftiger "Junge". Trage auf dem Stand oder im Revier auch ein Mod. 19 o. 686 mit 4" Lauf. Für mich nur eine Sache des richtigen Gürtels. Pferdeleder bringt da viel. Aber mal Spaß etwas zu Seite. Mal gespannt ob man im Forum noch solche alten Platzdeko "Kämpen" zu Gesicht bekommt. Ob die jemand sammelt. Könnte einen Webley in Belgien bekommen. Aber der würde mich soviel kosten wie ein Steel Cop. Und auf der Strasse brauche ich halt PTB. Und Neu ist neu.

  • Nambu 14...

    Ja, die fand ich schon toll, als ich sie mit 15 das erste Mal sah... Mein Kumpel hatte eine Luftpistole für 15 4,5er Rundkugeln und eine CO2-Kartusche, die ihr sehr ähnlich sah... Als ich sie bekam, sah sie ihr noch ähnlicher, da wurde für gesorgt...
    Die Revolver sind für Platzpatronen umgebaut worden. Die sind zumeist günstiger als ein Steel Cop...

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  • Ja Opus die gute Japanische Nambu. Konnte ich Anfangs nicht viel mit anfangen. Wollte ja eine 08. So wie mit dem Arisaka. Das gab es von Brüggemann und Frankonia auch für lau. Um an den 98 ger zu kommen gab es als Alternative den Argentinier ( fantastisches Gewehr und Kaliber ) in 7,65 Arg. ( Falsch ) 7,65 Belgisch wäre richtig. Von DWM. Loewe Berlin. Systeme werden noch von Reimer und Co für Großwildbüchsen umgerüstet. Alles damals trotz Waffg. frei da Gesetzeslücke und ( noch ) keine Muni verfügbar. Muni war immer ein schönes Uraubsmitbringsel aus Portugal von FNM: Die hatten die zum fast verschenken. Experimentieren war damals noch ein anderes Level.

  • Wie so Vieles.

    Kumpel von mir baute aus Gerümpel eine Art Steyr AMR nach, für .16er Alarmpatronen.

    Die machte ordentlich Druck...

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  • Wir hatten früher auf dem Hof einen alten Opel Blitz Möbelwagen den mein Vater mal irgendwann aus Geldmangel zu einem Pferde Transporter umgebaut hatte. Hab ich noch Bilder davon. Als der nicht mehr wollte und konnte der olle Opel diente er als Kugelfang. Nach zwei Jahren sah der Aufbau aus als hätte er zwei Jahre "Stalingrad" hinter sich. Meine Zeit ausserhalb auf dem Hof war immer Sylvester wenn alle im Dorf mit ihrer Raketen Knallerei beschäftigt waren und es ziemlich laut war dort. Dann wurde "aufgefahren". :D

  • Ja, neben ein paar (sorry) minderwertigeren Westernrevolvern von Neumann gab es dann von Orion/Hege den Webley- und Enfield- Revolver, beide ehemals .380 Kaliber. Ehrenreich hatte ebenfalls die Walther PPK auf Knall umgebaut. Da ging eine vor ein paar Tagen über 2300 Tacken weg.

    Sonst fällt mir nur noch der seltene Harrington & Richardson Kipplaufrevolver ein. Den hat Reck umgebaut. Gibt ca 800 davon. Der kommt zwei mal im Jahr im Netz unterm Hammer. Dann immer für ca 650 Euro.

    Der genannte S&W Victory Revolver hat als einziger keine PTB Zulassung. Wenn man also davon welche rumschwirrem sieht, lieber nicht kaufen. ;)

    All diese Knarren sind offizielle Schreckschusswaffen und keine Salutwaffen.

  • Früher waren die gesetzlichen Vorgaben anders, aber in Sachen Salutwaffen hat sich das leider grundlegend geändert und eine Besitzstandwahrung scheint im Moment auch nicht vorhanden zu sein.
    Deswegen tauchen im Moment auch sehr viele Salutumbauten in eGun auf, weil da jemand noch schnell sein Ding verhökern will, bevor man es abgeben muss.
    Nach mir bekannten Stand wird es ab Sept. 2020 so sein, dass man alle Salutwaffen melden muss. Diese teilen sich dann in zwei Kategorien: WBK-pflichtig und verboten. Verboten werden alle Salutumbauten, die vormals aus einer vollautomatischen Waffe entstanden sind. Alle anderen benötigen ein Bedürfnis, wobei ein Sachkundenachweis nicht erforderlich ist. Als Bedürfnis werden Theater oder Film genannt. Ob, wie vereinzelt behauptet. sich ein wirtschaftliches Bedürfnis im Sinne des Werterhalts bei Bestandswaffen über den § 8 herleiten lässt, bezweifele ich, aber das wird sich noch zeigen. Offenbar betrifft das aber jede Umbauten aus Vollautowaffen, die man überhaupt nicht mehr behalten kann.
    Wie auch immer das noch kommen mag. Wie aber schon erklärt haben Salutwaffen kein PTB und damit darf man diese auch mit KWS nicht führen.
    Das trifft aber bei Umbauten von Kurzwaffen nicht zu, die (nachträglich) eine PTB bekommen haben. Mit Salutwaffen sind Langwaffen gemeint, die übliche Kartuschenmunition verschießen können und keinen PTB Stempel tragen.
    Dekoumbauten sind überhaupt nicht schussfähig, auch nicht mit Kartuschenmunition. Auch die Regelung dieser Dekoumbauten werden neu angepasst.

    BTW: Was die Salutumbauten aus Vollauto betrifft, so mussten diese verboten werden, weil nun auch schon das Griffstück - künftig bei Langwaffen Gehäuseunterteil genannt - als verbotener Gegenstand gilt. Deswegen wird es auch keine Besitzstandwahrung dieser Waffenart geben können.
    Siehe dazu Leitfaden Waffenteile vom BKA.

  • Nachträgliches Verbieten eines einst legal erworbenen Gegenstandes. Ist in einem glaubwürdigen Rechtsstaat unmöglich!

    Mitr

    Ich habe keine Probleme mit Lactose und Gluten. Als Ausgleich leiste ich mir ein paar Intoleranzen im zwischenmenschlichen Bereich.

  • Das ist ja im Waffenrecht nicht einmalig und hat es in der Vergangenheit schon mehrfach gegeben. Das betraf ja schon mehrere Messerarten und andere Gegenstände, wie auch Schusswaffen, für die andere Erlaubnisvoraussetzungen bestimmt wurden, die teilweise so definiert wurden, dass der Besitzer betroffener Gegenstände ein Bedürfnis gar nicht erbringen konnte. Das ist dann einer zwingenden Wegnahme gleichgestellt.
    Vermutlich wird das für die Salutumbauten wieder zutreffen, die nicht vom Verbot umfasst sind. Ohnehin ist bis Sept 2021 eine Frist geschaffen, die danach eine Beschlagnahme bislang nicht gemeldeter Umbauten generell rechtfertigt, auch wenn diese nicht verboten sind. Da kein Bedürfnis für Vollauto-Salut nicht möglich ist und für den Rest der Waffen ein für Privatpersonen kaum zu erbringendes Bedürfnis verlangt wird, ist die Maßnahme klar.
    Man will diese Dinger aus dem Volk haben.

  • Die großzügigen Übergangsvorschriften deuten für mich eher darauf hin, dass man die Waffen vor allem registriert sehen will. Dann wäre die Vorgehensweise klar: Man erkennt das wirtschaftliche Bedürfnis an (so wie bei den LEPs 2008), aber man wird das erst sehr kurz vor "Toresschluss" verkünden, um keinen "Endspurt" auszulösen. Sprich: Man will niemanden ermutigen jetzt noch zu kaufen.

    Wenn man die "Dinger aus dem Volk" haben wollte, warum dann ein weiteres Jahr "Gnadenfrist"? Dann würde es doch sehr viel mehr Sinn machen eine Anmeldung bis zum 1.9.2020 zu verlangen.

    Aber möglich ist alles.

  • Früher gab es für einige Zeit z.B noch die P38 und die 08 mit geschlitztem Lauf als "Deko" aber voll funktionsfähigem Griffstück. Gestempelt mit der BKA Raute. Die waren erstmals Federführend. Rautenstempel hatten dann unter Auflagen alle ordentlichen BüMa´s wie Hege, Frankonia, Orion und Eherenr.... Man konnte z.B "Schrott" austragen lassen auf der WBK und auf "Raute" abändern lassen vom BüMa mit Berechtigung. Mit Stempel. Ich betone ausdrücklich "Früher". Das bezieht sich auf einen Zeitraum von vor ca. 40 Jahren.

  • Die großzügigen Übergangsvorschriften deuten für mich eher darauf hin, dass man die Waffen vor allem registriert sehen will.

    Warum hat man dann keine Besitzstandwahrung zugelassen und sogar eine Bedürfnisregelung gemacht, die man kaum erbringen kann?
    Bei Alt-Dekowaffen hat man Altbestand berücksichtigt, bei Salut in keinster Weise.

    Wenn man die "Dinger aus dem Volk" haben wollte, warum dann ein weiteres Jahr "Gnadenfrist"?

    Weil man muss. Wenn man Gesetze ändert gibt es immer Übergangsfristen bis zur Wirksamkeit, insbesondere bei Meldungsfristen. Dann muss man ja gewisse Zeiträume zulassen um eine fristgerechte Meldung überhaupt sachgerecht zu ermöglichen. Die neuen Regelungen müssen auch in angemessener Zeit bekannt gemacht werden.
    Man kann nicht verlangen, dass ein neues Gesetz heute erlassen, morgen wirksam und übermorgen unter Strafandrohung befolgt werden muss.
    Das ist doch auch logisch, oder?

    Nachtrag: Man muss bedenken, dass Salutwaffen über einen funktionsfähigen Verschluss verfügen, der immer noch waffenwesentlich bleibt. Den Regeln nach muss dieser Verschluss bei der Salutwaffe verbleiben.
    Vermutlich hat man deswegen keinen ungemeldeten Altbesitz zugelassen.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (5. Mai 2020 um 16:42)

  • Früher gab es für einige Zeit z.B noch die P38 und die 08 mit geschlitztem Lauf als "Deko" aber voll funktionsfähigem Griffstück. Gestempelt mit der BKA Raute. Die waren erstmals Federführend. Rautenstempel hatten dann unter Auflagen alle ordentlichen BüMa´s wie Hege, Frankonia, Orion und Eherenr.... Man konnte z.B "Schrott" austragen lassen auf der WBK und auf "Raute" abändern lassen vom BüMa mit Berechtigung. Mit Stempel. Ich betone ausdrücklich "Früher". Das bezieht sich auf einen Zeitraum von vor ca. 40 Jahren.

    Ich besaß bis vor kurzem noch eine der ersten EU-Deko-Abgeänderten P08er WK1. Die Abänderungen waren Verschluss 45° gefräst, Schlagbolzenloch verschweißt, Lauf 3x Kalibergroß gebohrt, Stahlstift im Patronenlager, Schweißpunkt im Magazinschacht.

    Die P08 war abschlagbar, komplett zerlegbar, und der Lauf war bis auf den kleinen Stahlstift welcher ähnlich wie bei den Salutgewehren eingesetzt war komplett frei. Züge und Felder konnte man sehen.

    Habe mich dann dennoch dazu entschlossen sie zu verkaufen, bevor man nen tausender einfach so zu Hause rumliegen hat ohne sie mehr verkaufen zu können. Schlimmstenfalls sie sogar noch abgeben muss ohne entschädigt zu werden.

    Die heutigen EU Dekos sind wohl so krass deaktiviert dass es wirklich keine beweglichen Teile mehr gibt.

    Sehr schade das Ganze. Ist so ein interessantes Sammelgebiet, und jetzt ist leider alles längst vorbei.

    Es ist halt wie es ist, leider...

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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    You gotta pay to play, if you want

  • aber voll funktionsfähigem Griffstück. Gestempelt mit der BKA Raute.

    Das ist kaum Glaubhaft, weil schon länger das Griffstück einer jeden Kurzwaffe allein ein waffenwesentliches Teil war. Dessen Unbrauchbarmachung ist seit Einführung der Raute Pflicht, ich vermute auch schon vorher. Bei Dekowaffen gibt es keine funktionstüchtigen Teile, die dem Gesetz nach waffenwesentlich sind.

    Das bezieht sich auf einen Zeitraum von vor ca. 40 Jahren.

    Ich lasse mich da gerne korrigieren, auch weil Deko nicht so mein sicheres Thema ist.
    Aber die BKA-Raute wurde m.W. erst nach April 2003 Pflicht. Die Nummer in der Raute ist keine Jahreszahl, sondern eine (fortlaufende) Nummer des Betriebes, der die Waffe zu Deko umgebaut hat. Davor reichte zur Unbrauchbarmachung nur die Änderung bestimmter Waffenteile nach vorgeschriebenen Regeln.
    Ist aber wohl nun auch wieder Geschichte, weil neuere Dekos nun ein EU-Recht angeändert sein müssen und wohl ein Zertifikat (ab 0472016) in Papierform dabei haben müssen.

  • @Floppyk Kann ich soweit aber bestätigen dass zumindest bei der P08 welche ich hatte vom Griffstück her komplett funktionsfähig war. Es war lediglich ein winziger Schweißpunkt im Magazinschacht, welchen man sehr leicht entfernen hätte können. Es gibt und gab soviele verschiedene Abänderungen offensichtlich dass da niemand mehr durchblickt.

    Ist jetzt sowieso egal, da der Markt ja tot ist.

    PS: Hier mal ein paar Bilder von den Abänderungen.

  • @Floppyk Kann ich soweit aber bestätigen dass zumindest bei der P08 welche ich hatte vom Griffstück her komplett funktionsfähig war. Es war lediglich ein winziger Schweißpunkt im Magazinschacht, welchen man wenn man sehr leicht entfernen hätte können. Es gibt und gab soviele verschiedene Abänderungen offensichtlich dass da niemand mehr durchblickt.

    Das widerspricht aber den Anforderungen einer Deaktivierung:

    Zitat: Nach Anhang I Abschnitt III erster Absatz Buchstabe a der Richtlinie 91/477/EWG sind Gegenstände, die der Definition der Feuerwaffen entsprechen, nicht in diese Definition einzubeziehen, falls sie durch ein Deaktivierungsverfahren auf Dauer unbrauchbar gemacht wurden, das verbürgt, dass alle wesentlichen Bestandteile der Feuerwaffe auf Dauer unbrauchbar sind und nicht mehr entfernt, ausgetauscht oder in einer Weise umgebaut werden können, die eine Reaktivierung der Feuerwaffe ermöglicht.

    Quelle:
    https://www.nwr-fl.de/eu-verordnung-zu-dekowaffen.html


    Daher darf es nicht sein, dass ein waffenwesentliches Teil funktionsfähig bleibt oder auch nur die Möglichkeit der Reaktivierung, zumindest ohne erheblichen Aufwand.


    Aber es ist richtig, bei Dekowaffen gibt es mehrere Versionen, die mit den früheren Anforderungen entstanden sind, die sich mehrfach geändert haben.

    Einzig bei den Salutwaffen unterscheidet man zwei Versionen, dessen Umgang auch wohl klar scheint.