Schwarzpulver Ersatzstoffe

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 2.094 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Mai 2020 um 14:20) ist von hpstr.

  • Hallo, bei mir geht es gerade um den Anztag zum Schwarzpulver Schein.

    Das Zeugnis habe ich auch schon (Lehrgang)


    Ich möchte jetzt beantragen
    10kg NP
    10kg SP
    5kg SP Ersatzstoffe pyrodex etc.


    Mein Amt genehmigt mir die Ersatzstoffe nur wenn ich eine Waffe mit gültigem Schwarzpulver Ersatzstoff Beschuss habe.

    Doch überall wo ich schaue finde ich nichts dazu. Wo finde ich Waffen die zusätzlich den Ersatzstoff beschuss haben?

    Oder gibt es hier wieder eine Gesetzeslücke das Waffen mit einem Beschuss vor oder nach Tag X grundsätzlich mit den Ersatzstoffe benutzt werden dürfen.


    Dankeschön für eure Antworten.
    Ich wünsche euch einen schönen ersten Mai.


  • Auf der Seite von IMPORTEUR gefunden...

    ACHTUNG: Regelungen im Beschussrecht und beim Eintrag im Erlaubnisschein:
    Die Handelsnamen „Pyrodex“ und „TripleSeven“ werden von den deutschen Behörden als „schwarzpulverähnliche Stoffe“ bzw. als „Schwarzpulver-Ersatzstoffe“ im Erlaubnisschein nach § 27 Sprengstoffgesetz bezeichnet.

    Beschussrecht:
    Die beschussrechtliche Seite wurde im Jahre 2008 auf internationaler (C.I.P.) Ebene für die vorgenannten 5 Sorten „Pyrodex“ und „TripleSeven“ neu geregelt und beschlossen. Damit ist künftig auch die Verwendung der von der CIP eingehend untersuchten „Substitutes“ (schwarzpulverähnliche Stoffe) mit abgedeckt. Die Verwendung der „Substitutes“ in Deutschland kann allerdings erst nach der Umsetzung in nationales, deutsches Recht erfolgen.

    Der Beschuss von Schwarzpulverwaffen erfolgt bei den Beschussämtern weiterhin ausschließlich mit Schwarzpulver. Seit dem 1. Mai 2011 stellen die deutschen Beschussämter nur noch Bescheinigungen aus, die Ladungsangaben über Schwarzpulver und auch Schwarzpulverersatz-stoffen enthalten. Es dürfen aber künftig nach Umsetzung in nationales Recht in schwarzpulverbeschossenen Waffen auch „schwarzpulverähnliche Stoffe“ wie die 5 Sorten „Pyrodex“ und „TripleSeven“ verwendet werden. Nach Umsetzung des neuen Rechtes müssen Waffen nicht mit „Pyrodex“ oder „TripleSeven“ beschossen werden.

    Nachstehend finden Sie zur Information eine „Ladetabelle für tragbare Schwarzpulverwaffen“, die als Grundlage für die Beschussprüfung bei den deutschen Beschussämtern verwendet wird.
    Eintrag in den Erlaubnisscheinen:
    Bei Abgabe von Pyrodex bzw. TripleSeven-Treibladungsmittel an den Endverbraucher ist darauf zu achten, dass der Kunde einen der folgenden Begriffe im Erlaubnisschein eingetragen hat:
    - schwarzpulverähnliche Stoffe (= offizielle Bezeichnung)
    - Schwarzpulver-Ersatzstoffe bzw. Schwarzpulver-Ersatz
    - die Begriffe „Pyrodex“ und möglichst auch „TripleSeven“.
    Diese Regelung geht aus einem neuen „Leitfaden“ für Behörden in Deutschland hervor, der sog. Sprengstoff-Verwaltungsvorschrift. Derzeit gibt es leider noch länderweit unterschiedliche Regelungen. Bitte erkundigen Sie sich deshalb bei Ihrer zuständigen Aufsichtsbehörde und weisen Sie bitte Ihre Behörde auf diese Neuerungen hin.
    Gefahrgutrecht und Lagerung:
    Gefahrgutrechtlich wurde „Pyrodex“ und auch „TripleSeven“ unter der Gefahrgutklasse 1.3 C mit UN0499, Treibstoff, fest, von der BAM in Berlin klassifiziert. Beim Transport muß UN0499 in einem separaten Gefahrgutkarton verpackt sein, darf aber im Fahrzeug zusammen mit Schwarzpulver (1.1 D), Treibladungspulver (1.3 C) und Munition (1.4 S) transportiert werden.
    Für die Lagerung (Klasse 1.3 C) gelten die gleichen günstigen Voraussetzungen wie auch für UN0161 Treibladungspulver (1.3 C). Die Verwendung von „Pyrodex“ und „TripleSeven“ erfolgt als Schwarzpulver-Ersatz und zum Laden und Wiederladen von Munition (ähnlich der Schwarzpulverpatronen), jedoch nicht als Nitropulver!

    Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, dass er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht.
    [Curt Goetz]

  • So ist es. Ich hatte seiner Zeit auch mal das Beschussamt Ulm angeschrieben.
    In Kurzform:
    Alte VL mit Beschuss vor 2011 haben nur eine Zulassung mit "echtem" SP. Ab Beschuss Mai 2011 haben die VL einen gültigen Beschuss für SP und Ersatzstoffe.
    Die Ladungen mit Ersatzstoffe werden anders bemessen. So wird das Volumen verglichen und nicht das Gewicht.
    Nun das gravierende Problem:
    Böller und Modellkanonen dürfen weiterhin nur ausschließlich mit SP geschossen werden.
    Zumindest im Bereich des DSB ist bis auf Weiteres nur SP zugelassen.
    Damit relativiert sich die Sache mit den Ersatzstoffen, weil in weiten Bereichen gar nicht zulässig. Der Schütze sollte sich zuerst informieren, ob er das überhaupt verwenden darf. Ansonsten macht der Eintrag wenig Sinn, auch wenn prinzipiell so eine zusätzliche Erlaubnis immer gut ist, zumindest wenn das nicht extra Gebühren kostet.

    Am Rande bemerkt:
    Genehmigt der SB die oben genannten Mengen? Diese Mengen sind schon erheblich oberhalb der üblich genehmigten Mengen, zumindest beim Erstantrag.
    Der Antragsteller sollte sich vergegenwärtigen bzw. ausrechnen was wirklich realistisch ist.
    Deswegen habe ich eine kleine Tabelle (als Lesezeichen) erstellt, die das Abschätzen der benötigten Menge hilft:
    https://www.pulverschein.de/Grain.pdf

    Zu beachten ist dabei, dass die Mengen in den käuflichen Pulverflaschen variieren. So haben beispielsweise die für Kurzwaffen vorgesehene Pulverflaschen von Vithakraft 500 g Füllmenge, die für Langwaffenpatronen 1 Kg, kosten aber annähernd das Gleiche. Bei Pulvern amerikanischen Ursprungs haben die Flaschen meist 454 g Inhalt.
    Wer beispielsweise eine 45'er VL Pistole schießt, kann etwa 800 Schuss mit einem Kilo SP machen. Im Wettkampf VL-Pistole werden 15 Wertungschüsse abgegeben. Runden wir das auf 20 Schuss pro Trainingsabend auf, wären das 40 Schießtermine, die man durchgängig kaum in einem Jahr schaffen wird, wahrscheinlich auch nicht in drei Jahren.
    Mit einem Kg NC schafft man etwa 3000 9x19 mm oder 45 ACP (je nach Pulversorte etwa 5 Grain). Auch hier wird man kaum 3000 Patronen innerhalb eines Jahres verschießen können.
    Sonderfälle wie IPSC mal ausgenommen, aber 100 Schuss an einem Abend im Durchschnitt sind kaum denkbar. Auch da wird ein Kilo deutlich länger als ein Jahr ausreichen.
    Bliebe aber dann noch die Möglichkeit der verschiedenen Sorten, die man benötigt, aber da muss man die Lagermengen beachten.
    Wie man es auch immer dreht, der "Normalschütze" wird das üblich genehmigte Kontingent von 10 Kg insgesamt innerhalb von 5 Jahren kaum verbrauchen.
    Daher nicht traurig sein, wenn es auf diese Größenordnung heraus läuft.
    Kanonenschützen im Originalkaliber oder der 50 BMG Schütze kann ja auf Antrag problemlos mehr bekommen und dann sind auch unbegrenzte Kontingente möglich.

    Nachtrag: Wer seinen "alten" VL mit Ersatzstoffe schießen will, kann die Waffe zum Beschussamt senden. Dann reicht eine visuelle Begutachtung für die dann eine Bescheinigung erstellt wird. Natürlich kann die Waffe auch nach aktuellen Vorgaben neu beschossen werden. Das muss nicht über einen Büchsenmacher geschehen, sondern jede Privatperson kann selbst seine Waffe einsenden. Allerdings sollte man vorher das Beschussamt anrufen, ob diese überhaupt VL beschießen können. Nicht jedes BA kann Kanonen oder Böller beschießen.

    Ich habe mal einen Handböller Kal. 15 mm beschießen lassen. Das hat 70 € gekostet.
    Vermutlich sind aber Standard VL bzw. Hinterlader deutlich günstiger. Teuer wird das bei VL über 20 mm, weil diese Geräte auf gesonderten Plätzen (Steinbruch) beschossen wird. Mir wurden mal 130 € genannt.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (3. Mai 2020 um 15:40)

  • Sind solche Mengen Pulver überhaupt lagerfähig/erlaubt?
    Ich habe irgendwie noch max. 1 Kg SP und 3 Kg NC Pulver im Hinterkopf, mein Kenntnisstand ist aber schon gut 10 Jahre alt.

  • In unbewohnten Nebenräumen 1 Kg SP oder (!) 3 Kg NC
    In unbewohnten Nebengebäuden 3 Kg SP oder 5 Kg NC.
    Ist keine Druckausgleichsfläche, wie z.B. Fenster im Raum, halbieren sich diese Mengen.

  • Sehe ich das richtig, die Ersatzstoffe werden wie Schwarzpulver geladen, da sie ein ähnliches Abbrandverhalten und Gefährlichkeit haben, aber werden wie harmloses NC-Pulver transportiert und gelagert?

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)