Neue WBK und Fragen dazu

Es gibt 35 Antworten in diesem Thema, welches 5.115 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Oktober 2020 um 21:05) ist von holztoto.

  • Hallo ich bin der Tom :D

    Ich sammle seit Jahren Blankwaffen und alte Platten.
    Seit 14 Monaten schiesse ich in einem DSB Verein.
    Würde mir wenn der Stand wieder auf hat eine Gelbe WBK zulegen.
    Sachkunde und Verbandsjahr habe ich.

    Ich wollte nur zwei Langwaffen: einen 98 und eine Flinte für Skket.

    Leider würde ich aus Zeitlichen Gründen nur 2 Mal im Jahr zum Skeet schiessen kommen.
    Weil der Verein dich weiter weg ist wo das möglich wäre als Gastschütze.

    Ich würde aber mit dem 98 jedes Wochende schiessen bei uns auf dem Stand.

    Meine Frage:

    Wie ist es mit dem Bedürfnisse aufrecht zu erhalten. Ich blicke bei dem neuen Gesetz nicht durch.
    Langt es mit der Waffengattung oder muss ich dich mit beiden Langwaffen schiessen gehen.

    Grüsse Tom

  • Ob zwei mal Training im Jahr als regelmäßiges schießen gewertet werden kann...kann ich dir leider auch nicht sagen... . Aber dein Verein/Verband.
    Falls der DSB da nicht mitspielt...kannst du ja auch mal beim BDS anfragen wie die das sehen... da dürften die Chancen auf Befürwortung bestimmt besser sein .
    Die Frage die sich mir dann stellt ist : ob es sich überhaupt lohnt (preislich) ne Flinte zu kaufen wenn die eh nur im Schrank steht und n Leihwaffe
    im Skeet Verein, für zwei mal schießen, nicht unangemessen teuer ist.. .

    (ABER, Natürlich gehört ne Flinte in jeden WBK Haushalt...das steht außer Frage :thumbup: ).

    Leave No Man Behind

  • Wenn die gelbe WBK mit Bedürfnis für einen K98 ausgestellt wird und der K98 auch eingetragen wird, sind weitere Waffen ohne Einzelbedürfnis möglich, so sie denn auf der Gelben eintragbar sind. Künftig wird ja zudem das Bedürfnis zum Fortbestand der WBK nach vereinfachtem Verfahren geprüft. Dann sind nur noch zwei Bedürfnisnachweise für jede Waffengattung Kurz und/oder Lang ja jeweils 5 Jahren nötig.
    Somit ist der angedachte Weg absolut machbar und auch zulässig.

  • https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faq…rung-liste.html

    Zitat

    Darüber hinaus sind pro Waffenkategorie in den 24 Monaten vor der Überprüfung nur noch ein Schießtermin pro Quartal oder sechs Schießtermine pro 12-Monats-Zeitraum nachzuweisen


    Am besten im zuständigen Verband nachfragen oder den Vorstandsvorsitzenden aus dem Verein. Denn die unterschreiben dir dein Bedürfnis.
    Wäre euer Schießstand, wo du die 98 schießt, überhaupt zugelassen für Flinte?

  • Um keinen neuen Thread zu starten, stelle ich meine Frage hier:

    Braucht man wirklich ne Haftpflichtversicherung, wenn man eine Wbk beantragt? So steht es zumindest bei den Papieren, davon habe ich aber nie was gehört

  • Allerdings reicht nicht die normale Haftpflicht, sondern man benötigt eine Jagdhaftpflicht.
    Aber da auch viel passieren kann, ist die auch sinnvoll.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Vielleicht ist es deswegen auch nur missverständlich in manchen Behördenvordrucken drin, weil für Jagdschein,Waffenschein undSchiesserlaubnis erforderlich (für WBK jedoch nicht)?!
    Dürfte normalerweise ja eigentlich auch kein Thema sein? Oder gibt es noch Verbände, die keine Haftpflicht für ihre Mitglieder haben und/oder das per Satzung für ihre Mitglieder vorschreiben? Davon ab, dass sowas ja wohl ohnehin die meisten Menschen haben dürften...

  • Jagdschein spezielle Jagdhaftpflicht ca. 50 €/a
    Großer Waffenschein spezielle Haftpflicht
    Schießstandbetreiber, Verein spezielle Haftpflicht, jedoch i.d.R. vom Verband abgesichert.
    Alle anderen Erlaubnisse keine Haftpflicht nötig, aber grundsätzlich sollte jeder Mensch eine Privathaftpflicht haben.

  • Seid ihr da sicher?
    Bei uns im Verein muss jeder eine Privathaftpflicht Versicherung haben und den Nachweis auch jedes Jahr vorlegen.
    Der Verein hat zwar eine Versicherung für den Stand, aber wenn man selbst aus Versehen was kaputt machen oder gar Jemanden verletzen würde, dann greift die jeweilige Versicherung des Mitglieds. Gastschützen müssen eine Tagesversicherungskarte lösen, kostet irgendwas um 3€.

  • Auf dem Schießstand ist man über die Versicherung des Verbandes versichert.

    So sind Gastschützen, welche nicht Mitglied im Verein sind (Schnupperer) bei etwaigen Vorfällen während ihres Aufenthalts auf dem Vereinsgelande versichert. Sind diese Aufenthalte terminlich geplant, sind diese Nichtmitglieder sogar auf dem Weg zum Verein und dem Heimweg versichert.

    Personlichr Haftpflicht wird benötigt, wenn zum Beispiel ein Mitglied beim. Probeschiessen die Waffe des anderen aus der Hand fällt und beschädigt wird.
    Das ist nur ein Beispiel, bitte keine Diskussion beginnen, von wegen wie kann ne Waffe aus der Hand fallen.

    Gruß Toto

  • Auf dem Schießstand ist man über die Versicherung des Verbandes versichert.

    So im Prinzip auch mein Wissensstand. Aber dennoch ist das pauschal nicht so zu beantworten. Denn klar ist, dass der Schießstandbetreiber eine Haftpflicht haben muss. M.W. hat der DSB Rahmenverträge mit der ARAG, die auch auch die Mitglieder und Gastschützen einschließt, jedoch muss sich da nicht jeder Verein anschließen, weil das extra kostet. Weiterhin ist ja fraglich welches Risiko dort abgesichert ist.
    Dennoch wäre das unüblich, wenn ein Verein von den Mitgliedern eine Privathaftpflicht verlangt. Da vermute ich mal stark, da hat jemand nicht richtig gelesen oder wirft da was durcheinander.

  • Dann ist für die Grüne schonmal alles klar, Papiere sind auch schon ausgedruckt und ausgefüllt, nur noch Abschicken..

    Falls man im Besitz der Grünen Wbk ist und evtl schon eine eigene Waffe,
    benötigt man dann für die Gelbe, nochmal ein neues Bedürfnis, wo die 12-18x Termine die nachweislich nach Disziplin geschossen worden sind?

    Beispiel: 1. Waffe Spopi auf Grün und man will ne KK-Langwaffe, aber auf Gelb zum 25m/50m schießen mit Zielfernrohr (Einzellader)

  • Bei uns im Verein wurde die Versicherung über den Beitrag mit einkassiert und an den DSB abgeführt.

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • Falls man im Besitz der Grünen Wbk ist und evtl schon eine eigene Waffe,
    benötigt man dann für die Gelbe, nochmal ein neues Bedürfnis, wo die 12-18x Termine die nachweislich nach Disziplin geschossen worden sind?

    Ich weiß nicht ob sich da in den letzten Jahren irgendwas geändert hat, aber im Normalfall braucht man wenn man die Grüne schon hat, nur das Schreiben vom Verein/Beantragung Langwaffe (gelbe WBK), den Trainingsnachweis hast du ja schon über die Grüne. Der Ablauf bei der Behörde ist dann der selbe wie bei der Grünen.