F Zeichen genormt?

Es gibt 81 Antworten in diesem Thema, welches 9.773 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. November 2023 um 19:19) ist von Langschwert.

  • Hallo zusammen, ich hab hier ein Kinderluftgewehr in der Größe z.B. Diana 22 mit einem großen (ca 8mm) F in Fünfeck Zeichen. Sieht original in die Systemhülse eingeprägt aus. Das Gewehr ist mit Mars und der Nummer 41 gemarkt. Ich denke es ist aus nem Quelle Katalog oder so. Ich hab F Zeichen schon verschieden groß gesehen, aber nur so im Bereich 3-5mm.

    Gibts da ne Normgröße? Oder ist das F vielleicht doch falsch?

    :direx: BIG BROTHER IS WATCHING US :direx:

  • Das F ist komischerweise nicht genormt, da hat wohl damals im so übergenauem bürokratischen Deutschland gepennt.

    Es gibt winzige F... und riesige, und sogar als Aufkleber! Obwohl das gab es nur bei Anschütz...

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Mars war ein Handelsnahme von... Quelle, oder war’s Neckermann? Bin mir sicher das es Quelle war, und es waren oft Gamo Gewehre, aber nicht nur. Auch Gewehre aus polnischer Produktion

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  • Falsch..
    Wenn es genormt wäre, müsste es immer gleich groß sein ;)

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  • In einer Norm werden bestimmte Eigenschaften, Form und Größe definiert. Das heißt aber nicht, dass alles zusammen definiert werden muss, um gültig zu sein. Wenn die Größe nicht definiert ist, dann ist sie wahlfrei. Offenbar ist auch nicht vorgegeben, ob diese (Beschuss-)Zeichen eingeschlagen, eingraviert, gestanzt, geätzt, gelasert oder wie auch immer angebracht sein müssen. Im Falle des F und PTB scheinen ja sogar Aufkleber zulässig zu sein, was mich ja weiterhin wundert, weil das m.M. keine dauerhafte Anbringung ist.
    Bislang ist aber üblich, dass alle Zeichen so unauffällig wie möglich sein sollen. Damit sind sie eher klein und manchmal nur mit Lupe zu entziffern.

  • Eigentlich ist der §24 WaffG eindeutig.

    Alle Kennzeichen - auch das "F" - müssen

    "mindestens auf einem wesentlichen Teil der Waffe deutlich sichtbar und dauerhaft"

    angebracht sein. Einen Aufkleber kann man eher nicht als "dauerhaft" bezeichnen.

    Aber wenn's akzeptiert wird, warum nicht. Eine Gravur kann man auch wegschleifen. Nur solide eingeschlagene Zeichen kann man wohl immer wieder sichtbar machen (zumindest in den einschlägigen Krimis).

  • In §24 ist das F aber weder genannt noch gemeint.

    Die relevante Bestimmung findet sich in Anlage 2 Abschnitt 1:

    Zitat

    Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;

    Da steht nix von dauerhaft. Wenn allerdings das F weg ist
    wird die Luftpumpe erlaubnispflichtig.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Mal nebenbei: Das CE Zeichen zb ist an sich auch geschützt (Schriftform) die Größe spielt aber keine Rolle.

    Ein Freund meines Vaters arbeitete damals bei Quelle und war für den Einkauf von Fahrrädern und Sportartikeln zuständig. Nach seinen Erzählungen kamen diese "Mars" Artikel nahezu ausschließlich aus dem Osten. Also DDR, Ungarn, Bulgarien,.... bis Türkei, weil die Herstellungskosten dort immer noch am günstigsten waren.
    Deswegen vermute ich mal, das es bei einem Mars Luftgewehr nicht viel anders sein wird.

  • In §24 ist das F aber weder genannt noch gemeint.

    Doch, in Absatz 2.

    (2) Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird, müssen eine Typenbezeichnung sowie das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen.

  • Stimmt. Aber nicht im Zusammenhang mit
    "mindestens auf einem wesentlichen Teil der
    Waffe deutlich sichtbar und dauerhaft".
    Das gilt nur für die abschließende Aufzählung
    im Absatz 1.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Da steht nix von dauerhaft.

    Was ist denn mit §9 der BeschussV?
    In der AV II ist das F gelistet und im Text des Neuner steht explizid für Prüfzeichen : dauerhaft und deutlich sichtbar. 8)

  • dauerhaft und deutlich sichtbar.

    Definiere Dauerhaft.
    Laut Internet einen langen Zeitraum überdauernd.
    Was ist ein langer Zeitraum? :D
    Im Leben eines TAC Repeat sind 12 Monate schon lange!