Dekowaffen und deren Teile

Es gibt 87 Antworten in diesem Thema, welches 12.474 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. September 2020 um 22:41) ist von gilmore.

  • Hallo liebe Freunde im Forum,

    erstmal hoffe ich es geht euch allen gut.
    Habe mich viel eingelesen mit dem neuen Waffengesetz aber ich werde aus ein paar Dingen nicht sehr schlau.

    Wie soll man es handhaben wenn man zb. Einen Teilesatz oder Teile wie einen FullAuto Lower besitzt muss ich diese anmelden bzw auf meine WBK eintragen lassen oder muss ich sie zur Vernichtung bringen? Wie lange habe ich noch dafür Zeit?

  • Naja, merkwürdig vielleicht, denn was will man mit einem Lower allein.
    Nach meinem Wissen sind Griffstücke für Langwaffen auch mit Abzugsmechanismus frei. Aber wenn es sich um ein Griffstück mit Vollautofunktion handelt, bin ich da nicht so sicher, weil Salut- und Dekowaffen aus vormals Kriegswaffen mit der letzten Waffenrechtsänderung verboten sind, bzw. werden.

    Wie auch immer. Da werter Fragesteller offenbar schon Sportschütze ist, kann er sich ja ein funktionstüchtiges, halbautomatisches AR 15 kaufen, sofern der Verband im dafür ein Bedürfnis ausstellt. Oder er hat einen Jagdschein, dann kann er das so kaufen und eintragen lassen.

  • Nach meinem Wissen sind Griffstücke für Langwaffen auch mit Abzugsmechanismus frei.

    https://www.bka.de/SharedDocs/Dow…affenteile.html
    So wie ich das interpretiere werden die Griffstücke für Selbstlader WBK pflichtig bzw. verboten. Das BKA definiert sogar den Abzug ohne Griffstück eines Selbstladers als wesentliches Teil (S.13 Abb.7).
    Wobei ich die Unterscheidung des BKA zwischen Selbstlader und nicht Selbstlader im Gesetz keinen Grund finden kann.

  • Naja, merkwürdig vielleicht, denn was will man mit einem Lower allein.
    Nach meinem Wissen sind Griffstücke für Langwaffen auch mit Abzugsmechanismus frei. Aber wenn es sich um ein Griffstück mit Vollautofunktion handelt, bin ich da nicht so sicher, weil Salut- und Dekowaffen aus vormals Kriegswaffen mit der letzten Waffenrechtsänderung verboten sind, bzw. werden.

    Wie auch immer. Da werter Fragesteller offenbar schon Sportschütze ist, kann er sich ja ein funktionstüchtiges, halbautomatisches AR 15 kaufen, sofern der Verband im dafür ein Bedürfnis ausstellt. Oder er hat einen Jagdschein, dann kann er das so kaufen und eintragen lassen.

    Ich lese da nichts dass Dekowaffen egal ob vollauto oder nicht verboten sind. Gerne kannst Du die Textstelle hier zitieren, ich habe diesbezüglich jedoch nichts gefunden in der neuen Änderung.


    Bei Salutwaffen hast Du Recht.

    Hallo liebe Freunde im Forum,

    erstmal hoffe ich es geht euch allen gut.
    Habe mich viel eingelesen mit dem neuen Waffengesetz aber ich werde aus ein paar Dingen nicht sehr schlau.

    Wie soll man es handhaben wenn man zb. Einen Teilesatz oder Teile wie einen FullAuto Lower besitzt muss ich diese anmelden bzw auf meine WBK eintragen lassen oder muss ich sie zur Vernichtung bringen? Wie lange habe ich noch dafür Zeit?

    Teilesätze, Fullauto Teile werden zu verbotenen Gegenständen ab September. Anmelden ist vielleicht höchstens für Sammler mit roter WBK möglich. Soweit ich es mitbekommen habe hast Du 1 Jahr Zeit die Teile abzugeben oder jemandem zu überlassen der eine Erlaubnis dafür besitzt oder diese zur Vernichtung zu bringen.

    Behalten oder verkaufen ist ab dem September nicht mehr erlaubt.

    "Cogito ergo sum" René Descartes

    ----------------------------------------------------

    You gotta pay to play, if you want

  • oder diese zur Vernichtung zu bringen.

    Weil mich der Staat einfach so enteignet, was ich mal für teures Geld frei gekauft hab. Zum Dank bring ich es auch noch selbst vorbei im gebeugtem Gehorsam.
    Da klopp ich es lieber selbst in die Tonne, mit der Gewissheit dass es nicht in Osteuropa irgendwo wieder auftaucht.

    freischütz

  • Weil mich der Staat einfach so enteignet, was ich mal für teures Geld frei gekauft hab. Zum Dank bring ich es auch noch selbst vorbei im gebeugtem Gehorsam.Da klopp ich es lieber selbst in die Tonne, mit der Gewissheit dass es nicht in Osteuropa irgendwo wieder auftaucht.

    Das steht Dir frei.

    "Cogito ergo sum" René Descartes

    ----------------------------------------------------

    You gotta pay to play, if you want

  • Heisst das jetzt das eime Deko AK illegal ist weil diese einen select fire Abzug besitzt, oder geht es nur um die Einzelteile?

  • Das ist ja das Komplizierte. Was er offenbar besitzt, ist keine Deko- oder Salutwaffe. Es wäre unkompliziert und wohl auch rechtlich sicher, wenn es das Griffstück einer Langwaffe wäre, welches auch als komplette Waffe erlaubt wäre. Das wäre sogar erlaubnisfrei. Es wäre auch einfach zu beurteilen, wenn es denn eine komplette Salut- oder Dekowaffe wäre.
    Aber wenn das Griffstück zu einem Vollautomaten gehört, der als Salutwaffe verboten wäre, könnte sich das ändern, insbesondere wenn es voll funktionsfähig ist.
    Wenn ich mich recht erinnere, beinhalten die neuen Anforderungen zur Deaktivierung oder Dekoumbau nun auch das Blockieren der Auslöseeinrichtung. bekanntermaßen hat sich ja die rechtliche Einstufung zu Salut und Dekowaffen geändert, die aus einer Kriegswaffe entstanden sind.

  • Wiegesagt mit Salut/Teilesätze und Einzelteile welche vollauto sind hast Du Recht. Jedoch sind komplette Dekowaffen egal ob pre 2016 oder EU Deko davon nicht betroffen.

    Bitte nicht Salut, Teilesätze und Deko in einen Topf werfen. Rechtlich gibt es da Unterschiede.

    Es lässt sich dazu nichts finden in der neuen Änderung. Das einzige was sich bei Neuerwerb oder Besitzwechsel im Bezug auf Deko ändert ist dass diese nun gemeldet werden müssen.

    "Cogito ergo sum" René Descartes

    ----------------------------------------------------

    You gotta pay to play, if you want

  • Sorry, ich hatte meinen Beitrag von vor einer Stunde wieder gelöscht, aber nun habe ich eine sichere Quelle zur Beantwortung der Frage gefunden.
    Der Lower mit vollauomatischer (Abzugs)Funktion ist ein verbotener Gegenstand!

    Nachzulesen unter:
    Wesentliche Teile im neuen Waffengesetz
    Leitfaden vom BKA (als PDF)

    Bislang waren Gehäuseunterteile von Langwaffen keine wesentlichen Teile. Da Griffstücke nicht unter das KrWaffKontrG fallen, unterliegen sowohl die Gehäuseunterteile/Griffstücke von vollautomatischen Militärwaffen (Kriegswaffen) als auch die Gehäuseunterteile von nichtmilitärischen vollautomatischen Schusswaffen dem WaffG als verbotene wesentliche Waffenteile.
    Das bedeutet, funktionsfähige vollautomatische Griffstücke von/für Gewehre Colt M16 sind verbotene wesentliche Waffenteile gem. WaffG.

    Bei dem Griffstück für AK und G3 gilt sinngemäß das Gleiche.

    Nachtrag:
    Hier ist der Link zum Saugen des PDF:
    https://www.bka.de/SharedDocs/Dow…affenteile.html

  • Eine AK hat kein Griffstück aber egal, höchstens einen Griff welcher jedoch keinen Einfluss auf die Funktion der Waffe hat. Sinngemäß sollte man aber verstehen was Du sagen willst.

    "Cogito ergo sum" René Descartes

    ----------------------------------------------------

    You gotta pay to play, if you want

  • Es lässt sich dazu nichts finden in der neuen Änderung. Das einzige was sich bei Neuerwerb oder Besitzwechsel im Bezug auf Deko ändert ist dass diese nun gemeldet werden müssen.

    Das beschlossene Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz – 3. WaffRÄndG vom 17.02.2020 lässt sich auch nur schwer lesen. Es fehlt noch die komplette Einarbeitung in das WaffG. Momentan sind alle jetzt gültigen Änderungen enthalten, jedoch fehlen noch die Änderungen, die erst im Sept. wirksam werden. Das sind u.a. auch die Regelungen zu Salut, Deko, große Magazine usw.

  • Hallo habe es abgeklärt wird alles Vernichtet will da keine ärger später.

    Wo abgeklärt. Wie bist du da vorgegangen. Zur Behörde wohl möglich. "Hätte da mal eine Fräge ? "
    Was sagt eigentlich dein Avatar aus ? Hast du WBK ? Dann müsstest du dich doch auskennen. Zur Vernichtung bringen ? Ähh hab da Waffenteile. Wo muß ich die vernichten lassen ? Den Dreck flext man durch und ab in die Schrotttonne oder meinetwegen in die Wupper. Mit WBK fragt man da nicht lange. Und schon garnicht in einem Forum wo jeder alles lesen kann. Ausser solche Fragen bezwecken einen anderen Grund.

  • Welchen Grund den ?

    Einfach mal so die Lage peilen halt. Man kennt sich ja nicht. Oder meinst du die Polizeihundertschaft darf bei uns Gesetzestreuen einfach auf den Stand und so mit schießen.
    Nur mal so in den Raum gestellt halt. Ein WBK`ler stellt nicht solche Fragen. Das dürfte man dir doch bei der Sachkunde erklärt haben wie man mit "Altlasten" und "Jugendsünden" zu verfahren hat. Oder war das per Fernkurs ? :D

    Mann Mann. Suche gerade die Beißzange. Muß meine Hosen anziehen.

  • Ich will von niemand was war nur Frage hier Jeder Dekowaffensammler muss ja jetzt Sachen abgeben.

    Ich habe nix illegales oder sonst was Dekowaffen sind ja bis September noch in Ordnung.

  • Ich will von niemand was war nur Frage hier Jeder Dekowaffensammler muss ja jetzt Sachen abgeben.

    Ich habe nix illegales oder sonst was Dekowaffen sind ja bis September noch in Ordnung.

    So sieht es aus. Theoretisch könntest Du auch die vollauto Teile noch bis zum September versuchen zu veräußern. Wäre ein bisschen schade und blöd sie einfach zu zerstören.

    NOCH kannst Du sie legal verkaufen.

    LG

    "Cogito ergo sum" René Descartes

    ----------------------------------------------------

    You gotta pay to play, if you want