12/18 bei Corona ?

Es gibt 47 Antworten in diesem Thema, welches 8.216 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Mai 2020 um 12:19) ist von Floppyk.

  • Jerzt ist es so die Vereine sind ja zu. Aber wie ist es wenn sie sagen wir Mal 2 oder 3 Monate geschlossen sind.

    Wie verhält es sich da mit der 12/18 Regel.

    Diese Frage wurde gestern in der Gruppe von Verein gefragt.

    Beispiel: Alex ist angehender Sportschütze hat Juni 2019 begonnen. Ist auch seit Juni 19 im Verein und dem Verband DSB.

    Alex hat bis heute ca. 25 Termine mit Erlaubnisspflichtigen Waffen geschossen.

    Der Stand ist jetzt aber für 3 Monate als Beispiel geschlossen.

    Muss Alex dann von vorne Anfangen weil die Pause ist ja 3 Monate.

    Kann uns hier jemand helfen wir wissen leider auch nicht weiter.

    Eigentlich könnte er im Juni seine WBK beantragen aber ich glaube wir schwierig mit so einer langen Pause.

    Schützengruss

  • Am besten fragt er mal auf seiner Behörde nach.
    Am besten schriftlich, so dass diese auch schriftlich antworten muss.
    Nur so hat man was in der Hand.

  • Warum sollte es da Probleme geben?

    Die Regelung ist entweder 12x pro Jahr bei mind. 1x pro Monat oder 18x im Jahr?

    Wo steht die Regelung, dass dazwischen keine 3-monatige Pause sein darf!?

    Mal davon abgesehen, dass auch die Verbände beim Bedürfnisantrag um jeweilige Vereinsschließungen wissen und dementsprechend bestimmt auch Rücksicht darauf nehmen werden!

    Gruß
    UCh

  • Das Problem werden viele haben, aber eine Antwort gibt es dazu sicher noch nicht. Warten wir doch erst mal ab, wie lange die Stände geschlossen bleiben müssen bzw. wie lange das Ganze überhaupt dauert.
    Betrifft mich übrigens ähnlich

  • 12/18 bleibt wie es ist, wer die Termine hat für den ist es ok, ob da nun 3 Monate Pause dazwischen liegen ist egal, müssen halt dann min. 18 Termine sein, das monatliche ist natürlich dann nicht zu schaffen, ist halt so, da wird dir dann auch keiner helfen.
    Das Problem haben eher die welche Waffen über Grundkontingent beantragen möchten, hier fehlen jetzt halt die benötigten Wettkämpfe.

  • Die Waffenbehörden haben seit 2012 die Anweisung in der WaffVwV, bei nachvollziehbarer Verhinderung (Hausbau, Schwangerschaft, Auslandsarbeit, witterungsbedingten Standschließungen) flexibel zu bewerten.

    Warum sollte das bei höherer Gewalt (ordnungsrechtlich verfügte Schließung aller Sportstätten) anders sein ?

    Zu hoffen ist, das die Verbände Bedürfnisbescheinigungen nicht mit dem Kopf im Sand handhaben. Manchmal sind diese päpstlicher als die Behörde.

    Die Behörden haben auch anderes zu tun. Hier werden momentan nicht einmal Erwerbseinträge in die gelbe WBK gemacht, da die Schnittstelle zur nach deren Meinung notwendigen Verfassungsschutzabfrage nicht existiert. Das ist egal, wenn man die WBK schon hat, wenn man aber eine neue Erlaubnis braucht, ist es Essig.

    Andreas

  • Nochmal - es heisst 12/18. Entweder 12x regelmässig, sprich jeden Monat ODER eben 18x UNREGELMÄSSIG.

    Ist also völlig egal, ob da 3 Monate Pause dazwischen sind, solange 18 Termine in den rückliegenden 12 Monate stattgefunden haben.

    Von daher gibt es da überhaupt kein Problem! Wenn er die 18 Termine schon hat, kann er im Juni seine WBK beantragen, egal ob er bis dahin gar nicht mehr schiessen geht.
    Nichts anderes steht im WaffG, schon gar nichts von irgendwelchen Pausen oder sonst was.

  • Zitat von §4.4 der WaffVwV

    Im Rahmen der Überprüfung hat die Behörde daher auch die Gründe zu berücksichtigen, aus denen der Sportschütze bei fortbestehender Mitgliedschaft nachvollziehbar gehindert war, den Schießsport auszuüben (z. B. bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland, einem vorübergehenden Aussetzen insbesondere aus beruflichen, gesundheitlichen Gründen oder familiären Gründen).

    Sollte es eine Behörde versuchen, sollte für den Betroffenen der Rechtsweg ein Spaziergang werden.

    Für einen Neuschützen, der seine Trmine noch nicht voll hat, könnte es ein Problem werden, für Schützen mit vorhandener WBK nicht. Und "Alex" hat mit seinen 25 Terminen auch kein Problem.

  • Unser Verein bzw. Schießstand ist offiziell dicht. Alle anderen in der Gegend auch. Was soll ich da machen? Auf dem häuslichen Dachboden ein paar .308 verknattern? Im Garten mit Schrot üben?

    Ich denke, dass die Behörden da Rücksicht auf das allgemeine Chaos nehmen werden. Anders geht es doch nicht.

    Jens

  • Macht euch doch nicht über solche Banalitäten Gedanken.
    Wer die Anordnung unseres Staates genau liest, wird feststellen, dass aufgrund der Schließung der Vereine, eben keine Einträge ins Schießbuch erbracht werden können, demzufolge wird in diesem Zeitraum auch kein Eintrag vom
    Verband gefordert.

    Die Fristen sind ausgesetzt.

    Auf meiner Waffenbehörde wurde mir gestern mitgeteilt, ich dürfe für drei Austragungen die 14 Tage Frist überschreiten. Es wird eh alles nur per Post eingeschickt und das kann dauern.

    Gruß Toto

  • Ich denke, dass die Behörden da Rücksicht auf das allgemeine Chaos nehmen werden. Anders geht es doch nicht.

    Hallo Jens,

    das mit dem Üben im Garten mit Slugs in 12/76 und 308 würde dir wieder so gefallen. :D
    Schade das der Gesetzgeber uns da nicht entgegen kommt. Leider. Liegt bestimmt nur an der Lautstärke. Musst dein MG nach 22:00 Uhr einpacken damit dein Nachbar schlafen kann.

    Aber hast recht. Wie Toto auch. Alles vorläufig auf Null. Heisst ausgesetzt. Bei uns auch. Selbst die JS Kurse mit den Übungen für die Flinte. Anfrage war bei mir wegen Fristenwahrung für diverse WBK Einträge. Alles aufgeschoben. Verfällt aber nicht. Wird ab Beschluß einfach bei Aufhebung ab Datum dran gehängt. JS. Flinte gekauft. Behörde zu. Was tun. 14 Tage rum. Kannst du trotzdem mit ins Revier nehmen falls es deine einzige ist. Vorab aber alles hinschicken. Sicher ist sicher. Kontrolliert aber eh niemand i.M. Haben andere Sorgen.

  • Genaus so sieht es aus.

    Ein Bekannter hat gerade viel Action mit dem Erben von etlichen WBK-Waffen, ist auch alles ganz offiziell aufgeschoben.

    Jens

    Ja liegt jetzt halt eine Flinte oder etwas kurzes der Begierde beim Händler, dann An/bezahlen und warten bis die "Luft" wieder "rein" ist. Früher hatte ich immer mal ein Objekt der Begierde für einen Schützen/Jagd Kollegen aus dem Laden mitgenommen und mit auf den Stand gebracht, damit er bis zum erteilten Bedürfnis zumindest schon mal damit "üben" konnte. Gingen ja immer nur zwei Stück im halben Jahr. Manchmal kommt dann ausgerechnet der lange gesuchte K98 in die Quere, oder wer weiß sonst was. Geht aber leider nicht mehr im voraus da alle Vereine geschlossen haben. Ab Zeitsetzung "Corona" wäre das dann nicht mehr legitim. Da hilft nur Anzahlen und warten denke ich mal. Ausser man hätte einen Voreintrag. Da kenne ich mich aber ehrlich gesagt nicht aus in der momentanen Situation.

  • Anfrage war bei mir wegen Fristenwahrung für diverse WBK Einträge. Alles aufgeschoben. Verfällt aber nicht. Wird ab Beschluß einfach bei Aufhebung ab Datum dran gehängt. JS. Flinte gekauft. Behörde zu. Was tun. 14 Tage rum. Kannst du trotzdem mit ins Revier nehmen falls es deine einzige ist. Vorab aber alles hinschicken. Sicher ist sicher. Kontrolliert aber eh niemand i.M. Haben andere Sorgen.

    Wenn du etwas auf Jagdschein erworben hast, bist du verpflichtet, diesen Kauf innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen und den Eintrag in die WBK zu beantragen.
    Das kannst du ja problemlos per Mail oder Brief tun.
    Damit bist du deiner Pflicht vollständig nachgekommen und dir kann keine Behörde einen Strick drehen.
    Wie lang die Waffenbehörde braucht, liegt eh nicht in deinen Händen
    Ich würde nur noch eine Kopie der WBK und der Erwerbsanzeige machen und mitnehmen, wenn man mit den Waffen rausgeht.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • @Esti

    Ja ist auch eine vernünftige Lösung. Gut für die Leute die jetzt gerade zwischen die "Räder" ( Corona ) gekommen sind. Hatte mit einem JJ ( Jungjäger ) ein Gespräch vor ein paar Tagen im Wald dem die Prüfung 2019 schon wegen Überfüllung ( begrenzte Anzahl an Prüfungen/Teilnehmer ) "geschoben" wurde. Hat aber dann doch noch geklappt. Konnte noch einen letzten Platz ergattern. Hausaufgaben prima gemacht. Für das nötige "Handwerkszeug" hat "Corona" anfänglich einen Strich durch die Rechnung gemacht. ( wusste ja keiner so richtig Bescheid ) Meines Wissens hat ihm der DJV das selbe empfohlen so wie du es schreibst. Zumindest konnte er sein bestelltes "Handwerkszeug" beim BüMa abholen und auch etwas raus gehen.

    Mich traf es fast einen Tag vor "Dienstschluß". Konnte noch am langen Donnerstag einen Eintrag in die WBK tätigen, und meine FS Verlängerung mit dem neuen Führerschein für den LKW mitnehmen. Firma hatte schon richtig Stress gemacht da Langholz Furnier aus dem Hochwald raus musste zur Versteigerung. Einen Tag später war schon wieder alles Makulatur also Wertlos da die Behörden beschlossen hatten das alle abgelaufenen FS ( Module, Arzt ) um 3 Monate vorerst ohne Abgabe der Papiere verlängert werden. Hatte da meinen neuen "Lappen" aber schon verlängert in der Tasche. Papiere hatte ich schon 6 Wochen vorher abgegeben. Bedürfnis für einen 223 AR15/M16 Halbautomaten ( Schmeisser ) auf die "Grüne" lag auch vor und eine Aus und Eintragung für mein Weihnachtsgeschenk Rem 700 BDL in 30-06. Termin hatte ich mir auf Anfang Februar gelegt. Als wenn ich es gerochen hätte. Ist beides im selben Haus. FS und WBK und JS. "Toll das sie hier sind." Machen wir gleich weil ab Morgen ist zu. So schnell hatte ich noch nie die Scheckkarte draussen an der Kasse. Und da wusste noch niemand was kommt.

  • @Esti

    Meines Wissens hat ihm der DJV das selbe empfohlen so wie du es schreibst. Zumindest konnte er sein bestelltes "Handwerkszeug" beim BüMa abholen und auch etwas raus gehen.

    Wenn du es nachlesen möchtest, findest du das ganze im Paragraph 13 Absatz 3 vom Waffengesetz.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Wenn du es nachlesen möchtest, findest du das ganze im Paragraph 13 Absatz 3 vom Waffengesetz.

    Kann ich mal machen. Hatte ihm nach bestandener Prüfung eine Leihwaffe überlassen vorbeugend. Wollte nicht "nackt" rausgehen. Auch irgendwo verständlich als JJ. Hat ja genug gebüffelt für seine Lizenz. Und auch einiges an Euronen hingelegt. Natürlich mit den nötigen Überlassungspapieren zum "Führen". "Leihgerät" sozusagen. Ist aber sehr ruhig draussen bei uns i. M. Zu viele Spaziergänger. Die wollen jetzt alle raus. Verständlich. Hoffe das der Zirkus vorbei ist wenn die Sauen im Körnermais ( ja den gibt es noch bei uns ) ihr Versteckspiel machen im Herbst.

  • Die Waffenbehörden haben seit 2012 die Anweisung in der WaffVwV, bei nachvollziehbarer Verhinderung (Hausbau, Schwangerschaft, Auslandsarbeit, witterungsbedingten Standschließungen) flexibel zu bewerten.

    Naja, aber es liegt im Ermessen des Sachbearbeiters.
    Beim Themenstarter geht es wohl eher um das Erstbedürfnis. Das geht ja bekanntlich zuerst zum Verband, bevor der SB den Antrag der eigentlichen WBK bekommt.

    Nochmal - es heisst 12/18. Entweder 12x regelmässig, sprich jeden Monat ODER eben 18x UNREGELMÄSSIG.

    So ist es. Aber es gibt keine eindeutige Regelung, inwieweit man das mit der Unregelmäßigkeit dehen kann. Also wären zumindest in der Theorie diese 18 Termine in 3 Wochen machbar. Ob das ein verband akzeptieren würde, würde ich mal bezweifeln. Eine gewisse Verteilung über das Jahr sollte verlangt werden, wenn auch unregelmäßig.

    Unser Verein bzw. Schießstand ist offiziell dicht. Alle anderen in der Gegend auch. Was soll ich da machen?

    Richtig. Das heißt Unmöglichkeit der Ausführung.