Umbauten nach neuem Waffengesetz

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 2.154 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. März 2020 um 13:12) ist von Sigsauer110.

  • Hallo beisammen!

    Eine Frage zum neuen Waffengesetz: Umbauten scharfer Waffen sollen nun denselben gesetzlichen Bestimmungen unterliegen wie die scharfen Waffen.

    Gilt das nun auch für die Umbauten der Webley/Enfield-Revolver, der Busch- und CDS-PPs und PPKs etc?

    Oder hat die PTB hier weiterhin Gültigkeit?

    Beste Grüße
    Perikles

  • Die PTB Umbauten sind nach meinem Kenntnisstand völlig aus und vor. Sie gelten als Neubauten und werden so auch in der PTB Liste geführt, z.B. PTB 257, Hersteller HEGE/Orion. Ich würde mir da keine Mütze machen. Völlig anders sieht die Situation bei den Salutwaffen aus. Repetiergewehre wird man anmelden können, bei ehemaligen Halb und Vollautomaten könnte es haarig werden.

  • Der Gesetzestext scheint doppeldeutig...

    Wenn dir das schon schwer erscheint, hilft dir der Blick ins Waffengesetz auch nicht viel weiter.
    Nimm den PTB-Kreis als "amtliches Siegel" hin und fertig. Ist er da ist alles schön . . . 8)

  • WBK Pflichtig.... mit Bedürfnis!

    Das heist nur noch möglich für Theater, Film etc.

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Danke.

    Also könnte man Altbestand vermutlich nicht ohne Bedürfnis eintragen? Sammlung als Bedürfnis wird vermutlich nicht gehen, auch nicht wen ich sagen wir mal mehrere Modelle vom Mosin Nagant habe.