Neues Waffengesetz: Verkündet

Es gibt 790 Antworten in diesem Thema, welches 85.688 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. August 2022 um 21:28) ist von pandur.

  • Joa hätte was.
    Ich höre jeden Samstag und Sonntagmorgen die Schrottflinten vom 4 km Luftlinie entferntem Wurfscheibenstand rüberhallen.
    Ich mag es aber denke das gibts auch Leute die den Sound nicht grade lieben. :P
    Wobei Schallgedämpfte Schrottflinten wohl eh er selten sind. Vom geschlossenem GK Stand am selbem Standort ist mir nie nen Laut aufgefallen genau wie vom 100 m entferntem KK Stand.

  • Was mich etwas wundert, was auch irgendwie völlig an mir vorbei gegangen ist.
    Habe heute eine Mail vom Händler bekommen: Neues Gesetz ist durch, Jäger dürfen jetzt ohne Voreintrag Schalldämpfer und Restlichtverstärker kaufen und benutzen.
    Schade dass das mit dem Schalldämpfer nur für Jäger gilt, könnte ich mir zur Lärmminderung im Schützenverein auch gut vorstellen.

    Jetzt passt zumindest mal die Passage im WaffG, die besagt, dass Schalldämpfer den Schusswaffen gleichgestellt sind, für die sie bestimmt sind.
    Für Sportschützen gibt es aber zwei Probleme, auch wenn ich es dir wirklich gönnen würde.
    Zum einen sind Schalldämpfer nicht wirklich tauglich für höhere Schusszahlen. Ein Heissgaser-SD erhitzt sehr schnell und du hast nach wenigen Schüssen schon Probleme mit Hitzeflimmern. Und die Hitze reduziert die Lebensdauer des SDs.
    5-10 Schuss, Abkühlpause und danach wieder 5-10 Schuss ist ganz normal.
    Eine 40er-60er Serie plus Probeschüsse würde ich meinem Schalldämpfer nicht zumuten.
    Zweitens ist der Lärmtechnische Nutzen eines Schalldämpfers auf dem Stand dahin, wenn auch nur einer nicht damit schiesst. Schon müssen alle anderen auch Gehörschutz tragen.
    Übrigens begrenzt das WaffG die Sache auf Zentralfeuerwaffen. .22lr ist nach wie vor (fast) nicht zu bekommen.

    Ach ja und die Sache mit den Restlichtverstärkern ist schon fast als Witz zu bezeichnen. Denn man darf als Jäger jetzt zwar ein Nachtsichtvorsatzgerät an seinem Gewehr montieren, aber einen dazu passenden Infrarotstrahler nicht. Das begrenzt die echte Nutzbarkeit auf sündhaft teure Röhrengeräte im Bereich von Gen 3. Digitale Geräte brauchen meist eine zusätzliche IR-Lichtquelle, um ein gutes Bild zu liefern.
    Ausserdem verbieten das Bundes- und die allermeisten Landesjagdgesetze den jagdlichen Einsatz bisher noch.
    D.h. du darfst das Teil ohne Lampe am ZF montieren und maximal damit auf dem Stand schiessen. Dort nutzen, wo es gebraucht wird, darf man ein Nachtsichtvorsatzgerät immer noch nicht.

    Joa hätte was.
    Ich höre jeden Samstag und Sonntagmorgen die Schrottflinten vom 4 km Luftlinie entferntem Wurfscheibenstand rüberhallen.
    Ich mag es aber denke das gibts auch Leute die den Sound nicht grade lieben. :P
    Wobei Schallgedämpfte Schrottflinten wohl eh er selten sind. Vom geschlossenem GK Stand am selbem Standort ist mir nie nen Laut aufgefallen genau wie vom 100 m entferntem KK Stand.

    Ich schiess ja lieber mit Schrotflinten als mit Schrottflinten. ;)
    Aber wie du schon gesagt hast, gibt es kaum SDs für Flinten. Mir ist genau ein Modell von A-Tec bekannt, und das ist nur für Vorderschaftrepetier- und Selbstladeflinten geeignet. Die auf dem Stand meistens genutzten Bockflinten lassen sich nicht dämpfen (mit auf dem Markt erhältlichen Dämpfern).
    Ganz zu schweigen davon, dass man sich mal eben ca. 25cm mehr Länge und ein knappes halbes Kilo Gewicht an die Laufmündung packt. Sowas ist für Flinten eine kleine Katastrophe.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Zum einen sind Schalldämpfer nicht wirklich tauglich für höhere Schusszahlen. Ein Heissgaser-SD erhitzt sehr schnell und du hast nach wenigen Schüssen schon Probleme mit Hitzeflimmern. Und die Hitze reduziert die Lebensdauer des SDs.
    5-10 Schuss, Abkühlpause und danach wieder 5-10 Schuss ist ganz normal.
    Eine 40er-60er Serie plus Probeschüsse würde ich meinem Schalldämpfer nicht zumuten.

    Kann ich nur teils zustimmen. Es gibt durchaus Disziplinen wo es ginge mit SD.

    BDMP ZG3 20 Schuss + Probeschüsse in 30min auf 300M sollte genug Zeit zum abkühlen sein.

    In Ländern wo erlaubt USA (PRS) & in Nordeuropa (Norwegen Finnland etc.) wo die auch so eine Art PRS Serie veranstalten nutzen einige Schalldämpfer und die hauen pro Stage bis zu 12 Schuss in unter 10 min raus.

    Selbst das US Militär im Rahmen des NGSW (Next Generation Squad Weapon) Programms sind Schalldämpfer vorgesehen, auch bei Full Auto.

    Beim USSOCOM ist die Zertifizierung schon durch Sig Sauer MG338 (.338 Norma Mag) mit SD.

  • Warum können die Sowas nicht einmal in verständlichem deutsch für den Ottonormalbürger schreiben?

    Na weil eine ganze Branche davon lebt, das zu übersetzen! Gesetze in verständlichem Deutsch zu schreiben, würde Arbeitplätze von Leuten gefährden, die sonst zu nichts zu gebrauchen sind ... ;)

  • Das klassische Victorinox hat ja keine feststellbare Klinge. Das CO2air-Victorinox allerdings schon...

    Herrlich wie kompliziert das dann ist .

    Was passiert dann eigentlich mit den Einhandmessern die verriegeln?


    Außerhalb von Zonen auch nur wie bisher wenn man einen anerkannten Zweck hat ?

    Und innerhalb als Handwerker.....auch noch erlaubt wozu es keine Waffenrechtliche erlaubnis braucht?

    Heist der mit WBK,KWS....darf nicht,der Handwerker der es für seine Arbeit braucht schon ?

    Herrlich :rolleyes:

  • Was mich etwas wundert, was auch irgendwie völlig an mir vorbei gegangen ist.
    Habe heute eine Mail vom Händler bekommen: Neues Gesetz ist durch, Jäger dürfen jetzt ohne Voreintrag Schalldämpfer und Restlichtverstärker kaufen und benutzen.
    Schade dass das mit dem Schalldämpfer nur für Jäger gilt, könnte ich mir zur Lärmminderung im Schützenverein auch gut vorstellen.

    Dann denkst du aber nicht weit mit. Stell dir mal vor der Schalldämpfer wird verpflichtend aus Lärmschutzgründen gefordert. Da sind dann auf einen Schlag 3/4 der Waffen wertlos......und so interessant sind die Teile nicht. Wir in Österreich dürfen sie als Jäger ja auch schon seit einem Jahr kaufen.....ist jetzt auch nichts besonderes, am Anfang ists halt reizvoll einen zu besitzen weils die "verbotene Frucht" ist....das legt sich aber auch.

    Das soll jetzt aber nicht heißen das man sich nicht für den legalen Erwerb dieser Teile einsetzen soll. Nur unter diesem Vorwand wird das ganz schnell zum Bumerang

    Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet wird für jene pflügen, die dies nicht getan haben.

  • Als Sportschützen brauchen wir keine Schalldämpfer, da wir auch damit keinesfalls auf den Gehörschutz verzichten können.
    Für den Jäger und insbesondere für seinen Hund sieht das ganz anders aus

  • Dann denkst du aber nicht weit mit. Stell dir mal vor der Schalldämpfer wird verpflichtend aus Lärmschutzgründen gefordert. Da sind dann auf einen Schlag 3/4 der Waffen wertlos......und so interessant sind die Teile nicht. Wir in Österreich dürfen sie als Jäger ja auch schon seit einem Jahr kaufen.....ist jetzt auch nichts besonderes, am Anfang ists halt reizvoll einen zu besitzen weils die "verbotene Frucht" ist....das legt sich aber auch.
    Das soll jetzt aber nicht heißen das man sich nicht für den legalen Erwerb dieser Teile einsetzen soll. Nur unter diesem Vorwand wird das ganz schnell zum Bumerang

    Bei der Sache mit der Verpflichtung bin ich bei dir. Das könnte zum Bumerang werden.
    Aber ich schieße seit knapp zwei Jahren mit SD auf der .308 und möchte ihn nicht mehr missen.
    Zumindest draussen auf der Jagd brauche ich keinen Gehörschutz mehr.
    "Verbotene Frucht" war mir ziemlich egal.
    Das schöne an der Neuregelung ist jetzt, dass die Ungleichbehandlung in den einzelnen Bundesländern Geschichte ist und der nervige Voreintrag wegfällt.
    Aber es bleibt halt bei Zentralfeuer, von daher für viele Sportschützen eh uninteressant.


    Kann ich nur teils zustimmen. Es gibt durchaus Disziplinen wo es ginge mit SD.

    BDMP ZG3 20 Schuss + Probeschüsse in 30min auf 300M sollte genug Zeit zum abkühlen sein.

    In Ländern wo erlaubt USA (PRS) & in Nordeuropa (Norwegen Finnland etc.) wo die auch so eine Art PRS Serie veranstalten nutzen einige Schalldämpfer und die hauen pro Stage bis zu 12 Schuss in unter 10 min raus.

    Selbst das US Militär im Rahmen des NGSW (Next Generation Squad Weapon) Programms sind Schalldämpfer vorgesehen, auch bei Full Auto.

    Beim USSOCOM ist die Zertifizierung schon durch Sig Sauer MG338 (.338 Norma Mag) mit SD.

    Ich hab noch nicht >20 Schuss am Stück mit SD gemacht aber du merkst schon nach 2-3 Schuss eine deutliche Erwärmung des Dämpfers. Bei 20+x Schuss dürftest du in der zweiten Hälfte schon mit Mirage zu kämpfen haben.
    Und mit Dämpfern für militärische Anforderungen würde ich die zivilen Modelle vielleicht nicht unbedingt vergleichen.

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    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Hat jemand eigentlich schon eine Volltextausgabe entdeckt, wo die Änderungen mit eingearbeitet sind?
    Da sitzen doch bestimmte schon einige Juristen dran - kann nur eine Frage der Zeit sein.

    Bisher gibt es vom Original ja -leider- nur die Änderungsanweisungen...

  • Welche Semi Auto Softair sollten das sein? Haben die nicht alle ein "F" drauf?
    Und wann erfährt man von offizieller Seite, wie es in der Praxis mit Salut und WBK dazu weitergeht?

    Nein, ein F-Zeichen ist bislang nur für Luft- oder Federdruckwaffen mit mehr als 0,5 Joule erforderlich. Die elektrischen Modelle ("AEG") können meist auch vollautomatisch schießen, während die Federdruck-Modelle Repetier- oder Einzelladerwaffen sind.

    Wenn das neue Gesetz nicht vor dem 1.9.2020 geändert wird, dann sind ab diesem Stichtag alle vollautomatischen Modelle verbotene Kriegswaffen und alle anderen Modelle - auch die Einzellader - WBK-pflichtig, weil sie KEIN F-Zeichen tragen.

    Aber wie gesagt, der BMI will eine solche Änderung auf den Weg bringen und vor dem 1.9.2020 in Kraft treten lassen. Keine Panik.

  • Aber ich schieße seit knapp zwei Jahren mit SD auf der .308 und möchte ihn nicht mehr missen.
    Zumindest draussen auf der Jagd brauche ich keinen Gehörschutz mehr.
    "Verbotene Frucht" war mir ziemlich egal.
    Das schöne an der Neuregelung ist jetzt, dass die Ungleichbehandlung in den einzelnen Bundesländern Geschichte ist und der nervige Voreintrag wegfällt.

    Das mit den Ungleichbehandlung stimmt nur bedingt, in einigen wenigen Bundesländern sind sie auch noch über das Jagdgesetz verboten.

  • Wenn man jetzt auf einer Großveranstaltung ein Teppichmesser dabei hat, mit einer Klinge die auf 4 cm Länge gekürzt (sprich gebrochen) ist: Ist man dann noch im legalen Bereich?

  • Das mit den Ungleichbehandlung stimmt nur bedingt, in einigen wenigen Bundesländern sind sie auch noch über das Jagdgesetz verboten.

    Das ja, aber zumindest aus waffenrechtlicher Sicht, ist man nicht mehr an das Gutdünken von Landesministerien gebunden.
    War es nicht in Niedersachsen so, dass das Landesjagdgesetz diesbezüglich geändert wurde und sich dann das Innenministerium quergestellt hat?
    So etwas kann nun nicht mehr passieren.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

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