Wie allseits bekannt hat der Bundestag und der Bundesrat das neue Waffengesetz ("drittes Änderungsgesetz") beschlossen. Eine Verkündung (Bundesgesetzblatt) wird in den nächsten Tagen erwartet.
Im Zuge der Bearbeitung des ursprünglichen Entwurfs des Bundeskabinetts durch den Ausschuss des Bundestags sind gegenüber der ursprünglichen Version einige Änderungen eingebaut worden, zum Teil aufgrund der Vorschläge des Bundesrats.
Eine dieser Änderungen betrifft das Inkrafttreten des neuen Gesetzes. Ursprünglich sollte das Gesetz am Tage nach der Verkündung in Kraft treten. Der Bundesrat hatte hier Bedenken, man meinte, sowohl der Fachhandel als auch die Verwaltungen benötigen Zeit, die Änderungen abzubilden. Insbesondere die nötigen Softwareentwicklungsarbeiten lassen sich nicht von heute auf morgen erledigen. Und so (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/158/1915875.pdf) wurde beschlossen:
„Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt …
[einsetzen: Datum des ersten Tages des siebten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] in Kraft.
Also: Sechs Monate bleibt nach der Verkündung erstmal alles beim alten.
Diese kleine Änderung ist aber teilweise nicht registriert worden. Man geht weiter davon aus, dass das Gesetz am Tage nach der Verkündung in Kraft tritt. So hat der "Verband deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V." (VdB) seine Mitglieder per email-Rundschreiben und auf der Webseite (falsch) informiert:
https://www.vdb-waffen.de/de/service/nac…orderungen.html
Das neue Gesetz tritt zwar erst mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft - so wie auch die vielen Übergangsvorschriften (§ 58) - jedoch türmen sich seit Ende des vergangenen Jahres viele Fragen rund um die Kernthemen
Dies wurde zum Teil durch den Fachhandel aufgegriffen. Was zu bedenklichen Situationen führen kann.
Vor einigen Tagen erreichte mich eine (weitere) Werbe-email der Fa. Frankonia Jagd:
Zitat von FrankoniaAlles anzeigen§ Schalldämpfer für alle Jäger – aktuelle Hinweise zum Erwerb von Schalldämpfern §
Damit ergeben sich für Jägerinnen und Jäger mit Hinblick auf den Erwerb und Besitz von Schalldämpfern grundlegende Änderungen.
Die Änderung des Gesetzes wird am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt gültig. Bis dahin gilt nach wie vor das aktuelle Waffengesetz!SCHALLDÄMPFER (§13 Absatz 9 WaffG)
Erlaubt: Kauf und Besitz von Schalldämpfern durch Inhaber eines gültigen Jagdscheins.
(also ohne Voreintrag auf grüner WBK)
Erlaubt: Führen von Schalldämpfern auf die für die Jagd zugelassenen Langwaffen für Munition mit Zentralfeuerzündung
Verboten: Führen von Schalldämpfern auf für die Jagd zugelassenen Langwaffen für Munition mit Randfeuerzündung (bspw. .22 lfB)
Erlaubt: Schalldämpfer dürfen auf der Jagd und auf dem Schießstand verwendet werden
Auch auf der Webseite des Unternehmens kann man das so nachlesen.
https://www.frankonia.de/jagd/waffen/wa…er/Artikel.html
Es scheint ganz klar: Die Fa. Frankonia plant, am Tage nach der Verkündung den Inhabern von Jahresjagdscheinen OHNE VOREINTRAG Schalldämpfer verkaufen zu wollen.
Das wäre allerdings eine Straftat, sowohl für den Verkäufer (die Fa. Frankonia) als auch den Käufer.
Deshalb mein klarer Rat: Auch wenn Frankonia für solche Produkte wirbt und die Ware entsprechend verkauft - Finger weg!
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Es steht natürlich auch die waffenrechtliche Zuverlässigkeit auf dem Spiel.
Jetzt haben die Jäger so lange auf diese Erleichterung gewartet, da machen 6 Monate auch keinen Unterschied mehr aus.