Erste Waffe Grüne WBK Sportpistole

Es gibt 32 Antworten in diesem Thema, welches 5.687 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Februar 2020 um 07:47) ist von ottokar.

  • Guten Abend und Hallo in die Runde.
    Nächsten Monat ist es soweit ich kann meine erste Kurzwaffe beantragen.

    Unser Vorstand im DSB sagt er möchte erstmal eine Sportpistole genehmigen als Erstwaffe.

    Meine Frage ist bekomme ich eine der Folgenden Kurzwaffen als Sportpistole in .22 durch statt eine GSP oder Hämmerli. Oder gehen diese nur als Gebrauchspistole durch.

    GSG 1911 .22

    Walther P22 Target

    SIG Sauer Mosquito

    Ich schiessen gerne KK und ich weiss auch unser Verein übertreibt es mit dieser Vorschrift.

    Deshalb wende ich mich an euch.

  • Da du ja "nur" eine halbautomatische Pistole Kaliber .22lfb beantragst, kann man sich mit der Genehmigung hinterher eben auch eine halbautomatische Pistole Kaliber .22 kaufen.
    Diese sollte dann für den gedachten Sport auch geeignet sein, heißt, die vorgeschriebenen Maße müssen/sollten schon stimmen.
    So lange die 3 von dir genannten Pistolen innerhalb dieser Maße liegen, sollte es kein Problem sein.

  • Mal die von dir oben genannten Waffen in der Hand gehabt? Was die Griff gestaltung angeht bist du ziemlich ausgebremst.

    Ich würde dir wirklich empfehlen, eine reinrassige Sportpistole zu kaufen. Da kannst du dir einen Formgriff kaufen, und auf deine Hand individualisieren. Dadurch hast mehr Spaß und bessere ergebnisse

  • Du beantragst das Bedürfnis beim DSB bzw. dem Dir zuständigen untergeordnete Verband für Sportpistole Kaliber .22, für Disziplin 2.40 Sportpistole, gemäß der Sportordnung für Teilnahme an Vereins- und weiterführende Meisterschaften.
    Das Bedürfniss wir Dir vom Verband bestätigt und Du kannst die Grüne WBK beantragen.
    Wenn Du diese dann abholst, bekommst Du einen Voreintrag für "Pistole .22"
    Die Verwaltungsvorschriften sehen keinerlei Spezifiziert g über die Waffe und das Kaliber hinaus vor.
    Du bist damit also nicht gebunden an eine Sportpistole
    Sportpistole ist nur für den Verband relevant, da der ja nur genehmigen kann, was er an Disziplinen anbietet.

    Ich hab eine Walther P22QR mit Bedürfnissantrag auf Disziplin 2.60 Standartpistole.
    Das ist aber die letzte Waffe über den DSB, die nächsten gehen über den BDS oder FSD, ist billiger bei den Bearbeitungsgebühren.

    Gruß Toto

  • Solange du die Disziplin damit schiessen kannst, für die du dein Bedürfnis bekommen hast, kannst du dir jede Waffe in .22lr kaufen.
    Nur wenn du eine Waffe kaufst, die nicht der Sportordnung entspricht, erwirbst du am Bedürfnis vorbei. Das dürfte früher oder später für Probleme sorgen.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Wenn man im Verein 1 DSB schon seit 1 Jahr Mitglied ist, und seine WBK (grün mit KK für 2.40) hat, Kann man sich im Verein 2 BDS anmelden für eine GK Waffe, und muss nochmal 1 Jahr warten, dass der Verein 2 das Bedürfnis ausstellt?

    Oder geht das über Verein 1 Beispielsweise? Wenn dort aber kein GK geschossen werden kann

  • Auf grüne WBK musst du das Bedürfnis für jede Waffe einzeln nachweisen.
    Über den Erstverein ein verbandsfremdes Bedürfnis ausstellen lassen geht ja daher nicht.
    Wie dein zweiter Verein die Zeit beim ersten anerkennt, weiss ich nicht.

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  • Unser Vorstand im DSB sagt er möchte erstmal eine Sportpistole genehmigen als Erstwaffe.

    Interessant wäre, was Dein Vorstand damit meint.

    1. Könntest Du überhaupt eine Pistole in einem größeren Kailber als .22lr genehmigt bekommen? Soll heissen, bist Du älter als 21/25 Jahre? Du musst die Frage nicht hier beantworten, aber stelle Dir selbst die Frage ob der Verein gar kein anderes Bedürfnis gegenüber dem Verband bestätigen kann.

    2. Zielt der Verein tatsächlich auf einen äußeren, optischen Unterschied bzw. die Magazingröße ab, so wie ich es aus Deiner Frage herauslese?
    Das kann der Verein ja gar nicht beeinflussen. Der vom Amt vorgenommene Voreintrag in der WBK würde auf "Selbstladepistole .22 lr." oder wenn es Dir Freude bereitet "Revolver .22 l.r." lauten.
    Wenn Du Dir wie hier bereits geschildert wurde dann statt einer Hämmerli 208S eine von Dir favorisierte Walther P22 Target nimmst, ist das Deine freie Entscheidung - ob Du damit beim einhändigen Anschlag bei DSB-Sportpistole konkurrenzfähig bist, steht auf einem anderen Blatt. Wenn Du in manchen DSB-Landesverbänden in den Altersklassen schießt ist aber auch beidhändiger Anschlag möglich, da wäre so eine Waffe schon ein wenig brauchbarer, aber die Abzüge sind dann meist der limitierende Faktor.
    Die Pistole muss schließlich jedoch nur dem bescheinigten Bedürfnis entsprechen, also z.B. für die DSB-Disziplin 2.40 in den Maßkasten passen, eine offene Visierung und die Visierlänge von maximal 22cm besitzen, die Mindestlauflänge von 10cm beim DSB erfüllen und beim Waffengewicht unterhalb und beim Abzugsgewicht oberhalb der geforderten Werte liegen. Die Maßgabe für Dich beim Waffenkauf muss also immer sein, ob Du die beantragte Disziplin also auch mit der Waffe schießen darfst. aber das wurde hier ja bereits wiederholt erläutert.

    3. Könntest Du seitens des Gesetzes das Bedürfnis für eine großkalibrige Waffe bescheinigt bekommen, aber der Verein will dass Du klein anfängst, und legt es vielleicht gar nicht so sehr darauf an, dass Du nur "olympische" Sportpistolen erwirbst (was er wie gesagt anhand der Bedürfnisbestätigung für eine Sportpistole gar nicht steuern kann), sondern will Dir ersteinmal nur Kleinkaliber zugestehen? So etwas gibt es und ist besonders bitter, wenn man davon erst nach einem Jahr sportlicher Betätigung erfährt.
    Deshalb ist es ja so wichtig, gleich am Anfang anzusprechen wo man in welchem Zeitraum hin möchte und ob das mit dem Verein bzw. Verband möglich ist. Die Verbände sind da oft klarer als die Vereine, die manchmal (meiner Erfahrung nach zum Glück eher selten) sehr krude Vorgaben entwickeln und sehr viel restriktiver sind als Verbände und Ämter. Manchmal spinnen aber auch die Verbände und manchmal die Ämter.
    Das wichtigste ist aber, dass Dein Verein zu Dir und Deinen Vorstellungen passt. Tut er das nicht, wiegt das auch der schönste Schießstand nur schwerlich auf.

    2 Mal editiert, zuletzt von More (22. Januar 2020 um 00:27)

  • Auf grüne WBK musst du das Bedürfnis für jede Waffe einzeln nachweisen.
    Über den Erstverein ein verbandsfremdes Bedürfnis ausstellen lassen geht ja daher nicht.
    Wie dein zweiter Verein die Zeit beim ersten anerkennt, weiss ich nicht.

    Vielleicht verstehe ich es auch falsch, aber es wird oft Verein und Verband durcheinander gewürfelt.
    Ein Verein der dem DSB (Verband) angehört, kann alle zugehörigen Waffen die laut Verbandsregeln in deren Disziplinen drin stehen auch befürworten.
    So sollte ein Verein der dem DSB angehört, auch dem Erwerb eine GK Waffe zustimmen, soweit die zugehörige Disziplin auch im Verein geschossen werden kann.
    Ich kenne Einige die mit GK angefangen haben. Wahrscheinlich ist das wieder so eine eigene Regelung des Vorstands dieses einzelnen Vereins.
    Auch wenn der Besitz einer KK-Pistole/Revolver als günstige Übungswaffe (Munitionskosten) für GK sicherlich sinnvoll ist, ist das kein muss.

  • Vielleicht verstehe ich es auch falsch, aber es wird oft Verein und Verband durcheinander gewürfelt.Ein Verein der dem DSB (Verband) angehört, kann alle zugehörigen Waffen die laut Verbandsregeln in deren Disziplinen drin stehen auch befürworten.
    So sollte ein Verein der dem DSB angehört, auch dem Erwerb eine GK Waffe zustimmen, soweit die zugehörige Disziplin auch im Verein geschossen werden kann.

    Ich bezog mich auf die Frage von kevin231o, ob man bei vorhandener WBK über DSB-Vereinsmitgliedschaft sich einfach zusätzlich bei einem BDS-Verein anmelden und eine GK-Waffen ohne 1jährige Wartezeit bekommt.
    Also zwei Vereine, zwei Verbände und auch zwei Sportordnungen mit unterschiedlichen Disziplinen.

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  • Der Verein trägt die Disziplin und das dazugehörige Kaliber ein. Der Verein ist berechtigt dazu sofern er einem anerkannten Dachverband angehört. DP Dienstpistole Cal. 9mm Para. Fertig. Da kannst du dann alles kaufen was unter diese Disziplin bzw. das Kaliber fällt. Sogar eine 08. Revolver nimmt man z.b Kaliber 357 Magnum weil es Kaliber 38 Spezial mit einschließt. Bei der Flinte wählt man 12/76. Damit ist 12/70 -76 sprich Magnum/Express Slugs gleich mit abgedeckt. Dienstgewehr gehrt vom K98 bis zum Jagdgewehr oder Varmint. Immer Disziplin und Kaliber. Ausführung der Waffe ist egal. Halbautomaten auch immer Disziplin und Kaliber. Dann hast du ja noch ein Grundbedürfnis. Das waren bei mir schon mal 5 Lang und 2 Kurzwaffen. bei den "langen" durften 2 Halbautomaten dabei sein. Alles was darüber ging war auf Extraanfrage. Bei Lang konnte man dann auf die Gelbe die eigentlich mit 10 Einträgen den Einzelladern egal welches Kaliber vorbehalten war ausweichen. Da man aber schon Grün hatte war der Einzellader vom Tisch und man konnte alle 10 Stück als Mehrlader kaufen. Mit Grün war auch der Munitionserwerbsschein vom Tisch. Immer was an Kalibern eingetragen war in unbegrenzter menge. ( Surplus ) Dann war noch mein Jagdschein und die Pistole und das Gewehr meiner Frau. Die brauchte zu der Zeit ihren eigenen Schrank dafür. Falle bestimmt schon wieder unter den Altbesitz bzw. einer anderen Durchführungsverordnung. Ich muß es aber ehrlich sagen. Wir haben in RLP keinerlei Probleme mit GK. Da wird es schon schwieriger einen LG Stand zu finden.

  • Na da hat sich aber einiges geändert.


    Ich glaube es liegt mehr an den Durchführungsverordnungen der einzelnen Behörden. Und am Augenmerk der "Fachlich" involvierten" Personen. Man spricht ja nach "§ im Zuge des ! "

    Dazu gebe ich dir mal ein kleines Beispiel.
    Zwei Langwaffen als Eintrag pro halbes Jahr. Jetzt hatte mein Büchsenmacher vor einigen Jahren einige sehr schöne Ordonannzgewehre im Zustand 1 + im Regal stehen. Ein Argentinier, ein Brasilianer, ein Chilene und einen erlesenen Portugiesen. Die Gewehre waren nicht sehr teuer. Original Kaufbelege sind noch da und kann ich einstellen. Der Argentinier ist ja bekanntlich ein DWM Loewe Berlin. Das Beste vom besten.

    Ich habe alle genommen, und zurück stellen lassen in den Tresor. Ich hatte zu dem Zeitpunkt einen K98 und eine 700 er Remington mit der passenden Disziplin zum eintragen. Dabei habe ich beiläufig bei der Ordnungsbehörde erwähnt das wir uns nach den 6 Monaten eh wieder sehen da ich noch weitere Einträge habe. Die freundliche Dame meinte nur ob ich die Waffen schon gekauft hätte, und die Nummer hätte. Natürlich ja. Ihr Vorschlag war geich min. zwei weitere Waffen gleich mit einzutragen. Da müsse ich nicht gleich wieder kommen. Also 4 Waffen statt 2 in 6 Monaten. Das wurde dann auch so gemacht. Dabei wurde mir erklärt das ich falls die Ordonannzgewehre auf die Gelbe Schützen WBK gehen nicht als Einzellader aptiert werden müssen, da ich schon im Besitz der Grünen WBK für Mehrlader bin. Es ist immer das entsprechende Augenmerk aller beteiligten Personen wichtig.

    Ich bezog mich auf die Frage von kevin231o, ob man bei vorhandener WBK über DSB-Vereinsmitgliedschaft sich einfach zusätzlich bei einem BDS-Verein anmelden und eine GK-Waffen ohne 1jährige Wartezeit bekommt.Also zwei Vereine, zwei Verbände und auch zwei Sportordnungen mit unterschiedlichen Disziplinen.

    Ohne das ich jetzt einen/den betreffenden Verein kenne: Nein !

    Es gibt nur einen Verein. Nämlich den passenden und richtigen Verein. DSB ist ein Dachverband. Dem gehöre ich auch an. Wichtiger ist aber das der Verein dem richtigen Verband angehört und die entsprechenden Disziplinen auch anbietet. "Wer E-Gitarre spielen und lernen möchte, muß doch nicht mit der Ukulele beginnen ".

    Wartezeit falls sich nichts geändert hat müssten 6 Monate sein. Dann brauche ich durch mein regelmässiges erscheinen im Verein zumindest einmal 2 grüne Bescheinigungen für mein Grundbedürfnis. Einmal Lang und einmal Kurz. Dazu wähle ich den passenden verein aus. Nämlich dort wo es auf den Stand auch laut "kracht". In der passenden Disziplin mit der ich über wird mir dann z.B die Disziplin XY z.B 9mm Para oder 357 Mag. als "Kurz und 308 Win als "Land" als Ziel meiner Bemühungen bescheinigt. Ist eine WBK schon vorhanden, dann kann ich einfach in einen betreffenden Verein wechseln der mir meine angedachten und bevorzugten Disziplinen zur Verfügung stellt. Hat mein angestammter "Erstverein" nur eine 100 Meter Bahn aber ich will mit 308 Varmint auf 200 Meter raus, dann muß ich mir den passenden 200 Meter Stand/Verein aufsuchen. Aber wenn ich mit meinem Verein Nummer 1 zufrieden bin, dann brauche ich in Verein Nummer 2 wegen den 200 Metern nicht extra Mitglied werden. Dann schieße ich dort mit meiner Waffe gegen ein kleines Endgeld/Gebühr als Gast. Macht eigentlich jeder so. Falls der betreffende 200 Meter Verein wie so oft auch schon um Mitglieder kämpft, dann kann man natürlich auch dort noch zusätzlich Mitglied werden.

    Gruß
    Michael
    PS. Hoffe ich habe nichts übersehen. Bitte berichtigen oder zitieren. Und jetzt verdrücke ich mich wieder in die LG Abteilung. Deshalb bin ich ja hier. ;)

  • Bitte berichtigen oder zitieren.

    Dein Kenntnisstand zum Grundbedürfnis und Zuordnung auf die grüne/gelbe ist nicht auf dem aktuellen Stand.

    Stand jetzt: Grundbedürfnis betrifft nur halbautomatische Lang- und Kurzwaffen. Grundbedürfnis 2x Semi-Auto Kurz + 3x Semi-Auto Lang, wobei Vorderschaftrepetierflinten den Halbautomaten gleich gestellt sind.

    Demnächst kommt noch hinzu, dass die gelbe auf 10 Waffen limitiert sein wird :cursing:

    Thema Zuordnung: Auf die gelbe gehen nicht nur Einzellader Lang- und Kurzwaffen, sondern auch Repetierlangwaffen. Ausnahmen sind hier wieder Repetierflinten, Vorderschaftrepetierflinten gehen auf grün, bei anderen Repetierflinten ist es unterschiedlich. Flinten mit Zylinderverschluss sind OK, bei Revolverflinten sollten sich die Ämter dem Vernehmen nach gegen Eintrag sperren. Und zu guter Letzt: Eine Büchse im Kaliber 12/76 wird wie eine Flinte behandelt.

    @kevin231o
    Wann der BDS ein Bedürfnis ausstellt hängt vom Landesverband ab. 3-6 Monate Mitgliedschaft sind üblich, wobei du dem BDS dann deine 12/18 Termine im letzten Jahr vom DSB per Schießbuch nachweisen musst.
    Die Art der Waffe spielt auch keine Rolle, obwohl du im letzten Jahr nur .22 l.r. geschossen hast. Geeignete Stände werden sich in deiner Umgebung ja finden, und passende Disziplinen gibt es genug. Abgesehen von Büchsflinte oder einem Drilling gibt es nicht viel, was du nicht kriegst.

  • Spar Dir das Geld!
    Zu alt, keine Ladepatronen mehr erhältlich ,steht im Angebotstext.

    Wenn du unbedingt eine 22er haben möchtest, die nicht nach einer Sportpistole ausschaut , dann hol die eine wo es noch Teile gibt sollte mal notwendig sein.

    Ich hab eine Walther P22Qr, die kann ich auch mit einer Hand schießen trotz meiner großen Hände.
    Abzug ist ab Werk nicht zu verstellen, aber mit etwas Geschick geht das auch.
    Allerdings bis auf den Lauf und Schlitten aus Polymer.
    leicht und macht richtig Spaß, ich schieße die mit Red Dot.

    Gruß Toto

  • Laut DSB Sportordnung brauchst du:
    Maximalmaße: 300x150x50mm
    Abzugsgewicht: mindestens 1000g
    Gewicht: max. 1400g
    Lauflänge: max. 153mm
    Visierlinienlänge: max. 220mm
    Kein Kompensator oder Mündungsbremse.
    Plus noch ein paar Maßdetails beim Formgriff, den die Pistole ja nicht hat.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

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  • Formgriff ist NICHT vorgeschrieben.

    Abzuggewicht: 4900 g (DA), 1800 g (SA)
    Visierlänge: 180 mm
    Lauflänge: 5“, 127 mm
    Maße (LxBxH): 199x114x28 mm
    Gewicht: 580 g
    Kompensator kann man abbauen.

    Somit ist sie regelkonform.

    Einmal editiert, zuletzt von holztoto (29. Januar 2020 um 09:45)

  • Hab ich auch nicht geschrieben. Aber wenn er verbaut ist, müssen gewisse Maße eingehalten werden.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

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