Wieso gibt es eigentlich keine Schreckschuss-Schrotflinte in Kal 12 Alarm?

Es gibt 43 Antworten in diesem Thema, welches 11.995 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Mai 2021 um 15:07) ist von ADDERLY.

  • Ich meine, das Kaliber würde ja perfekt zu einer Schrotflinte passen...
    Ich hätte mir vorgestellt, irgendwer hätte die Chance ergriffen und so eine Schreckschuss konstruiert, aber niemand ist bisher auf die Idee gekommen. Woran liegt das? Ist der Gasdruck der Patrone zu hoch, oder die Munition zu selten oder ist das einfach nicht erlaubt?

    Vielleicht hat jemand hier ja Antworten, der sich damit auskennt...

    If your only tool is a hammer, every problem looks like a nail

  • Die Alarm Patronen sind garnicht Freiverkäuflich und bedarfen einer Erwerbsberechtigung.

    Also es ist Schlichtweg nicht erlaubt.

    :ptb: Gruß *SSW-Fan* :ptb:

    Einmal editiert, zuletzt von *SSW-Fan* (12. Januar 2020 um 10:02)

  • Der maximale Kartuschendurchmesser von frei verkäuflicher Munition und Waffen darf 12mm nicht übersteigen. Was darüber ist ist EWB pflichtig.

  • Die Alarm Patronen sind garnicht Freiverkäuflich und bedarfen einer Erwerbsberechtigung.

    Also es ist Schlichtweg nicht erlaubt.

    Das ist so nicht richtig, die Patronen sind frei verkäuflich, es gibt lediglich einige mittlerweile sogar sehr viele) Händler die sie nicht mehr frei verkaufen, da manche Leute sie zur Schwarzpulvergewinnung bennutzt haben.

  • Wir mussten schon immer (die letzten 10Jahre) egal in welchem Shop eine Erwerbsberechtigung vorzeigen.

    Also ging ich davon aus... :) Da bringt ja dann auch eine theoretische Freiverkäuflichkeit nix :D

    :ptb: Gruß *SSW-Fan* :ptb:

  • Der einfachste Weg an Sp zu kommen ist ja wohl 1x im Jahr bekannt. Viel günstiger und einfacher.

    Aber das soll ja nicht Thema sein. Sonst wird das tatsächlich noch verboten.

    Daher finde ich das Argument ziehmlich doof das deswegen Alarm Patronen nur gegen Ewb verkauft werden

    :ptb: Gruß *SSW-Fan* :ptb:

  • Zitat von Jailbird25

    Der maximale Kartuschendurchmesser von frei verkäuflicher Munition und Waffen darf 12mm nicht übersteigen. Was darüber ist ist EWB pflichtig.

    Bist Du sicher? Ich habe letztes Jahr bei Zink Feuerwerkspatronen im Kaliber 12/70 gekauft - erwerbsscheinfrei ab 18.

  • Der einfachste Weg an Sp zu kommen ist ja wohl 1x im Jahr bekannt. Viel günstiger und einfacher.

    Das Pulver in Feuerwerk ist phlegmatisiert und taugt
    nicht für andere Zwecke.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Bist Du sicher? Ich habe letztes Jahr bei Zink Feuerwerkspatronen im Kaliber 12/70 gekauft - erwerbsscheinfrei ab 18.

    Das ist sogar genau so im Waffg. geregelt.
    Die Leuchtsternpatronen Kal. 12 enthalten keine SP oder NC Ladung. Dort wird nur mittels Zündhütchen der Stern gen Himmel befeuert. Sicher ist es Quatsch diese Patrone als frei erwerbaren Artikel zu machen. Denn.. Es fehlt dazu die Flinte um diese Munition verschiessen zu können. Und jeder der eine 12er Flinte hat, würde glaub nie diese Munition damit verschiesen. Das macht dir nur die Flinte zur Sau. Ausserdem, eh verboten mit Flinte zu Silvester schießen.

  • Die Frage hatte ich vor Jahren schon einmal gestellt.
    Damals war wohl irgendeine Rechtsvorschrift der Grund die SSWs im cal.12 entgegen stand.
    Die Thematik mit den cal.12 Alarmpatronen habe ich nie verstanden.
    De facto gab es zumindest bis vor einigen Jahren als ich mich mit dem Thema zum letzten mal befasst hatte keine Änderung im WaffG., die deren Status als frei erwerbbar geändert hätte.
    Wohl gibt es aber eine Vereinbarung des VDB, das diese nur noch gegen EWB abgegeben werden, woran sich auch fast jeder zu halten scheint.
    Alles in allem scheint das Thema wieder so ein Fall zu sein bei dem ein Verband sich in vorauseilendem Gehorsam übt.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Danke für die vielen Antworten auf meine Frage! Gut, jetzt weiß ich, dass es an der nicht so freien Verkäuflichkeit der Munition liegt. Trotzdem stellt sich mir noch die Frage, warum kein Hersteller sich mal an was lauteres als 9mm PAK wagt, also vielleicht so eine Art 9mm PAK lang, (ohne Flaschenhals), womit sich dann auch ein Markt für richtige Schreckschuss-Gewehre auftun würde. Ist da die Nachfrage einfach zu gering und die Mühe zu groß, eine neue Kartusche zu entwickeln, die umbausicher ist, oder wie seht ihr das?

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  • Das Problem wird sein, sobald du einen Lauf mit Patronenlager anfertigst hast du einen scharfen Lauf....

    Nun kann der geneigte Leser natürlich sagen, aber man kann den Lauf abdichten, nimmt man nun ein Gewehr sägt den Lauf vor dem Patronenlager ab und zieht eine neue Hülse drüber die man bei dengelt ist schnell ein scharfes Gewehr hergestellt.

    Man müsste also eine Patrone finden, die nicht durch eine bereits existierende Hülse, Patrone abgedeckt wird (zwischen .22lfb und Kal. 12 liegen ca 50.000 bekannte Patronen) - sollte man diese finden / erfinden.

    Dann muss man ein Gewehr bauen dessen System keiner heutigen Patrone als Abschussvorrichtigung dienen kann, es müsste - im Sinne des PTB - also schon bei dem Druck einer .22lfb aufgeben... dann hat man bei einer so schwachen Patrone aber keinen Knall mehr am Laufende (der dicht sein muss wie die sau)

    desweiteren hat die Vergangenheit gezeigt, dass die Preise recht hoch sind und die Nachfrage sehr verhalten.

    Ich habe irgendwann mal Gerüchte gehört, dass Röhm mal einen K98 als Schreckschuss angeboten hatte, habe aber noch nie einen gesehen.

  • Es lag nicht an der Alarm-Munition Kal.12 oder 16!
    Die konnte man vor 15-20 Jahren noch ohne Probleme kaufen (rein rechtlich betrachtet heute ja auch noch), trotzdem gab es keine Alarmflinten in dem Kaliber.

    Woran es aber heute liegen könnte:
    Es gibt inzwischen extrem kurze Schrotpatronen (Mini Shells), die könnten in Lager für Alarmpatronen durchaus hineinpassen.
    Und was darf bei Schreckschusskalibern niemals möglich sein?
    Richtig, dass irgendwelche scharfen Patronen reinpassen (wie locker auch immer) und gezündet werden können!

    Deswegen sind auch 8mmKnall und .35Knall nicht mehr neu erlaubt, da passen 6,35BR und 7,62Br vor der Länge her zu genau rein und ihr Durchmesser hält sie ausreichend mittig, um tatsächlich zu zünden.


    Sautumbauten in Alarmkalibern wären vor der Entwicklung der Minishells im Grunde möglich gewesen, vermutlich hat man es aber dennoch nicht gemacht, denn zu der Zeit waren Einsteckläufe noch frei, eine radikale Kürzung des gesperrten Schrotlaufs hätte so zu einer scharfen Waffe geführt.
    Ich meine allerdings, diese trotzdem in Waffenzeitschriften der 70er/80er sogar mal in Angeboten gesehen zu haben, scheinen aber entweder nie auf den Markt gekommen zu sein oder wenn, dann nur kurz.


    Stefan

  • Nein hat es nie gegeben. Schon damals galten die maximal 12mm Durchmesser für Kartuschenlager in Waffen. Was drüber ist, ist und war WBK pflichtig. Deswegen ist bei 45 knall auch Schluss im erwerbsfreien Sektor.

  • Die gab es. Habe vor einigen Jahren selber eine in der Hand gehabt, Kaliber 16. In beide Läufe passten Alarmpatronen, kurz danach Richtung Mündung waren die Lager massiv verbolzt. Auf der Waffe selber stand das Wort Brescia, in der Nähe der eingeschweissten Bolzen war eine zweistellige BKA Nummer und ein Deutsch klingender Nachname eingeschlagen. Hat einen Höllenlärm gemacht, zumal beide Läufe vorne jeweils 5 oder 6 Bohrungen in horizontaler Achse hatten. Die hat richtig geflakt...der damalige Besitzer wollte mir die partout nicht verkaufen. Mittlerweile bzw. aufgrund der neuen Rechtslage sowieso uninteressant bis problematisch...

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)