geerbt und was mache ich damit ?

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 2.740 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Dezember 2019 um 18:03) ist von Seestern.

  • Ich habe nun geerbt und weiß nicht wohin. Für die Wand zu groß und für die Wohnungseinrichtung unpassend. Wie nun weiter, könnt ihr mir Tipps geben ?

    2 Mal editiert, zuletzt von Sgt_Elias (22. Dezember 2019 um 15:30)

  • Lieber morus.
    Kommt darauf an was es ist. Seit 2008 ist das Erbe aus dem "bedürfnisfreien Waffenbesitz" raus. Wenn es registriert Waffen sind, wird die Polizei sich eh noch melden. Alles was WBK pflichtig ist, musst Du zertifiziert blockieren lassen -sofern Du selber nicht schon ein waffenrechtliches Bedürfnis hast.. Alternativ kannst Du es verkaufen, jedoch nur an berechtigte Personen.

    Also:

    • Klären um was es geht (freier Besitz oder WBK-pflichtig).
    • Egun, Jäger im Bekanntenkreis oder Waffenverwerter.

    Auf keinen Fall einfach unter den Arm klemmen und zur Polizei bringen. Außerhalb Deiner 4 Wände nur im verschlossenen Futteral oder Waffenkoffer. Und wenn zur Polizei, vorher Anruf bei den entsprechenden Sachbearbeitern.

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

    4 Mal editiert, zuletzt von BMP I (22. Dezember 2019 um 21:20)

  • Seit 2008 ist das Erbe aus dem "bedürfnisfreien Waffenbesitz" raus.

    Bitte genauer.

    Warum sollte man Waffen bei Behörden abgeben?
    Die werden fast sicher vernichtet weil die die Waffen nicht mehr verkaufen.
    Einfach mal bei einem Büchsenmacher fragen was der sagt.
    Oder egun.
    Kenne einen Büchenmacher der verkauft im Kundenauftrag über egun gegen Gebühr.

    Wenn das Erbe nicht innerhalb von 30 Tagen bei der Waffenbehörde angegeben wird
    kann man sie nicht mehr für "bedürfnisfreien" Eigenbesitz erben. Soweit ich mich erinnere.
    Aber BMP I schreibt ja oben, das geht seit 2008 sowieso nicht mehr.

  • Lieber Büroklammer.

    Aber BMP I schreibt ja oben, das geht seit 2008 sowieso nicht mehr.

    Natürlich darfst Du sie weiter erben und auch besitzen aber erst, nachdem die sog. Erbblockierung stattgefunden hat. In einem Verfahren wird der Lauf von einem Büchsenmacher zertifiziert blockiert, die Waffe somit unbrauchbar gemacht. Das ganze ist natürlich mit Kosten verbunden, laut Infoschreiben der Polizei bis zu 250 €.

    Sollte es für speziell Deine Waffe keine Blockierung geben, musst Du das nachholen sobald es eine gibt.

    Um es noch einmal klar zu stellen, ich gehe beim Beispiel davon aus:

    • Waffe ist besitzkartenpflichtig und Erbe hat keine und auch kein "waffenrechtliches Bedürfnis".

    In diesem Fall bleibt nur:

    • Blockieren lassen.
    • Verkaufen oder weitergeben an berechtigte Personen.
    • Bei entsprechender Behörde - bei mir Kreispolizeibehörde - Termin vereinbaren, abgeben und letztendlich Vernichtung.

    Wenn es sich natürlich beim Erbe um freie Waffen handelt ( :F: , ohne :F: vor 1970, ehemalig DDR usw.), ist es kein Problem sofern man 18 Jahre alt ist. Behalten, verkaufen oder weiter geben an berechtigte, d.h. über 18 Jahre.

    Für die Wand zu groß und für die Wohnungseinrichtung unpassend.

    Kann man auch alles machen. Verantwortungsvoll ist dann jedoch sie auf jeden Fall gegen unberechtigten Zugriff zu sichern.

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • 4mm ist bedürfnisfrei und wird auch nicht blockiert.
    Geh mit dem Erbschein zur Behörde und lass dir ne grüne WBK ausstellen und fertig.
    Ansonsten verkaufen an Jemanden der ne grüne WBK mit Voreintrag hat.

  • Für 4mm brauchste auch keinen Voreintrag.
    Hab meinen 4mm Revolver letztes Jahr einfach beim Händler mitgenommen und ohne Probleme auf der Behörde einfach eintragen lassen.
    Allerdings stand auf der Grünen auch schon ein 1911er in 45acp. Was damit allerdings eigtl nichts zu tun hat.