Hi Cap Magazin Walther P99/PPQ 33 Schuss 9mm P.A.K.

Es gibt 26 Antworten in diesem Thema, welches 4.082 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Dezember 2019 um 15:21) ist von kai.

  • Hallo Zusammen,

    statt noch eine neue Pistole zu kaufen möchte ich für meine bereits vorhandenen jeweils ein zusätzliches Magazin erwerben.

    Für die Walther PPQ würde sich ja das 33 schüssige Hi Cap Magazin gerade zu anbieten. Nur findet man sehr wenig dazu.
    Funktioniert das tadellos, oder ratet ihr davon ab und empfehlt eher das normale Magazin?

    Wie sind eure Erfahrungen diesbezüglich?

    Euch allen noch einen schönen 3. Advent

  • Zum Magazin an sich kann ich leider nichts sagen. Aber wenn du aus Deutschland kommst, denk bitte daran das noch nicht sicher ist ob SSW auch unter das neue Magazinverbot (max 20 Schuss Kurzwaffe) fallen.

  • Aber wenn du aus Deutschland kommst, denk bitte daran das noch nicht sicher ist ob SSW auch unter das neue Magazinverbot (max 20 Schuss Kurzwaffe) fallen.

    WTF... das höre ich zum ersten Mal!
    Aber da dies nur an Silvester auf meinem Grund und Boden genutzt wird, sollte mir das egal sein...

  • Am 20ten wird eine Änderung im Waffengesetz genehmigt die Langwaffen Magazine über 10 Schuss und Kurzwaffenmagazine über 20 Schuss verbieten soll. Obs für SSW zutrifft ist aber noch nicht sicher.
    Zudem noch mehr reglementierungen in allen Kategorien aber da gibts nen extra Thread zu.

  • wenn die magazine verboten werden sind die auch auf deinem grundstück verboten...

    Jene, die ihre Schwerter zu Pflugscharen schmiedeten, pflügen nun für Männer, die ihre Schwerter behielten.

  • Verdammt viel Arbeit für die Händler aus jedem Zoraki 925 Köfferchen das 25er Mag zu entfernen ;)

    Die Wichtigsten: FWB 300s, Walther LGU, Weihrauch HW95, Weihrauch HW30S, Diana 350 N-Tec Magnum, Diana P1000 Evo TH, GSG M11, Hämmerli AirMagnum 850, Weihrauch HW45 Silver Star, Diana LP8 Magnum Tactical, Zoraki HP-01, WLA, WLA Duke, diverses Co2 Geraffel und Heißgaser
    Status Quo, die Datenpflege der Signatur ist zu zeitintensiv :D

  • Zudem noch mehr reglementierungen in allen Kategorien

    Also so langsam wird es nur noch lächerlich...da ist man ja dann gut beraten sich noch mit SSW mit der alten PTB einzudecken , solange diese noch erhältlich sind...

    @ Stafford, was ich auf meinem Grund und Boden mache geht Niemand was an!
    Und selbst wenn...wenn interessiert das an Silvester


  • was ich auf meinem Grund und Boden mache geht Niemand was an!


    Das glaubst aber auch nur du! :D:D:D

    Das deutsche (Waffen)recht hört nicht an deiner Grundstücksgrenze auf, egal ob dir das gefällt, oder nicht.

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Daran habe ich noch garnicht gedacht, das es evtl. Auch SSW Magazine betreffen könnte. Das wäre ja der größte Schwachsinn den sie bringen könnten. Andererseits.... Ich traus ihnen voll und ganz zu.

    :ptb: Gruß *SSW-Fan* :ptb:

  • Hallo Zusammen,

    statt noch eine neue Pistole zu kaufen möchte ich für meine bereits vorhandenen jeweils ein zusätzliches Magazin erwerben.

    Für die Walther PPQ würde sich ja das 33 schüssige Hi Cap Magazin gerade zu anbieten. Nur findet man sehr wenig dazu.
    Funktioniert das tadellos, oder ratet ihr davon ab und empfehlt eher das normale Magazin?

    Wie sind eure Erfahrungen diesbezüglich?

    Euch allen noch einen schönen 3. Advent

    Ich habe 4 von den 33er Magazinen und sie funktionieren mit meiner PPQ einwandfrei.
    Kann sie daher nur empfehlen.

    Zum Magazin an sich kann ich leider nichts sagen. Aber wenn du aus Deutschland kommst, denk bitte daran das noch nicht sicher ist ob SSW auch unter das neue Magazinverbot (max 20 Schuss Kurzwaffe) fallen.

    Ich bin mir da auch nicht sicher und habe daher unser zuständiges Ordnungsamt angeschrieben. Sollte ich dort keine genauen Informationen bekommen, was ich mir nicht vorstellen kann, werde ich mich an unsere Polizeidirektion wenden.
    Sobald ich genauere Infos von denen erhalten habe, werde ich diese hier posten.

  • Stell mal bitte die Antwort hier rein wen eine kommt ...brennt wahrscheinlich einigen hier unter den Nägeln .Besitzer von MP40, STG44 und der 925 wären dann schön angeschmiert . Ich auch mit einer MP40. Große Magazine für die 917 kaufe ich erstmal nicht .

    Si vis pacem para bellum

    Die wohlfeilste Art des Stolzes hingegen ist der Nationalstolz - Schoppenhauer

  • Was ich mich auch frage ist, sollten SSW davon betroffen sein, was ist mit den bereits erworbenen Magazinen?
    Müssen diese abgegeben bzw. vernichtet werden, oder dürfen diese im Besitz bleiben und es wird lediglich der Erwerb ab der Gesetzesänderung verboten?
    Ich habe die Änderung kurz überflogen, werde daraus aber nicht schlau.

  • Zitat von Schultz

    Geht im Gesetz ja um Kartuschenmunition also nicht um Geschosse wie in Druckluft Waffen aber SSW könnten betroffen sein.

    Bist Du sicher, dass es um Kartuschen- und nicht um Patronenmunition geht?

    Ich bin mir sicher, dass diejenigen die im Bundestag darüber abstimmen, nicht ansatzweise blicken, welche Auswirkungen ihre Gesetzesbeschlüsse haben. Am Ende könnten wir Glück oder Pech haben - je nachdem wie der Gesetzestext zufällig formuliert ist.

  • ,1.13
    1.13.1 Wechselmagazine für Randfeuermunition;
    1.13.2 Wechselmagazine für Zentralfeuermunition für Repetierwaffen; ein solches Wechselmagazin, das
    auch in automatischen Waffen verwendbar ist, gilt als Magazin für Repetierwaffen, solange es nicht in
    einer automatischen Waffe verwendet wird;
    1.13.3 Wechselmagazine für Zentralfeuermunition für automatische Kurzwaffen, die höchstens 20 Patro-
    nen des kleinsten bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können; ein solches Wechselma-
    gazin für Kurzwaffenmunition, das sowohl in Kurz- wie in Langwaffen verwendbar ist, gilt als Magazin für
    Kurzwaffen, solange es nicht in einer Langwaffe verwendet wird;
    1.13.4 Wechselmagazine für Zentralfeuermunition für automatische Langwaffen, die höchstens 10 Patro-
    nen des kleinsten bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können;
    1.13.5 Magazingehäuse für Wechselmagazine nach den Nummern 1.13.1 bis 1.13.4;“