Das Ende der PTB-Vorgaben? Bald neue Schreckschusswaffen in Deutschland?

Es gibt 45 Antworten in diesem Thema, welches 9.444 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Dezember 2019 um 00:36) ist von Esti.

  • Es sind ja noch keine EU weiten einheitlichen Standards definiert.
    So wie ich das von der EU kenne werden dann für eine EU weite Regelung meist die Standards der EU Länder, die im betreffenden Bereich schon Standards definiert haben herangezogen und auf deren Grundlage eine EU weite Regelung definiert.
    Oft orientiert sich so ein Vorhaben dann an den strengsten Einzelvorgaben.

    Im Umkehrschluss könnte das also in Zukunft auch heißen: "PTB Standards für alle", falls andere Einzelstaaten eine Zulassung in nationales Recht umsetzen müssen.
    Wenn einzelne Mitgliedsländer diese Standards selbst definieren können und dies auch tun wären diese dann auch hier anzuerkennen...
    Aber in den meisten Ländern sind SSWs ja bisher kaum reguliert oder ganz verboten.
    Es bleibt also abzuwarten, ob jeder Staat der Zulassungsvorgaben erlassen kann dies auch macht, und an welchen Standards sich diese dann orientieren.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • "Leider" ist die Türkei kein EU-Land und daher fallen Kuzey sowie Retay flach, wenn wir das irgendwann nochmal erleben sollten, dass die PTB nicht mehr allein verpflichtend ist.

  • Doch - siehe Post #9 von Gabor Vass.

    Habe ich ganz überlesen.

    Jedoch war mein Tip, das die Richtlinie sich wohl sehr stark an die PTB angelehnt wird wohl richtig.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Jedoch war mein Tip, das die Richtlinie sich wohl sehr stark an die PTB angelehnt wird wohl richtig.

    Das ist logisch und davon darf man auch ausgehen. Deutschland wird es nicht dulden, wenn ausländische Zulassungen die deutschen PTB Anforderungen unterlaufen.
    Aber auch deswegen nehme ich auch mal stark an, es wird kaum ein Hersteller daran ein Interesse haben. Denn wenn dieser auf den deutschen Markt hätte präsent sein wollen, hätte er ja die PTB bereits durchlaufen können.

  • Das sagst du gehört zwar in dem Sinne jetzt nicht hier her aber macht auch bumm. Was ist mit den 75g Raketen sind in der EU auch F2 nur in DE nicht. Und das macht einen dann nach Denklicht ob nicht doch DE Recht höher als WU Recht ist.

    Frei nach Radio Eriwan, Im Prinzip schon - EU Recht geht vor nationales Recht...aber wenn jemand an Silvester mit ner Vollauto SSW erwischt wird dann liegt es bei Ihm sich durch die Instanzen zu klagen, ich denke darauf hat niemand wirklich Lust.

  • Da gab es doch mal den sogenannten ,, Migrantenschreck“-Revolver.Der verschießt wohl Gummigeschosse. In Ungarn ist das vorgeblich legal. Der wurde auch nach Deutschland verkauft. Wurde hier mal im Forum erwähnt. Wird die Dinger dann hier auch legal?

    Sagen wir es mal so. Ungarn ist CIP-Mitglied. Sollte das Ding also einen gültigen ungarischen Beschuss haben, den Vorgaben des deutschen Waffengesetzes technisch entsprechen und du ein Bedürfnis nachweisen können, wirst du dieses Teil mit dem idiotischen Namen legal erwerbrn können.
    Da hier aber viel "sollte" drin vorkommt, ist es recht unwahrscheinlich.
    Sportlich wirst du kein Bedürfnis geltend machen können, jagdlich wohl auch nicht.
    Ein Sammelgebiet zu finden, wird auch ziemlich unmöglich. Es muss sehr klar umrissen, kulturell bedeutend sein und historischen Kontext haben. Moderne Waffen taugen wohl auch nicht als Thema.
    Einzige Möglichkeit, die ich realistisch sehe, wäre auf Rot als Sachverständiger.
    Aber wenn du diese erlangt hast, musst du solche Fragen nicht mehr hier im Forum stellen...

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Sagen wir es mal so. Ungarn ist CIP-Mitglied. Sollte das Ding also einen gültigen ungarischen Beschuss haben, den Vorgaben des deutschen Waffengesetzes technisch entsprechen und du ein Bedürfnis nachweisen können, wirst du dieses Teil mit dem idiotischen Namen legal erwerbrn können.


    1. the name NEVER were "Migranten...." It was given them by a German criminal, now in jail.
    2. the current Gesetzentwurf in the Bundestag is ONLY for those gas-alarm guns, which are manufactured/imported/sold according to 69/2019 EU Implementing Directive.
    3. therefore our rubber bullet revolvers are still NOT legal under the proposed new German law.

  • Das überrascht mich. Mein vorheriger Hyundai Tucson war ein EU-Import aus Frankreich.

    Tja... das war die andere Richtung...
    Nach über 20 Jahren in Frankreich überrascht mich allenfalls, wenn hier (in F) IRGENDWAS funktioniert oder EU-konform ist...
    Ich könnte euch Stories erzählen...

  • Bei uns in Ö hat die Richtlinie dazu geführt das Schreckschusswaffen sich in Zukunft an der PTB orientieren müssen.

    Bei Waffen die vor dem 4.8.2016 gefertigt wurden gibt es keine Auflagen, neuere Waffen müssen ein PTB Zeichen haben oder den Richtlinien der PTB entsprechen.


    Wie das ganze tatsächlich gehandhabt wird sich in naher Zukunft zeigen.

  • Prinzipiell sollte das Zulassungsverfahren analog zu Beschussprüfungen oder der CIP laufen können. Dort gibt es auch ein Zusammenschluss gegenseitiger Anerkennung und Zulassung in anderen Ländern. Das klappt, weil verbindliche Normen gelten. Warum sollte das nicht mit SSW so gelten können, auch wenn diese dann zwei Zulassungen durchlaufen müssen?

  • Bei uns in Ö hat die Richtlinie dazu geführt das Schreckschusswaffen sich in Zukunft an der PTB orientieren müssen.

    Bei Waffen die vor dem 4.8.2016 gefertigt wurden gibt es keine Auflagen, neuere Waffen müssen ein PTB Zeichen haben oder den Richtlinien der PTB entsprechen.


    Wie das ganze tatsächlich gehandhabt wird sich in naher Zukunft zeigen.

    May I have a link for the official text of the Austrian law, please?

  • https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl…_2018_I_97.html

    Wobei ich sagen muss, die Aussage oben ist von einem Händler ist, der an einer Schulung der Arge Sicherheit teilgenommen hat. Heißt vermutlich auch die rechtlich sicherste Variante, die nicht zu 100% den Gesetzestext spiegelt bzw. die Durchführungsverordnung noch nicht einsehbar ist für mich.

  • Bei uns in Ö hat die Richtlinie dazu geführt das SSW sich in Zukunft an der PTB orientieren müssen.

    Das könnte im günstigsten Fall dazu führen, dass sich mehr Hersteller diesem Procedere unterwerfen
    und dadurch mehr Modelle den PTB-Markt erreichen . . . 8) (nur mal laut vor mich hin geträumt)

  • https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl…_2018_I_97.html

    Wobei ich sagen muss, die Aussage oben ist von einem Händler ist, der an einer Schulung der Arge Sicherheit teilgenommen hat. Heißt vermutlich auch die rechtlich sicherste Variante, die nicht zu 100% den Gesetzestext spiegelt bzw. die Durchführungsverordnung noch nicht einsehbar ist für mich.


    Danke!!!

  • However, EVEN these Hungarian-Legal-Only gas-alarm revolvers are impossible to convert to real, lethal firearm.

    See what hapens, when you load just stronger blank ammo (Viehbetaubung patrone):

    Da fällt mir ein: https://egun.de/market/item.php?id=7685575
    Ob der Verkäufer weiß, auf was er sich da einläßt, wenn ein Käufer seine Muni kauft und dann sowas passiert. Evtl. sogar mit Personenschaden ???
    Ohne Worte :bash: