Beantragen eines Munitionserwerbs für Schwarzpulverpresslinge

Es gibt 32 Antworten in diesem Thema, welches 5.594 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. November 2019 um 06:10) ist von Markarov.

  • Hat jemand Erfahrung mit beantrageneines Munitionserwerbs für Schwarzpulverpresslinge?

    Würde gerne einen VL kaufen und natürlich auch gerne dann die Treibladung.

    Ich besitze die Sachkunde eine Safe der Klasse 0 und bin auch im Verein hier wird auch VL geschossen.

    Aber bis zur gelben WBK dauert es noch 6 Monate.

    Was sind die Voraussetzungen für eine Berechtigung?

  • Wenn Du sportlich mithalten möchtest, führt kein Weg an einer Erlaubnis nach §27 SprengG vorbei, um SP erwerben zu dürfen. Presslinge sind teuer und eigentlich nur zur Erzeugung von Rauch und Schall geeignet.

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    Einer von Fünfen!

  • Das ist von der Behörde abhängig, üblicherweise bekommst du einen Munitionserwerb nur für eine vorhandene WBK - pflichtige Waffe (--> nachfragen).
    Aber ich würde mir die teuren Presslinge nicht antun und lieber einen Pulverschein (Erlaubnis nach §27 SprengG) machen. Das geht bereits nach 6 Monaten Mitgliedschaft im Verein.


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • So habe eine Email bekomme das ganze geht bei meiner Behörde über eine formlosen Antrag.

    Der Munitionserwerbsschein kostet 60 Euro und ist 6 Jahre gültig.

  • Was sind die Voraussetzungen für eine Berechtigung?

    Neben der Sachkunde, Alterserfordernis und vor allem ein Bedürfnis.

    Sachkunde ist klar und jedem hier geläufig und auch oft vorhanden.
    Alterserfordernis ist prinzipiell 18 und auch klar.
    Aber das Bedürfnis ist nicht so einfach. Der MES wird hauptsächlich für Munitionssammler ausgestellt, die das Bedürfnis über ein Gutachten ihres Sammelinteresses glaubhaft nachweisen müssen.
    Der zweite Grund wäre z.B. ein Beauftragter eines Schützenvereins, der für den Munitionskauf zuständig ist, aber selbst keine passende Berechtigung dafür hat. Allerdings wird man fragen, ob es nicht eine andere Person das übernehmen kann.
    Von einem anerkannten Bedürfnis als Sportschütze für Munition, dessen WBK diese spezielle Munition nicht beinhaltet, habe ich bislang noch nicht gehört. Der Sportschütze würde die SP-Presslinge automatisch erlaubt bekommen, wenn dieser sich einen Perkussionsrevolver in seine Gelbe eintragen lässt. Aber dazu muss dieser 25 Jahre alt sein, denn das ist Großkaliber.

    Wie auch immer, ein Versuch mag das vielleicht Wert sein, den SB zu bequatschen.
    Allerdings solltest du dich nach Quellen und Preise informieren. Die Dinger sind schwer zu bekommen. Das hat auch seinen Grund, denn sie sind unverhältnismäßig teuer. Früher haben die 48 Schuss Packungen 24 € gekostet, was 50 ct pro Schuss ausmachte. Im Vergleich loses SP kostet etwa 30 € pro Kilo (!) was rundweg 700 Schuss ermöglicht. Aber dazu braucht man den § 27 Schein.
    Überhaupt - wenn man ohnehin das GK-Schießen anstrebt, ist es die einzig sinnvolle Lösung sich einen Lehrgang für Wiederladen und VL zu suchen. Diese Kosten hat man schnell wieder raus. Aber Alterserfordernis 21 Jahre, wobei Ausnahme für Jäger ab 18 möglich sind.

  • Hmm ja mit der Bezugsquelle habe ich such gemerkt ist schwierig.

    Am Montag weiss ich mehr werde hier dann mal reinschreiben ob es möglich ist oder nicht.

    Laut Email von der Behörde wohl kein Problem.

    Ist immerwieder intressant was es so alles gibt an Genehmigungen und Co. Da wird man ja fast schon zum Genehmigungssammler :D

  • Irgendwie zieht es mich einfach zu de älteren Waffen. AR15 und Co. Sind natürlich tolle Teile. Aber eine geile 12er Westernflinte auf Gelb würde ich immer vorziehen.

  • Übrigens - den Pulverschein kannst du unabhängig einer WBK beantragen. Lediglich die Alterserfordernis 21 Jahre und eine 6-monatige Mitgliedschaft, sowie formloses Bestätigen des Trainings mit GK-Waffen ist vom Verein - nicht Verband - nötig.
    Dann kannst dir diesen Blödsinn mit den Presslingen ersparen.

  • Doch, der Pulverscheinkurs ist gesetzliche Pflicht. Ich wollte auch nur ausdrücken, dass man inerhalb der 1-jährigen "Wartezeit" auf die WBK schon den Lehrgang absolvieren und die eigentliche § 27 Erlaubnis beantragen kann. Das ermöglicht dann auch schon die eigene Patronenfertigung, ohne eigene WBK wohlgemerkt. Je nach Lehrgang ist dann auch der SP Erwerb zum VL Schießen möglich.
    Lediglich der Erwerb von Fabrikmunition ist auf den Pulverschein nicht möglich.

  • Zitat

    Aber das Bedürfnis ist nicht so einfach. Der MES wird hauptsächlich für Munitionssammler ausgestellt, die das Bedürfnis über ein Gutachten ihres Sammelinteresses glaubhaft nachweisen müssen.

    Kleine Anekdote hierzu:
    Jemand aus dem Verein wollte vor wenigen Jahren einen MES für 1 Großkaliber für Langwaffe (7,62 x 54R) beantragen. Weil die entsprechende Munition entweder am Stand nicht vorrätig oder schweineteuer war oder die entsprechenden Kollegen mal wieder nicht genug eingepackt hatten. Jagdscheininhaber war er nicht.
    Der SB hat im Vorgespräch "zero Chance" durchblicken lassen, man könne ja mit entsprechenden Bestätigungen einer regelmäßigen Nutzung in einem Jahr wiederkommen.
    Der hat dann den grottigsten, billigsten Nagant gekauft der überhaupt zu finden war und ist nach 3 Wochen wiedergekommen.
    Der wollte eigentlich nur Munition kaufen dürfen, die gelbe WBK hatte dann aber einen Eintrag mehr und 1 Waffe mehr war im Umlauf.
    "Die wollten datt so un so hamse's bekommen" war sein Kommentar.

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Wenn ich das alles so lese, bin ich dann doch wieder froh, dass ich in Frankreich wohne:

    Presslinge bestellt man hier online und bekommt sie frei Haus, wenn man über 18 ist.

    Für loses SP muss man in ein Geschäft gehen, das noch welches verkauft (sind gerade rapide am abnehmen in der Zahl),
    und kriegt die gewünschte Anzahl an 500g Dosen in die Hand gedrückt.
    Bei meinem letzten Kauf völlig ohne irgendein Dokument vorzuzeigen, nicht mal den Ausweis.
    (Ich sehe allerdings auch deutlich älter aus als 18 :D )

    Und bevor die Sicherheitsapostel wieder ankommen:
    Von Unfällen mit SP habe ich in 20 Jahren Frankreich noch NIE gehört, und Terroristen benutzen auch hier KEINE Vorderlader...

  • Irgendwie erstaunlich, denn eigentlich sollte das EU-weit geregelt sein.
    Richtig, Terroristen benutzen keine Vorderlader, aber mit SP lassen sich Bomben bauen.
    Angeblich waren die Anschläge auf mehrere Züge in Madrid (?) der Grund, warum das Sprengstoffrecht in Sachen Kennzeichnung geändert wurde. So bekam jede Pulverflasche einen unikaten QR-Code. Damit lässt sich jede einzelne Pulverflasche vom Hersteller bis zum Endkunden verfolgen. Wenn ich mich recht erinnere, war die Einführung dieser neuen Kennzeichenpflicht 2015.
    Praktisch bedeutet das, wenn ich eine Dose kaufe, wird dieser QR-Code letztmalig bei dem Händler gescannt und erfasst und zusätzlich in meine Erlaubnis - allerdings ohne Code - eingetragen.
    Dabei ist es egal ob es sich um Schwarzpulver oder Nitrocelluose handelt.

  • >Irgendwie erstaunlich, denn eigentlich sollte das EU-weit geregelt sein.

    Mir begegnen hier in F jeden Tag -zig Dinge, die "eigentlich EU-weit geregelt" sein sollten, wo die Franzosen aber ihr eigenes Süppchen kochen...


    >...mit SP lassen sich Bomben bauen. Angeblich waren die Anschläge auf mehrere Züge in Madrid (?) der Grund, warum das Sprengstoffrecht in Sachen Kennzeichnung geändert wurde. So bekam jede Pulverflasche einen unikaten QR-Code. Damit lässt sich jede einzelne Pulverflasche vom Hersteller bis zum Endkunden verfolgen.

    So einen QR Code haben meine neu erworbenen Flaschen auch.
    Wenn man es "entschlüsselt" , ist eine lange Zahlenreihe, die anscheinend Hersteller, Art des Pulvers, Lot.Nr., Herstellungsdatum und irgendeine laufende Nummer enthält.
    Nur was nützt das den Behörden, wenn das SP in einer Bombe verbaut ist?
    Da wird ja wohl keiner die Flasche mit dem QR Code einbauen :D

    2 Mal editiert, zuletzt von Markarov (18. November 2019 um 11:19)

  • Nochmal gegoogelt.
    Das www hält sich auffällig zurück mit Angaben zu den Codes.

    Genau genommen ist das Einzige, was ich gefunden habe, das hier:

    "Die Kennzeichnungsrichtlinie 2008/43/EG sieht folgende Bestandteile vor:
    1. Name des Herstellers
    2. fünfstelliger alphanumerischer Code für das Mitgliedsland und den Herstellungsort
    3. eindeutiger Produktcode und Logistik-Informationen des Herstellers"

  • Nene, das war das Datum der Richtlinie. Bis das ins deutsche Recht kam, hat das noch gedauert. Das Gleiche erleben wir ja gerade mit der Umsetzung der aktuellen EU-Richtlinie vom Sommer 2017 ins Waffenrecht, was ja bislang immer noch nicht erfolgt ist.
    Vielleicht habe ich das Datum 2015 noch in Erinnerung, weil irgendwann eine Klarstellung erfolgte, dass alte Pulverdosen ohne Kennzeichnung weiter verwendet werden dürfen. Das war nach Gültigkeit nämlich zuerst nicht der Fall.
    Aber auch egal. Seit einigen Jahren sind alle Pulverdosen nun ein Unikat und tragen diesen QR-Code.
    Gerade deswegen empfehle ich auch, diese Dosen nicht so einfach in den Müll zu geben und wenigstens dieses Etikett zu entfernen.