Zwei Schreckschuss in der Schule gefunde

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 1.459 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. November 2019 um 13:32) ist von Snatsch.

  • Hi :thumbsup:

    Folgender Vorfall, ich selber besitze drei alte SSW, daher ist mir sowas recht vertraut. Ich bin auf einer Berufsschule für Sozialpädagogik...als wir letztens Sport hatten hab ich mal in den Schrank in unserer Umkleide geschaut da der wie immer eh offen Stand. Neben ein paar Perücken und Kostümen lagen in einer Pappschachtel zwei Schreckschusswaffen...zum einen eine schöne Röhm RG 800 und ein Revolver der Marke Weihrauch..welches Modell weiß ich nicht weil der sehr mitgenommen aussieht..jetzt zu meiner Frage, das ist ja mit Sicherheit nicht legal wenn in einer öffentlichen Schule in der genauso Minderjährige sind zwei SSW gut zugänglich und sichtbar im Schrank liegen. Was würde auf die Schule zukommen sollte die Polizei sowas mitbekommen? Also nicht falsch verstehen ich mag meine Schule und will denen keine auswischen, ist einfach reines Interesse...Danke schonmal :D

  • Das mit dem Weihrauch klingt sehr nach Starterpistole, finde ich.

    Zu dem Spind muss es ja auch jemanden geben, dem der ganze Prüll da drin gehört.

    Eventuell sollte man den mal fragen, was es damit auf sich hat...

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!

  • Nun, als Besitzer von SSW weiß man ja, dass erlaubnisfreie Waffen oder Munition generell in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden müssen. Diese seit einigen Jahren überall geltende gesetzliche Vorschrift ist mit einem Spind dann erledigt, wenn er abgeschlossen ist. Uns schon vorher waren solche Dinge vor dem Zugriff Minderjähriger zu sichern.
    Ich denke, ein entsprechender Hinweis an die Schulleitung wäre angebracht. Dies sollte genauso leicht fallen, wie das Posten der Situation in diesem Forum.

  • Meine persönliche Meinung:

    Ich würde es mit dem "gutmenscheln" nicht übertreiben und hätte meine Klappe gehalten. Wenn ich mich um jeden Pups scheren würde, der jeden Tag aufs Neue in meiner Umgebung gelassen wird......................

    Natürlich sollten die Signalwaffen nur Personen zugänglich sein, die mind. 18 und im Umgang unterwiesen sind. Deshalb SOLLTE der Lehrkörper den Schrank verschlossen halten. Keine Frage.

    ABER: Alleine die Tatsache, dass der Schrank (vielleicht auch nur gerade einmal) nicht verschlossen war, ist trotzdem kein Grund, dass du deine Nase reinsteckst!

  • Das mit dem Weihrauch klingt sehr nach Starterpistole, finde ich.

    Ein sehr guter und richtiger Einwand. So können SSW durchaus für harmlose und nicht anrüchige Zwecke verwendet werden.
    Aber wem ist dieser Spind zugeordnet bzw. wer ist für den Inhalt verantwortlich? Das sollte sich doch einfach klären lassen.

    Die Verwendung von SSW zur Signalisierung von Startzeichen beim Sport sind ausdrücklich im WaffG genannt:

    Zitat

    § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

    ...

    (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

    ...
    5. eine Schreckschuss- oder eine Signalwaffe zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen bei
    Sportveranstaltungen führt, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist;
    ...

  • Könnte einem Sportlehrer gehören.
    Einfach mal darauf hinweisen daß da ein Schloß
    dran gehört sollte reichen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Den Hinweis würde ich auf jeden Fall geben. Zur Not halt anonym wenn man das möchte.

    Was wäre wenn die SSW plötzlich nicht mehr da sind und jemand hat mitbekommen das du da dran warst?

    Und dann sagt der Lehrer dem die Sachen gehören plötzlich : da war immer ein Schloss dran!

    Blöde Situation wäre das.