Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 9.242 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. Dezember 2019 um 13:21) ist von Caemi.

  • Interessant was es alles gibt :)

    Erster Treffer wäre

    Wikipedia, https://de.m.wikipedia.org/wiki/Vogelschreck

    Dort steht auch wie es rechtlich in unseren Nachbarländern so läuft. Dürfte eine bessere Quelle sein als eine Forendiskussion wo sich Hobbyjuristen über Lücken im Recht abdiskutieren.

    In seinem letzten Vogelschreck Thread hab ich ihm genau das verlinkt, sogar extra von Wiki zitiert. Als Dank erhielt ich einen sarkastisch süffisanten Text zurück von ihm. Solchen Leuten kannst Du noch so oft sagen, dass das rechtlich nicht in Ordnung ist. Die versuchen trotzdem dran zu kommen.

  • Also ich kann aus Erfahrung sagen als ich letzte woche an der deustch polnischen grenze angehalten wurde
    Und mein auto durchsucht wurde hat der zoll scream vs und noch diverse bks böller gefunden aber als sie sahen das alle in p1 eingestuft waren meinten sie das wäre kein problem und bin mit der ware heile in berlin angekommen

  • Wenn du in einer Großstadt mit ein paar Gramm Gras erwischt wirst läuft es Fivty-Fivty ob du Streß bekommst oder der Polizist es gut sein lässt.

    Ob etwas legal ist oder nicht entscheidet schlussendlich ein Gericht wenn man es darauf ankommen lässt. Ein Polizist kann nicht jedes Gesetz mit allen Sonderfällen tagesaktuell kennen.

    Hak es unter Glück gehabt ab und gut.

  • da kann P1 in Fetgedruckt und zehnmal unterstrichen drauf stehen, wenn es in deutschland keine lagergruppenzuordnung gibt, dann ist das zeug illegal!!

    für solche fälle empfehle ich den YT kanal von Röder Feuerwerk, da wird das alles erklärt was als P1 in D legal ist und was trotz P1 nicht legal ist.

  • Und mein auto durchsucht wurde hat der zoll scream vs und noch diverse bks böller gefunden aber als sie sahen das alle in p1 eingestuft waren meinten sie das wäre kein problem und bin mit der ware heile in berlin angekommen

    Da haste Glück gehabt und bist an unkundige Zöllner geraten. Normalerweise wäre das gleich zwei Straftaten, jeweils nach dem Waffen- und Sprengstoffgesetz. Zu den BKS Böllern ist die Sache eigentlich auch einfach. Da ist bestimmt kein BAM Stempel drauf, der hierzulande die Zulassung bescheinigt und auch zwingend ist.

    • Hilfreichste Antwort

    Ich glaube die lagergruppen zuordnung braucht man um die böller in DE zu verkaufen

    Richtig, aber das hat ja mit freiem Erwerb rein gar nichts zu tun. Alle hier erhältlichen Treibladungsmittel haben auch eine Lagergruppenzuordnung und sind trotzdem über den Pulverschein erlaubnispflichtig. Es gibt auch exakt gleiche Pulver, nur in größeren Kanistern. Die bekommt man hier nicht.

    Im Grundsatz gilt daher: Alle pyrotechnischen Mittel müssen in D. eine Zulassung haben. Die Art der Zulassung entscheidet über den Erwerb. Der Erwerb kann auch zeitlich limitiert sein, was ja für alle Silvesterböller gilt. Selbst dafür braucht man eine Genehmigung, wenn diese außerhalb der Silvesterzeiten erwerben und abbrennen will, auch wenn das zu Silvesterzeiten frei ist.

  • die Geschichte ist für mich eh unglaubwürdig,da Zöllner usw wissen das die Einfuhr von Feuerwerk eh verboten ist,die werden schon zweimal bei sowas schauen,und sich das nicht als Tischfeuerwerk unterjubeln lassen 2. Haken an der Geschichte die Grenzen sind offen,wird nur im bereich ca 50 km kontrolliert und da auch nur was auffälliges, und da wird dann auch richtig geschaut

  • Die Frage ist ob sich die Frage überhaupt noch stellen wird, es sind noch 7 Wochen bis dahin, in der Zeit werden sie es noch hinkriegen auch ein Feuerwerksverbot in der Hauptstadt duchzusetzen.
    Die Umweltziele sind einfach zu ehrgeizig.

    Die Wichtigsten: FWB 300s, Walther LGU, Weihrauch HW95, Weihrauch HW30S, Diana 350 N-Tec Magnum, Diana P1000 Evo TH, GSG M11, Hämmerli AirMagnum 850, Weihrauch HW45 Silver Star, Diana LP8 Magnum Tactical, Zoraki HP-01, WLA, WLA Duke, diverses Co2 Geraffel und Heißgaser
    Status Quo, die Datenpflege der Signatur ist zu zeitintensiv :D

  • da Zöllner usw wissen das die Einfuhr von Feuerwerk eh verboten ist,die werden schon zweimal bei sowas schauen,und sich das nicht als Tischfeuerwerk unterjubeln lassen

    Diesen Gedanken habe ich auch, zumal gerade die grenznahen Zöllner das wissen müssten und in den Dezembermonaten genau wegen illegaler Einfuhr von verbotenen Böllern sogar eigene Kontrollen machen. Zum Jahreswechsel kann man solche illegalen Funde öfters lesen.
    Überhaupt benötigt man eine Verbringungsgenehmigung, um diese Dinge über die Grenze nach D. zu verbringen. Diese fußt wiederum auf eine deutsche Erlaubnis, die diese Dinge im Erwerb und Besitz grundsätzlich erlaubt.
    Überhaupt kann man unterstellen, das es in Polen und Tschechien überhaupt keine Böller gibt, die in D. zulassungsfähig wären. Und wenn das so wäre, wären die Knaller uninteressant. Sie werden ja gerade wegen ihrer deutlich höheren Sprengkraft nach D. geschmuggelt.
    Früher oder später erwischt man diese unverbesserlichen Leute und weil das eben keine banale OWI ist, bekommen die auch wegen einer handfesten Straftat ordentlich einen zwischen die Hörner geblasen.

    Das Verfahren für eine Verbringungsgenehmigung ist etwas aufwändig. Ich habe das mal für Pulver aus den Niederladen gemacht und gilt auch nur für in D. zugelassenes Pulver. Da in Holland die Preise für Nitropulver sich deutschen Preisen nun angeglichen haben, lohnt der Aufwand jedoch nicht mehr.

  • Diesen Gedanken habe ich auch, zumal gerade die grenznahen Zöllner das wissen müssten und in den Dezembermonaten genau wegen illegaler Einfuhr von verbotenen Böllern sogar eigene Kontrollen machen. Zum Jahreswechsel kann man solche illegalen Funde öfters lesen.Überhaupt benötigt man eine Verbringungsgenehmigung, um diese Dinge über die Grenze nach D. zu verbringen. Diese fußt wiederum auf eine deutsche Erlaubnis, die diese Dinge im Erwerb und Besitz grundsätzlich erlaubt.
    Überhaupt kann man unterstellen, das es in Polen und Tschechien überhaupt keine Böller gibt, die in D. zulassungsfähig wären. Und wenn das so wäre, wären die Knaller uninteressant. Sie werden ja gerade wegen ihrer deutlich höheren Sprengkraft nach D. geschmuggelt.
    Früher oder später erwischt man diese unverbesserlichen Leute und weil das eben keine banale OWI ist, bekommen die auch wegen einer handfesten Straftat ordentlich einen zwischen die Hörner geblasen.

    Das Verfahren für eine Verbringungsgenehmigung ist etwas aufwändig. Ich habe das mal für Pulver aus den Niederladen gemacht und gilt auch nur für in D. zugelassenes Pulver. Da in Holland die Preise für Nitropulver sich deutschen Preisen nun angeglichen haben, lohnt der Aufwand jedoch nicht mehr.


    Um es mal abzukürzen:

    - es gibt keine "Polenböller", da 99% von Feuerwerk auf der Erde "Made in China" ist...

    Ich schreibe hier einmal kurz über EU-Feuerwerk zb. aus Spanien, Österreich, Polen etc. pp: - eine Verbringungsgenehmigung gibt es nicht -

    - wenn das Feuerwerk in der EU zugelassen (es gibt 14 Zulassungsstellen in der EU!!) & geprüft ist, ein CE Zeichen und Bedienungsanleitung sowie Klassifizierung besitzt zb. F1 oder F2 kann man es sehr wohl vom Polenmarkt ganzjährig mit nach Deutschland "verbringen". Also mit über die Grenze nehmen. Das ist weder illegal noch sonstwas! Nur abbrennen darf ich es erst am 31.12 .... Ausnahme wäre Klasse F3 oder sogar F4 Feuerwerk, für die ich eine Behördliche Genehmigung oder Sachkunde nachweisen muß. Nicht erwähnt werden Feuerwerk- oder Pyrotechnik ohne F-Klasse und Aufdruck (also Papprolle mit Zündschnur dran oder Selfmade-Böller = die sind bei Strafe verboten)

    Pferdefuß dabei:

    Leider sind die manche Aufdrucke auf dem F2 oder P1 Feuerwerk vom Polenmarkt aber gefälscht - was sie damit illegal und strafbewehrt macht - zudem benötigt man in Deutschland auch eine sog. Lagergruppenzuordnung (zb. 1.4G), Hochexplosiver und hochempfindlicher Sprengsstoff/Pulver wäre zb. in "1.1G" eingestuft - und das darf man nicht einfach so durch die Gegend fahren. Obwohl man nur sehr schwer zugelassenes Consumer Feuerwerk in F2 mit 1.1G finden wird - das ist nahezu ausgeschlossen.

    Dann zu Klasse P1:
    das sind sog. "Schallerzeuger" und dürfen ab 18 Jahre in Deutschland(!) verwendet werden. P1 Böller haben wohl einige Gramm Blitzknallsatz enthalten. Warum man das überhaupt so freigibt ist mir ein Rätsel. Es ist wohl den neuen, einheitlichen, milden EU-Regelungen zu verdanken.

    Vogelschreck in P1 = illegal - da Vogelschreck kein Feuerwerk darstellt

    Sehr viele, starke, Böller vom Polen- oder Tschechenmarkt sind in Klasse F3 eingestuft und enthalten bis 5gramm Blitzknallsatz (BKS). Zum Vergleich, Vogelschreck enthält 2 bis 2,5gramm.
    5gramm kann einem definitiv die Finger oder Hand bei Falschbenutzung abreißen.....

    Und wie beschrieben, bedarf es für F3 aber einer behördlichen Genehmigung. Ist ja auch kein Wunder, wenn eine F3 Rakete 200gramm Pulver enthält und eine "normale" F2 Silvesterrakete nur 20gramm
    Satzmenge hat.

    Es spricht also überhaupt nix dagegen, LEGALES im EU-Ausland zugelassenes Feuerwerk zu kaufen und mit zunehmen..... es muß also nicht immer Weco oder Comet sein.

    Auf tiefgehendere Feinheiten, wie maximale Satzmenge die man Zuhause "lagern" darf von Consumer Feuerwerk in Privaträumen/Wohnungen etc. gehe ich nicht weiter ein.

    Mfg

    PS: zum Nachlesen auch nochmal hier:
    https://www.zoll.de/DE/Privatperso…erper_node.html

    8 Mal editiert, zuletzt von Sgt.Lapdance (15. November 2019 um 21:01)