Armbrust - Ein Gesetzesentwurf aus Hessen 22.9.2019

Es gibt 196 Antworten in diesem Thema, welches 40.196 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. November 2019 um 11:51) ist von Paramags.

  • Da irrst du dich ben. Auch wenn ich wirklich traurig wäre wenn die Amrbrust erlaubnispflichtig wird und selbst auch als Armbrustsportler tätig bin muss ich dir da ganz klar widersprechen. Die Armbrust ist eindeutig eine Waffe die in ihren Ursprüngen im Krieg Einsatz fand und später dann auch zur Jagd und Wilderei. Das Sie Heute hauptsächlich als Sportgerät "zweckentfremdet" wird bedeutet nicht dass ihr zugrunde liegender Charakter nicht mehr gültig wäre.

    Nach deiner Logik ist die Armbrust also ein reines Sportgerät weil Sie heute ausschliesslich dafür eingesetzt wird. Würde man dieser Logik folgen sind funktionsfähige Musketen sowie Vorderlader ebenfalls keine Waffen sondern Sammlerstücke und einige Semiautomatische Schusswaffen ebenfalls, welche speziell für den Wettkampf konzipiert wurden (gibt es auch). Trotzdem bleiben diese Geräte trotzdem Waffen.

    Ich bin allerdings immernoch dafür, dass die Armbrust aus dem Waffengesetz entfernt wird.

  • Sinnvoll wäre es, sie auch als Sportgerät zu behandeln, da sie das auch ist. Und kein, den Schusswaffen gleichgestellter Gegenstand.

    Ich beschleunige Pfeile mit einem Bogen und verschieße keine Geschosse mit einem Gewehr oder einer Feuerwaffe!

    Das ist grundfalsch. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Bogen und Armbrust. Bei der Armbrust ist die Schussenergie gespeichert, ist aber keine Schusswaffe, weil keine Geschosse durch einen Lauf getrieben werden. Daher gleichgestellt. Es ist egal, ob die AB zur Jagd, Sport oder Spiel genutzt wird, wie das auch bei Schusswaffen nicht differenziert wird. Das ist erst bei einem Bedürfnisnachweis wichtig.
    Jedoch gibt es bislang freien Erwerb und Besitz, freies Schießen und freies Führen. Genau diese Privilegien wollte man streichen, was eine Erlaubnispflicht und weiteres zur Folge gehabt hätte. Es hätte aber nichts an der Einstufung als gleichgestellter G. geändert.

    Dennoch, man darf sich nicht zu früh freuen. Schließlich sind die Ideen mit der Armbrust und dem verschärften Bedürfnisprüfung für Sportschützen nicht im Kabinett geboren worden, sondern im Bundesrat, also von den Ländern. Diese Änderungen hat man zurück an das Kabinett gegeben, die nun einen Entwurf basteln, der nächste Woche erneut zu den Lesungen des Bundesrats geht. Wenn die nicht erbaut sind, dass man ihre Vorschläge im Entwurf gestrichen hat, gibt es keine Zustimmung und der Entwurf geht in den Vermittlungsausschuss, wo man denn versucht einen Kompromiss zu finden.
    Es ist also noch gar nicht sicher, dass die neuen Gedanken von Seehofer auch tatsächlich im WaffG umgesetzt werden. Er kann erneut überstimmt werden. Man darf ja auch nicht vergessen, dass gerade die Erlaubnispflicht der AB eine Mehrheit im Bundesrat hat und der Bundesrat ist es auch, der das zum Gesetz beschließen muss.

  • Ich habe übrigens Antwort meine CDU Tante aus meinem Wahlkreis erhalten, welche mir versicherte daß meine Bedenken (mehr oder weniger das Kostka-Schreiben) in der Sitzung am 11.11. behandelt werden. Ich hoffe die Sitzung findet um 11.11 Uhr statt

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  • ja bin aber weiterhin begeistert, so machen neue bolzen bauen dann auch nochmal sinn.....

    wenn ich die überhaupt noch gespannt krieg. selbst mit flaschenzug und nur 150 lbs fiel mir das nicht leicht mehr.

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Ich wiederhole mich nur ungern, aber der Tag wird hier schon vor dem Abend gepriesen, obwohl noch nichtmal die Messe gesungen ist. Das ist äußerst unklug!

    Die Sitzung am Montag ist der nächste wichtige Meilenstein und im übrigen eine öffentlich Anhörung, bei der man sich bis Do als Zuhörer anmelden konnte, oder die man im Livestream ab 14:00 Uhr verfolgen kann.

    Dann ist erstmal eine nächste Fassung des Gesetzesentwurfes abzuwarten.

    Das Ding muß auch nochmal durch den Bundesrat.

    Somit gibt es noch viele Chancen allen Waffenbesitzern in die Suppe zu spucken.

    Daher müßt ihr über Eure Verbände den Druck auf dem Kessel halten, bis das Gesetz vorliegt.

  • Ich hatte genau das ausführlich erklärt warum wir abwarten müssen. Ich wiederhole mich: Es gibt noch nicht einmal einen vom Bundestag abgesegneten Entwurf, der in den Lesungen in den Bundesrat geht. Es gibt lediglich einen Kabinettsentwurf und eine Absichtserklärung von Seehofer diesen wieder zu ändern.

  • Das nutzt aber nichts, wenn der Bundesrat sich nicht überzeugen lässt. Immerhin kommt die Änderung bezüglich Armbrust ja vom Bundesrat. Mal schauen wie der reagieren wird, wenn man den Vorschlag wieder gestrichen hat. Schließlich muss das Ganze ja durch den Bundesrat.

  • Kaum zu glauben, es wird doch nicht die Vernunft siegen?

    Mit bestem Schützengruß

    Andreas

    VDB - Fördermitglied


    "100 Prozent der Schüsse, die Du nicht abgibst, verfehlen ihr Ziel." - Wayne Gretzky -

  • Titel geändert.

    13 Beiträge entfernt wg. Offtopic

    Edit:Thema vorübergehend geschlossen - damit die Altersteilzeit-Spammer wenigstens Sonntags mal freimachen oder sich ins OT verpieseln;)

    Randbemerkung: Für die gelöschten Beiträge könnte man auch Verwarnpunkte verteilen

    Andreas

    Einmal editiert, zuletzt von gilmore (11. November 2019 um 00:02)