Waffe im Auto führen

Es gibt 31 Antworten in diesem Thema, welches 5.459 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. September 2019 um 20:57) ist von Esti.

  • Wenn ich in den Wald fahre oder sonst wohin wo ich sie gerne dabei habe, dann muss ich sie ja auch im Auto führen. Kann sie ja nicht hinterherschleifen oder aufm Parkplatz erstmal aus dem Koffer holen, Laden, und dann ins Holster packen :D

    Ja, hab das ja verstanden :whistling:
    die nächste Frage wäre dann, warum man mit SSW im Holster durch den Wald läuft :D ... aber die hat ja die gleiche Antwort: weil man es darf ^^

  • Mal zurück zum Thema.... Habt ihr im Auto kein abschließbares Handschuhfach????
    Weil das ist dann ein " verschlossens Behältnis" zugriffsicher für Mitfahrer falls ihr die SSW eh nicht am Mann habt. Das Autoinnere zählt nicht zur öffentlichen Fläche, Die SSW kann sogar im verschlosen Handschuhfach gelagert werden. Alles gut.
    Die Polizei darf bei einer Verdachts unabhängigen Kontrolle nur nach Warnweste, Warndreieck und Erste-Hilfe-Koffer schauen, für alles andere braucht sie eine Durchsuchungsverfügung.

  • Mal zurück zum Thema.... Habt ihr im Auto kein abschließbares Handschuhfach????
    Weil das ist dann ein " verschlossens Behältnis" zugriffsicher für Mitfahrer falls ihr die SSW eh nicht am Mann habt. Das Autoinnere zählt nicht zur öffentlichen Fläche, Die SSW kann sogar im verschlosen Handschuhfach gelagert werden. Alles gut.
    Die Polizei darf bei einer Verdachts unabhängigen Kontrolle nur nach Warnweste, Warndreieck und Erste-Hilfe-Koffer schauen, für alles andere braucht sie eine Durchsuchungsverfügung.

    Oh oh. Gefährlich.
    Wenn dem so wäre dürfte ich daheim ja auch meine 45er ins Handschuhfach legen, es abschließen, und se beim Verein rausholen und mit rein nehmen.
    Geht natürlich nur solange bis es jmd mitnekommt, oder ich bei ner Kontrolle dran muss, oder, oder, oder.
    Meines Wissens nach gab es sogar schon Gerichtsurteile, welche (auch) abgeschlossene Handschuhfächer nicht als Behältnis ansahen.

    Ich bin echt kein Freund von übertriebener Vorsicht, aber das würde ich weder mit ssw ohne kws, noch mit echten machen.

  • Es geht hier ja um Bedarfs freie Waffen ab 18 Jahren und nicht um Berechtigungspflichtige Waffen! Das ist ja Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Wieso soll ein abschließbares Handschuhfach für eine SSW nicht gehen, aber ein plaste köfferchen mit Kabelbinder ist okay??? Das Thema "abschließbares Behältnis" wurde hier ja schon eindringlich behandelt...

    Der KWS ist hier ja im Thread gegeben, in dem Moment wo die SSW entnommen wird greift ja die Regelung dessen wieder. Es geht ja nur um das lagern der SSW im Handschuhfach und nicht um das führen.

    Bei einer scharfen Waffe sieht das anders aus... Sebst wenn wenn man das Handschuhfach als verschlossenes Behältnis gelten lässt, musst du die Waffe da hinein bringen und um zum Verein zu kommen auch wieder Entnehmen. Und in dem Moment führst du die Waffe und das ist halt bei ewb verboten. Aber nicht bei SSW mit KWS. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Saurus (21. September 2019 um 14:02)

  • 1. Man führt eine Waffe auch wenn man sie transportiert.
    2. Ob für die Definition "nicht zugriffsbereit" das verschlossene Handschuhfach oder der Kofferraum (bei einer Limousine) ausreichen, wird immer wieder diskutiert. Ich würde es nicht darauf ankommen lassen.
    2. Nicht zugriffsbereit ist sie aber auf jeden Fall in einem anderem verschlossenen Behältnis, und das kann auch eine zugeklebte Plastiktüte sein. Oder eine Kiste, die mit Kabelbindern verschlossen ist. Ein Schloß ist nicht zwingend erforderlich aber eine praktikable Lösung.
    3. Das ganze gilt für alle Waffen, nicht nur für erlaubnispflichtige.
    4. Bei der SSW mit KWS sollte es auf jeden Fall gehen, diese z.B. lose in der Beifahrertür liegen zu haben.
    5. Liegt die SSW lose woanders im Auto, wird sie auch geführt. Allerdings kann ich mir vorstellen, daß es ein Unterschied ist, ob man alleine oder fährt oder Mitfahrer hat. Bei Mirtfahrern kann ich mir vorstellen, daß man gewährleisten muß, daß die Waffe für diese nicht zugriffsbereit ist.

    Dirk

  • Es geht hier ja um Bedarfs freie Waffen ab 18 Jahren und nicht um Berechtigungspflichtige Waffen! Das ist ja Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Wieso soll ein abschließbares Handschuhfach für eine SSW nicht gehen, aber ein plaste köfferchen mit Kabelbinder ist okay??? Das Thema "abschließbares Behältnis" wurde hier ja schon eindringlich behandelt...

    So groß ist der Unterschied nicht. Bei beiden, scharfen wie SRS Waffen bedarf das zugriffsbereite Führen einer gesonderten Erlaubnis, einmal den "großen" einmal den kleinen Waffenschein.
    Dieser Erlaubnis bedarf man in beiden Fällen nicht, wenn die Waffe in einem verschlossenen Behältnis transportiert wird. Der Unterschied liegt also nur in kleinen Details.

    Bei einer scharfen Waffe sieht das anders aus... Sebst wenn wenn man das Handschuhfach als verschlossenes Behältnis gelten lässt, musst du die Waffe da hinein bringen und um zum Verein zu kommen auch wieder Entnehmen. Und in dem Moment führst du die Waffe und das ist halt bei ewb verboten. Aber nicht bei SSW mit KWS. ;)

    Wenn ich einen Stellplatz auf meinem umfriedeten Grundstück habe, kann ich die Waffe legal ins Handschuhfach legen. Parke ich auf dem Schießstand kann ich auch hier erlaubnisfrei führen.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Wenn dem so wäre dürfte ich daheim ja auch meine 45er ins Handschuhfach legen, es abschließen, und se beim Verein rausholen und mit rein nehmen.
    Geht natürlich nur solange bis es jmd mitnekommt, oder ich bei ner Kontrolle dran muss, oder, oder, oder.
    Meines Wissens nach gab es sogar schon Gerichtsurteile, welche (auch) abgeschlossene Handschuhfächer nicht als Behältnis ansahen.

    Ich bin echt kein Freund von übertriebener Vorsicht, aber das würde ich weder mit ssw ohne kws, noch mit echten machen.

    @Esti
    sicher hast du mit deinen Ausfuhrungen recht! Allerdings ging es in meiner Erläuterung um obigen Kontext!

    Der Kleine Waffenschein war ja beim Treadersteller vorrausgesetzt, es ging ja nur um das Thema Waffe (SSW) im Auto Führen bzw. im Auto aufbewahren. Also ist das im Vergleich zwischen Scharfer und SSW Waffe wirklich ein vergleich zwischen Äpfel und Birnen. Bitte mal genau durchlesen.

    Das Seesternchen wollte ja mit einem scharfen 45er im Handschuhfach zum Verein fahren..... Da liegt ja das Problem! Selbst wenn das Handschuhfach in diesem Fall ein abschliesbares Behältnis ist, müsste er ja das Hanschuhfach aus dem Auto heraus reisen und in die Schießstätte tragen. ;) Bei einer SSW mit KWS nimmst du die einfach heraus und gut ist...

    So groß ist der Unterschied nicht. Bei beiden, scharfen wie SRS Waffen bedarf das zugriffsbereite Führen einer gesonderten Erlaubnis, einmal den "großen" einmal den kleinen Waffenschein.Dieser Erlaubnis bedarf man in beiden Fällen nicht, wenn die Waffe in einem verschlossenen Behältnis transportiert wird. Der Unterschied liegt also nur in kleinen Details.

    Wenn ich einen Stellplatz auf meinem umfriedeten Grundstück habe, kann ich die Waffe legal ins Handschuhfach legen. Parke ich auf dem Schießstand kann ich auch hier erlaubnisfrei führen.

    Sicher kannst du au Privatgelände das machen, Aber auf dem Parkplatz eines Schießstandes kannst du mit sicherheit nicht erlaubnisfrei führen... :D:D:D Nur in der Schiesstätte sebst ist das erlaubt. ;)

  • Doch, du darfst definitiv auf dem Parkplatz des Schießstandes die Waffe aus dem Behältnis nehmen, sofern der Parkplatz auf dem Gelände des Schießstandes liegt.
    Laut Waffengesetz Anlage 1, Abschnitt 2 Punkt 4 führt man auch eine Waffe nicht auf dem Stand.
    Es kann höchstens sein, dass die Schießstandordnung des Betrieberverbandes das offene Transportieren außerhalb des Schützenstandes untersagt.
    Bei DJV-Ständen etwa darf man Kurzwaffen erst dort auspacken. Langwaffen dürfen explizit unverpackt transportiert werden. Früher war das sogar eigentlich Pflicht.
    Bei DSB und BDS habe ich aber keinen derartigen Passus in der Standordnung gefunden.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson